Beiträge von Pilgrim

    Danke erstmal,


    ich meine natürlich in einer schriftlichen Prüfungen - bei einer mündlichen gibt es in diesem Sinne ja keine Aufsicht, dort ist man wenn als Prüfer mit noch anderen Kollegen eingesetzt.


    Bei uns an der Schule wurde das bisher immer vermieden, da ich jetzt Prüfungspläne erstellen soll (als Vertretung) frage ich mich, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Ich habe noch nichts gefunden


    LG

    Guten Abend! Ich wollte mal fragen, ob jemand hier mir den rechtlichen Hintergrund für eine Prüfung nennen kann. Darf ich als Aufsicht in einer Prüfung eingesetzt werden, in der ich das Fach selbst unterrichtet habe?
    Danke
    Pilgrim

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