Beiträge von yestoerty

    Nur dass mir von der Kombi Deutsch/Franz alle Lehrer aus meinem Umfeld abraten wegen des Korrekturaufwands ...

    Bliebe noch die Kombination Deutsch/Sozialpädagogik.

    Also am BK ist der Korrekturaufwand mit D/ SoPä aber garantiert höher als der mit D/ Franz!

    Und Päda ist kein Laberfach. Nicht, wenn man da im LK oder in der beruflichen Ausbildung unterwegs ist. Das sind auch echt lange Klausuren und man muss viele Fallbeispiele suchen/ erstellen.

    Keine Ahnung warum jemand, der weder Päda als Fach hat noch am BK ist da was zu sagt...

    Aber der Bedarf an Französisch ist am BK eher gering, da dieses Fach nur in sehr wenigen Bildungsgängen angeboten wird. Bei uns haben ca. 50 von 1300 SchülerInnen Französisch.

    Danke, Yestoerty. Das hatte ich tatsächlich gar nicht auf dem Schirm und bin gerade sehr erschrocken. Ich werde gleich morgen einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen. Und wenn es dann zur Versetzung kommt ist das hoffentlich ein Grund die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Ohje, mit dieser Möglichkeit, dass ich die Elternzeit gar nicht verlängern kann habe ich überhaupt nicht gerechnet. Das wäre eine ziemliche Katastrophe, wenn das nun nicht geht.

    Alle KollegInnen, die das bisher gemacht haben, wurde die Verlängerung nicht verwehrt. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen.

    Aber Susannea ist die Expertin hier. Wenn sie sagt, dass die EZ dann eh endet, kann man sich darauf verlassen :)

    Also ich würde nie einen Stundenplan schreiben in dem jemand 2 Mal am Tag pendeln muss oder mehr als 3 Tage pendelt.

    Und wir haben ehrlich abgefragt. Ganz viele Kollegen meckern, wenn sie eine Freistunde zum Pendeln haben (Pendeln ist in der Pause mit dem Auto möglich, mit dem Rad nur sehr sportlich und mit ÖPNV nicht), andere wollen die gerne. Halten wir uns dran.


    Eine Kollegin hatte einen Unfall und dann kein Auto mehr. Da haben wir dann den Stundenplan geändert.


    Also ich würd auch sagen ist halt nicht mehr. Schön von mir aus ökologische Gründe vor :)

    Aber mal was ganz anderes: bei solchen Maßnahmen, gibt es da je nach Grund nicht sogar disziplinarrechtliche Folgen?

    Bezieht der Vater dann dazwischen EG? Sonst würde der Rest doch verfallen, da EG durchgehend bezogen werden muss meines Wissens. Musste man das nicht auf dem Antrag direkt durchgängig angeben?


    Zitat

    Aus https://familienportal.de/fami…ernzeit-aufteilen--124812



    Für 2 Jahre festlegen (Bindungszeitraum)
    Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes anmelden, dann müssen Sie bei der Anmeldung festlegen, für welche Zeiträume Sie innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen wollen. Diese beiden Jahre nennt man auch „Bindungszeitraum“. Wenn Sie für einen Teil des Bindungszeitraums keine Elternzeit anmelden, folgt daraus, dass Sie auf die Möglichkeit verzichten, in den nächsten beiden Jahren weitere Elternzeit zu nehmen. Außerdem können Sie Ihre Elternzeit im Bindungszeitraum nachträglich nur noch ändern, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist

    Also wenn jemand wollte, könnte man dir einen weiteren Abschnitt EZ bis zum 2. Geburtstag verwehren.



    Und Rechtsanspruch ist schön und gut, aber hier im Umkreis fehlen in den Städten zwischen 300 und 900 Kitaplätze. Viele kommen dann bei Tageseltern unter, manche bekommen Plätze in Nachbarstädten. Manche gehen aber einfach leer aus oder bekommen dann einen Platz in der Kita am anderen Ende der Stadt, in die niemand sein Kind schicken wollte.

    Kann ich nach einer recht kurzen Arbeitsphase, zum Beispiel bis 6 Wochen nach den Sommerferien wieder in Elternzeit gehen? Also besteht die Möglichkeit dann einen Antrag zu stellen? Ob dieser dann abgelehnt wird scheint ja nochmal sehr individuell verschieden zu sein...

    Hängt davon ab wann das Kind geboren wurde, wie viel Elternzeit du schon hattest und der wievielte Abschnitt es ist. Theoretisch musst du dich beim 1. Antrag festlegen wie du deine Elternzeit in den ersten zwei Lebensjahren nehmen möchtest. Meist ist die BezReg da aber etwas zuvorkommend.

    Bis zum 3. Lebensjahr muss es 7 Wochen vorher angezeigt werden, ab dem 3. Geburtstag dann 13 Wochen vorher.

    Der 3. Abschnitt kann abgelehnt werden, wenn er nach dem 3. Geburtstag genommen wird.


    So mein Wissensstand.

    Homeoffice weltweit ist nicht immer drin. Beim Lebensgefährten meiner Kollegin steht explizit, dass maximal 6 Wochen aus dem Ausland geleistet werden dürfen und man muss im Vorhinein angeben wann.

    Also: Beim Elterngeld geht es um Lebensmonate, da müssen es 2 Monate Basiselterngeld sein. Bleiben noch 10 Monate Basiselterngeld, oder 20 EG+ oder irgendwas gemischtes.


    Beim Ende der Elternzeit ist man nicht an die Lebensmonate gebunden, da kann man also andere Daten wählen, es sei denn man bezieht dann auch Elterngeld. NRW sagt halt das ist rechtsmissbräuchlich, wenn das an den Ferien liegt. Das liegt daran, dass es nicht ans Ende vom Elterngeld gebunden ist. Das endet ja selbst bei EG+ dann am 22.10.

    Ist halt so eine NRW Eigenheit...


    Vorschlag: nehmt ihr danach noch Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch? Dann könntet ihr da auch noch mal anders überlegen.

    Nehmt ihr dann auch Vermögenswirksame Leistungen in Anspruch? Meine gingen bisher in einen ewig alten Bausparvertrag, der jetzt zum Sondertilgen genutzt wird.

    Bin allerdings gerade echt unsicher wo ich das Geld jetzt hinstellen soll, oder ob es sich gar nicht rentiert... ETFs kann man ja mittlerweile auch teilweise dafür nutzen (aber nur bestimmte Depots, was wiederum kostet...), ansonsten gibt es bei der Degussabank immerhin umgerechnet 2,85% (0,53 jährlich und 10% Final) bei einem Banksparplan.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass es sehr schwer ist, plötzlich vollzeit zu arbeiten, wenn man 18 Jahre (oder länger bei mehreren Kindern) teilzeit gearbeitet hat. In der Regel ist man da auch nicht mehr sooooo jung (was nicht bedeutet, dass man ALT ist), also nicht unbedingt in dem Alter, dass man plötzlich belastbarer wird. Ich glaube kaum, dass viele Menschen mit 50 Jahren auf einmal mehr arbeiten möchten, eher umgekehrt.

    Bei uns geht die Begründung von Teilzeit wegen Kindern meist zu Teilzeit wegen pflegebedürftigen Eltern.

    Auch am BK wird Info wirklich gesucht.

    Sollte also die Idee Deutsch, Sachkunde, Kunst, vielleicht noch Englisch zu unterrichten doch nicht so attraktiv sein, Stellen an Gymnasien, Gesamtschulen und BKs gibts mit der Kombination jede Menge.

    Das sage ich, weil ich mit meinem Studium in der Grundschule überfordert wäre, wenn ich sehe was mein Sohn dort macht.

    Klar kannst du den auch in den Sommerferien bekommen. Wenn das Elterngeld ausläuft bekommst du ja wieder deinen Sold.

    Die Höhe des Bonuses berechnet sich anhand des Unterschiedes im Verdienst vor und nach der Geburt. Bei mir waren es 150€, weil ich wegen des 1. Kindes vorher schon in TZ war und fast das gleiche verdiente, bei meinem Mann war es mehr, weil er von VZ auf 30 Stunden runter ging.

    Wenn du vorher in VZ warst, könnte es unter Umständen finanziell besser sein das EG bis zu den Sommerferien zu bekommen, dann die Sommerferien durch VZ bezahlt zu werden und den Bonus verfallen zu lassen und dann nach den Ferien trotzdem mit den Stunden runter zu gehen. Hängt davon ab, ab wann du Reduktion in deinem BL zählt und sich wann das Kind genau kommt.

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