Okay, dann zeig mir die richtigen Stellen, wo ich nachgucken soll.
Naja, solange sie eigenen Sold bekommt, hat sie den eigenen Beihilfeanspruch. Nur ohne eigene Sold kann man als beihilfeberechtigte Person gelten. Im Mutterschutz bekommt sie eigenen Sold.
https://www.bezreg-muenster.de…sichtigungsfaehigkeit.pdf
https://www.duesseldorf.de/bei…ersorgungsempfaenger.html
https://www.finanzverwaltung.n…gung-nrw/beihilfeanspruch
https://www.finanzverwaltung.n…eines-kindes-den-haushalt
https://www.gew-nrw.de/elternzeit-elterngeld.html
https://www.stadt-koeln.de/med…-familiaeren-gruenden.pdf
Hier ein paar...