Beiträge von yestoerty

    Danke. Und ich dachte ich sei die einzige, die anderen gerne entgegenkommt (auch damals als ich kinderlos war und VZ gearbeitet habe), weil ich genau wusste, dass ich irgendwann auch mal auf das Entgegenkommen der Anderen hoffen muss. Ganz egal aus welchen Gründen.



    Wer macht denn dann Vertretung in der 7. Stunde, wenn da niemand Springstunde hat und alle anderen spätestens nach der 6. Schluss? Niemand?

    Ähm nein?! Ich hab Freitags nach der 4. Schluss, muss meinen Sohn aber erst um 15.00Uhr abholen. Also mache ich natürlich auch in der 5.-7. Vertretung wenn nötig.
    Und Mittwochs kommt mein Mann früher, da kann ich auch nachmittags unterrichten.


    Was für eine freundliche Unterstellung!


    Natürlich gibt es auch Kollegen Ü50 mit pflegebedürftigen Eltern, die sich Nachmittage blocken lassen. Aber Hauptsache erstmal meckern....
    Und vielleicht solltest du mal darüber nachdenken, dass an einem BK nicht so viel Vertretungsunterricht anfällt wie an einer Schule mit Mittelstufe/ gebundenem Ganztag.

    Wenn niemand nach seinem Unterricht mehr vertreten würde, hätte der Vertretungsplaner aber ein großes Problem.
    Eltern, die dringende Verpflichtungen haben (wie Kinder abholen) können sich die Zeiten im Stundenplan blicken lassen. Chronisch Kranken sperren wir auch mal einen Vormittag für regelmäßige Arzttermine. Vielleicht wäre das eine Lösung? Eine Kollegin hat einen freien Tag um ihren chronisch kranken Sohn regelmäßig zum Arzt zu begleiten.
    Aber ja, eigentlich sollen wir Termine in der Kernunterrichtszeit anmelden. Macht aber in der Realität meist keiner. Wer es nicht macht kann dann auch mal Pech haben, meist wird aber eine andere Lösung gefunden.
    In manchen Schulen arbeiten scheinbar an manchen Stellen unkommunikative oder emotional distanzierte Menschen.

    Naja.. nie? Ich backe bei jedem Geburtstag einen Zöliakie-kompatiblen Kuchen für meine Cousine und es gibt auch bei allen in der Familie für sie beim Buffet genug zu essen. Klar, gehört da etwas mehr Planung zu. Geht aber. Und das sollte bei Klassenfahrten auch funktionieren. Auch unterwegs. Dann fragt man nach und isst das Eis im Becher. Und meine Sportschüler haben auch immer Mais- oder Reiswaffeln dabei.


    Aber wir kommen immer weiter vom Thema ab ;)

    Wenn du verbeamtet bist, bekommst du im Mutterschutz deine Bezüge einfach weiter. Das wird dann statt Elterngeld gezahlt, solltest du in Elternzeit gehen.


    Falls du nach dem Mutterschutz doch erst wieder arbeiten gehen möchtest, sei dir bewusst, dass (und hier bin ich nicht sicher ob es EG oder EZ ist) jeweils nicht an einem beliebigen Tag beginnen können (z.B. 1.4.), sondern von den Lebensmonaten des Kindes abhängen. Also bei Geburt am 15.1. jeweils nur zum 15. eines Monats.


    Also der wahrscheinlich häufigste Fall ist: du bekommst normale Bezüge während des MuSchu, nimmst ein Jahr EZ ab Geburt und bekommst so das Maximum an Basiselterngeld.
    Je nachdem, kann dein Mann auch noch 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate EG Plus beziehen. Anschließend an das EG könnt ihr auch beide TZ machen und Partnerschaftsbonusmonate nutzen.

    Zum Tabu:
    Ja genau. Der zu erratende Begriff oben und unten dann 3-5 (muss man spezifizieren) Begriffe, die bei der Erklärung nicht genannt werden dürfen.
    Geht in allen Fächern, auch in Fremdsprachen :)
    Und dann braucht man nur eine Tröte und Sanduhr und dann spielt Team Tür gegen Wand oder so.
    Geht auch super als Wiederholung vor der Klausur, dem Abi, vor den Ferien...

    Lass die SuS eigene Fallbeispiele zu Themen verfassen. Die kann man dann auch gegenseitig analysieren.
    Oder Tabukarten zur Wiederholung herstellen lassen. Die habe ich gesammelt und vor der Abiklausur gemischt spielen lassen.

    Hey,
    ich gebe dir mal ein paar Punkte zu bedenken. Deine eigene Entscheidung musst du am Ende eh treffen:
    Pro Start jetzt:
    - man weiß nie, ob es nicht Probleme gibt und es länger dauert, bis man schwanger wird.
    - man ist jünger, das macht die Nächte machbarer (vor allem, wenn noch ein zweites geplant ist)


    Pro Start verschieben:
    - man ist schon richtig an der Schule angekommen, hat mehr Erfahrung, das meiste schon mal gemacht und hat dadurch beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit deutliche Vorteile (Arbeitserleichterung durch mehr Material, in meinem Fall auch schon mal Abi korrigiert, mündliche Prüfungen gestellt, eine Klasse bis zum Abi gebracht....) -> Erfahrung = Zeit
    - man kennt die Kollegen weiß wer wie tickt, auf wen man sich, wenn nötig verlassen kann, wer einem mit Material hilft etc.



    Ich bin nach exakt 4 Jahren in Mutterschutz/ Elternzeit gegangen, für MICH war das genau richtig. Eine andere Kollegin ist nach einem halben Jahr in Mutterschutz gegangen und direkt danach wieder eingestiegen und ihr Mann blieb zu Hause, für sie war das richtig und den Kollegen war es glaube ich relativ egal. Ich finde es halt mutig, ich würde die Erfahrung nicht missen wollen.

    Ja, aber das ist doch auch dann sehr unübersichtlich, oder?
    An den Schulen, an denen ich bisher war, wurde überall generell Kopier-/Mediengeld eingesammelt. Ich hatte bisher Glück, durfte überall unbegrenz kopieren. Ich weiß von damaligen Mitrefis, dass die teilweise Kopierkarten oder -codes mit einem bestimmten Kontingent hatten.

    Ich hab einen Grundriss eingereicht, das Zimmer markiert und fertig.
    Wir setzen sogar zwei Arbeitszimmer ab, solange nur ein Kind da ist. Und in jedem wird tatsächlich gearbeitet. Ist absolut kein Problem gewesen bisher. Sind aber auch abgeschlossene Räume. (Ja, in einem steht auch ein Gästebett.)

    Ich hab Gym studiert und dementsprechend mein Ref auch da gemacht.
    War gar kein Problem eine Stelle am BK zu bekommen, der Bedarf war/ ist gerade da. Mit manchen Fächern ist es bestimmt schwieriger. In Französisch haben wir halt wenig Bedarf (6 Kurse insgesamt bei 120 Kollegen, wir haben so "viele", weil wir jährlich ca 250 Abiturienten haben. Es gibt aber im Kontrast dazu ca 15 Spanischkurse und 3 Lateinkurse. An einem BK mit hauptsächlichen dualen Schülern sieht das bestimmt anders aus.).
    Mit Sowi, Geschichte oder Erdkunde würde man GL unterrichten, das ist dann schon eine Umstellung.
    Aber Wenn du kein Problem damit hast viel Mathe zu machen, findest du bestimmt eine Stelle.

    Bin Ann einem BK mit beruflichen Gym (nur Vollzeitschüler).
    Also klar unterscheidet sich das Niveau von FOR, FHR und AHR, aber ich würde nicht sagen, dass das Abi weniger anspruchsvoll ist. Es fällt eventuell, je nach Fach und Fachbereich wegen des Bezugs zum Bildungsgang einfacher.
    Du SuS kommen mir teilweise etwas motivierter vor, vor allem in BG mit Ausbildung (Assistenzberufe, Gymnastiklehrer), weil sie sich aktiver mit dem BG auseinander gesetzt haben und vielleicht mehr Interesse haben.
    Erziehungsarbeit leistet man aber doch. Hängt halt sehr vom Bildungsgang ab und vom konkreten Schüler.
    Klassenfahrten gibt es auch.
    Elterngespräche ebenso, allerdings weniger als in der Unter/Mittelstufe. Ist halt eine reine Oberstufe.
    Aber da sind ja auch alle BKS sehr unterschiedlich, in dem was sie anbieten.

    Auch da würde ich behaupten, dass das bundeslandsabhängig ist, ist hier nämlich auch überhaupt kein Problem, hier wird ganzjährig aufgenommen.

    Mehrere Freundinnen in NRW haben sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht, meine Schwester in Hessen auch. Daher würde ich sagen das hängt vom Ort ab und ist nicht für ein komplettes BL gleich.



    Und ansonsten: Antrag auf Elternzeit mit der Geburtsurkunde einreichen, dann bekommt man automatisch die Bestätigung der EZ mit dem offiziellen Ende des Mutterschutzes. Damit kann man dann Elterngeld beantragen.

    DAs ist glücklicher Weise Bundeslandabhängig, in Berlin braucht man das z.B. gar nicht. Zumal es eh nicht interessant ist, wenn es mit dem Elterngeldende zusammenhängt. Dann ist das eh egal.

    Wenn sie zwischendurch nicht arbeiten will, dann muss sie Elternzeit nach dem Mutterschutzende nehmen (aber nicht nach der Geburt und nicht mit dem Beginn des Mutterschutzes ;) ). Ende ist bei allem unter 3 Jahren eh egal! Aber theoretisch kann sie auch erst im Mutterschutz sein, dann 2 Monate und 2 Wochen und einen Tag z.B: arbeiten und dann erst in Elternzeit gehen. Wird jeden Schulleiter freuen.

    Danke, ersteres vergesse ich immer...
    Und letzteres: Stimmt, ich hab meine Elternzeit erst nach der Geburt beantragt, also logischerweise ab nach dem Mutterschutz? Da werd ich doch glatt mal nachgucken.



    Und was man vielleicht auch bedenken sollte ist, dass es in vielen Orten (das ist jetzt mal bundeslandunabhängig) schwer ist einen Platz für die Kinderbetreuung zu suchen, wenn der Starttermin nicht im Sommer liegt. Also wäre es vielleicht etwas geschickter nach den Sommerferien wieder anzufangen, da ja so Betreuungsplätze je nach Ort auch nicht günstig sind. (Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das Kind dann ab 2 betreut werden soll.)

    Wenn die Mutter Elternzeit beantragt muss die dann nicht mit dem Mutterschutz oder der Geburt beginnen? (Meine ich jetzt ernst..., hab ich meine ich so angegeben damals).
    Und bei Beamten immer darauf achten das Ende der EZ und den Abstand zu den Ferien zu wahren.

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