Das hängt vom Bundesland ab. Bundesbehörde ist hier ja niemand.
Beiträge von yestoerty
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Generelle Attestpflicht ist ja auch was anderes als begründete Attestpflicht als Auflage nach einer pädagogischen Konferenz oder Teilkonferenz.
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Meine Lehrerin im Chemie LK ist mit uns mal nach Münster in die Uni und wir haben uns dort eine Vorlesung aus dem 1. Semester angehört. Nachdem der Dozent in 90 Minuten das durchgezogen hat, was wir vorher ein ganzen Quartal im Unterricht erarbeitet haben, hatten manche schon etwas realistischere Vorstellungen.
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Also ich hab Informatik als 3. Fach gemacht ohne vorher großes Vorwissen zu haben. Ich kannte Aussagenlogik aus dem Englischstudium und konnte Webseiten mit html designen.
Hab mir einfach gedacht, dass es wohl interessant und entlastend wäre.
Den Rests musste ich mir dann erarbeiten (danke an meinen Mann, der mir geholfen hat, weil er es auch studierte). Das war aber schon möglich und mit den Übungen auch recht ok. Obwohl ich das neben den Examensprüfungen gemacht habe.
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Genau das. Ich feier die im nächsten Jahr ab. Indem ich neue mache... aber jetzt hab ich aufgestockt, so bekomme ich wenigstens Geld.
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Und es ist doch irgendwie auch klar, dass bei hohem Krankenstand auch mehr Vertretungen anfallen. Warum das nicht morgens über den Vertretungsplan geregelt wird ist mir aber unklar.
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Ne, die würde ich als Deputat eintragen lassen und irgendwann abfeiern.
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Das Problem, das ich sehe, wenn Lehrkräfte witterungsbedingt zu Hause bleiben: Sie haben einen Dienstort und könnten am Dienstort wohnen.
Und wenn 2 Lehrkräfte verheiratet sind müssen sie dann in der gleichen Stadt arbeiten?
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Meine Schule ist zu, die des Kindes nicht. Wir sind aber ziemlich zu Fuß geschlittert. Der Weg zur Kita eine halbe Stunde später war echt eine Katastrophe. Aber so ab 10 war dann auch alles frei.
Dafür hab ich über 3 Stunden gebraucht um alle heutigen Klausuren auf irgendwelche anderen Tage zu verlegen, ohne die Nachschreibeklausuren noch ändern zu müssen...
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Hier kommen gerade nur Infos, dass in vielen Städten wegen der Unwetterwarnung Schulen und Kitas morgen geschlossen sind.
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Wir bekommen laut Schulleitung auch aktuell vermehrt Anfragen von Leuten, die sich zu uns versetzen lassen wollen.
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Da bei uns Erzieher*innen ausgebildet werden, die ein Praktikum und teilweise auch ihr Anerkennungsjahr in Förderschulen absolvieren behaupte ich mal, dass ich mehr Einblick in diese Schulform habe als andere.
Ich persönlich würde die Abordnung nicht als Strafe empfinden und je nach Schwerpunkt wahrscheinlich als mega interessant. Aber was mir wirklich stören würde ist, dass ich wirklich keine Ahnung habe von der Didaktik und konkreten Anforderungen und mich da erst ewig einlesen müsste. Dazu kommt, dass ich wahrscheinlich kaum Material von mir verwenden könnte und alles neu erarbeiten müsste.
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Wobei mich immer noch wundert, dass ich zu Schuljahresbeginn sage, dass ich Teilzeit im Umfang X aus familiären Gründen wähle und dann plötzlich doch Umfang X + 3 machen muss, aber das ist ja eine andere Nummer.
Das passiert bei uns auch, aber da wird dann explizit nachgefragt und gebeten, nicht angeordnet. Ich hab dann beispielsweise gesagt, dass ich aber nur 2 statt 3 Stunden mache und für die Korrektur einen Korrekturtag benötige. Daraufhin wurde mir dann gesagt, die Klasse müsste ja nur 3 Klausuren schreiben, ich könnte ja einfach eine weglassen.
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Für Schulen wäre es sicher auch attraktiv, sich LA-Mangelfachkandidaten in gleicher Weise bereits vor Ausbildungsbeginn "sichern" zu können, wie es bei Seiteneinsteigern der Fall ist.
Das macht man dann ja teilweise hinten rum. Haben schon öfter Vertretungslehrer*innen gehabt, die ihr 1. StEx/ Master noch nicht hatten. Wenn die gut waren, hat die Schulleitung das oft hinbekommen, dass sie von einem Seminar in der Nähe (wir haben Refs meist von 2, manchmal einem 3. Seminar) auch an unsere Schule geschickt wurden. Und die sind dann auch oft danach geblieben.
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Ich würde den Teil weglassen, dass die Anordnung der Mehrarbeit mit dem Kurs der Q1 rechtswidrig ist. Das ist ja rechtlich kein Problem. Die Stunden müssen nur als Mehrarbeit bezahlt oder als Deputatserhöhung verrechnet werden.
Ich würd (weil das ja scheinbar ein strukturelles Problem ist), zuerst mal den Lehrerrat ansprechen und bitten die Situation zu klären.
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In NRW kannst du dich im Portal Leo auf feste Stellen bewerben. Du kannst dich bei einer bzw. mehreren konkreten Schulen bewerben. Du weißt also wo du landest. Einstellungen sind oft zum 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11.
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3 feste Stellen ausgeschrieben und nur 2 besetzt. Eigentlich nur eine, durften aber 2 Bewerber auf eine Stelle einstellen (also umwidmen).
Vielleicht dürfen wir die andere ja zum Mai noch mal ausschreiben.
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Für mich bitte einen After Eight Becher. Wobei. Bei den Temperaturen heiße Schokolade mit Minzlikeur.
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Hab schon was:
§ 2 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG
Ich werde also konkret "für bis zu sechs Monate" (bei mir drei) eine um drei erhöhte wöchentliche Pflichtstundenzahl erdulden müssen, die "innerhalb des Schuljahres [auszugleichen sind]", was dann von Ostern bis Sommer passiert...
Aber da gehts ja wirklich um Deputatsstunden. Also beispielsweise: ich mache im 1. Halbjahr wegen Lehrermangel 3 Stunden über Deputat und im 2. Halbjahr wird wer eingestellt und ich gebe 2 Kurse ab und bin 3 Stunden unter Deputat und somit gemittelt glatt.
Aber irgendwer bekommt den Q2 Kurs im 4. Quartal ja im Deputat angezeigt. Der Kurs ist ja nicht weg. Da ist jemand als Lehrkraft für eingetragen und für Noten verantwortlich. Der kann dir ja nicht einfach gestrichen werden.
Klar kannst du in den ausfallenden Stunden Vertretungsunterricht machen, aber nicht jetzt schon präventiv. Wurde ja bereits gesagt, dass das nicht über Wochen Hinaus bei Mehrarbeit notiert werden darf.
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Das wundert mich doch sehr. Der Q2 Kurs hat ja trotzdem Prüfungen etc und wird ja für das ganze Schuljahr geführt. Wo wird denn das letzte Quartal nicht gewertet? Du wirst ja die Abiklausuren korrigieren, ggf noch mündliche Prüfungen erstellen, bei den Abiklausuren Aufsicht führen...
Ja, sicher, man könnte dich dann dort in den Minusstunden für Aufsichten einteilen , aber doch nicht schon jetzt präventiv.
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