1) Herzlichen Glückwunsch!
2) Die FAQ ist aktualisiert (in der Zwischenüberschrift "FAQs zum Hygieneplan Corona" ist der 22.5. genannt) - und dort steht immer noch
"Welche Regelungen gelten für Schwangere?
Schwangerschaft ist nicht mit einem erhöhten Risiko verbunden. Wenn sich aber gleichwohl schwangere Lehrerinnen aus Sorge um die eigene oder die Gesundheit des ungeborenen Kindes außer Stande sehen, im Präsenzunterricht eingesetzt zu werden, dann sollen Schulleitungen hierauf nicht bestehen. Für schwangere Schülerinnen gilt dies entsprechend."
Im Hygieneplan Corona RLP Version 3 auf Seite 9 aber:
"Vor diesem Hintergrund können Schwangere derzeit nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden."
Gemeint ist hiermit vermutlich: Die Schulleitungen können darauf verzichten, Schwangere im Präsenzunterricht einzusetzen. Das Entspricht dann auch den Formulierungen in den beiden vorherigen Hygieneplan-Versionen.
Die Formulierung ist denkbar ungünstig, weil nicht eindeutig.
Klar ist: Wenn eine Schwangere dies wünscht, ist sie im Präsenzunterricht nicht einzusetzen.
Unklar ist: Ist es zulässig, eine Schwangere mit ihrer Zustimmung im Präsenzunterricht einzusetzen?