@Haubsi: In deinem Bundesland RLP gilt:
Freiwilliges Schwimmen und Baden, z. B. im Rahmen von Studienfahrten, ist auch in offenen Gewässern oder im Meer erlaubt, wenn
[...]
o die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mindestens im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) sind;
o zwei Aufsichtskräfte anwesend sind, von denen mindestens eine das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze (Grundschein) besitzt
oder eine entsprechende gleichwertige Prüfung nachweisen kann;
o von den Aufsichtskräften überprüft worden ist, dass aller Voraussicht nach von der Badestelle keine besonderen Gefahren ausgehen (z. B. Hotelstrand, kommunaler Strand)
Hat dein Schulleiter das alles überprüft? Oder überlässt er das dir? Dann frag ihn doch mal, wie du sicherstellen sollst, dass das französische Zertifikat (so überhaupt eins vorhanden) gleichwertig ist. In der VV steht übrigens "nachweisen", nicht "nach Auskunft". Falls das alles wider Erwarten schon geklärt sein sollte, dürften sie baden, unter Aufsicht von zwei Personen, und du müsstest dich vor Ort nochmal vergewissern, dass die zweite Person rettungsfähig ist. Bedeutet: Alleine mit euch zwei Begleitpersonen dürfen sie nicht ins Wasser. Ihr braucht noch jemanden vor Ort, jedes Mal. Von Kajakfahren auf dem offenen Meer ist aber immer noch nicht die Rede.
Das ist schon ein ausgesprochen besch...eidenener Move von deinem Kollegen. Wenn ich dein Chef wäre, würde ich ihn vergattern zu fahren. In RLP sind Klassenfahrten Dienstpflicht, wenn auch nicht bei Teilzeitkräften. Ich würde schriftlich meine Bedenken äußern und um klare Anweisungen bitten. Andernfalls wäre ich konsequent und würde mich halt mal unbeliebt machen. Dann darf sich das nächste Mal jemand anderes mit so einem Mist rumschlagen.