Beiträge von Ratatouille

    Ah, noch etwas: Schüler müssen am Strand beaufsichtigt werden, auch wenn sie nicht schwimmen, sondern sich nur dort aufhalten (VV Schwimmunterricht). Irgendwelche Unterschriften können einen natürlich nicht von Vorschriften entbinden. Eigentlich sollte dein Schulleiter hier den Korinthenkacker geben, nicht du. Ich habe mich in unangenehmen Situationen immer gefragt, ob es Folgen für MEINE Kinder haben könnte, wenn ich mich jetzt wegdrücke. Dann war mir gleich wieder klar, wo es lang geht. Dein Sportkollege wird natürlich sauer sein. So what, schert ihn ja auch nicht, dass du sauer bist.


    Viel Glück!

    Es ist auch meine Erfahrung, dass viele Kollegen oft einschließlich der erweiterten SL unglaublich lässig mit Vorgaben umgehen, sie überhaupt nicht kennen. Kommt mir so vor, als hätten Sportlehrer öfter mal einen besonderen Hang zu unangebrachter Coolness. Jeder strickt sich seine Sonderauffassung zurecht (machen wir schon immer soundso, ist noch nie was passiert, wenn man es so genau nehmen würde, könnte man ja gar nix machen etc.) Vielleicht, weil Lehrer oft einzeln vor sich hinwurschteln und im Alltag viel Freiheit haben. Aber ist mir egal. Harte Vorgaben (Noten, Sicherheit) werden eingehalten, oder ich bin raus.


    Versuche dich nicht aufzuregen. Die andren müssen dir nicht zustimmen. Du musst sie nicht beschwichtigen, sollen sie sich aufregen. Bleib selbst ruhig und klar. An dieser Schule kannst du sowieso nicht bleiben, aber du wirst auch feststellen, dass dein Ansehen im Rückblick gestiegen sein wird. Lege deinen Standpunkt knapp und deutlich dar, beziehe dich auf die Vorgaben, sag, wie du mit der Lage umzugehen gedenkst (am besten schriftlich) und bleib dabei. Wenn dein Chef dich nachweisbar (schriftlich oder vor zuverlässigen Zeugen) zu etwas anderem anweist, machst du das. Du kannst auch fragen: Ist das eine Anweisung? Eventuell nochmal: Ist das eine Empfehlung oder eine Anweisung? (Er wird nicht ja sagen. Deine Kollegin wird dir auch eher nicht in den Rücken fallen, sofern du sie nicht in den Konflikt hineintreibst. Du sagst nein und sie sagt nichts. Allenfalls hintenrum (ich hätte ja), steh einfach drüber.


    Und ja, es gibt Schulen mit unangenehmer Kungelei, an denen wird man nicht froh, und es gibt andere, an denen es ziemlich fair zugeht. Weiß man natürlich erst, wenn man dort ist, ganz genau. Man hört aber im Vorfeld auch einiges, zum Beispiel auf schulübergreifenden Fortbildungen am Abend. Versuch es einfach.

    Inwiefern ist der Aspekt Teilzeit bzw. Vollzeit bezeichnend?

    In RLP hätten die beiden jetzt eingesetzten Teilzeitkräfte nicht aufgefordert werden dürfen, auf Klassenfahrt zu fahren, während es für den vollzeitarbeitenden Kollegen, der kurzfristig abgesagt hat, Dienstpflicht gewesen wäre. Er hat familiäre Gründe angeführt, er würde seinen Sohn zu sehr vermissen. Aber alle drei haben kleine Kinder und er ist der einzige Sportlehrer und als einziger rettungsfähig. In Haubsis Kollegium passieren ja auch sonst merkwürdige Dinge, da kommt man halt ins Grübeln. Verstehe ich, auch wenn man im Einzelfall nicht wissen kann, was los ist.

    Am Montag gehts ja schon los. Als Sportlehrer kennt dein Kollege die VV Schwimmunterricht und weitere einschlägige Bestimmungen die Kajaktour betreffend. Er ist ja nicht krank und da er sehr kurzfristig abgesagt hat, sollte alles fertig sein. Er soll dir die vorbereiteten Unterlagen übergeben: Kopien der Bronzeabzeichen der Schüler, Kopien der Zertifikate der Guides, Beschreibung und Einschätzung der geplanten Strecke und des Badestrands. Dazu kannst du ihn ja über die Schulleitung auffordern. Hat er nicht? Tja... Schade, liebe Schüler, euer Sportlehrer hat die Kanutour nicht ausreichend vorbereitet, aber es wird trotzdem eine schöne Fahrt.


    Hab es gut in Frankreich! Und verschaff dir Respekt an deiner Schule!

    llerdings ist das Niveau des Deutschen Rettungsschwimmers Bronze ziemlich niedrig (ist ja auch als "junior" bei der ILS gekennzeichnet), DAS sollte kein Problem von der Kajakfirma sein (also das zu erfüllen, muss trotzdem vorgelegt werden)

    Der Deutsche Rettungsschwimmer Bronze reicht nach der VV für die Aufsicht an einem ungefährlichen Strand. Für die Kajakfahrt auf dem Meer sicherlich nicht. Aber kann ja sein, dass die Guides ein ausreichendes und aktuelles Zertifikat haben. Der Veranstalter hat natürlich ein Interesse daran, dass die Tour nicht abgesagt wird. Ich würde auf jeden Fall genauer nachfassen.

    @Haubsi: In deinem Bundesland RLP gilt:


    Freiwilliges Schwimmen und Baden, z. B. im Rahmen von Studienfahrten, ist auch in offenen Gewässern oder im Meer erlaubt, wenn

    [...]

    o die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mindestens im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) sind;

    o zwei Aufsichtskräfte anwesend sind, von denen mindestens eine das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze (Grundschein) besitzt

    oder eine entsprechende gleichwertige Prüfung nachweisen kann;

    o von den Aufsichtskräften überprüft worden ist, dass aller Voraussicht nach von der Badestelle keine besonderen Gefahren ausgehen (z. B. Hotelstrand, kommunaler Strand)


    Hat dein Schulleiter das alles überprüft? Oder überlässt er das dir? Dann frag ihn doch mal, wie du sicherstellen sollst, dass das französische Zertifikat (so überhaupt eins vorhanden) gleichwertig ist. In der VV steht übrigens "nachweisen", nicht "nach Auskunft". Falls das alles wider Erwarten schon geklärt sein sollte, dürften sie baden, unter Aufsicht von zwei Personen, und du müsstest dich vor Ort nochmal vergewissern, dass die zweite Person rettungsfähig ist. Bedeutet: Alleine mit euch zwei Begleitpersonen dürfen sie nicht ins Wasser. Ihr braucht noch jemanden vor Ort, jedes Mal. Von Kajakfahren auf dem offenen Meer ist aber immer noch nicht die Rede.


    Das ist schon ein ausgesprochen besch...eidenener Move von deinem Kollegen. Wenn ich dein Chef wäre, würde ich ihn vergattern zu fahren. In RLP sind Klassenfahrten Dienstpflicht, wenn auch nicht bei Teilzeitkräften. Ich würde schriftlich meine Bedenken äußern und um klare Anweisungen bitten. Andernfalls wäre ich konsequent und würde mich halt mal unbeliebt machen. Dann darf sich das nächste Mal jemand anderes mit so einem Mist rumschlagen. :)


    Jetzt hat der Schulleiter doch die Kajaktour bewilligt. Aber das ist doch Banane,oder? Verantwortlich sind letztlich doch immer noch wir, oder?

    Jupp. Remonstriere und lass dich schriftlich anweisen, dann ist der Schulleiter verantwortlich. Beziehe dich auf die Vorgaben der Unfallkasse. Es muss ein rettungsfähiger Lehrer dabei sein, Personal vor Ort genügt nicht.


    Außerdem in RLP: VV Schwimmunterricht sowie Schwimmen und Baden bei Schulveranstaltungen (alt, aber noch in Kraft)

    Runde im Ministerium:

    "Leute, jetzt wird´s grad mal bisschen unangenehm. Dass die Lehrer meckern, sie wären so mega überlastet, kratzt uns ja seit Jahrzehnten nicht. Krankenstand ist auch hoch, na und, war noch nie ein Problem, das zu verschleiern. Aber jetzt sind doch einige Eltern aufmerksam geworden. Und die Medien füllen das Sommerloch mit uns, statt wie früher mit den Lehrern. Was machen wir?"


    "Was Billiges, was gut aussieht. Hauptsache die Medien haben was zu berichten."


    "Wir organisieren einfach einige Sammeltermine pro Schule in der Turnhalle! Wir nennen das Maßnahme zur Erhaltung der Lehrergesundheit. Da können sich die Lehrer gegenseitig massieren. OK, dass das nix bringt, kann uns doch egal sein. Dann sagen wir einfach, die Lehrer haben das nicht gut angenommen. Selbst schuld, har har."


    Tatsächlich bin ich schon in den Nullerjahren in einem Studientag (= einen langen Nachmittag) mit gegenseitigem Massieren in der Turnhalle zwangsbeglückt worden. Vorher durften wir ganz achtsam 5 Minuten an einer Erdbeere herumlutschen. Und uns gegenseitig ganz viele gute Tipps geben. Ich hatte alleinerziehend kleine Kinder, es war Herbst - Hauptkorrekturphase, und ich war nicht nur von dem salbungsvollen Gerede der vom Land bereitgestellten Fortbildnerinnen megaangepisst, sondern vor allem von der Art, das Problem zu individualisieren. Auch das Ministerium weiß, dass Lehrer:innen zu den gesundheitsbewusstesten Bevölkerungsgruppen gehören. Dass sie trotzdem überdurchschnittlich burnoutgefährdet sind, wird die Erdbeere kaum richten.


    Passend dazu: https://www.news4teachers.de/2…ufstaetigkeit-befaehigen/

    Die SL kann:

    - Kollegen in Stunden, die entfallen sind, zur Vertretung heranziehen.

    - In dieser Zeit die Erledigung konkreter (wichtiger) Aufgaben anweisen.

    Die SL kann nicht:

    - Kollegen "auf Vorrat" in die Schule bestellen.

    - Kollegen aus Prinzip in die Schule bestellen.


    Korrekturhochzeiten bieten sich für Teamtrreffen sicherlich weniger an, Zeiten nach Prüfungen dagegen meist schon. Die Organisation der Teamarbeit wird aber in den zuständigen Gremien abgesprochen (Gesamtkonferenz, Fachkonferenz), nicht von der Schulleitung festgelegt.

    Der Einsatz in Projektwochen gehört zu den teilbaren Aufgaben, daher ist der Umfang des Einsatzes an das Deputat anzupassen. Geht das nicht, muss das Vorhaben angepasst werden oder zur Not eben entfallen.


    Da wir im Unterricht nicht nur unterrichten, sondern auch erziehen, sind Klassenleiterstunden selbstverständlich Mehrarbeit.

    Nach ca. zwei/drei Monaten oder bei gegebenem Anlass lese ich tatsächlich die Grundschulakten meiner Schüler:innen und finde das oft ergiebig. Das im bei mir angezeigten "Grundschulprotokoll" beschriebene Verhalten kommt auch an der weiterführenden Schule ständig vor. Es ist mir daher nicht schwergefallen, auf die Fragen zu reagieren. Das Verhalten kann vielfältige Ursachen haben (von daher gut gewählt, wenn auch nicht wirklich ein Anlass für ein Protokoll). Da die Ursache, die wohl beforscht werden soll, im Alltag vor allem in bestimmten Settings meist bereits aufgefallen wäre, wird dieses Thema für die Lehrkraft zunächst vielleicht nicht mehr im Vordergrund stehen.

    Es wird ja dann eine Begründung gegeben werden müssen.

    Ich verstehe auch nicht, wieso du Informationen, die dir mehrfach gegeben werden, nicht aufnimmst. Wenn es um den Erhalt des Schulfriedens geht, sind weitere Begründungen unnötig. Der ist quasi eine abstrakte, von den betroffenen Personen unabhängige und übergeordnete Größe, weshalb sie das auch nicht juristisch überprüfen lassen oder wirksam Einspruch erheben können. Aber man kann sich mal grundsätzlich Gedanken über solche Machtinstrumente machen, besonders wenn sie im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Interessen von außen ins Spiel gebracht werden.

    Sollte die Geschichte sich so abgespielt haben, wie es aussieht, hätte ich auch nicht mehr genug Vertrauen für eine Klage. Allerdings wären dann sowohl die Abordnung als auch das ohnehin seltsame Rechtskonstrukt des Schulfriedens ersichtlich missbräuchlich eingesetzt worden. Ich hoffe schon, dass da nochmal draufgeschaut wird.

    Die Geschichte wird immer irrer. Da wird eine Schulleiterin an die Grundschule der Nachbargemeinde abgeordnet, weil der GTS-Kooperationspartner nicht mit ihr zusammenarbeiten könne und der Schulträger den Schulfrieden gestört sieht. An der Nachbarschule soll sie dann mit demselben Kooperationspartner wieder zusammenarbeiten, vertreten durch dieselben Personen. Wie soll das denn bitte gehen?

Werbung