Beiträge von Ratatouille

    Wenn man sich entscheidet zu fahren, sollte man entsprechend gründlich planen, genug Personal mithaben etc.

    !!


    Schon Mal drüber nachgedacht was passiert, wenn einer unserer Schüler eine Straftat im Ausland baut. ... Wenn's ganz schlimm kommt, fährt der betreuende Lehrer ebenfalls ein.

    Tatsächlich muss ein Garant u.U. auch die Taten anderer verhindern.

    Nach deutschem Recht. Was alles in den Gesetzen anderer Länder stehen mag, hm.


    Aber da man nur mal in der großen Pause auf den Schulhof schauen und ein bisschen nachdenken muss, wenn man sich unbedingt gruseln will, hilft eh nur nach bestem Wissen und Gewissen und Urvertrauen. Bei Klassen- und vor allem Kursfahrten überlege ich aber schon genau, was ich nicht mitmache.

    Bei meiner Frage geht es um die Frage, ob ein schriftliches Verfahren rechtlich vorgegeben ist.

    Das ergibt sich aus der Garantenstellung.


    Als Normalbürger muss man nur dafür einstehen, wenn man rechtlich vorgeschriebene Handlungen unterlassen hat (echtes Unterlassungsdelikt) und wird dann z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft.


    Als Garant muss man aber darüberhinaus strafrechtlich auch für den Tatbestand geradestehen, den man nicht verhindert hat - hier fahrlässige Tötung, und zwar dann, wenn man ihn hätte verhindern können oder die Verhinderung wahrscheinlicher hätte machen können. Dabei muss das, was man hätte tun müssen, anders als beim Normalbürger, nicht in einer Rechtsnorm vorgeschrieben, sondern geboten (sinnvoll), möglich und zumutbar gewesen sein (unechtes Unterlassungsdelikt).


    Im Internet ist eines der früheren Urteile wiedergegeben, finde es leider grade nicht mehr. Darin steht, dass die Daten auf sichere Weise hätten abgefragt werden müssen, und die sicherste Weise wäre eben die schriftliche Abfrage. Wenn sie eine andere sichere Art gewählt hätten und deshalb von Emilys Diabetes gewusst hätten, wäre das auch in Ordnung gewesen.

    Nein, imho war das nicht so.

    Das erste Verfahren gegen alle aufgrund des Handelns Vor Ort wurde doch eingesteilt.


    Neu angeregt wurde es gegen die organisierenden Lehrerinnen, wegen unzureichender Vorbereitung.

    Das erste Verfahren gegen alle vier wurde nicht eröffnet, mit der Begründung, sie hätten nichts von Emilys Diabetes gewusst und es liege eine Verkettung unglücklicher Umstände vor.

    Dann wurde Anklage nur gegen die beiden Lehrerinnen erhoben, weil sie die Fahrt nicht sorgfältig vorbereitet hätten. Dieses zweite Verfahren wurde zunächst ebenfalls nicht eröffnet, weil die Lehrerinnen als medizinische Laiinnen auch dann nicht hätten erkennen müssen, dass ein Notfall vorlag, wenn sie von der Erkrankung gewusst hätten, es also auf Fehler in der Vorbereitung nicht angekommen sei. (Da sie die Notlage nicht erkennen konnten, kann man ihnen auch keine unterlassene Hilfeleistung vorwerfen.)

    Das OLG hat veranlasst, dass das Verfahren dennoch eröffnet wird, denn aufgrund der Garantenstellung sei eine Verurteilung wahrscheinlich. Garanten sind verpflichtet, Tatbestände vorausschauend zu verhindern, sonst können sie dafür verurteilt werden, hier also für fahrlässige Tötung. Ohne ihre Garantenstellung hätten die Lehrerinnen nicht verurteilt werden können, mit Garantenstellung reichen kleine Versäumnisse u.U. aber schon aus, nämlich wenn andernfalls der Tatbestand nicht oder wahrscheinlich nicht eingetreten wäre. Das Gericht musste also nun doch den kausalen Zusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und Emelys Tod feststellen, wofür die beiden Lehrerinnen ja selbst gesorgt haben.


    Wenn sie die Krankheiten schriftlich erfasst hätten, hätte man das erste Verfahren vielleicht eröffnet. Dann hätte man aufzeigen müssen, dass diejenigen Lehrer, die für die Betreuung von Emily direkt zuständig waren und sich daher über ihre Vorerkrankungen orientieren mussten, etwas hätten tun können, das geboten, möglich und zumutbar gewesen wäre und zur Vermeidung des Schadens geführt oder dies wahrscheinlicher gemacht hätte. Wäre das gelungen, hätte man diese Lehrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das wäre aber wohl recht unübersichtlich geworden. Vermutlich wäre das Verfahren deshalb aus einem anderen Grund nicht eröffnet worden. Aber dagegen hätte der Vater ja auch Einspruch erhoben und das Ergebnis wäre möglicherweise letzlich dasselbe.


    Wenn die Lehrerinnen, die schließlich verurteilt wurden, den Kausalzusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und dem Tod Emilys nicht selbst hergestellt hätten, hätte er im Verfahren auf andere Weise hergestellt werden müssen. Vermutlich hätte man den beiden auch andere Fehler zur Last gelegt. Aber auch da hätte man eben aufzeigen müssen, dass die Lehrerinnen die Notlage erkennen konnten und damit handeln mussten. Die Schulleiterin war besser beraten und hat auf die Frage, ob die beiden anders gehandelt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin war, geantwortet:"Das weiß ich nicht." Wer weiß, was herausgekommen wäre, wenn sich die beiden Kolleginnen auch an diese Linie gehalten hätten.

    Die Lehrerinnen sind nicht dafür verurteilt worden, dass sie die Gesundheit nicht schriftlich abgefragt haben, sondern dass sie den Schaden nicht abgewendet haben. In der Garantenstellung stehen sie eben nicht nur für ihre Unterlassung ein, sondern strafrechtlich auch für den „Erfolg“, (den eingetretenen Tatbestand), also eben nicht nur für die Sorgfaltspflichtverletzung, sondern es ist dann ein Tötungsdelikt, sofern zwischen dem Tod und dem eigentlich kleinen Vergehen ein Kausalzusammenhang besteht. Kleine Fehler können so schnell immense Haftungs- sowie strafrechtliche Folgen haben.


    Das gilt für Klassenfahrten sicher in besonderer Weise, wo zu wenige Personen eine zu komplexe Situation beherrschen sollen und dabei nicht nur betreuen, sondern auch das Programm organisieren müssen und unter Stress und Schlafmangel keine Fehler machen dürfen. Kann man ernsthaft niemandem empfehlen. Wir hatten bisher einfach Glück, Sorgfalt hin oder her.


    Wenn sie die Gesundheit schriftlich abgefragt hätten, wären sie vermutlich auch verurteilt worden.

    Da braucht man nichtmal das Schulhaus verlassen. Ich denke an eine Schülerin, die ihren dicken Arm im Ärmel versteckt hat, weil sie unbedingt ihre Kursarbeiten mitschreiben wollte. Sie war zwei Tage vorher von einer fremden Katze angefallen und gebissen worden. Die Notaufnahme hat natürlich direkt Alarm geschlagen. Oder die ganzen kaputten Steckdosen und aus den Angeln kippenden Fenster, die man monieren kann, bis man schwarz und faulig wird.

    "In Strafsachen beginnt der ganz überwiegende Teil aller Verfahren bei einem Amtsgericht, gegen dessen Urteil der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen können. Über die Berufung verhandelt dann das Landgericht. Gegen dessen Urteil können wiederum der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, die sodann in dritter und letzter Instanz durch das Oberlandesgericht entschieden wird.

    Die Berufung zum Landgericht und die etwaig folgende Revision zum Oberlandesgericht unterscheiden sich dadurch, dass bei einer Berufung das angefochtene Urteil sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht überprüft wird, das Landgericht also insbesondere eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung etc. wiederholt und den strafbaren Sachverhalt selbst neu feststellt. Mit der Revision bei dem Oberlandesgericht können hingegen nur Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gerügt werden. Dies bedeutet, dass das Oberlandesgericht an die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen gebunden ist und selbst keine Beweise mehr erhebt, sondern den Fall lediglich anhand der Akten prüft.

    Ist die Revision nicht begründet, weil das angefochtene Urteil keine Fehler enthält, kann sie ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss verworfen werden." https://www.olg-koeln.nrw.de/a…rufung_revision/index.php


    Zuständig ist nun wieder das OLG, dasselbe Gericht, das den Beschluss, das Verfahren gar nicht zu eröffnen, gekippt und vorskizziert hat, warum eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Dieser Linie ist das Gericht nun gefolgt, die Erfolschancen sind also nicht groß.

    Möglicherweise sind sie für etwas verurteilt worden, wofür sie gar nicht verantwortlich sind. Die Schulleiterin hat ausgesagt, schriftliche Abfragen seien an der Schule nur bei Klassenfahrten, nicht aber bei klassenübergreifenden Studienfahrten, bei denen die Teilnahme freiwillig war, vorgesehen gewesen. Sie hat also die Fahrt nach London und wahrscheinlich weitere Fahrten genehmigt, obwohl sie wusste, dass keine schriftlichen Abfragen durchgeführt wurden. Das fällt in ihren Verantwortungsbereich. Ob sie diese Verantwortung verschieben darf, wie sie es getan hat, indem sie sagt, die Lehrerinnen hätten ja in die Akte schauen können, halte ich für fraglich.

    In den Berichten über die Anhörungen werden Bemerkungen und Fragen des Richters zitiert, die nicht neutral wirken, sondern die mediale Vorverurteilung befeuert und den Druck erhöht haben, z.B. ob sie nicht meinen, man sollte sich mal kümmern, wenn sich ein Kind die ganze Nacht übergibt. Er soll auch die vorbereiteten Erklärungen der Lehrerinnen als "seltsam" kritisiert haben und kommentiert haben: "Als Lehrer würde ich sagen, Thema verfehlt, Sechs." Er hat ihnen "Pluspunkte" in Aussicht gestellt, wenn sie aussagen. Nachdem sie es dann getan haben, hat er gesagt, sie hätten gestanden, "womöglich ohne es zu ahnen". Das war wohl auch der Plan. Sie sollten sich entschließen auszusagen, damit sie etwas sagen, was ansonsten schwierig gewesen wäre nachzuweisen, nämlich dass sie anders gehandelt hätten, wenn sie von der Erkrankung gewusst hätten. Dieser Punkt ist wichtig, weil sie damit der Begründung widersprochen haben, warum zunächst kein Verfahren eröffnet werden sollte, dass es nämlich egal sei, dass die Gesundheitsdaten nicht (schriftlich) erhoben wurden, weil die Lehrer als medizinische Laien nicht unbedingt anders gehandelt hätten, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten.


    Die Erläuterung des Gerichts: "Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben. Als sie während der Fahrt am Freitagmorgen erfahren hätten, dass es Emily „übel“ sei, hätten sie daher nichts unternommen, da sie keine Kenntnis von der Diabetes-Erkrankung gehabt hätten. Dadurch sei in diesem Fall eine Kausalität gegeben und eine Verurteilung möglich."


    Das ist richtig blöd gelaufen, weil sicher viel dafür spricht, dass sie tatsächlich nicht anders gehandelt hätten. Als beschlossen wurde, kein Verfahren zu eröffnen, war die Akte schon über 1000 Seiten dick. Da steht z.B. drin, dass Emilys Mutter einmal telefonisch Kontakt mit ihr hatte, sie gesagt hat, dass sie sich nur einmal übergeben hätte und dass es ihr gut geht. Oder dass die Lehrer abends um 21 und 23 Uhr Zimmerkontrollen gemacht haben und ihnen nichts Ungewöhnliches aufgefallen ist. Und sicher noch allerhand mehr, an dem sich aufzeigen lässt, wie uneindeutig die Lage war. Auch sind die Symptome bei Überzuckerung lange Zeit total unauffällig (Kopfschmerzen, Durst) und unspezifisch (Übelkeit, Erbrechen). Deshalb wollte man ja auch die Garantenstellung bemühen, was aber ein schwankendes Brett gewesen wäre.

    Echt jetzt?

    Schon ein Stück weit, ja. Der Vater hat in einem Interview geäußert, er sei im Nachhinein sehr enttäuscht, dass seine Tochter das Diabetesmanagement doch nicht so gut hingekriegt hat, wie er dachte. An den Vaterwochenenden habe er den Eindruck gehabt, dass sie das sehr gut macht. Dabei ist es leider absolut normal, dass Pubertierende das Management vernachlässigen und Eltern da ständig hinterher sein müssen. So war das wohl auch bereits seit einiger Zeit bei Emily. Man konnte auf den Aufzeichnungen ihrer Insulinpumpe sehen, dass sie phasenweise nicht richtig angeschlossen war. Also entweder hat tatsächlich keiner der beiden Eltern bemerkt, dass sie nicht (mehr) zuverlässig damit umgeht oder sie haben es gewusst und den Lehrern nicht gesagt.

    Die Frage nach der Mitverantwortung der Eltern ist nicht unzulässig, insbesondere, weil auf die Garantenpflicht rekurriert wurde.


    Das Ergebnis bezüglich der Lehrer ist ja folgendes: Auf der Fahrt selbst gab es offensichtlich keine schuldhafte Unterlassung, auch wenn die Darstellung in den Medien das nahelegt, die zwangsläufig sehr einseitig bleiben muss, da die Lehrer sich natürlich nicht äußern können. Das Verhalten der vier Lehrer wurde gerichtlich untersucht, sie wurden freigesprochen und aus diesem Grund nicht erneut angeklagt.


    Angeklagt wurden die beiden Lehrerinnen ja deshalb, weil ihre Garantenstellung sie verpflichtet hätte, aktiv alles zu tun, was geboten und zumutbar war, um den schließlich eingetretenen Schaden abzuwenden, und dazu, so das Urteil, gehört hätte, Emilys eventuelle Krankheiten nicht nur abzufragen, sondern sie schriftlich abzufragen (was unbestreitbar sinnvoll und daher angebracht ist).


    Wenn es stimmen sollte, dass Emily und der Vater am Informationsabend anwesend waren, wird es aber interessant, denn nicht nur Emilys Lehrer waren ihr gegenüber in der Garantenpflicht, sondern auch ihre Eltern, und zwar unabhängig davon, ob der Vater sorgeberechtigt war. Das ergibt daraus, dass Emilys Mutter dem Vater das Kind anvertraut hat, die Aufgaben, die sie an diesem Abend gehabt hätte, an ihn delegiert hat, er also diesbezüglich freiwillig Verantwortung übernommen hat, und vor allem aus dem Näheverhältnis von Vater und Kind, das nach der Trennung der Eltern weiterbestanden hat. Auch der Vater hätte aktiv und vorausschauend alles ihm Mögliche tun müssen, um Schaden von seiner Tochter abzuwenden. Es wird also am Infoabend nach Krankheiten gefragt, er kennt die Krankheit seiner Tochter und deren Gefährlichkeit genau, da gefragt wurde, musste er auch damit recchnen, dass die Krankheit seiner Tochter diesen Lehrerinnen nicht bekannt ist, dennoch unterlässt er es, die Lehrerinnen zu informieren (was ja nicht im Plenum geschehen muss und auch nicht an diesem Abend, wenn das Thema zu sensibel ist).


    Natürlich richtet sich der Umfang der Pflichten in der Garantenstellung nach den Möglichkeiten der Personen, daher muss man an ausgebildete Pädagogen strengere Maßstäbe anlegen als an Eltern. Aber so viel strengere?


    (Der Anteil der Mutter wurde übrigens von der Staatsanwaltschaft untersucht. Es wurde keine Anklage erhoben. Das sollte reichen.)


    Edit: Es war der Stiefvater, der mit Emily auf dem Infoabend gewesen sein soll. Für ihn gilt aber dasselbe.

    Was mir neben dem unfassbaren Verlust der Eltern halt einfach sehr leid tut, ist, dass die jüngste und unerfahrenste von allen denkbaren Mitverantwortlichen (Schulleitung, Stufenleitung, mitfahrende Kollegen, Klassenlehrer (hat auf eine Rundmail im Vorfeld nicht reagiert), Eltern) den größten Schaden davontragen wird. Die ältere Lehrerin wird vielleicht mit Abschlägen nach längerer Krankmeldung frühpensioniert, wird aber Beamte bleiben (Geldstrafe, nicht Gefängnis). Beide haben wohl keine Regressforderungen zu befürchten, wenn noch auf Schadenersatz geklagt wird, da ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Aber die junge Lehrerin war vermutlich allenfalls Beamte auf Probe und wurde mit einem offenen Verfahren und wird mit einer Vorstrafe wohl nicht mehr verbeamtet. Sie ist psychisch erkrankt. Die Mindestpension hat sie sicher noch nicht. (Sie ist in Elternzeit.) In ihrem Beruf weiterzuarbeiten, kann sie sich im Moment zumindest nicht vorstellen, hat aber mit ihrer Ausbildung so ohne Weiteres erst einmal keine Alternative. Insofern kommen alle anderen mit einem blauen Auge davon, nur sie steht vor dem Nichts. Natürlich hat sie dazu auch selbst beigetragen, indem sie nach über 4 Jahren zum Beispiel immer noch keinen passenden Fachanwalt hatte oder indem sie sich nicht an den Rat ihres Anwalts gehalten hat, keine Aussage zu machen (was aber vermutlich auch nichts gebracht hätte).

    Die Eltern sind getrennt, der Vater ist gar nicht mehr sorgeberechtigt. Im Vorfeld der Fahrt war er nicht beteiligt.

    Ich habe irgendwo gelesen, Vater und Tochter hätten am Informationsabend teilgenommen und weder an dem Abend noch danach auf die Erkrankung hingewiesen. Ersteres sei ihnen auch nicht zuzumuten gewesen, da das Thema sensibel ist.


    Am Freitagmorgen sollten Freundinnen bei Emily bleiben (und auch dem anderen Mädchen), die 4 Lehrkräfte waren mit den knapp 60 Kindern den Tag über unterwegs.

    Es waren mehr als 60 SUS (zwischen 60 und 70) und eine Lehrerin war wohl an diesem Tag schon mit einem anderen Kind im Krankenhaus. Es musste also sowieso schon umdisponiert werden und jeder der übrigen Lehrer musste also im Schnitt mehr als 20 mehr oder weniger unbekannte SUS durch London führen.


    Man hat die dritte Lehrerin und den Lehrer aus dem Verfahren herausgenommen, ganz offensichtlich, weil man im Verhalten der vier Lehrer vor Ort alles in allem eben nicht genug Chancen für eine Verurteilung gesehen hat.


    Deshalb ist man einen anderen Weg gegangen, um die Verurteilung doch noch zu erreichen. Zwar war schon festgestellt worden, dass von medizinischen Laien auch bei Kenntnis der Krankheit nicht erwartet werden konnte, in jedem Fall richtig zu reagieren. Daher hatte man vor, die Garantenstellung ins Feld zu führen. Lehrer sind zumindest bei Kenntnis der Erkrankung eben keine normalen medizinischen Laien, sondern man muss von ihnen aufgrund der Garantenstellung erwarten, dass sie sich schlau machen bzw. umgehend und umsichtig reagieren. Das ist ja auch richtig so. Insofern war es für die Feststellung der fährlässigen Tötung durch Unterlassen entscheidend, dass die beiden für die Planung verantwortlichen Lehrerinnen nicht dafür gesorgt haben, dass die Erkrankung bekannt ist. Die anderen beiden Lehrer hätten sich darauf verlassen dürfen, dass die für die Planung zuständigen Lehrerinnen das korrekt erledigt hätten und werden deshalb nicht belangt.

    Eigentlich muss die Aussage einer Lehrkraft, dass sie die Uhr nie an sich genommen hatte, reichen. Welchen Grund solltest Du auch gehabt haben? Möglicherweise hat das Kind ja Mist erzählt, weil es nicht zugeben wollte, die Uhr verloren zu haben.

    Und wenn der Vater mit Vorsicht zu genießen ist, weiß man im Ort auch, wie der tickt.

    Wo liegt das Problem, wenn es so war, wie Du geschildert hast? Das würde an mir abperlen, wie Wasser an Entenfedern.

    In Dörfern wird andauernd was erzählt. Das wird bestimmt nicht das letzte Mal gewesen sein. Na und. Morgen gehts um jemand anderes.

    Hätten die Lehrerinnen denn anders gehandelt, wenn sie zu Beginn vom Diabetes gewusst hätten?

    Das war ja genau die streitige Frage.


    "Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ermittelte zunächst gegen vier mitreisende Lehrer:innen, stellte das Verfahren jedoch wieder ein. Die Lehrkräfte, die Emily nicht aus dem Unterricht kannten, hätten nichts von ihrer Dia­beteserkrankung gewusst. Emilys Vater ließ aber nicht locker und erwirkte ein neues Ermittlungsverfahren gegen zwei Lehrerinnen, die auch für die Organisation der Reise verantwortlich waren. Im März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Doch im Februar 2023 lehnte das Landgericht Mönchengladbach die Anklage ab. Die Lehrkräfte hätten als medizinische Lai­in­nen auch bei Kenntnis von Emilys Diabetes nicht erkennen müssen, dass eine Krankenhausbehandlung des Mädchens erforderlich ist. Auf Fehler bei der Vorbereitung der Reise komme es deshalb gar nicht an. Eine neue Wende nahm der Fall Ende Juni. Nun ließ das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anklage gegen die Lehrerinnen doch zu. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei wahrscheinlich."

    https://taz.de/Gerichtsentsche…iner-Schuelerin/!5953442/


    Und zwar wegen der fehlenden schriftlichen Abfrage, wegen der die beiden Lehrerinnen, die die Fahrt organisiert haben, nun verurteilt worden sind. Hätte die vorgelegen, hätten die Lehrerinnen anders reagiert und der Todesfall hätte vermieden werden können. Offensichtlich haben sie sich selbst entsprechend eingelassen, was der Richter als Geständnis gewertet hat.

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