Die Frage nach der Mitverantwortung der Eltern ist nicht unzulässig, insbesondere, weil auf die Garantenpflicht rekurriert wurde.
Das Ergebnis bezüglich der Lehrer ist ja folgendes: Auf der Fahrt selbst gab es offensichtlich keine schuldhafte Unterlassung, auch wenn die Darstellung in den Medien das nahelegt, die zwangsläufig sehr einseitig bleiben muss, da die Lehrer sich natürlich nicht äußern können. Das Verhalten der vier Lehrer wurde gerichtlich untersucht, sie wurden freigesprochen und aus diesem Grund nicht erneut angeklagt.
Angeklagt wurden die beiden Lehrerinnen ja deshalb, weil ihre Garantenstellung sie verpflichtet hätte, aktiv alles zu tun, was geboten und zumutbar war, um den schließlich eingetretenen Schaden abzuwenden, und dazu, so das Urteil, gehört hätte, Emilys eventuelle Krankheiten nicht nur abzufragen, sondern sie schriftlich abzufragen (was unbestreitbar sinnvoll und daher angebracht ist).
Wenn es stimmen sollte, dass Emily und der Vater am Informationsabend anwesend waren, wird es aber interessant, denn nicht nur Emilys Lehrer waren ihr gegenüber in der Garantenpflicht, sondern auch ihre Eltern, und zwar unabhängig davon, ob der Vater sorgeberechtigt war. Das ergibt daraus, dass Emilys Mutter dem Vater das Kind anvertraut hat, die Aufgaben, die sie an diesem Abend gehabt hätte, an ihn delegiert hat, er also diesbezüglich freiwillig Verantwortung übernommen hat, und vor allem aus dem Näheverhältnis von Vater und Kind, das nach der Trennung der Eltern weiterbestanden hat. Auch der Vater hätte aktiv und vorausschauend alles ihm Mögliche tun müssen, um Schaden von seiner Tochter abzuwenden. Es wird also am Infoabend nach Krankheiten gefragt, er kennt die Krankheit seiner Tochter und deren Gefährlichkeit genau, da gefragt wurde, musste er auch damit recchnen, dass die Krankheit seiner Tochter diesen Lehrerinnen nicht bekannt ist, dennoch unterlässt er es, die Lehrerinnen zu informieren (was ja nicht im Plenum geschehen muss und auch nicht an diesem Abend, wenn das Thema zu sensibel ist).
Natürlich richtet sich der Umfang der Pflichten in der Garantenstellung nach den Möglichkeiten der Personen, daher muss man an ausgebildete Pädagogen strengere Maßstäbe anlegen als an Eltern. Aber so viel strengere?
(Der Anteil der Mutter wurde übrigens von der Staatsanwaltschaft untersucht. Es wurde keine Anklage erhoben. Das sollte reichen.)
Edit: Es war der Stiefvater, der mit Emily auf dem Infoabend gewesen sein soll. Für ihn gilt aber dasselbe.