Als das 2017 eingeführt wurde, war das tatsächlich so gemeint und gilt im Grundsatz bis heute. Natürlich war das eine bescheuerte Idee. Zeitungsartikel waren ja bis dahin ein oft und vielseitig genutztes Unterrichtsmedium, auch um SUS ans Zeitunglesen heranzuführen.
Natürlich kann man auch heute noch Zeitungsartikel nutzen, indem man den Link von grade offenen Onlineartikeln weitergibt, indem man den Pressreader oder die Onleihe der Bibliotheken nutzen lässt, indem man ein Programm nutzt, in dessen Rahmen eine Zeit lang Presseprodukte an die Schule geschickt werden (mindestens drei Wochen Vorlaufzeit, dann nur ganz oder gar nicht nutzbar) oder indem man schaut, ob einem in einem Schulportal etwas Passendes und Aktuelles angeboten wird. Ich setze Presseprodukte nur noch ein, wenn es thematisch um die Presse geht, nicht mehr oft also, und halte auch keine Print-Abos mehr. Die lokale Zeitung stellt Unterrichtsmaterial online, um die journalistischen Textformen zu zeigen, aber nicht an echten, sondern an albernen extra verfassten Beispielen. Lächerlicherweise darf ja nichtmal intern, z.B. auf Lehrerfortbildungen, der Volltext des letzten Abiturs zur Verfügung gestellt werden. Den muss man sich irgendwie organisieren - "Fragen Sie doch mal in Ihrem Kollegium nach. Vielleicht haben die Kollegen den Text des letzten Abiturs noch." Den dürfen sie aber nur weitergeben, nicht etwa kopieren.