Mir ist tatsächlich Ähnliches passiert, wenn auch zum Glück nicht im Examen. Ich musste einen sog. großen Entwurf, also eine Stunde mit großem Bahnhof (Seminarleiter, Schulleiter, Schulseminarleiter (pädagogischer Ausbilder für alle Refis der Schule), Fachleiter, Referendarskollegen) und 20 Seiten Unterrichtsplanung, wiederholen (andere Klasse und anderes Thema), weil meine Fachleiterin früher in den Osterurlaub gestartet war und meine Prüfungsstunde vergessen hatte.
Beiträge von Ratatouille
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Zum Thema Toilette: In der Coronazeit durften die Schüler aus Abstandsgründen in der Stunde, statt alle in der Pause auf die Toilette gehen. Das haben sie in der Folge versucht auszunutzen und haben da regelrechte meetings abgehalten und am Handy gedaddelt. Daher legen sie das Handy jetzt vor dem Toilettengang auf ihren Tisch. Inzwischen müssen sie so gut wie nicht mehr in der Stunde raus. Natürlich war das Handy regelmäßig in der Hosentasche, statt wie in der Hausordnung festgelegt in der Schultasche. (Mag sein, dass es SUS mit Zweithandy gibt, aber das ist eher in Kursarbeiten ein Thema, und da lernen sie früher oder später, was ein Anscheinsbeweis ist.)
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Daraus lässt sich andersherum gerade nicht folgern, dass sich gegen alle auch nur denkbaren Eventualitäten - seien sie noch so unwahrscheinlich - abzusichern ist, um Fahrten rechtssicher durchführen zu können.
Jetzt übertreibst aber du. Ansonsten - warten wir es ab.
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Ich versuche es noch ein letztes Mal, dann lasse ich es.
Was du zitierst, @Botzbold, gilt für den Fall, dass die Lehrerinnen gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin ist. Dafür hätten sie natürlich auf sicherere Weise sorgen müssen, als sie es getan haben. Das war eine Pflichtverletzung, aber keine grobe Fahrlässigkeit, sondern sie haben in der Garantenstellung nicht alles ihnen Mögliche getan. Daraus ergibt sich dann eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen, denn es lässt sich ein Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden insofern herstellen, als die Lehrerinnen bei Kenntnis der Krankheit trotz der schwer durchschaubaren Situation und der vom Gericht konstatierten Verkettung unglücklicher Umstände wahrscheinlich richtig reagiert hätten.
Dass viele weitere Pflichtverletzungen denkbar sind, klingt in dem Urteil aber auch schon an, zum Beispiel kann man sich im Vorfeld nicht gründlich genug schlau gemacht haben über die Symptome der Krankheiten der mitfahrenden Schüler und die richtige Reaktion darauf. Oder man müsste zwar sensibilisiert sein, reagiert aber trotzdem nicht optimal. Wenn ein Schaden eintritt, wird untersucht, ob der Garant etwas hätte tun können, das diesen Schaden unter Umständen hätte verhindern können. Im Vorfeld des Prozesses konnte man lesen, dass er eröffnet wird, weil eine Verurteilung aufgrund der Garantenstellung möglich und hinreichend wahrscheinlich ist. Um grobe Fahrlässigkeit ging es gar nicht. Und muss es daher in ähnlichen Fällen in Zukunft auch nicht gehen.
Im Nachhinein ist man immer schlauer. Natürlich fragt man Krankheiten schriftlich ab. Aber vor Fehlern und Fehleinschätzungen ist niemand gefeit.
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Die Eröffnung des Verfahrens ist zweimal vom Gericht abgelehnt worden. Die vier begleitenden Lehrer wurden nicht angeklagt. Als medizinische Laien mussten sie nicht erkennen, dass eine Notlage vorliegt. Das ist bei Diabetes aufgrund der unspezifischen und alltäglichen Symptome auch ausgesprochen schwierig. Es stimmt übrigens nicht, dass niemand nach dem Mädchen gesehen hat - es gab jeweils eine Abschlussrunde durch alle Zimmer durch einen Lehrer um 23 Uhr. Nur ist da niemandem etwas auffällig vorgekommen. Emily hat ihrer Mutter auch selbst am Telefon gesagt, es gehe ihr (wieder) gut. Einen groben Verstoß hat es auf der Fahrt wohl nicht gegeben. Bei der zweiten Ablehnung war die Akte über 1000 Seiten dick, man hat also genau hingeschaut. Eine Verurteilung wurde auf dieser Grundlage nicht erwartet.
Beim dritten Mal ist das Verfahren mit der Begründung doch noch eröffnet worden, dass eine Verurteilung dann möglich und sogar wahrscheinlich ist, wenn man die Garantenstellung heranzieht. Dem entspricht auch genau die Urteilsbegründung. In einer Vorabskizze hieß es, das mündliche Abfragen von Gesundheitsproblemen wäre zwar auch möglich, aber das schriftlich zu tun, wäre sicherer gewesen und hätte möglicherweise dazu geführt, dass Emilys Zustand rechtzeitig bemerkt worden wäre.
Die Lehrerinnen sind nicht verurteilt worden, weil sie grob fahrlässig gehandelt haben, sondern sie sind ausdrücklich aufgrund ihrer Garantenstellung überhaupt angeklagt und dann auch verurteilt worden. Das ist keine Verschwörungstheorie.
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Das Verfahren ist zweimal nicht eröffnet worden. Schwerwiegende Versäumnisse oder gar ein schwerwiegendes Fehlverhalten wurde von den Gerichten also offensichtlich nicht gesehen (im Gegenteil). Auch sind viele entlastende Details zu Tage getreten, von denen ich einige im betreffenden Thread angeführt habe. Offensichtlich hat der sich nicht gerade neutral verhaltende Richter das auch so gesehen, weshalb man sich bei der Eröffnung des Verfahrens nicht auf die Durchführung der Fahrt, sondern auf die Planung konzentriert hat. Er hat die Lehrerinnen gezielt unter Druck gesetzt und damit zu einer ungeschickten Einlassung veranlasst. Ihr Verhalten auf der Fahrt musste auf diese Weise vom Gericht nicht untersucht werden. Gegen die mediale Vorverurteilung konnten sich die Lehrerinnen nicht zur Wehr setzen, so dass die Anwürfe einfach an ihnen hängen geblieben sind.
Natürlich kann man hoffen, dass diese Hexenjagd ein Ausrutscher eines besonders eifrigen und deutlich gehässigen Richters war und die Rechtssprechung zu einer moderaten, realistischen Handhabung zurückkehrt. Aber wieso sollte man sich darauf verlassen, wenn dieser Präzedenzfall nun geschaffen ist?
Eine andere Frage ist der Umgang mit Risiken überhaupt. Wir fahren ja z.B. auch Auto usw. Aber Klassenfahrten mit Früh-, Normal- und Spätpubertierenden mit allen möglichen sonstigen Spezialitäten sind halt schon so eine Sache. Wer mit den Risiken entspannt umgehen möchte, kann ja fahren.
Edit: Vielleicht sollte ich nochmal herausstellen, was ich mit Präzendenzfall meine. Früher hat man auf die Angst, auf Klassenfahrten mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, geantwortet, das ist Quatsch, solange man sich nicht grob fahrlässig verhält - und so war das auch. Wenn aber die Garantenstellung betont wird, um tatsächlich Verurteilungen zu erreichen, reicht jede Kleinigkeit, die man noch hätte tun können und die - vielleicht - geholfen hätte. Wenn was passiert ist, kommt es nun also nicht mehr wirklich darauf an, was man getan oder unterlassen hat, sondern ob jemand möchte, dass man verurteilt wird.
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Ah, die wöchentliche Übertreibung. In dem Fall der diabetischen Schülerin war der Vorwurf des Gerichtes nicht, dass die Lehrerinnen die Diabetis nicht erkannt haben, sondern dass nichts von ihr wussten, weil sie sie nicht wirksam abgefragt hatten. Wenn man eine Krankheit kennt, muss man sie nicht erkennen.
Leider stimmt das nicht. Die Lehrerinnen wären sicherlich auch verurteilt worden, wenn sie die Vorerkrankungen schriftlich und nicht nur mündlich abgefragt hätten. Dann hätte man ihnen eben etwas anderes zur Last gelegt. Der Punkt war, dass man sie im Gegensatz zum vorherigen juristischen Umgang mit solchen Fällen verurteilen wollte.
Dass das Verfahren beim dritten Anlauf tatsächlich eröffnet wurde, markiert nämlich einen Paradigmenwechsel, den man als Lehrkraft zur Kenntnis nehmen sollte. Vor der Verurteilung der beiden Lehrerinnen war es so, dass die Gerichte vernünftige Maßstäbe angelegt haben, wenn etwas passiert ist - weil eben klar ist, dass man sich auf Klassenfahrten nur verantwortungsvoll und umsichtig verhalten, aber nicht wirklich garantieren kann, dass immer alles gut geht. Die Eröffnung eines Verfahrens wurde daher auch in diesem Fall zweimal mit entsprechenden Begründungen abgelehnt.
Beim dritten Mal wurde aber die Garantenstellung in den Vordergrund gestellt, da dies eine Verurteilung ermögliche. Ein Garant muss alles tun, was möglich, zumutbar und geeignet ist, nicht nur einen Schaden abzuwenden, sondern auch, sein Eintreten weniger wahrscheinlich zu machen. Es ist ausgeschlossen, dass sich gar nichts findet, was man im Nachhinein als Versäumnis auslegen kann, wie man schon an diesem absurden Urteil gut erkennt. Wegen der Garantenstellung kann es gar keine rechtssicheren Leitplanken der vorgesetzten Stellen geben. Wenn etwas passiert, ist der Garant schuld.
Die Lehrerinnen zu verurteilen war nicht klug. Wer nicht naiv ist, wird solche Risiken spätestens jetzt wo immer möglich meiden. Wir haben auch eine Verantwortung für unsere eigene Zukunft und die unserer Familien. Plattyplus hat schon Recht.
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Wieso konntest du Schwanger denn nicht arbeiten?
Wieso fühlst du dich berechtigt, solche übergriffigen Fragen zu stellen?
Sie hat schwanger gearbeitet, dann war sie im Mutterschutz und hat ein Kind zur Welt gebracht, aktuell ist sie für ein Jahr in Elternzeit, das zufällig dem Schuljahr entspricht. Weniger Unmus kann man mit einer Schwangerschaft gar nicht erzeugen - wozu sie selbstverständlich nicht verpflichtet war. Trotzdem gibt es Typen wie dich, die bräsig meinen, Frauen müssten sich dafür rechtfertigen. Es geht dich grundsätzlich nichts an, warum Kollengen und Kolleginnen nicht arbeiten können.
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Arbeitsblätter zum kapitelweisen Erschließen im Jg. 10 eines Gymnasiums? Und in der Oberstufe machen sie dann Kreuzworträtsel?
Bist du ausgebildeter Lehrer?
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Die von dir geschilderten Vorgänge entsprechen nicht nur fehlender Wertschätzung, sondern grenzen bereits an Diskriminierung.
Weder noch. Werdet erwachsen.
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Wurde als privater Unfall eingestuft.
Von wem?
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Es soll auch Leute geben, die aus Prinzip ja sagen (zu ihrer Karriere). Das ist leider nicht immer nur harmlos.
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OK, zum Glück Mindestversorgung. Trotzdem wäre der Unterschied bei einer derart frühen Zurruhesetzung immens, denn es wäre tatsächlich nur die Mindestversorgung und bei Dienstunfähigkeit darf man nur sehr wenig dazuverdienen. Wieso hat dich darüber niemand aufgeklärt? Schieb das nicht weg, es könnte wirklich wichtig für dich werden. Wenn nicht, umso besser, aber das kannst du jetzt nicht wissen.
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Du solltest unbedingt dafür sorgen, dass der Vorfall als Dienstunfall anerkannt wird. Falls du dienstunfähig bleibst, hast du andernfalls nicht einmal die Mindestversorgung, da du erst seit zwei (und nicht fünf) Jahren verbeamtet bist.
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kodi: Das Problem ist nicht das Problem, sondern die Problemdichte, dass man eben andauernd um solche Problemchen herummäandern muss. Wenn das in deinem Lehrerleben nicht so ist, freu dich. Glück gehabt.
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Ich arbeite in einer chronisch sehr klammen Stadt. Das führt in den Schulen zu absurden und auf Dauer nervtötenden Sparmaßnahmen. Ich musste früher regelmäßig diskutieren, ob ich tatsächlich farbige Kreide brauche, tatsächlich ALLE vier Farben, wozu denn? und "Ein Stück (weiße) Kreide reicht erstmal, Sie können ja wiederkommen, wenns verbraucht ist, Kreide ist teuer." Plakate und Eddings dürfen nur Lehrkräfte benutzen, keinesfalls etwa Schüler. Sollte eine Lehrkraft das tatsächlich tun wollen, wird umständlich ein Plakat aus dem Archiv gefummelt, nicht das sie das zu oft tun will. Verbandpäckchen waren jahrelang urururalt. Es gibt vielleicht für jede dritte Klasse eins, obwohl man verpflichtet ist, sie am Wandertag mitzuführen, aber "Sie haben doch bestimmt was Passendes im Auto". Ich habe jahrelang Unterrichtszeit dafür verbraten, zusätzliche Centbeträge bei den Schülern für Kopien einzusammeln, obwohl sie "Schulpapiergeld" bezahlen mussten. Im Druckerraum sind Schreren und Locher angekettet, so dass man sie nur mühsam benutzen kann. Seife, Handtücher etc.? Dauernd leer. Als Damentoiletten wurden die übriggebliebenen/ausgebauten Kita-Minitoiletten verwertet, geht schon. Verwaltungsaufgaben (z.B. Zeugnisse in die Akte heften) werden immer wieder auf Lehrkräfte, insbesondere Klassenleitungen, verschoben, Sekretärinnen sind teuer. Dasselbe beim Hausmeister. Usw. usw. usw. Das ist alles so zäh und anstrengend, dass man einfach andere Wege beschreitet, Unterrichtszeit verwendet, um Schüler statt des Hausmeisters die Aula bestuhlen zu lassen, privat Plakate, Eddings, Versuchsmaterialien usw. kauft, bis es einem nach ein paar Jahren zu blöd wird und man immer mehr einfach sein lässt. Aber auch dann kommt man aus der Nummer nicht raus. Beispielsweise verbietet das Land (zu Recht) die Nutzung von Privatkonten für Klassenfahrten, Schulkonten gibt es aber nur für wenige Schulen im Rahmen eines Schulversuchs (haha), für den man sich als Schule zunächst einmal bewerben müsste, was praktischerweise aber kaum jemand tut, weil die Konditionen schlicht unpraktikabel sind.
Zum Thema Diensthandy: Nachdem in unserer Stadt ein Kollege infolge einer Amoktat gestorben war, gab es tatsächlich flächendeckend Diensthandys. Es geht also, sogar bei uns. Als die nach ein paar Jahren nach und nach den Geist aufgaben, "durfte" man die Amoknummer auf das private Handy speichern. Wollte ich nicht. Dafür kann man Gründe haben, zum Beispiel wollte ich nicht aufpassen müssen, dass meine damals kleinen Kinder keinen Amokalarm auslösen, wenn sie mal nach meinem Handy grabschen, und ich möchte aus Stresspräventionsgründen nichts Dienstliches auf meinem privaten Handy haben. Ein Diensthandy habe ich aber nicht mehr bekommen - da ich die Nummer doch einfach auf mein privates Handy speichern kann. Bin ich dazu verpflichtet? Vermutlich nicht. Muss ich dann aber belegbar widersprechen? Unklar. Muss ich melden, wenn ich erstmal mein Handy freiwillig zur Verfügung gestellt habe, dass es jetzt kaputt ist? Muss ich zeitnah ein neues am Start haben? Muss ich jährlich dokumentieren, dass ich kein Diensthandy habe, indem ich es immer wieder einfordere, obwohl klar ist, dass ich halt mein eigeses einsetzen soll?
Jedes kleine Ding ist nur ein kleines Ding, aber zusammen nervt das Gemurkse unendlich. Sich als Lehrkraft zu entspannen, ist eine gute Idee. Tue ich. Ich brauche für meinen Unterricht nichts mehr, was ich selbst bezahlen oder umständlich besorgen müsste, muss nur noch selten für irgendwas Geld einsammeln, weil ich mit Klassen nur noch raus gehe, wenn ich muss, das bescheuerte MDM meines Dienstgeräts juckt mich nicht, weil ich es halt nicht verwende. Und auf gar keinen Fall plane ich eine Kursfahrt. Schade manchmal. Aber offensichtlich ist das Allerwichtigste an der Bildung, dass sie nichts kosten darf.
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Zum Elternabend laden die Elternvertreter ein. Darüber musst du dir keine Gedanken machen.
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Neben unserem Dienstrecht haben wir auch eine pädagogische Verantwortung
Und die besteht dezidiert darin, dass wir parallel zum laufenden Unterricht Sekretariatsarbeiten erledigen, mit privaten Ressourcen natürlich. Ich verstehe deinen Punkt, damit leben wir, aber so wird das einfach nix.
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Hm. Wir haben sehr viele Männer, und die unterrichten nicht nur Informatik, Physik und Sport, sondern auch Sprachen, Geschichte, Religion ... Trotzdem wollen Jungs nur noch selten Lehrer werden, genau wie Mädchen. Auffällig finde ich das nicht, eher nachvollziehbar.
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Die Vierwochenfrist gilt nur, sofern Elternvertreter gewählt werden müssen. Falls sie im letzten Jahr auf zwei Jahre gewählt wurden, gibt es keine Vorgaben.
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