Beiträge von Ratatouille

    Das haben zwei Schulleiter*innen unabhängig voneinander gesagt.

    Vielleicht haben sie das in der Schule gemeinsam erdachte und erarbeitete Materiel gemeint. Oder das, was du dir in deiner Arbeitszeit zuhause überlegt hast oder in deiner Freizeit, ohne dir eine Nebentätigkeit genehmigen zu lassen. Das gehört deinem Arbeitgeber. Falls du eigenes Material aufgewendet hast, darfst du das Gebastelte zwar mitnehmen, aber an einen Schulbuchverlag oder auf Eduki darfst du deine Ideen ohne Weiteres nicht verkaufen. Was du für den Klassenraum gekauft und selbst bezahlt hast, darfst du natürlich mitnehmen, wobei ich mich wundere, dass ihr das überhaupt in größerem Umfang tun dürft, ohne dass es Gemecker z.B. wegen des Brandschutzes gibt. Aber klar, alle sind zufrieden und freuen sich, dasss die Lehrer/-innen selbst bezahlen.

    Warum wird die Reisekostenerstattung in Berlin eigentlich penetrant "Zuschuss" genannt?


    Zum Bsp. am 10.10.: "Berliner Senat stoppt Zuschüsse für Klassenfahrten" [...] "Für Klassenfahrten werden bisher die Reisekosten von Lehrerinnen und Lehrern mit öffentlichen Mitteln finanziert. Viele Lehrkräfte seien allerdings ohne einen solchen Zuschuss zu Klassenfahrten bereit, sagt der SPD-Abgeordnete Marcel Hopp. In dem Fall steht der Klassenfahrt laut Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch nichts entgegen. Berlin muss nach Angaben der schwarz-roten Koalition im kommenden Jahr drei Milliarden Euro einsparen." https://is.gd/r9BKu2


    Vielleicht um die Kosten der Dienstfahrten für die Lehrer zu verniedlichen? Oder weil man sie in Zukunft nicht mehr voll erstatten möchte? Immerhin hält man ja offensichtlich nicht allzu viel von Recht und Gesetz. Lieber mal nicht in Vorleistung gehen... (Sowieso nicht.)

    In jedem anderen akademischen Beruf ist ein Vorbereitungsdienst selbstverständlich?

    In RLP auch für Lehrkräfte nicht. Auch kein erstes Staatsexamen. Auch keine Immatrikulation als Lehramtstudent/-in. Auch nicht die Absicht, sich fürs Lehramt einzuschreiben. Oder sich überhaupt für irgendwas einzuschreiben. Ob Abi unbedingt sein muss, würde ich jetzt nicht beschwören. Aber dafür ist man dann gaaanz breit einsetzbar, diverse Altersstufen, alle möglichen Fächer. Macht auch nix, wenn man letztes Jahr noch selbst Schüler/-in an der Einsatzschule war und die Schüler/-innen als fast gleichaltrige Kinder von Nachbarn und Bekannten kennt. Kein Problem, wenn man hier und da im LZ brisante Infos aufschnappt, über andere Jugendliche, ihre Eltern oder ihre Lehrer. Es gibt ja die Schweigepflicht, die gilt auch für 18-Jährige.

    Versuche, die Probleme zu analysieren - hast du Wenigleser? Migranten? Oft hilft C1-Material für DAZ (Verben mit Akkusativ, Dativ, Genitiv, Verb-Nomen-Verbindungen, Präpositionen und Fall etc.). Du kannst etwas Motivierendes aus dem Netz fischen (Learning-Apps...), um Sprachbewusstsein zu schaffen und Listen anbieten, die sie bei den Schreibaufgaben im Unterricht nutzen können.

    Vielleicht liegt es daran: In allen Artikeln stand sinngemäß, dass der Vater/ Mitschüler behauptet hätten, dass die Lehrer nicht nach den Kindern schauten. Kein Artikel sagte, dass dem nachweislich so war. Zumindest soweit ich die Berichterstattung gelesen habe. Wenn nun die Verurteilung über das doch dem gesunden Menschenverstand nach offensichtliche vielleicht gar nicht möglich war (weil nicht nachweisbar), dann hat man vielleicht juristisch den Umweg genommen über Kausalketten.

    Die Gerichte haben zweimal geprüft, ob unterlassene Hilfeleistung vorliegt. Das war bei Berücksichtigung der Gesamtlage nicht der Fall, weshalb beide Male kein Verfahren eröffnet wurde. Es wundert mich, woher der eine oder andere Mitforist das besser wissen will.


    Da ein echtes Unterlassungsdelikt (unterlassene Hilfeleistung) also nicht vorlag, blieb nur der Weg über das sog. unechte Unterlassungsdelikt, bei dem ein ansich nicht strafbares kleines Versäumnis dann zu einer Verurteilung führen kann, wenn jemand eine besondere Verantwortung trägt (Garant ist) und wenn dieses Versäumnis mit dem eingetretenen Schaden kausal in Verbindung gebracht werden kann.


    Das Versäumnis bestand darin, dass die Lehrerinnen die Krankheiten mündlich statt schriftlich abgefragt haben, was auch vom dritten Gericht nicht als schweres Versäumnis gewertet worden ist, das sei durchaus ein möglicher Weg, aber es war halt nicht der sicherste, so steht es in einer ersten Stellungnahme. Es kommt eben nicht auf das Versäumnis an, sondern auf die Folgen.


    Dass die nur mündliche Abfrage zum Tod von Emily geführt hat, ist keineswegs nachweislich der Fall. Das ist auch gar nicht nötig. Es würde genügen, wenn es möglicherweise der Fall war. Aber auch das wurde vom zweiten Gericht zunächst verneint, das festgestellt hat, dass die Lehrerinnen den Ernst der Lage als medizinische Laien auch dann nicht hätten erkennen müssen, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten. Auch hier frage ich mich, auf welcher Grundlage Leute meinen, das besser beurteilen zu können als das Gericht.


    Die Lehrerinnen wurden schließlich verurteilt, weil sie, stark unter Druck gesetzt, sich ungeschickt geäußert haben. Sie wollten deutlich machen, dass sie sich sehr wohl um ihre Schüler kümmern und haben beteuert, dass sie anders reagiert hätten, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten, wozu sie der Richter gezielt provoziert hat. Ob sie wirklich anders gehandelt hätten, ist fraglich, immerhin hat das zweite Gericht das anders gesehen, auf der Grundlage einer Akte von 1000 Seiten. Es habe eine Verkettung von unglücklichen Umständen vorgelegen.


    Sorgfältig und verantwortungsvoll arbeite ich sowieso. Und ich gehe davon aus, dass das auch für die beiden nun verurteilten Kolleginnen gilt. Daher lerne ich aus dem Urteil etwas anderes. Dass vielleicht jemandem, der aus der SL-Perspektive auf die Sache schaut, der Frack brennt, wenn KuK nicht unter allen Umständen und möglicherweise auch gar nicht mehr fahren wollen, tja nun ...

    Auf dem Elternabend war der Stiefvater. Ob der wusste, was die Eltern der Schule vor Jahren mitgeteilt haben? Vergewissert hat er sich jedenfalls nicht, obwohl er sich zumindest für diesen Anlass die Verantwortung für das Kind von der Mutter hat übertragen lassen und damit ebenfalls Garant war.


    Vor Jahren war das Management des Diabetes vermutlich für Emily und ihre Familie kein Problem. In der Pubertät sieht das aber anders aus. Tatsächlich haben die Handyprotokolle gezeigt, dass die Insulinpumpe seit Monaten immer wieder schlampig oder gar nicht angeschlossen war. Das war für die schnelle Eskalation entscheidend, weil Emily schon auf der nächtlichen Hinfahrt überzuckert war. Die Handyprotokolle können die Eltern einsehen, die Lehrer nicht. Der Vater wusste von Emilys gefährlicher Unzuverlässigkeit angeblich nichts, die Mutter und der Stiefvater haben jedenfalls nicht darauf hingewiesen.

    Ich hätte mein Kind so nie fahren lassen, also ohne die Lehrkräfte nochmals explizit zu unterrichten und aufzuklären, egal ob sie eine Abfrage gemacht hätten oder nicht. Ist doch mein Kind.

    Definitiv. Dass die Eltern das bei einer Dreizehnjährigen, die es ersichtlich nicht alleine hinkriegt, nicht getan haben, ist schon wirklich speziell.

    Mir ist tatsächlich Ähnliches passiert, wenn auch zum Glück nicht im Examen. Ich musste einen sog. großen Entwurf, also eine Stunde mit großem Bahnhof (Seminarleiter, Schulleiter, Schulseminarleiter (pädagogischer Ausbilder für alle Refis der Schule), Fachleiter, Referendarskollegen) und 20 Seiten Unterrichtsplanung, wiederholen (andere Klasse und anderes Thema), weil meine Fachleiterin früher in den Osterurlaub gestartet war und meine Prüfungsstunde vergessen hatte.

    Zum Thema Toilette: In der Coronazeit durften die Schüler aus Abstandsgründen in der Stunde, statt alle in der Pause auf die Toilette gehen. Das haben sie in der Folge versucht auszunutzen und haben da regelrechte meetings abgehalten und am Handy gedaddelt. Daher legen sie das Handy jetzt vor dem Toilettengang auf ihren Tisch. Inzwischen müssen sie so gut wie nicht mehr in der Stunde raus. Natürlich war das Handy regelmäßig in der Hosentasche, statt wie in der Hausordnung festgelegt in der Schultasche. (Mag sein, dass es SUS mit Zweithandy gibt, aber das ist eher in Kursarbeiten ein Thema, und da lernen sie früher oder später, was ein Anscheinsbeweis ist.)

    Daraus lässt sich andersherum gerade nicht folgern, dass sich gegen alle auch nur denkbaren Eventualitäten - seien sie noch so unwahrscheinlich - abzusichern ist, um Fahrten rechtssicher durchführen zu können.

    Jetzt übertreibst aber du. Ansonsten - warten wir es ab.

    Ich versuche es noch ein letztes Mal, dann lasse ich es.


    Was du zitierst, @Botzbold, gilt für den Fall, dass die Lehrerinnen gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin ist. Dafür hätten sie natürlich auf sicherere Weise sorgen müssen, als sie es getan haben. Das war eine Pflichtverletzung, aber keine grobe Fahrlässigkeit, sondern sie haben in der Garantenstellung nicht alles ihnen Mögliche getan. Daraus ergibt sich dann eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen, denn es lässt sich ein Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden insofern herstellen, als die Lehrerinnen bei Kenntnis der Krankheit trotz der schwer durchschaubaren Situation und der vom Gericht konstatierten Verkettung unglücklicher Umstände wahrscheinlich richtig reagiert hätten.


    Dass viele weitere Pflichtverletzungen denkbar sind, klingt in dem Urteil aber auch schon an, zum Beispiel kann man sich im Vorfeld nicht gründlich genug schlau gemacht haben über die Symptome der Krankheiten der mitfahrenden Schüler und die richtige Reaktion darauf. Oder man müsste zwar sensibilisiert sein, reagiert aber trotzdem nicht optimal. Wenn ein Schaden eintritt, wird untersucht, ob der Garant etwas hätte tun können, das diesen Schaden unter Umständen hätte verhindern können. Im Vorfeld des Prozesses konnte man lesen, dass er eröffnet wird, weil eine Verurteilung aufgrund der Garantenstellung möglich und hinreichend wahrscheinlich ist. Um grobe Fahrlässigkeit ging es gar nicht. Und muss es daher in ähnlichen Fällen in Zukunft auch nicht gehen.


    Im Nachhinein ist man immer schlauer. Natürlich fragt man Krankheiten schriftlich ab. Aber vor Fehlern und Fehleinschätzungen ist niemand gefeit.

    Die Eröffnung des Verfahrens ist zweimal vom Gericht abgelehnt worden. Die vier begleitenden Lehrer wurden nicht angeklagt. Als medizinische Laien mussten sie nicht erkennen, dass eine Notlage vorliegt. Das ist bei Diabetes aufgrund der unspezifischen und alltäglichen Symptome auch ausgesprochen schwierig. Es stimmt übrigens nicht, dass niemand nach dem Mädchen gesehen hat - es gab jeweils eine Abschlussrunde durch alle Zimmer durch einen Lehrer um 23 Uhr. Nur ist da niemandem etwas auffällig vorgekommen. Emily hat ihrer Mutter auch selbst am Telefon gesagt, es gehe ihr (wieder) gut. Einen groben Verstoß hat es auf der Fahrt wohl nicht gegeben. Bei der zweiten Ablehnung war die Akte über 1000 Seiten dick, man hat also genau hingeschaut. Eine Verurteilung wurde auf dieser Grundlage nicht erwartet.


    Beim dritten Mal ist das Verfahren mit der Begründung doch noch eröffnet worden, dass eine Verurteilung dann möglich und sogar wahrscheinlich ist, wenn man die Garantenstellung heranzieht. Dem entspricht auch genau die Urteilsbegründung. In einer Vorabskizze hieß es, das mündliche Abfragen von Gesundheitsproblemen wäre zwar auch möglich, aber das schriftlich zu tun, wäre sicherer gewesen und hätte möglicherweise dazu geführt, dass Emilys Zustand rechtzeitig bemerkt worden wäre.


    Die Lehrerinnen sind nicht verurteilt worden, weil sie grob fahrlässig gehandelt haben, sondern sie sind ausdrücklich aufgrund ihrer Garantenstellung überhaupt angeklagt und dann auch verurteilt worden. Das ist keine Verschwörungstheorie.

    Das Verfahren ist zweimal nicht eröffnet worden. Schwerwiegende Versäumnisse oder gar ein schwerwiegendes Fehlverhalten wurde von den Gerichten also offensichtlich nicht gesehen (im Gegenteil). Auch sind viele entlastende Details zu Tage getreten, von denen ich einige im betreffenden Thread angeführt habe. Offensichtlich hat der sich nicht gerade neutral verhaltende Richter das auch so gesehen, weshalb man sich bei der Eröffnung des Verfahrens nicht auf die Durchführung der Fahrt, sondern auf die Planung konzentriert hat. Er hat die Lehrerinnen gezielt unter Druck gesetzt und damit zu einer ungeschickten Einlassung veranlasst. Ihr Verhalten auf der Fahrt musste auf diese Weise vom Gericht nicht untersucht werden. Gegen die mediale Vorverurteilung konnten sich die Lehrerinnen nicht zur Wehr setzen, so dass die Anwürfe einfach an ihnen hängen geblieben sind.


    Natürlich kann man hoffen, dass diese Hexenjagd ein Ausrutscher eines besonders eifrigen und deutlich gehässigen Richters war und die Rechtssprechung zu einer moderaten, realistischen Handhabung zurückkehrt. Aber wieso sollte man sich darauf verlassen, wenn dieser Präzedenzfall nun geschaffen ist?


    Eine andere Frage ist der Umgang mit Risiken überhaupt. Wir fahren ja z.B. auch Auto usw. Aber Klassenfahrten mit Früh-, Normal- und Spätpubertierenden mit allen möglichen sonstigen Spezialitäten sind halt schon so eine Sache. Wer mit den Risiken entspannt umgehen möchte, kann ja fahren.


    Edit: Vielleicht sollte ich nochmal herausstellen, was ich mit Präzendenzfall meine. Früher hat man auf die Angst, auf Klassenfahrten mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, geantwortet, das ist Quatsch, solange man sich nicht grob fahrlässig verhält - und so war das auch. Wenn aber die Garantenstellung betont wird, um tatsächlich Verurteilungen zu erreichen, reicht jede Kleinigkeit, die man noch hätte tun können und die - vielleicht - geholfen hätte. Wenn was passiert ist, kommt es nun also nicht mehr wirklich darauf an, was man getan oder unterlassen hat, sondern ob jemand möchte, dass man verurteilt wird.

    Ah, die wöchentliche Übertreibung. In dem Fall der diabetischen Schülerin war der Vorwurf des Gerichtes nicht, dass die Lehrerinnen die Diabetis nicht erkannt haben, sondern dass nichts von ihr wussten, weil sie sie nicht wirksam abgefragt hatten. Wenn man eine Krankheit kennt, muss man sie nicht erkennen.

    Leider stimmt das nicht. Die Lehrerinnen wären sicherlich auch verurteilt worden, wenn sie die Vorerkrankungen schriftlich und nicht nur mündlich abgefragt hätten. Dann hätte man ihnen eben etwas anderes zur Last gelegt. Der Punkt war, dass man sie im Gegensatz zum vorherigen juristischen Umgang mit solchen Fällen verurteilen wollte.


    Dass das Verfahren beim dritten Anlauf tatsächlich eröffnet wurde, markiert nämlich einen Paradigmenwechsel, den man als Lehrkraft zur Kenntnis nehmen sollte. Vor der Verurteilung der beiden Lehrerinnen war es so, dass die Gerichte vernünftige Maßstäbe angelegt haben, wenn etwas passiert ist - weil eben klar ist, dass man sich auf Klassenfahrten nur verantwortungsvoll und umsichtig verhalten, aber nicht wirklich garantieren kann, dass immer alles gut geht. Die Eröffnung eines Verfahrens wurde daher auch in diesem Fall zweimal mit entsprechenden Begründungen abgelehnt.


    Beim dritten Mal wurde aber die Garantenstellung in den Vordergrund gestellt, da dies eine Verurteilung ermögliche. Ein Garant muss alles tun, was möglich, zumutbar und geeignet ist, nicht nur einen Schaden abzuwenden, sondern auch, sein Eintreten weniger wahrscheinlich zu machen. Es ist ausgeschlossen, dass sich gar nichts findet, was man im Nachhinein als Versäumnis auslegen kann, wie man schon an diesem absurden Urteil gut erkennt. Wegen der Garantenstellung kann es gar keine rechtssicheren Leitplanken der vorgesetzten Stellen geben. Wenn etwas passiert, ist der Garant schuld.


    Die Lehrerinnen zu verurteilen war nicht klug. Wer nicht naiv ist, wird solche Risiken spätestens jetzt wo immer möglich meiden. Wir haben auch eine Verantwortung für unsere eigene Zukunft und die unserer Familien. Plattyplus hat schon Recht.

    Wieso konntest du Schwanger denn nicht arbeiten?

    Wieso fühlst du dich berechtigt, solche übergriffigen Fragen zu stellen?


    Sie hat schwanger gearbeitet, dann war sie im Mutterschutz und hat ein Kind zur Welt gebracht, aktuell ist sie für ein Jahr in Elternzeit, das zufällig dem Schuljahr entspricht. Weniger Unmus kann man mit einer Schwangerschaft gar nicht erzeugen - wozu sie selbstverständlich nicht verpflichtet war. Trotzdem gibt es Typen wie dich, die bräsig meinen, Frauen müssten sich dafür rechtfertigen. Es geht dich grundsätzlich nichts an, warum Kollengen und Kolleginnen nicht arbeiten können.

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