Also soweit ich weiss, bzw. das selbst erlebt habe, zahlt das weder Beihilfe (BW), noch die PKV.
Mein Arzt erwähnte mir das auch direkt, dass ich die als Privatpatient selbst zahlen müsse.
Die Begründung dafür steht dann auch im Bescheid der Beihilfe, kann mich aber nicht mehr erinnern, warum...
Beiträge von Vik
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Wie sollte es auch als Zulassungsarbeit genügen? Du willst doch nicht Mathe an einer DHBW mit der Mathematik in einem Mathestudium an der Universität vergleichen oder?
An der DHBW hat man bei 3 Jahren Ausbildungszeit etwa 1,5 Jahre Theorie. Wie will man dies mit der theoretischen Auseinandersetzung, vor allem in der Tiefe, mit der Universität vergleichen?
Mathe wird an BA's nur minimalst abgedeckt, da verstehe ich es vollkommen, allerdings wäre es schon ok gewesen, finde ich, diverse Dinge für Informatik anerkennen zu lassen. Gerade um evtl Scheine für Veranstaltungen zu bekommen, die keine Prüfungsleistung darstellen. Beispielsweise ein Softwarepraktikum. Bei der ZuLA hab ich es auch gar nicht erwartet, von daher hab ich das in meiner vorherigen Antwort etwas drastischer dargestellt, als ich es eigentlich meinte. Eher die Unmöglichkeit von Anerkennung bestimmter unbedeutender Scheine fand ich schon etwas harsch.
6 Monate oder 8 Monate hin oder her. Ein Kollege von mir an der Uni mit gleicher Fächerkombi und gleichem Vorstudium, nur eben an FH, hat innerhalb von 6 Semester Examen machen können, weil er sich so viel hat anrechen lassen können, inklusive ZuLa. Ich dagegen musste komplett neu studieren, und ich konnte die BA nicht mal als Erststudium angeben, das heisst, technisch gesehen hatte ich somit zwei Erst-Studien -
Der Arzt bei dem ich war, war an keinerlei Körperflüssigkeiten von mir interessiert.
Baden-Württemberg, war auch kein Amtsarzt mehr, weil das umgestellt wurde hier. -
Mir ging es ähnlich. Ich habe auch noch ein Diplom von einer BA in Wirtschaftsinformatik.
Ich hätte Zweifel, ob es reichen würde für einen Quereinstieg. Du redest sicher von einer beruflichen Schule. Ich habe gehört, dass man dafür aber auch eine einschlägige Berufspraxis braucht, die du noch nicht wirklich hast, selbst mit dualem Studium.
Deswegen habe ich mich damals auch in der Uni mit Mathe und Info eingeschrieben.
Ich konnte mir übrigens REIN GAR NICHTS anrechnen lassen an der Uni, nicht mal meine Diplomarbeit war ausreichend, um es als Zulassungsarbeit für das Examen anrechnen zu lassen. Dafür braucht man mindestens ein Diplom oder MAster von einer Uni oder einer FH.
Du solltest eher darüber nachdenken, ob du dir wirklich das Mathe- und Physikfachstudium antun willst :)))) -
A propos Schilddrüse, nach meinem Umzug hat der Hausarzt meiner Wahl einen umfassenden Gesundheitscheck durchgeführt. Der Schilddrüsenwert im Bluttest war leicht erhöht, die Schilddrüse war im Ultraschall aber nicht vergrößert, deswegen war das nichts zur Besorgnis.
Ist das aber jetzt etwas, was ich beim Amtsarzt angeben muss? Ist ja weder Diagnose, noch Erkrankung... -
Ok, danke, ich schau dort mal rein
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Danke für deine Hilfe.Ja, ich kenne diese Angebote des Studentenwerks. Hatte das einmal an meiner Uni mal in Anspruch genommen und war ganz und gar nicht zufrieden. Der "Psychologe" schien mir gar kein richtiger gewesen zu sein, hat letztlich nur Ratschläge gegeben, die ich mir selber hätte herleiten können.
Ok, das ist natürlich schade. Ich habe sowas noch nie in Anspruch genommen, aber bei meinem Studentenwerk steht u.a. "Das therapeutische Team arbeitet nach einem psychoanalytisch orientierten Beratungskonzept; die Therapeutinnen und Therapeuten verfügen über eine fundierte Ausbildung und über langjährige Berufserfahrungen". Auch steht da, wie erwähnt, "Das therapeutische Team besteht aus Ärzten und Diplompsychologinnen/ Diplompsychologen mit fundierter psychotherapeutischer Weiterbildung". Die müssten eigentlich schon in der Lage sein, dir qualifiziert helfen zu können. Anders als bei der Seelsorge oder bei der NightLine, bei der die Mitarbeiter oft nur ein Ohr zum Zuhören anbieten. Mehr brauchen manche Hilfesuchende aber auch nicht.
Probier es dort vielleicht bei einem anderen Therapeuten?Es würde auf jeden Fall deine Anforderungen erfüllen, dass die Verbeamtenstelle davon nichts erfährt. (Denke ich mal...) Ich zitiere: "Die Therapeutinnen und Therapeuten unterliegen der Schweigepflicht und haben Zeugnisverweigerungsrecht. Niemand außerhalb der PBS erfährt, ob oder weshalb Sie uns aufsuchen - auch nicht andere Abteilungen des Studierendenwerks oder die Hochschule."
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass man bei einem Arzt mit 8 € nicht so weit kommt... -
Ich hab nochmal kurz nachgeschaut, an meiner Uni wird die psychotherapeutische Beratung vom Studentenwerk angeboten.
Dort gibt es auch wöchentliche offene Sprechstunden. Die Gespräche sind anonym. Vier Gespräche sind kostenlos und danach zahlt man 8 € pro Stunde. Das Team besteht aus Ärzten und Diplompsychologen.
Und vor allem bei Prüfungsangst und ähnlichem bieten diese Beratungsstellen auch oft Kurse an. -
Hallo Kraecher,
ich gehe mal davon aus, dass du als Referendar dich dann eigens privat versichern musst (Erfahrene Forumsmitglieder korrigieren mich bitte, falls ich mich irre) und dann auch eine Prüfung des Gesundheitsstatus ansteht.
Es gibt für die PKV aber die Möglichkeit seinen aktuellen Gesundheitsstatus feststellen zu lassen und diesen dann einzufrieren, bis du dann Beihilfeberechtigt bist. Diese Einfrieren kostet glaub 1€/Monat. Das könntest du im Grunde vor deiner Prüfungsphase in aller Ruhe durchführen lassen.Verbeamtet (auf Widerruf) wirst du erst beim Amtseintritt zum Referendariat.
Ähm, bezüglich psychologischer Betreueung gibt es glaub ich auch die Möglichkeit das auf eigene Kosten zu machen. Aber da habe ich leider keine Erfahrung.
Aber vielleicht gibt es an deiner Universität auch psychotherapeutische Angebote für Studenten. An meiner Universität gibt es sowas. Die war anonym und man musste glaub ich auch erst ab einer bestimmten Anzahl von Stunden etwas bezahlen. Such mal beim Studierendenbüro oder ähnlichen Einrichtungen, ob es solche Angebote gibt. Die haben oft Sprechstunden, zu denen man kommen kann. Es gibt aber evtl auch telefonische Angebote, wie die NightLine oder Telefonseelsorge. Vielleicht hilft dir das. -
Ok, bevor ich den Beitrag editieren lasse, nochmal bitte kurz Meinungscheck.
Sollte trotz leicht verlaufendem Morbus Crohn mithilfe vom Urteil von 2013 etwas gegen eine Verbeamtung sprechen? (keine Medikation/Schübe seit über 6/8 Jahren und inkl. Arztbrief etc. und angenommen, der Arzt ist nicht überzeugt, dass die Diagnose möglicherweise nicht zutraf) [entsprechend der Meinung von Valerianus]
Ansonsten: eine rechtsverbindliche Auskunft wird dir hier kaum jemand geben können, zur Not frag doch einfach beim Gesundheitsamt nach, ob ein Morbus Crohn geringer Ausprägung ein Problem wäre...
Ja, das könnte ich evtl. auch mal (anonym?) ausprobieren. Oder ich frage mal meinen PKV-Berater, ob er Bescheid weiss. Bei der Gelegenheit kann ich ihn auch zu deiner Anmerkung bzgl. des Antrages fragen.
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Du kannst - wenn dir das doch irgendwann mal unangenehm ist - den Moderatoren scheiben und den thread in den Sicherungsbereich verschieben lassen. Oder wir editieren was raus.
Danke, ich denke, ich warte evtl noch auf die ein oder andere Antwort, vielleicht hat ja noch wer was zu sagen dazu, und editiere dann meinen Beitrag. (äh, das kann ich doch, oder?)
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Hallo Ummon.
Muss es unbedingt digital sein?
Ich hab vor kurzem auch überlegt, wie ich besser mit Aufgaben und Terminen umgehen kann und auch einiges ausprobiert(Apps, Ringbuchplaner, etc.), aber nie vollends zufrieden war. Wunderlist lief da noch am besten, aber wie du selbst gesagt hast, zukünftige Aufgaben werden dauernd angezeigt und ich wüsste auch nicht, wie sich das verhindern lässt. Aber ich neigte auch dazu, Erinnerunen an fällige Aufgaben wegzuklicken oder zu snoozen...
Ich bin dann irgendwann auf das sogenannte Bullet Journal gestossen, und probiere es momentan aus, bin bis jetzt allerdings zuversichtlich. Auch wollte ich mich etwas vom Handy loslösen. Man benötigt im Grunde nur ein leeres Notizbuch und einen Stift.
Hier eine kleine Einführung, bspw. Bullet Journal
Auf BulletJournal.com ist es auch erklärt.
Es gibt auch bei Youtube dutzende von Tipps/Ideen/Erweiterungen von jedermann. Denn die Idee lässt sehr viel Spielraum für eigene Anpassungen.
Trotz Papier ist es recht schnell und hilft einem, effizienter zu sein. Bei mir funktioniert es bisher ganz gut. Wenn ich alles niederschreibe, was ich noch zu erledigen habe, entlastet es mich sehr.Wenn du es unbedingt digital haben willst und ein Android-Handy haben willst, wie wäre es mit einem Samsung Galaxy Note? (oder anderen Stiftbasierten Geräten)
Ich habe z.B. das Note 3 Neo (was verhältnismässig günstig ist, aber mit vollem Funktionsumfang)
Vorteil durch den Stift ist, dass man ein vollwertiges digitales Notizbuch dabei hat, indem man handschriftliche Notizen etc eintragen kann.
Bestimmte Apps (das Notizbuch und eine Scrapbook-App und Aktions-Notizen etc.) sind vorinstalliert und es gibt auch eine eigene Anbindung an Evernote (glaub ich, nutze ich allerdings nicht). Schrifterkennung etc. auch alles an Bord.
Nur eine Idee...Ich kombiniere sogar momentan das analoge Bulletjournal mit der Notizfunktion und Erinnerungsfunktion meines Handys.
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Danke für eure Antworten.
Bist du sicher, dass es eine gute Idee ist, so viele persönliche Informationen in einem öffentlichen Forum zu posten?
Ich denke auch nicht, dass wir hier dir groß helfen können. Die Frage ist ja schon sehr speziell.
Fakt ist, du darfst beim Amtsarzt nicht lügen und auch nichts verschweigen. Genauso wenig wie bei der Anmeldung bei der PKV.
Du magst Recht haben, aber mir ist es wichtiger, eine klassifizierte Meinung zu meiner Situation zu hören. Oder Erfahrungsberichte zu ähnlichen Situationen. Da muss ich meine Situation schon etwas beschreiben. Ich weiss nämlich wirklich nicht, was ich am besten tun soll. Wenn mir hier niemand helfen kann, bin ich immerhin nicht dümmer als zuvor.
Ich muss vermutlich eh ein Dokument unterzeichnen, dass sämtliche Ärtze von der Schweigepflicht entbindet.Es würde mir schon helfen, wenn mir genug Personen bestätigen, dass kein Amtsarzt mir keinen Strick drehen will und auch wenn er etwas über mich erfährt, gewillt ist, sich überzeugen zu lassen, dass es nicht tragisch ist und dennoch ein unbedenkliches Zeugnis erstellt. Der Fragebogen mit den Vorerkrankungen wird auch nicht an das Staatliche Seminar weitergegeben, sondern verbleibt beim Arzt, wenn ich das richtig verstanden habe (steht jedenfalls auf dem Dokument drauf).
Bei der PKV Anmeldung habe ich weder gelogen, noch etwas verschwiegen. (s.u.)
Die PKV fragt ziemlich sicher nach bestehenden Erkrankungen, wozu Morbus Crohn gehört, also bete, dass du die ersten 10 Jahre in der PKV ohne Schub überstehst, ansonsten dürften die recht schnell darauf kommen, dass da was nicht stimmt.
Zur Verbeamtung: Entweder hast du einen sehr, sehr leicht verlaufenden Morbus Crohn, dann spricht seit dem Urteil 2013 nichts mehr gegen eine Verbeamtung (besorge dir am Besten ein Schreiben von dem Gastroenterologen, dass dir Symptomfreiheit seit x Jahren bescheinigt und eben den Verdacht, dass es eben kein Crohn sei) oder du hast einen furchtbar schlimmen Morbus Crohn und kriegst damit mindestens GdB 30 und eine Gleichstellung (oder sogar direkt GdB 50)...und wirst dann auch verbeamtet...
PKV haben bestimmte Jahresfristen bezüglich Vorerkrankungen. Bei meiner 5 Jahre für Krankenhausaufenthalt und 3 Jahre für ärtzliche Behandlung. Und in diesem Fall war ich nicht verpflichtet, etwas anzugeben. Andere fragen bis zu 10 Jahre zurück, aber die hat mein Berater natürlich gleich ausgeschlossen.
Dass ich etwas verschwiegen habe, können sie mir nicht vorwerfen, da ich alles ehrlich beantwortet habe.
Wie gesagt, bin ich auch überzeugt, auch in Zukunft keinen Schub mehr zu bekommen.Danke für den Hinweis zur Verbeamtung. Du meinst, selbst wenn der Arzt von einem sehr leicht verlaufendem MC (was bei einem einzigen Schub und 6 Jahre Schubfrei ohne Medikation noch nach Übertreibung klingt, finde ich) ausgeht, spricht seit 2013 nichts mehr dagegen? Liegt die Entscheidung dann beim Arzt oder gibt er diese Information weiter und die Behörde entscheidet aufgrund des Zeugnisses?
Erwähnt sei aber das Gendiagnostikschutzgesetz.
Man muss z.B. genetische Erkrankungen nicht angeben, erst recht nicht Familiäre.
Beispiel:
Ich habe einen genetischen Fehler, der zufällig im Laufe der Schwangerschaft diagnostiziert wurde. Dieser kann Auswirkungen haben (höhere Thrombosegefahr). Diese Diagnose muss ich nicht angeben.
Es gilt, glaub ich, dennoch nicht als genetische Erkrankung. Die Ursachen sind, wie bei vielen chronischen Krankheiten, nicht bekannt. Es wird als Autoimmunerkrankung klassifiziert. Die genetische Komponente wird nur nicht ausgeschlossen, da möglicherweise erbliche Veranlagungen für diese Erkrankung bestehen. In meiner Familie gab es nur nie solche Fälle, auch nichts ähnliches. Rauchen, bspw. ist ein stärkerer Faktor bei MC, als Genetik. -
Hallo.
Was mich etwas bedrückt, ist das Thema Amtsarzt. Ich hab schon einiges dazu hier im Forum gelesen, was mir aber noch nicht endgültig zu einer Entscheidung verholfen hat, deswegen frage ich explizit nach Meinungen zu meiner speziellen Situation.
Es kam ja einiges neues dazu raus, wie etwa bekanntes Urteil von 2013, Stichwort "überwiegende Wahrscheinlichkeit".
Hinzu kommt, dass seit knapp zwei Monaten in BW die Aufgaben des Amtsarzts bezüglich Bewerber fürs Lehrerreferendariat nun auf niedergelassene Ärzte übertragen wurde.
Siehe hier: Ärztliches Zeugnis Beamtenbewerber
Inklusive jeder Menge Listen, u.a. mit Angaben zur Krankengeschichte und als ich einen Termin bekommen habe, hat man mir auch bestätigt, dass diese Liste dann dort ausgefüllt wird.Erste Frage: Hat jemand Erfahrungen mit dieser Umstellung? Sind durch diese neue Regelungen strengere oder schlaffere Überprüfungen die Regel? Nur zur neuen Regleung habe ich noch keine Erfahrungen gefunden. Ich stelle mir aber vor, dass es durch diese Listen etwas standardisierter ablaufen wird?!
(editiert wegen persönlicher Daten)
Problem bei A: Ich rechne mit Nachfragen des Arztes, schlimmstenfalls soweit, bis ich im Grunde doch B) auspacke oder schwindle bei der Frage "war die Entzündung chronisch?".
Problem bei B: Angewiesen auf das Wohlwollen des Arztes, der vielleicht auch der Meinung sein kann, dass chronisch gar nicht geht und vielleicht auch 2013-Dingsbums nicht kennt oder dem meine Visage nicht passt?!Ich kann einfach nicht einschätzen, was mich da erwartet. Deswegen auch mein Beitrag hier.
Meinungen aus meinem Umfeld tendieren momentan eher zu A.
Ich kenne den Arzt natürlich nicht, darf ich sogar in diesem Fall auch nicht.BTW: Neben einer Hausstauballergie gibt es nichts, dass ich zusätzlich angeben müsste. Sonst müsste alles im grünen Bereich sein.
Vielen Dank im Vorraus. (Sorry für den Roman...)
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