Wer hat denn vernünftige betriebliche AV? Gibt es die denn überhaupt nach Abzug der Kosten durch die Versicherungsgesellschaft? Betriebliche AV rechnet sich für den AN grds. nur wenn der AG den Großteil der Beiträge zahlt. Ansonsten ist das ein schlechtes Geschäft.
Und das Argument ist unsinnig. Gesetzliche Rente + betriebliche AV ist um Welten geringer als die Pension, deren Berechnungsgrundlage geradezu ungerecht ist.
Ich werde zum Pensionsalter A14 in der höchsten Stufe sein. Das ist der Ausgangspunkt der Berechnung.
Und die PKV gleicht sich weitgehend aus, da die Beihilfe 70% übernimmt.