Beiträge von loswo

    Diese Qualifizierungskurse, die jetzt verstärkt angeboten werden (sollen):

    Ich werd da nicht ganz schlau draus, gibt es dafür Anrechnungsstunden oder nur keine Pausenaufsichten etc?


    Aus dem PDF:

    Die Weiterbildung erstreckt sich in ihrem Gesamtumfang über zwei Jahre. Sie umfasst insgesamt 25 Präsenztage mit jeweils acht Unterrichtseinheiten, die während der Unterrichtszeit stattfinden, sowie 40 Unterrichtseinheiten in Form von Onlineseminaren die an Schultagen während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Die Präsenztage werden in acht Modulblöcken mit jeweils drei bzw. vier Kurstagen gebündelt (vgl. Anlage 2).


    Präsenzphasen:

    -25 Präsenztage mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (UE) 200 h

    -Vor-und Nachbereitung der Präsenzphasen 100h

    Onlinephasen:

    -40 Unterrichtseinheiten (UE) Präsenzzeit in den Webinaren 40h

    -Vor-und Nachbereitung der Webinare 40h

    Selbststudium:

    -Recherche und Studium vertiefender Literatur 100h

    -Erarbeitung von fachpraktischenAufgaben 355h

    -regelmäßige fachpraktische Aufgaben (unterrichtliche Tätigkeit) 355h

    Leistungsnachweis:

    - fachpraktische Vertiefungsaufgaben mit schriftlicher Bearbeitung zwischen den Modulen (vgl. Anlage 2) 320 h

    -Portfolioarbeit (vgl. Anlage 4) 120h

    -Anfertigung eines Unterrichtsentwurfs mit Durchführung einer Lehrprobe, Reflexion, Dokumentation 100 h

    -Kolloquium zu fachwissenschaftlichen Fragestellungen 70 h


    Gesamtaufwand:1800h


    vs


    Die Schulleitungen sollen im Rahmen der innerschulischen Möglichkeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme von außerunterrichtlichen Aufgaben entlasten, z. B. durch Verzicht auf Aufsichten, Vertretungsstunden oder vergleichbare Maßnahmen.

    Ich würde sagen, der Link gilt weiterhin.


    Wir hatten Prüfungen bis 24.5. und Unterricht galt bis 5.6. als erteilt, also 6 Tage danach (ohne Feiertag und Ferientag).


    Wobei: offizieller Termin für mündliche Prüfungen war bis 29.5.
    Hm..

    Die in der FAQ genannte 4-jährige berufliche Tätigkeit ist missverständlich.


    Die Vorgabe sind hier 4 Jahre Tätigkeit an einer Schule, nicht in einem freien Beruf (s. § 8 )


    D.h. in deinem Fall vermutlich Einstellung mit E12 Stufe 1 (~ 2100 Netto, zweites Jahr 2250...), 4 Jahre arbeiten und dann Antrag auf A13 stellen.


    Ausnahme:
    Soweit ich weiß, haben berufliche Schulen eine größere Autonomie und könnten daher bei Bedarf bei Eingruppierung und Stufen Zugeständnisse machen.
    Müsstest du bei der konkreten Schule anfragen.

    Allerdings: Ich bin nach 2,5 Jahren immer noch dauerhaft über einem normalen Arbeitspensum, denn ständig kommen weitere Aufgaben dazu. Kollegen sind sehr nett, aber Unterstützung fachlich/pädagogisch/zeitlich war nur sehr begrenzt möglich/vorgesehen.
    Also es wird zwar besser, aber es bleibt auch noch lange sehr hart!

    Fürs Abitur finde ich ins Nds:


    Verordnung über die Abschlüsse in der GO, §6


    (3) 1Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission beruft Lehrkräfte der Schule als Mitglieder der Fachprüfungsausschüsse; abweichend davon kann die Schulbehörde auch Lehrkräfte anderer Schulen berufen. 2Angehörige eines Prüflings dürfen nicht zu stimmberechtigten Mitgliedern berufen werden. 3Die drei stimmberechtigten Mitglieder des Fachprüfungsausschusses sollen in dem jeweiligen Fach die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen besitzen.


    "sollen"
    Vorsitzendes Mitglied ist meist der/die Schulleiter/in. Wenn die SL dich in einem Kurs der Q-Phase einsetzt (und man möchte), dann spricht auch dort nix gegen fachfremd, oder? Solange es von den Qualifikationen Sinn macht..

    Hm ok..


    NLVO sagt:


    § 8
    Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen durch Studium und berufliche Tätigkeit


    (1) Die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt für Sonderpädagogik, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt an berufsbildenden Schulen hat auch erworben, wer

    • ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zugeordnet werden kann, und
    • mindestens vier Jahre lang eine berufliche Tätigkeit nach Absatz 2 ausgeübt hat.

    (2) Die berufliche Tätigkeit muss

    • fachlich an das Hochschulstudium anknüpfen sowie den fachlichen Anforderungen für das jeweilige Einstiegsamt entsprechen und
    • im Hinblick auf Aufgaben der Laufbahn die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zu fachlich selbständiger Berufsausübung erwiesen haben.

    (3) Die Dauer der beruflichen Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist entsprechend dem Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit zu berücksichtigen, wenn die Teilzeitbeschäftigung mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit betragen hat.



    Dann hängt es vermutlich an den fachlichen Anforderungen in (2) 1.
    Ziemlich kleinkariert..


    Bei Nachweis einen Zweitfaches würdest du (in der Regel) auch nur dann direkt verbeamtet werden, wenn du schon vier Jahre Unterricht in zwei Fächern vorweisen könntest (z.B. anderes Bundesland, Privatschule, ...).

    Hm, eine definitive Erklärung bekommst du vermutlich erst nach einer Prüfung deines Falles von offizieller Seite.


    Meine Einschätzung: 4 Jahre Unterricht an der BBS erfüllt auf jeden Fall §8 Satz 3, auch mit nur einem Fach.
    Berufliche Tätigkeit zuvor: Kommt drauf an! Bei allg.b. Schulen meist nein, bei BBSen evtl. möglich, hier ggfs. durch Verhandlungsgeschick zus. mit der Schulleitung. Bzw. meine ich, dass die SL der beruflichen Schulen mehr Autonomie in der Einstellungspraxis haben. Habe dort jedoch selbst keine Erfahrung.


    Was hat man dir zur Eingruppierung gesagt? E11, E12, E13?

    In Nds. gibt es die Möglichkeit des direkten Quereinstiegs (für wenige Fächer). -> s. Leitfaden
    Dabei bekommt man eine anderweitig unbesetzbare Planstelle zunächst auf 2 Jahre befristet.
    Berufsbegleitend (mit 5h Reduzierung) absolviert man die Seminare als Qualifikation, d.h. ohne 2. St.ex. am Ende.
    Es gibt allerdings in der Probezeit (halbes Jahr) und nach 1,5 Jahren eine Eignungsüberprüfung der Schulleitung.


    Hast du zwei anerkannte Fächer, dann kannst du auf Antrag nach 4 Jahren einschlägiger Berufserfahrung einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Alternativ einen Antrag von E12 auf E13. Berufserfahrung heißt dann deine Lehrertätigkeit ab Einstellung, da du ja direkt in einer vollen Stelle arbeitest.
    Hast du nur ein anerkanntes Fach, dann ist eine Verbeamtung nicht möglich.

    Seh ich auch so.
    Ist blöd gelaufen mit den Anträgen und Fristen, aber wieso sollte man dir das Geld nicht gönnen? (Abgesehen von juristisch korrekt oder nicht..)


    Bei Angestellten gilt anscheinend auch:
    Mutterschaftsgeld - Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt bekommen Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.

    Hallo Ana Dima,
    normalerweise studierst du nicht nach, sondern unterrichtest dann nur ein Fach!
    (Du wirst mit der Qualifizierung eh genug zu tun haben.)
    Mag sein, dass dich die Schule noch anderweitig einsetzt, aber für die weitere Laufbahn zählt die Anerkennung bei LSchB/MK (1 Fach / 2 Fächer)
    Verbeamtung nach 4 Jahren (alternativ: Antrag auf E13) ist leider nur mit 2 Fächern möglich. Zweites Fach zB durch Zwischenprüfung zu belegen. Evtl. schaffst du ja noch eine Anerkennung? Bei Mangelfächern ist meist mehr drin..


    Beim "Aufstieg" nach 4 Jahren wirst du m.E. gleichgestellt mit allen andern..


    Als Angestellte/r:


    •Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen: E 11
    •Lehrer in der Sekundarstufe I Quereinsteiger: E 11
    •Lehrer in der Sekundarstufe II Quereinsteiger: E 12
    •Beschäftigte mit abgeschlossenem wissenschaftlichenHochschulstudium (Diplom, Master, Magister): E 13 - E 15
    •Diplom-Ingenieure Uni-Abschluss): E 13
    •Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen: E 13
    •Wissenschaftliche Mitarbeiter als Doktoranden anUniversitäten: E 13

    Ich hatte als direkter Quereinsteiger in Nds. ähnliche Sorgen.
    Mich hatte der Stellvertreter eingestellt, da die SL zu diesem Zeitpunkt krank war. Als sie wieder kam war sie nicht begeistert, ich denke sie wollte mich los werden.
    Betreuung bekam ich keine, andere/normale Referendare gab es auch keine. Ein Fachleiter hat mich zum Glück unterstützt, der andere hat stark kritisiert (der kannte das Modell dir. Quereinstieg allerdings nicht, später wurde das besser).


    Naja meine größte Sorge war aber die Schulleitung.
    Am Ende haben mir drei Dinge geholfen:
    -persönliche Gespräche mit der SeminarLEITUNG, die war bei Besuchen zwar auch extrem kritisch, andererseits fühlte sie sich zuständig für "ihre" Referendare, dazu zählte ich ja irgendwie auch. Die Seminare haben Erfahrung darin, den Schulleitungen "Tipps" zu geben, wie mit ihren Referendaren umgegangen werden soll/nicht. Meist sind das ja Pädagogen, wenn du Glück hast sind die einfühlsam für deine Situation.
    -BESSEREN Unterrricht zeigen. Das hat meine SL am Ende überzeugt. Nur so einfach war das nicht, denn wie soll man das lernen? Es geht ja nicht nur um Unterricht, sondern um eine besonderer Form von Unterricht, nämlich BESUCHSunterricht. Das unterscheidet sich massiv von normalem U., vieles davon lernt man nur richtig wenn man erfahrene Betreuer hat. Ich rate dir daher, versuch irgendwie aufgeschlossene Kollegen zu finden, die sich mit dir zusammen Unterrichtsplanungen anschauen und durchsprechen. Wie es bei "normalen" Refis auch passiert! Alleine schaffste das kaum.
    -dem Fachleiter zuhören und zeigen, dass du Dinge annehmen kannst! Persönliche Angriffe professionell ignorieren.


    Auf jeden Fall: Weitermachen!
    Wenn du engagiert bist und es wirklich willst und vor allem zeigst, dass du dich verbessern willst, dann wird das bei denen auch ankommen! Manchmal leider erst sehr spät. Das liegt daran, dass für Fachleiter, SL etc es echt schwer ist, sich in deine Lage zu versetzen. Die kennen das nicht. Die kennen den normalen Weg und vergleichen dich damit, das passt natürlich nicht, is aber leider so.
    Viel Erfolg!

    Bei uns an der Schule gibt es einen Referendar MA/PH, der hatte sich innerhalb eines Jahres die restlichen Scheine an der Uni geholt und wurde anschließend zum Vorbereitungsdienst zugelassen (er hatte einen Master Mathe). Der Weg durchs Ref. ist halt der sicherste.
    Direkter Quereinstieg wäre evtl. möglich, ist aber hart und es hilft dafür sicherlich Berufserfahrung, um alles auf die Reihe zu kriegen.
    Wichtig sind entweder genügend CPs (angelehnt an die Vorgaben des Studiums Lehramt) oder (fachbezogene) Abschlüsse/Zwischenprüfungen irgendeiner Art.
    Bei mir wurde z.B. ein Vordiplom Informatik als Zweitfach anerkannt.

    Hallo,
    ich bin direkter Quereinsteiger, mit wurden 2 Fächer anerkannt + ein Fach Sek1, zu welchem ich auch Qualifizierung bekommen habe. Ich bekomme E12, inzwischen Stufe 2. Ich falle also in den §8 und kann nach 4 Jahren Tätigkeit an der Schule (vorherige Tätigkeit wurde nicht als "den fachlichen Anforderungen entsprechend" anerkannt - das geht meist nur für schulähnliche Lehrtätigkeit) einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Alternativ Antrag auf Höhergruppierung zu E13.
    Mit nur einem Fach bleibt man m.E. auf E12.
    Bei Aufstieg auf E13 gehen einem dafür die Stufen verloren (bzw. so viele Stufen, dass man zumindest nicht weniger bekommt als in E12).


    Zur Anerkennung: Bei mir lief es damals über das MK, aktuell wird die Zuständigkeit an die jeweiligen RA der LSchB übertragen. D.h. dass dort im Moment Mitarbeiter die Prüfungen übernehmen sollen, sich einarbeiten müssen, das ganze erst mal verstehen müssen und sich dann vorrangig um die neuesten Quereinsteiger kümmern.
    Ich habe in der Regionalabteilung Hannover bisher gute Erfahrungen gemacht, die Leute waren auskunfts- und hilfsbereit.


    undichbinweg: Rufen Sie in der LSchB an, oder lassen Sie die Schulleitung Anrufen, wenn gute Kontakte bestehen. Zumindest die Qualifizierung in Englisch sollte auf Basis von Sek 1 Anerkennung eine Option sein, gegen die wenig einzuwenden ist (außer das Seminar ist überfüllt).
    Prüfungen von Fächern (volle Anerkennung) können nachträglich nochmals eingereicht werden, ich denke dass dort im Moment einfach zu viel los ist. Sie sind im Dienst, daher hat das weniger Priorität als andere Prüfungen.

    Hi,
    bei mir war es letztes Jahr ähnlich.
    Am Ende habe ich nur auf das Führungszeugnis gewartet. Von der Schulbehörde bekommt man ein Formular, womit du es beantragen kannst.
    Du kannst versuchen, es auf eigene Faust zu beantragen, dann hast du es vielleicht schneller.
    Sobald das da war, konnte ich nach Absprache mit der LSchB meine Unterlagen dort abholen und zur Schule tragen, ab diesem Tag war ich eingestellt.
    Ohne das Formular kostet das Zeugnis vielleicht Geld, dafür bekommst du ein paar Tage früher Lohn ;)
    Ich nehme an, dass du eh schon in der Schule mitläufst..
    Viel Erfolg!

    Hallo lestat und callum,


    eure Diskussionen haben mich schon einiges weitergebracht, danke!
    Ich warte aktuell noch auf meinen Vertrag als direkter Quereinsteiger. Und auf die Seminarzuordnung.
    Lestat, du hast geschrieben, dir wurde Stufe 3 anerkannt wegen Personalgewinnung.
    Was heißt das?
    Ansonsten erhält jeder Stufe 1, ob mit oder ohne (außerschulischer) Berufserfahrung?
    Danke, VG

Werbung