Beiträge von Valerianus

    Der Referendariatsplatz für Lehramt in NRW ist ein Einstellungsangebot des Landes, wobei das Land (wie oben bereits ausgeführt) versucht die Wünsche von Referendaren, Seminaren und Schulen in Einklang zu bringen. Üblicherweise gelingt das, insbesondere mit selteneren Fächern (Informatik, Latein, Physik, etc.) kann das manchmal auch nicht gelingen. Dass das Land dabei seinen eigenen Wünschen Priorität vor denen der Bewerber einräumt ist meiner Meinung nach nicht verwerflich, es ist immerhin der Arbeitgeber. Wenn einem die angebotene Stelle nicht zusagt gibt es drei Möglichkeiten:

    • Umziehen - Das ist wohl das, was die Mehrheit der Referendare tun würde
    • Ablehnen (und anderweitig überbrücken) - Das hab ich gemacht, als sie mich nach Kleve schicken wollten...jetzt hab ich ungeplant noch promoviert...
    • An den zuständigen Sachbearbeiter wenden und freundlich die Probleme schildern und um mögliche Klärung bitten, allerdings gibt NRW für pflegebedürftige Angehörige bereits Sozialpunkte. Wichtig ist hierbei: Pflegebedürftig, nicht schwerbehindert. Nicht alle Schwerbehinderten bedürfen Pflege und umgekehrt.

    Was ich persönlich besonders komisch finde ist die Anspruchshaltung an das Land NRW (das dabei wirklich extrem entgegenkommend ist, ich habe einen Freund aus Bayern, der dreimal in 2 Jahren [Antritt, Einsatzschule, Planstelle] wild hin und her versetzt worden ist. Über den verhaltenskreativen Alphakevinauftritt, der in den späteren Postings gefolgt ist, müssen wir glaube ich nicht reden...

    Leitlinie hyperkinetische Störungen incl. ADHS
    Pharmakotherapie war und ist bei ADHS nicht das Mittel der Wahl, sondern wird nur angewandt bei massiven Krisen oder Versagen anderer Therapieoptionen und wer sich mal die Nebenwirkungen von Methylphenidat und Derivaten ansieht, der hat auch eine grobe Ahnung, warum selbst Psychiatern (die qua Beruf mit den nebenwirkungsreichsten Medikamenten nach Onkologen arbeiten) teilweise schlecht wird, wenn sie Ritalin ohne Begleittherapie verschreiben müssen (aufgrund mangelnder Mitarbeit im Elternhaus).


    Aber ja, es sind die Lehrer die alles besser wissen. Und die dummen Professoren in ihrem universitären Elfenbeinturm, die so eine Leitlinie verfassen. Und die dummen Psychologen, die die massive Ausweitung der ADHS-Symptomatik im DSM-V lautstark kritisieren. Es sind die Lehrer...bestimmt... :)

    Ich habe aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft bei einer Kollegin eine ihrer Klassen übernommen und jetzt 4 Stunden mehr als vorher. Um Gottes Willen, warum sollte mich das aufregen? Erstens ist es mein Job und zweitens geht Familie einfach vor. Klar ist das nicht toll, wenn im Zweifelsfall alles umgeschmissen werden muss, aber daran sind Schulleitungen (und Stundenplanmacher) gewöhnt. Wenn es klappt, ist es "Herzlichen Glückwunsch, was geht noch und bis wann?" ;)

    Ich meinte jetzt so was wie dienstliche eMailadresse oder eben "Lehrer xy kommt neu an die Schule und unterrichtet Fach x und Fach y" oder "Lehrer yz verlässt die Schule zum Ende des Schuljahres". Meine private Telefonnummer oder private eMailadresse gibt die Schule nicht heraus...

    Ich bin erstaunt, dass du dich mit den Datenschutzregeln in NRW besser auskennst, als der Datenschutzbeauftragte der Universität Duisburg-Essen (in Bezug auf Universitätsmitarbeiter). :)
    Wie ich bereits sagte: Bei Personen in Leitungsfunktionen geht bis auf die privaten Kontaktdaten fast alles, bei normalem Lehrpersonal ist alles erlaubt was "zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung" erforderlich ist. Ansonsten dürfte dein Name nicht mal auf einem Aushang zu den Räumen für den Elternsprechtag stehen.

    Ich sehe jetzt das Problem mit "xy verlässt auf eigenen Wunsch die Schule", "xy verlässt die Schule, da der Vertrag nicht verlängert werden konnte", "Wir bedauern das Ausscheiden von Kollegen xy aufgrund Pensionierung zutiefst" nicht wirklich schlimm. Das ist in allen Firmen mit Außenkontakt übliche Praxis. Was gar nicht geht sind genauere Angaben wie im Beispiel von fossi.


    Rechtlich ist das ein bisschen grau, da die Schule (wie jede Universität auch) Daten ihrer Mitarbeiter auf der Homepage (größerer Verbreitungsradius als eine eMail) veröffentlichen darf, wenn dies zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Da manche Schüler sich evtl. per eMail o.ä. auch in den Ferien an Lehrer wenden, könnte man darüber für eine Erlaubnis argumentieren. Wenn jemand ohne Leitungsfunktion (da gibt es auch noch Unterscheidungen, Schulleiter müssen sehr viel mehr hinnehmen) widerspricht, sollte das aber eingestellt werden.

    Guck doch einfach auf deinem Antrag nach, ob du da eine entsprechende Frage findest (so viele Fragen sind da meistens auch nicht drauf).


    Zu deiner fett gedruckten Frage. Im Konkurrenzforum für die Kleinen (such mal mit Google nach Referendar und Forum) sind zwei Amtsärzte unterwegs, die können dir sicher noch am ehesten helfen.

    Wurzelbehandlungen werden in der GKV nur bezahlt um eine einseitige Freiendsituation zu vermeiden oder bei geschlossener Zahnreihe im Kiefer, Revisionen werden nicht bezahlt (Wurzelspitzenresektionen dagegen schon o.O), Operationsmikroskop sowie elektrochemische Verfahren oder Desinfektion durch Laser werden nicht übernommen. Die beste Füllung, wenn man die Optik weglässt ist Gold, in Bezug auf Zahnerhalt (unterschiedliche Präparationstechnik) und Optik Keramik. Endodontologin im Freundeskreis, der sich immer über die wissenschaftliche Rückständigkeit der GKV in Bezug auf Zahnerhalt aufregt. Sie sagt immer, dass das der GKV nur deshalb so egal ist, weil sie mit Zahnersatz eh kaum noch was am Hut haben, weil das der Patient fast ganz allein trägt.


    GKV Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (SGB V), wo steht da was von Goldstandard? Die PKV zahlt was im Vertrag steht und daran kann sie nichts ändern. Beispiel: künstliche Befruchtung. Da zahlt die GKV seit irgendwann 2000 rum nur noch die Hälfte, einfach weil es der Politik so gefällt. So was ist in einem privatrechtlichen Vertrag (PKV) einfach nicht möglich.

    Wie ich bereits sagte: Zahnarzt
    Zahnreinigung, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnersatz...im Grunde ist alles besser.


    Beim normalen Arzt habe ich jetzt auch nicht wirklich viele Unterschiede gesehen, außer eventuell, dass der Arzt etwas mehr Zeit hat, was aber wohl hauptsächlich daran liegt, dass er deutlich mehr Geld dafür bekommt. Schwachsinnige Untersuchungen wollte er bis jetzt noch nicht machen, aber das ist tatsächlich ein Problem was viele Kollegen berichten. Als PKV Patient fällt man schnell mal ins MRT, wenn Ultraschall auch reicht...
    Wenn man mal tatsächlich einen richtigen Spezialisten braucht ist die PKV auch eindeutig überlegen, einfach weil die nicht immer noch die Kassenzulassung nötig haben oder eben völlig überlaufen sind, aber man schneller an die Termine kommt (was ungerecht ist, aber aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar)...

    Sport in den letzten beiden Stunden fand ich als Schüler immer deutlich entspannter als Mathe oder Spanisch. Mir fielen in Mathe jetzt keine Begründungen ein den Unterricht aufs Beachvolleyballfeld zu verlegen, unserem Sportlehrer fiel das irgendwie recht leicht. :)
    Bei uns gab es kein hitzefrei, unsere Schulleitung meinte, dass hitzefrei in der Woche direkt nach den Ferien ein schlechtes Beispiel für die Schüler wäre und so furchtbar heiß war es jetzt ehrlich gesagt auch nicht...

    Du hast also ein erhöhtes Risiko für Thrombosen (muss nicht angegeben werden). Hättest du bereits eine Thrombose gehabt, hättest du die angeben müssen. Das habe ich doch gesagt. :)
    Du musst auch nicht angeben, dass du Sport hasst und dich nur von Burgern und Currywurst ernährst, solange das nur ein Risikofaktor ist, aber nicht zu Krankheiten geführt hat, kannst du machen was du willst.

    Fast alle PKVs fragen nach:
    - ambulanten Behandlungen (mit Jahresfrist)
    - stationären Behandlungen (mit meist längererer Frist)
    - bestehenden Krankheiten auch wenn sie nicht behandelt wurden und da ist bei chronischen Krankheiten die Frist völlig irrelevant, weil chronische Krankheiten immer bestehen


    Schau bitte mal in deinen Antrag, ob es da eine Frage gab wie "Bestehen darüber hinaus Krankheiten, Anomalien, Behinderungen, Fehlstellungen, Fehlbildungen oder Funktionsbeeinträchtigungen - auch wenn sie derzeit nicht behandelt werden?" (das ist die Frage aus dem Antrag der DBV, die sehr kurze Jahresfristen hat)


    Ansonsten: eine rechtsverbindliche Auskunft wird dir hier kaum jemand geben können, zur Not frag doch einfach beim Gesundheitsamt nach, ob ein Morbus Crohn geringer Ausprägung ein Problem wäre...


    Und das Gendiagnostikschutzgesetz schützt nur vor Benachteiligung bei festgestellten Risikogenen (z.B. für Brustkrebs), nicht aber vor Benachteiligung bei ausgebrochenen, genetisch veranlagten Krankheiten.

    Die PKV fragt ziemlich sicher nach bestehenden Erkrankungen, wozu Morbus Crohn gehört, also bete, dass du die ersten 10 Jahre in der PKV ohne Schub überstehst, ansonsten dürften die recht schnell darauf kommen, dass da was nicht stimmt.


    Zur Verbeamtung: Entweder hast du einen sehr, sehr leicht verlaufenden Morbus Crohn, dann spricht seit dem Urteil 2013 nichts mehr gegen eine Verbeamtung (besorge dir am Besten ein Schreiben von dem Gastroenterologen, dass dir Symptomfreiheit seit x Jahren bescheinigt und eben den Verdacht, dass es eben kein Crohn sei) oder du hast einen furchtbar schlimmen Morbus Crohn und kriegst damit mindestens GdB 30 und eine Gleichstellung (oder sogar direkt GdB 50)...und wirst dann auch verbeamtet...

    Was immer noch zwei Instanzen über einem Amtsgericht ist, auf der Strukturebene. Wie gesagt, ich hoffe dass der Kollege in Berufung geht und das ganze weiter oben vernünftig klären lässt. Das Wesen der Schule beinhaltet natürlich Einschränkungen der persönlichen Freiheit, die in anderen Zusammenhängen unter strafbare Freiheitsberaubung oder Nötigung fallen, aber aus dem Grund haben wir die Schulpflicht.

    Ich hoffe, dass der Kollege gegen das Urteil in Berufung geht. Sowohl die vom Gericht monierte Kollektivstrafe (Wechsel der Unterrichtsmethode auf Abschreiben eines Textes), als auch die Freiheitsberaubung (obligatorische Abgabe des abgeschriebenen Textes nach Stundenende) stehen juristisch meiner Meinung nach auf ganz dünnem Eis und es wäre fatal so ein Urteil einfach stehenzulassen.


    Was mich an der Sache halbwegs erfreut ist, dass die Kommentare in den Tageszeitungen hier ganz entschieden in die Richtung "wer will bei so einem Urteil denn überhaupt noch Lehrer werden" oder "wie sollen Lehrer denn mit Schülern umgehen, wenn ihnen alle Disziplinierungsmöglichkeiten genommen werden" gehen... (z.B. WAZ)

    Öffnungsaktion (maximaler Zuschlag 30%, kein Beihilfeergänzungstarif möglich)? Wenn meine Frau und ich beide über die Öffnungsaktion hätten reingehen müssen, wären wir jetzt auf GKV Niveau vom Preis. Das einzige Argument was ich gelten lasse, ist der Eintritt in gehobenerem Alter, weil ich da keine Beitragsbeispiele kenne, der Punkt mit den Kindern zieht wirklich nicht, weil ab dem zweiten Kind der Beihilfeanspruch des Beamten steigt und man sich noch 2-3 weitere Kinder leisten könnte.


    Und dass die GKV der Mercedes ist, erklär mal meinem Zahnarzt...

    Der Vergleich zwischen GKV und PKV ist wohl eher der ob ich einen 20 Jahre alten Twingo haben möchte oder ein beliebiges aktuelles Modell von Mercedes (denn auch in der PKV sind die Leistungsunterschiede teilweise enorm). Ich kenne jetzt natürlich nur das Rechenbeispiel für meine Situation, aber ich bezahle für meine Frau und mich weniger als ich in die GKV einzahlen müsste (und da müsste ich massiv in Zusatzversicherungen investieren, um das Behandlungsniveau zu erhalten) und pro KInd kommen 20€ dazu. Das liegt hauptsächlich daran, dass der Arbeitgeber bewusst keine Wahl lässt, indem er den Arbeitgeberanteil in der GKV nicht bezahlt (ansonsten wäre GKV + Zusatzversicherung nämlich definitiv eine Option).


    Und wenn man als Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze in die PKV wechselt, beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Arbeitgeberzuschuss (nämlich seinem Arbeitgeberanteil den er ansonsten an die GKV zahlen müsste bis maximal 50% der PKV Kosten), dafür hat man keinen Ärger mit der Beihilfestelle, aber eben auch im Rentenalter einen massiven Beitragssprung, der bei Beamten über die 70% Beihilfe bei Pensionären abgefedert wird.

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