Wenn der Schulleiter rechtlich völlig haltlosen Blödsinn anordnet, dann remonstrierst du und wenn er meint den Schwachsinn aufrecht zu erhalten, schickst du auf dem Dienstweg eine Anfrage ans Kultusministerium in der du nachfragst, über welches Gerät du dieses vom Schulleiter angeordnete Whatsapp für den Schüler-/Elternkontakt denn nutzen sollst und ob das Land dir ein solches nicht zur Verfügung stellen möchte. Was meinst du wie schnell dann Bewegung in die Bude kommt? xD
Die Schule kann unter Umständen eine dienstliche eMailadresse veröffentlichen, das war's. Alles andere ist rechtlich völlig unhaltbar, egal in welchem Bundesland.