Und was spricht dann gegen das Unisystem? sehr gut (1,0) bis ausreichend (4,0) mit Zwischenstufen ist bestanden, 5 ist nicht bestanden (letztlich ist das Ausmaß des Scheiterns nämlich ehrlich gesagt auch Schülern meistens völlig egal).
Beiträge von Valerianus
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Und wenn die Notenverordnung sagt der Himmel ist rosa, dann schwingt sich TequilaSunrise auf sein Einhorn und reitet zu den Glücksbärchis. Was ist denn das für eine Argumentationsweise?
Die Bildung des (zulässigen) Medians wäre für Schüler genauso nachvollziehbar (ist in fast allen Schulformen Thema in der Unterstufe), nur könnte man dann halt nicht mehr so tun, als ob man Noten auf 2 Nachkommastellen genau mathematisch berechnen kann (von den Fehlerintervallen bei der Notengebung will ich gar nicht erst anfangen). -
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, aber was genau kritisierst du?
- Leute die keine Ahnung von Mathematik haben: das sind vermutlich über 95% der Bevölkerung, aber das ist in Deutschland ja gesellschaftlich anerkannt.
- nur addieren müssen: Das Punktesystem ermöglicht, wie LittleAnt schon ausgeführt hat sehr einfach Zulassung und Durchschnittsnote durch Addition berechnen zu können, der Grundrechenart, der die meisten Menschen mächtig sein dürften
- Noten sind nicht intervallskalierbar: man darf aus Noten keine Mittelwerte bilden, das macht keinen Sinn, weil der Abstand zwischen Note 1 und Note 2 nicht derselbe ist wie zwischen Note 2 und Note 3. Im Punktesystem verschwindet aber z.B. das Problem, dass du keine 6+ hast oder der Unterschied in den Intervallen 1,0 [+0,3] 1,3 [+0,4] 1,7 [+0,3] 2,0, aber sinnvoll wird es dadurch eben trotzdem nicht
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Es geht nicht darum zu zeigen, wie toll wir in Erster Hilfe ausgebildet sind, sondern darum dass du hier eine Situation darstellt, die völlig unwahrscheinlich ist (schön dass du den Rest des Postings ignorierst, also ist bei eurer Erzieherin wohl nach der Anzeige eben genau gar nichts passiert). Ein Hirnödem? Selbst die von dir angeführte Hirnerschütterung (ein Level darunter) ist mehr als fraglich. Klar stellt die Notaufnahme irgendeine Diagnose wenn Eltern ihr Kind bei denen vorbeibringen und bei einem Schädel-Hirn-Trauma darf man ein Kind auch mal ins MRT fallen lassen, Jackpot, aber hast du mal jemanden mit einer Gehirnerschütterung gesehen? Die Symptome sind sofort da und ziemlich eindeutig
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Damit Leute die keine Ahnung von Mathematik haben, nur addieren müssen und so tun können als wären Noten intervallskalierbar.
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Diese ständige Angst vor juristischen Konsequenzen macht mich fertig. "Die Erzieherin hatte eine Anzeige an der Backe" - ja und? Wenn ich möchte, hat jeder hier im Forum morgen eine völlig unbegründete "Anzeige an der Backe". Solange da juristisch nichts rumkommt im Sinne eines rechtskräftigen Urteils, ist eine Anzeige erst einmal sicher stressig aber mit Verlaub: scheißegal. Und hier mit einem Hirnödem zu kommen ist auch großes Kino. Hier mal von meinem Ausbilder aus dem Ersthilfekurs für Kinder: "Solange das Kind noch schreien kann ist die Verletzung noch im Rahmen. Wenn das Kind sehr plötzlich sehr schweigsam wird, dann müssen sie sich Sorgen machen"
Und dann brauchst du auch keine Eltern, sondern einen RTW.Zum Erstbeitrag: Klarer Fehler der Klassenleitung, auch wenn man ein Kind mit Hämatom und herausgebrochenem Zahn auch direkt abholen hätte lassen sollen (auch komisch dass dem Kind das mit dem Zahn gar nicht aufgefallen ist)...
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Wird eine Münze. Kopf für Hamburg, Zahl für Berlin. Wenn du ein Ergebnis bekommst und ein schlechtes Gefühl dabei hast, nimm das Andere...
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Das hängt wohl vom Arzt ab (und die Beihilfe weiß das auch). Mein Hausarzt macht das fast nie und wenn er es macht, geht es auch bei Beihilfe und PKV durch. Mein Zahnarzt macht das anscheinend standardmäßig (insbesondere bei teureren Positionen wie Füllungen oder Kronen) und da mosert die Beihilfe auch notorisch rum und ich darf wild Post zwischen den beiden hin und her schicken, bis es zu einer Einigung kommt.
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Die Tendenzen schreibe ich in der SI immer nur in Klammern zur Orientierung dazu. Beispiel: "Gesamtnote: gut (2-)"
Ansonsten gibt es in NRW in der SI keine Tendenznoten - in der EF (oder EPh) übrigens auch nicht.Dann scheint das Ministerium davon noch nichts zu wissen. In der zentralen Klausur in Mathematik gibt es Tendenznoten (ich weiß, dass in der APO-GOSt was anderes steht).
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Ich bin fachfremd, aber mal ein Beispiel aus der Mathematik: Es gibt die Möglichkeit in der Sek I bis zu 10% der Punkte für Form und Ordnung zu vergeben. Wenn ein Schüler nun 2 von 4 Aufgaben nicht bearbeitet hat, dafür aber die anderen beiden Aufgaben sehr ordentlich und formell richtig aufgeschrieben sind, bekommt er trotzdem nur 50% der möglichen Punkte bei Form und Ordnung. Die anderen Aufgaben sind ja nicht erledigt und damit selbstverständlich auch nicht formell richtig und ordentlich aufgeschrieben.
Analog gälte doch in Deutsch: Wenn nur der halbe Inhalt wiedergegeben wird, kann es auch nur die Hälfte der Darstellungspunkte geben.
Für das Abitur hätte deine Sichtweise allerdings politisch sicherlich gewollte Konsequenzen. Ein Schüler der nur seinen Namen und einen einfachen Satz zum Text korrekt auf ein Blatt schreibt, könnte dann ja kaum mehr eine 5 bekommen, weil er alle Darstellungspunkte bekommen "müsste". -
Tintenkiller, Tipp-Ex und Bleistift können im Nachhinein nicht reklamiert werden, also alles was auch eine nachträgliche Änderung sein könnte. In der Oberstufe werden Freiflächen zudem als ungültig markiert. Problem solved.
Sicherlich werten und die Schülerin darauf ansprechen, dass sie das zu unterlassen hat. Wenn du den Hammer rausholen willst: Gibt es in HH auch die Möglichkeit wegen formaler Mängel die Note herabzusetzen? -
Wenn ich jedes Mal einen Aufstand machen würde, wenn irgendein Junge was Blödes sagt, hätte ich echt viel zu tun. Die kriegen dafür einen dummen Spruch zurück und dann ist gut.
So wie die Situation jetzt ist, kommst du aber ohne klare Ansage (und das kann notfalls auch die Anzeige sein) nicht mehr aus der Situation raus. Ich würde evtl. schauen ob du euren Kontaktbeamten in die Schule bekommst und da was zu drehen, eigentlich sind die immer ganz froh, wenn sich die Schulen mal mit so was "niederschwelligem" bei ihnen melden. -
President Trump: How and why
Ziemlich gute Einschätzung der Situation, die auch ziemlich gut zur Diskussionskultur einiger Teilnehmer hier passt. -
Ich hab das bei der Bundeswehr fast immer so gehört, hatte aber nicht wirklich den Nerv mich wegen so einem Blödsinn mit den Stuffzen rumzustreiten.
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Die 20 Tage Regelung (§47) ist eine Muss-Regelung, die 20 Stunden Regelung (§53) eine Kann-Regelung. Beides aktuell gültig, das Gesetz wurde dieses Jahr zuletzt überarbeitet, daran wurde nichts geändert...
Meike: Äh... nö...im Ausgangsfall war zumindest klar, dass Therapie besteht.
Micky: Sie macht übrigens keine Therapie im eigentlichen Sinne, sondern nimmt Termine bei einer Familienberatungsstelle wahr.Wer liest hier nicht richtig.
P.S.: Der Punkt ist einfach, dass du als Therapeut Menschen nur dann helfen kannst, wenn sie deine HIlfe auch wollen. Solange der Leidensdruck nicht groß genug ist, weil immer wieder jemand die Probleme abfängt und das Ganze durchgehen lässt, wird keine Änderung auftreten. Ja, das ist hart und ja es ist nicht pädagogisch (in manchen Spielrichtungen)...aber es ist therapeutisch unabdingbar...
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Und wie unterstützt du die Kollegen? Verlässt du dich allein auf deren Aussagen oder sucht der Arzt oder Psychologe das Gespräch mit der Dienststelle oder mit dir (in Absprache mit dem Klienten? Wir alle (außer dir) reden hier von Fällen in denen das nicht passiert. NIemand hat vor einen Schüler vor die Tür zu setzen, der sich in Therapie befindet und deswegen krank geschrieben ist (5 Jahre Therapie ohne dabei wieder voll einsatzfähig zu werden sind übrigens ein schlechter Scherz, was war das denn für eine Therapie? Psychoanalyse?), es geht um Schüler die wiederholt (im Falle NRW zusätzlich: nach Abmahnung und min. 20 Schultage andauernd) unentschuldigt (d.h. ohne Attest vom Arzt und bei Patienten in Therapie bieten fast alle Praxen an das Attest postalisch zu versenden) fehlen. Und die fliegen raus.
Ich habe deine Postings gelesen, sie haben nur absolut gar nichts mit der Eingangsfrage zu tun...
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Das ist genau das was ich gesagt habe: Du siehst das nur unter pädagogischen Gesichtspunkten. Nochmal: Das ist kein pädagogisches Problem, sondern ein therapeutisches. WillG hat schon ein Beispiel ausgeführt, warum pädagogisches Wischiwaschi hier sogar schaden kann. Die Teilkonferenz kann dem Schüler übrigens auch anbieten das Gespräch mit dem Therapeuten, bzw. der Jugendhilfestelle zu suchen um mit denen Lösungen zu finden. Aber wenn das abgelehnt wird (d.h. keine therapeutische Änderung in Sicht ist oder gar keine therapeutische Hilfe in Anspruch genommen wird), dann kann man sich auf den Kopf stellen.
Das was du machst nennt man in der Psychologie coabhängiges Verhalten (in der Schule zugegeben in einer eher milden Form). Dein Job ist es nicht irgendetwas zu decken oder dem Schüler selbst zu helfen, dafür bist du nicht qualifiziert. Dein Job ist es ihm den Weg zu sinnvoller Hilfe aufzuzeigen und wenn er diese nicht annehmen will, klarzustellen, dass du das nicht mitmachen wirst und dich dann ggf. zurückzuziehen, ohne Anschuldigungen oder ähnliches, sondern als schlichte, angekündigte Konsequenz. Im Schulfall heißt das dann eben im Zweifel: Ausschulung.
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Die Entlassung wegen unentschuldigten Fehlens ist in NRW in §47, Absatz 1, Satz 8 geregelt (20 Schultage ununterbrochen und unentschuldigt). Das ist auch keine pädagogische "aber es bringt der Schülerin doch gar nichts"-kann , sondern eine "das wird so gemacht"-Entscheidung: "Das Schulverhältnis endet, wenn [...] die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtigeSchüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20Unterrichtstage unentschuldigt fehlt"
Jetzt vom juristischen zum menschlichen: Eine Entlassung auf diesem Weg ist fast immer ein Zeichen dafür, dass ein Schüler keine pädagogische, sondern therapeutische (in den meisten Fällen sogar stationäre) Unterstützung benötigt. Es gibt in NRW (und auch in anderen Bundesländern) genug Wege zurück ins Bildungssystem (Berufsschulen, Abendgymnasien, etc.), aber solange die psychologischen Probleme nicht gelöst sind, ist das einfach nicht zielführend. Ein kleines aber gibt es dennoch: Wenn der behandelnde Psychologe oder Arzt an die Schule herantritt (das darf er ja sowieso nur, wenn das durch den Schüler gewünscht ist) und da eine sinnvolle Alternative aushandelt, dann sollte man schauen ob man da was drehen kann. Aber einfach nur "och nein...der arme Schüler ist psychisch krank, da muss man Rücksicht nehmen" ist auch aus therapeutischer Sicht ziemlich daneben...
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DIe 80 ist in Berlin dann aber eindeutig politisch gewollt um weniger LB-Schüler zu haben. IQ Tests sind ja gerade so standardisiert, dass bei 85 (eine Standardabweichung nach unten) und 70 (zwei Standardabweichungen nach unten) Grenzen gezogen werden. Das ist (wie das was Schantalle ausgeführt hat) ja gerade das Problem: Durch politische Einmischung werden psychologisch/medizinische Begrifflichkeiten einfach mal umgedreht oder abgeändert...das macht es echt schwer damit sinnvoll zu arbeiten...
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Das mag auch vom Bundesland abhängen, aber die Kristallkugel für 7 Jahre haben wir glaube ich beide nicht. In NRW war vor 10 Jahren noch von Lehrermangel die Rede, vor 5 Jahren war auf einmal kein Platz mehr für all die Referendare und jetzt wird alles eingestellt was nicht bei drei auf den Bäumen ist. In Bayern mag die Schulpolitik etwas vorausschauender sein, aber die Threaderstellerin hat noch etwas Zeit und auch in Bayern sind sicherlich mehr als 1/4 der Kollegen die aktuell noch im Dienst sind, dann in Pension.
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