Beiträge von Valerianus

    Wenn man rein nach IQ und Leistungstests geht:
    geistige Behinderung: IQ < 70
    Lernbehinderung: 70< IQ < 85
    LRS/Dyskalkulie: LRS oder Matheleistung min. 1 (oder 2 je nach Definition) Standardabweichungen unter dem IQ


    Wenn man nach ICD-10 (Medizin) geht sind LRS/Dyskalkulie Lernbehinderungen im Sinne von Entwicklungsstörungen (F81.x), im neuen DSM-V (Psychologie) bin ich nicht so fit, weil die die specific learning disorders gerade überarbeiten, aber da werden alle Teilleistungsschwächen und die generalisierte ebenfalls unter einem Dach zusammengefasst...

    Anfängerfehler? Wohl eher ein Fehler mangelnder Durchsetzungskraft. xD
    Natürlich ist es direkt nach der Rückgabe erst einmal 5-10 Minuten unruhig, aber die Zeit brauchen die Schüler einfach um ihre Arbeit durchzusehen und ihre Fehler nachzuvollziehen und ggf. nachzufragen was da falsch oder ob mir vielleicht bei der Korrektur etwas durchgegangen sei. Das ist von mir gewollt, weil die Schüler auch genau wissen, dass ich Debatten über fehlende Punkte nur in der Stunde der Rückgabe führe. Sobald wir mit der Besprechung anfange ist Ruhe a) aus Interesse und um eben zu schauen, ob ich nicht vielleicht doch was falsch gemacht habe bei der eigenen Korrektur und b) da meinen Klassen von Anfang an bekannt ist, dass wiederholte Unaufmerksamkeit bei der Besprechung eine komplette Abschrift als Konsequenz nach sich zieht. Beides erhöht die Motivation aufzupassen und mitzumachen ganz enorm. :P


    Per eMail würde ich solche Fragen auch nicht beantworten, aber wenn ich eh in der Klasse bin

    Ich hab den Fehler in den letzten Tagen zweimal woanders gesehen (einmal bei all-inkl und einmal bei Strato gehostet) und beidesmal wurde an den PHP Versionen gebastelt (all-inkl macht gerade glaube ich eine Zwangsmigration von 5.3 weg), hab gerade keine Lust die DENIC zu stalken um euren Hoster rauszubekommen aber evtl. haben die da was im Hintergrund gedreht? Vorteil ist aber: Nach einmaligem Reset läuft es danach anscheinend rund.


    Und vielen Dank allgemein für das Forum. :)

    Klausuren und Klassenarbeit bespreche ich in der Regel in der Stunde unmittelbar nach der Klausur (unabhängig ob schon korrigiert oder nicht), von daher muss da eh jeder ran. In der Sek I müssen die Schüler sowieso eine Berichtigung anfertigen und selbst wenn ich ihnen vorher eine 1 bekanntgegeben hätte, wüssten sie ja nicht wo sie den Fehler gemacht haben (außerdem wollen die Schüler sich bei der Besprechung eh beteiligen).


    In der Sek II/Mathe verlange ich keine Berichtigung und die Besprechung führt eher zu betretenem "so einfach war das? verdammt...". In Geschichte bespreche ich nie mit dem gesamten Kurs (hatte bisher keinen LK), weil fast immer nur weniger als die Hälfte der Leute überhaupt schreibt und zu jeder Klausur gibt es eine kurze mündliche Beratung im Sinne von "in the next episode of..." damit die Schüler wissen was sie nächstes Mal besser machen sollen...


    Bei nichts davon stört eine vorherige Bekanntgabe der Noten. Wenn das ein Problem wäre, dürftest du ja auch die Arbeit erst am Ende der Stunde (Besprechung) zurückgeben.

    Chemie (Mangelfach) und Englisch (zumindest nicht überlaufen) ist eine interessante Kombination mit der du ziemlich sicher (Kristallkugel) eine Stelle kriegen solltest. Meine Kombi ist auch nicht die häufigste, aber wenn einem die beiden Sachen Spaß machen und die Jobaussichten nicht hundsmiserabel sind... :)

    Meine Schüler wissen, dass ich in Mathe die Arbeiten in der Regel am nächsten Tag fertig habe und zur Schulleitung gebe und wenn dann erst mal 2-3 Tage kein Mathe ist, fragen sie auch schon nach (blöderweise hoffen sie in Geschichte in der Oberstufe auf dasselbe Tempo, aber das wird nix). Solange die Schulleitung ihr ok gegeben hat, spricht meiner Meinung nach wenigdagegen Noten bekanntzugeben. Sollte natürlich dann allen Schülern offenstehen, um der von kodi genannten Problematik vorzubeugen...


    Eine Ausnahme: Defizite in der Klausur in unüblichem Umfang oder bei Schülern die damit nicht rechnen. So was zwischen Tür und Angel bekanntzugeben geht gar nicht. Dann müssen alle warten...

    Mein Internetspürsinn für Ironie flackert so blöd, scheint sich nicht ganz sicher zu sein...aus welchem Grund sollte ein Privatunternehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen die über die geltende Gesetzeslage hinausgehen? Für den öffentlichen Dienst dürfte das Bundesgleichstellungsgesetz (inkl. analoger Gesetze in den einzelnen Ländern) einschlägig sein, aber für Privatunternehmen? Und selbst da steht überall drin "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen"...

    Den Teil mit dem Angriff auf deinen Mann hatte ich nicht, gelesen, in dem Fall finde ich deine Argumentation in Ordnung. :)
    Allerdings arbeitet der Sozialstaat hier über den Mutterschutz, die Elternzeit, das Ehegattensplitting, das Kindergeld, die Kinderfreibeträge, die kostenlose KV für Familienmitglieder (bzw. 80% Beihilfe und Familienzuschlag als Ausgleich für PKV Belastung) und die subventionierte Kinderbetreuung (es sei denn ihr habt einen privaten Träger).


    Solange der Arbeitgeber (hier sind wir jetzt im privatwirtschaftlichen Bereich, auch wenn du an einer Schule arbeitest) entgegenkommen kann, sollte es das tun (nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, sondern schlicht um die Arbeitnehmermotivation zu stärken). Wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (z.B. wird es bei einer halben Stelle in der Schule schwierig 2 freie Tage, freie Nachmittage und jeweils freie 1. Stunde zu vereinbaren...auch Springstunden entstehen bei Teilzeitkräften viel schneller als bei Vollzeitkräften) wird es aber schwierig.


    Sachfehler (kein Paradox): Die amerikanische Unabhängigkeit hat viel mehr mit fehlenden Mitbestimmungsrechten zu tun als mit zu hohen Abgabenlasten (die, wie du selbst erwähnt hast, eher lächerlich gering waren, auch für damalige Verhältnisse).

    Dann muss ich hier doch noch die GK-Keule auspacken:
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    Na, wiedererkannt? Ist dein eigenes Posting. Aber man sollte sich nur aufs Grundgesetz berufen, wenn es einem in den Kram passt.


    Übrigens macht es mich wahnsinnig, wenn Lehrer von den Fächern die sie unterrichten keinen Plan haben, aber ich nehme die Revolution wegen auf 3% steigender Abgabenlast mal einfach als unzulässige Verkürzung anstatt als völliges Unwissen über nordamerikanische Geschichte. Immerhin machen das die Leute von der Tea Party in den USA ja auch. ;)

    Meine Kfz-Versicherung wird sicherlich ebenfalls sehr erfreut sein zu hören, dass sie eigentlich staatlich ist, immerhin ist sie auch staatlich vorgeschrieben.


    Die Abgaben sind bei Sozialversicherungspflicht übrigens (bis auf wenige Ausnahmen oder Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze) prozentual immer gleich.


    KV AN: 7,3%
    PV AN: 1,175%
    RV AN: 9,35%
    AV AN: 1,5%


    gesamt: 19,325%


    Mein Mitleid bei Gesamtsteuern und -abgaben von ~37% hält sich also gepflegt in Grenzen

    Die Frage basiert meiner Meinung nach auf der generellen Funktionsweise unseres Gehirns (möglichst zeitsparendes Rastern neuer Erfahrungen in bekannte Strukturen) sowie tatsächlichem Interesse. Allein in der Frage kann ich also keine Diskriminierung (Benachteiligung oder Herabwürdigung) sehen. Das Beispiel mit den USA ist übrigens ein ganz schlecht gewähltes. Natürlich, die Amerikaner haben ein breiteres Konzept zur Staatsangehörigkeit, weil sie dort schon seit Jahrhunderten qua Geburt vergeben wird, während in Deutschland noch bis 2000 ein sehr stark auf ius sanguinis basierendes Staatsangehörigkeitsrecht galt, das muss erst mal raus aus den Köpfen. Über die Gründe warum in den USA Schwarze häufiger von der Polizei erschossen werden als Weiße brauchen wir nicht reden, das machen die unabhängig von der Staatsangehörigkeit (selbst wenn man die höhere Kriminalitätsrate zwischen den Gruppen rausrechnet).


    Ich glaube das Hauptproblem ist, dass du es nicht umgehen kannst. Wenn ich zu Weiterbildungen (Übungsleiter) gehe und dabei Kampfsportbekleidung trage, werde ich oft darauf angesprochen, wenn mich das nerven würde, könnte ich es einfach lassen. Du hast da einfach keine Wahl.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du (sei es auch 100 Jahre her) irgendwo indische Wurzeln? Dann solltest du als Abgrenzung nicht arisch, sondern kaukasisch (im amerikanischen Sinne) benutzen, sonst ist deine Chance trotzdem mit drinzustecken echt zu hoch. :P

    meike: Vielleicht hab ich das bei der Vielzahl der Seiten überlesen, ich hab mir nur die erste und die letzte angeschaut, aber den Link zu den passenden (NRW) Rechtsvorschriften hab ich da nicht gefunden.
    @Micky: Wenn du den Link für eine andere Bezirksregierung brauchst, schreib mich einfach per PN an, ich schick dir das dann zu. :)


    P.S.: Verdammt, mit dem Posting gibt's jetzt echt drei Seiten? xD

    DIe Wahrscheinlichkeit beträgt (gerechnet für eine Schule mit 50 Lehrern, was jetzt nicht wirklich eine große Schule ist) 0,0000000000000094428% (Excel), eine Wahrscheinlichkeit so winzig, dass sowohl Excel, als auch mein geliebter Taschenrechner sich nicht einig sind (unterschiedliche Nachkommaberechnung), die Hochrechnung auf die 25.000 Schulen in Deutschland verbieten um p zu berechnen um zu sagen, ob es ein statistischer Ausreißer sein könnte. Macht man im Grundschullehramt neuerdings Statistik? Das wäre eine sehr lobenswerte Entwicklung (in Bezug auf die Fähigkeit pädagogische Studien lesen zu können), an meiner Uni war es eher "Einführung in die Arithmetik" und "Einführung in die Geometrie".


    Es kann selbstverständlich entsprechende Extremausschläge geben, aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist exorbitant gering bei "nur 25.000" Ziehungen. An einer kleinen Grundschule (generell höhere Teilzeitquote bei gleichzeitig kleineren Kollegien) wäre das noch eher möglich, aber selbst für eine Grundschule mit nur 10 Kollegen beträgt die Wahrscheinlichkeit für einen zufälligen Ausschlag nur 0,03387% und wenn man dann noch dazu nimmt, dass du keineswegs alle Grundschulen der Republik besucht hast, sondern nur eine eingeschränkte Auswahl kennst, spricht vieles für einen nicht zufälligen Ausreißer (der allerdings nicht zwingend in schlechter Organisation der Schule begründet liegen muss, es kann auch einfach ein junges, vornehmlich weibliches Kollegium mit eigenen, jungen Kindern sein).


    Für die Threaderstellerin ist das aber beides irrelevant. Ich weiß nicht bei welcher Bezirksregierung du bist, aber es gibt in NRW von jeder ein solches Blatt hier:
    Beispiel Münster
    In jedem steht in etwa dasselbe, evtl. solltest du damit zu deinem Ansprechpartner bei Schulleitung/Personalrat und da für Entlastung sorgen...

    Konferenzen: Ist bei euch an der Schule evtl. eine Tandemlösung mit einem anderen Teilzeitkollegen möglich, so dass ihr abwechselnd die Konferenzen besucht?
    Klassenleitung geht auch in Teilzeit, aber hast du keinen Co-Klassenlehrer, bzw. ein Team das dich unterstützen kann?
    Vertretung am freien Tag geht gar nicht, da würde ich den Stundenplanmacher ansprechen und ggf. den Personalrat einschalten.


    Vertretung überhaupt: Beantrage für jede einzelne Stunde die du über deinem Deputat unterrichtest Bezahlung (das ist ein Sonderfall bei Teilzeitkräften, du kriegst alles bezahlt) und sei gespannt wie lange deine Schulleitung das durchzieht, bis sie von oben einen auf den Deckel bekommt, dass sie doch bitte die preiswerteren Vollzeitkräfte bevorzugt einsetzen soll.


    Schau mal bitte hier: http://www.tresselt.de/download/tz-info2010.pdf

    Meike: Verhalten das niemand schädigt, aber dennoch kontrolliert wird: Inzest, Sodomie, nächtliches Überfahren einer roten Ampel (es wird angehalten, alle Spuren auf freie Fahrt geprüft und dann weitergefahren),...
    Soll ich weitermachen? Und die Beschränkung von Homosexualität auf Sex entspringt wohl eher mangelnden Griechischkenntnissen als dem Wort selbst (gleiches Geschlecht ist nun wirklich eine passende Umschreibung, auch wenn es eine moderne Neuschöpfung ist...die "klassische" altgriechische Homosexualität hatte eher etwas von homosexueller Pädophilie, Homosexualität zwischen erwachsenen Männern galt nicht als erstrebenswert, wurde aber "toleriert"). Und dass du eine Argumentation damit beenden willst, dass du etwas für "unwürdig" halten möchtest...nun ja...das sagt doch mehr über dich und deine Argumentationsfähigkeit aus, als über die Qualität der Argumente.


    Schantalle stellt eigentlich die interessante Frage: Aktuell hat die Religionsfreiheit (inkl. kirchlicher Sonderrechte) Verfassungsrang, die Gleichstellung unterschiedlicher sexueller Spielarten nicht. Gäbe es dafür eine große gesellschaftliche Mehrheit (abgebildet in einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag), könnte man das ändern. Gibt es zur allerdings anscheinend nicht. Das Argument mit den 97 Jahren zieht übrigens nicht Schantalle...unser Bürgerliches Gesetzbuch basiert in weitem Teilen auf dem Codex Iuris Civilis und ist knapp 1.500 Jahre alt. Nur weil etwas alt ist, heißt das nicht, dass es schlecht ist.

    (Disclaimer, da lesen offenbar schwer fällt: Das ist explizit nicht auf Homosexualität bezogen) Ob etwas eine Krankheit ist oder nicht, ist genauso Entscheidungssache. Ich weiß nicht ob du von den Diskussionen um den DSM-5 etwas mitbekommen hast (Klassifikation psychischer Störungen), aber da gab es ganz erbitterte Kämpfe darum welches Verhalten nun eine Krankheit sei oder nicht. Das mein Vergleich überzogen war, war Absicht, es ging nur darum klarzustellen, dass "eingeschränkte Wahlmöglichkeiten" kein Kriterium für die Bewertung eines Verhaltens sind.


    Selbstverständlich könnte eine Gesellschaft Heterosexualität verdammen, durch die Fortschritte in der Reproduktionsmedizin wäre das wohl sogar möglich ohne binnen einer Generation auszusterben. Und eine Gesellschaft kann für akzeptabel halten was immer sie möchte, ich halte es nur für grenzwertig anmaßend deine Meinung als Meinung der Gesellschaft zu verkaufen. Durch so einen Unsinn (Marginalisierung und "Ächtung" [via political correctness] teilweise mehrheitsfähiger Meinungen) haben wir weltweit Idioten wie Donald Trump, den Front National oder ganz heimatverbunden die Politprofis von der AfD. Wir haben knapp unter 60% Christen und ca. 5% Muslime in Deutschland , deren offizielle Lehrmeinung zu Homosexualität teilweise dem Toleranzverständnis von claudius sehr nahe kommt. Und auch wenn bei den Christen sicherlich einige Karteileichen dabei sind, scheint deine Behauptung doch etwas vermessen.


    Wenn du das mit den Religionen jetzt nicht so gern hast, kannst du auch aktuelle Meinungsumfragen zu kommenden Bundestagswahlen anschauen, dabei kämen Union und AfD (ich will die Wähler der beiden Parteien auf keinen Fall zusammenwerfen, aber in der Frage dürfte die Meinung ähnlich aussehen) auf ca. 45%, SPD/Grüne/Linke etwas darunter, die FDP scheint bei der Frage wie so oft unentschlossen. Egal wie man zur CDU/CSU steht, aber "rechts von der CSU darf es keine demokratisch legitimierte Partei geben" war schon keine so blöde Idee...

    Weshalb sexuelle Vielfalt akzeptiert werden soll? Weil unveränderliche Eigenschaften, wie Größe, Haarfarbe usw. und eben z. B. auch Homosexualität kein Verhalten ist (da haben bereits andere dazu geschrieben). Das wird von dir jedoch ohne sachliche Begründung ignoriert. Du redest unentwegt von Verhalten und Lebensweise ohne auf weitere Argumente von anderen einzugehen. Vielleicht bin ich auch zu medizinisch geprägt, aber eine Lebensweise fußt auf Verhalten - weit weniger bis kaum auf unveränderlichen Eigenschaften.

    Das Argument ist schwach. Es gibt auch Gene die eine Prädisposition zum Soziopathen mit sich bringen. Gene sind recht unveränderliche Eigenschaften, dennoch sind wir uns als Gesellschaft recht einig darüber, dass Soziopathie abzulehnen ist.


    Welche Menschen geächtet oder geschützt werden und welche Moral erzogen wird, entscheidet der Staat.

    Das ist korrekt. Derselbe Staat der entschieden hat, dass kirchliche Arbeitgeber berechtigt sind offen homosexuell lebende Menschen wegen schwerer Verstöße gegen die kirchliche Moral- und Sittenlehre aus dem Dienstverhältnis zu entfernen, begründet aus Artikel 137 Weimarer Reichsverfassung mit Rechtskraft gemäß Artikel 140 Grundegesetz. Das hat Verfassungsrang. Sexuelle Identität nicht, egal wie oft es hier auch behauptet wird. ;)


    P.S.: Ich bin für gleiche Rechte und Pflichten für homosexuelle Paare (Ehegattensplitting, etc.), es geht hierbei nur darum herauszustellen, dass die beiden Argumente die jeweilige These nicht stützen...

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