Beiträge von Valerianus

    - aus einem lernpsychologischen Grund:
    Die moderne Hirnforschung (stellvertretend für alle: Manfred Spitzer) scheint ein ums andere Mal herauszufinden, dass digitales Lernen weder den Lernzuwachs (im Vergleich zu klassischen Medien) erhöht noch überhaupt in irgendeiner Art und Weise gut ist für die Kinder. Ich gebe aber zu, dass ich in dem Gebiet nicht gut genug bin, um hier im Detail argumentieren zu können. Vielleicht jemand anders?

    Bei allem Respekt, aber Spitzer ist der methodologische Talkshowwahnsinn der Republik. Wie bei eigentlich allem für das man Effektstärken für das Lernen haben will: Hattie - computer assisted instruction (Effektstärke: 0.37), das ist jetzt nicht der Knaller, aber schon ein recht brauchbarer Effekt (und z.B. für den Lernerfolg sinnvoller als Hausaufgaben)


    Quelle: Visible Learning

    Ein relativ einfaches Beispiel: Ich fotographiere sehr gerne, was brauche ich dafür wenn ich es richtig gut machen will? DSLR, passendes Objektiv, Desktop PC, Monitor, Adobe Lightroom, ggf. weiteres Zubehör für die Kamera
    Was brauch ich dafür, wenn ich das "nur mal eben machen will": Ein Tablet (die benötigten Apps sind für den "nur mal eben" Einsatz gratis). Ähnliches gilt für Videoschnitt, Präsentationserstellung, etc.


    Du hast alles in einem Gerät, es ist deutlich kostengünstiger (mein Tablet für den Schuleinsatz kostet 120€ mit HDMI-Ausgang, USB-Port, erweiterbarem Speicher, etc.) - dafür kriegst du bei einem Notebook in etwa das Betriebssystem ohne Hardware (Linux excluded) und die wenigsten Schüler benötigen Einarbeitungszeit (Lightroom oder Premiere zu erklären dauert dann doch etwas länger).

    meine Seite: Video-/Bildmaterial für den Stundeneinstieg
    Schülerseite: PC Ersatz für Recherche und Präsentationen von Schülerseite, audiovisuelles Material für die Erarbeitungsphase (je 2 SuS an einem Tablet mit Kopfhörern, mehrfach anhören und pausieren möglich), Nutzung der digitalen Schulbücher (markieren im Text möglich, da bin ich was die Papierversion angeht etwas allergisch) - das letzte aber nur wenn ich die Tablets sowieso in der Klasse habe (ansonsten nur einmal für eine Methodenstunde zu Lesestrategien bei komplexeren Texten)

    In Geschichte (und auch für meine Unterrichtsverwaltung) bin ich klar auf Seiten des Tablets, weil ich alles in einem Gerät habe, aber (und da muss man bitte ehrlich sein): Ich habe alles in einem Gerät, aber eben mit entsprechenden Einschränkungen. Die Kamera macht beschissene Fotos, die Bluetoothtastatur hat einen Druckpunkt jenseits von gut und böse und die Leistungsfähigkeit der Hardware allgemein ist ungefähr so, als wenn mein Desktop-PC auf einem Kern und mit interner Grafikkarte läuft. Sobald es an komplexere Probleme aus Statistik (Excel, R) und Geometrie (Geogebra) geht, ist das Tablet dann einfach mal so was von raus.


    Und noch ein Wort zu Apple, auch wenn es gemein klingt: Es gibt nur eine einzige Branche in der Appleprodukte überlegen sind und das ist der Kreativbereich, in allen anderen Bereichen sind Windows, bzw. Linuxsysteme (dazu zählt auch Android) meilenweit vorne. Apple stellt halt Produkte für Technik-Analphabeten her...das machen sie zugegebenermaßen ganz gut, aber wenn man weiß was man macht...

    Welche Pausen meinst du? Die 5-Minuten-Pausen und auch die großen Pausen zählen arbeitsrechtlich nicht als Pausen, dazu müssten sie mindestens 15 Minuten dauern und nicht regelmäßig durch Dienstpflichten verkürzt werden (Aufsichten, Gespräche mit Schülern, Gespräche mit Kollegen über dienstliche Belange). Es gibt genügend methodisch gute Untersuchungen über die Arbeitszeiten von Lehrern, die allesamt nicht zu deinen Stammtischparolen passen.


    Ich hab dieses Jahr 3 Korrekturgruppen in der SI (87 Schüler), zwei Oberstufenkurse in Mathe (40 SuS) und in Geschichte 8 Klausurschreiber. Das sind 522 Klassenarbeiten, 160 Klausuren in Mathematik und 32 Klausuren in Geschichte. Rechnen wir mal großzügig zu deinen Gunsten, 10 Minuten für die SI Arbeiten, 20 Minuten für die Matheklausuren und 30 für die in Geschichte und wir kommen auf 156 Stunden Korrekturaufwand, das ist grob ein Monat reine Arbeitszeit und ich habe relativ korrekturfreundliche Fächer. Hier noch ein ><))))))))°> für den Troll... -.-

    Als Angestellte kann ich eh nicht groß wählen, die GEW ist ja praktisch die einzige Vereinugung, die Tarifverhandlungen für mich führt.

    Bei allem Respekt, die gewerkschaftliche Schlagkraft der GEW liegt in etwa auf dem Niveau eines Schmetterlings. Fast alle wesentlichen Verbesserungen im TV-L wurden durch ver.di erstritten (notfalls auch durch Streiks).

    Was soll schon bei einer Gewerkschaft rauskommen die hauptsächlich Lehrer vertritt, deren Einkommen direkt oder indirekt vom TVL abhängt und die die "richtige" Gewerkschaftsarbeit (aka Verhandlungen im TVL) lieber einer "richtigen" Gewerkschaft (ver.di) überlässt? Allerdings fährt ver.di in Bezug auf die Deutsche Bahn ein ähnliches Schema, weshalb sie sich die Anführungsstriche redlich verdient haben. :)

    Habt ihr eine Klassengruppe (Whatsapp, eMailverteiler)? Frag doch da mal nach, ob die anderen Eltern bereit wären die Klassenfahrt zu begleiten, wenn sie die Fahrt selbst bezahlen müssten. Die Antwort wird ziemlich sicher eindeutig sein. Und auch aus Lehrersicht: Wieso sollte ich jemanden, der in seiner Freizeit die Schule unentgeltlich unterstützt noch zu einer Zahlung heranziehen? Außer ich möchte, dass das nie wieder jemand macht...

    Ich bin seit meiner Schulzeit im Karate vereinsmäßig unterwegs und seit der Universität sporadisch im Aikido. Wenn ich auf dem Weg zu zwei Testosteronbombern bin und aufhören sage, bin ich durchaus in der Lage das auch dann schnell genug zu beenden sobald ich angekommen bin und falls einer oder beide meinen weitermachen zu müssen. Und rechtsfortbildend aus dem Kampfsportbereich: Vor dem Gewalteinsatz ist diese anzukündigen, wenn die Situation es ermöglicht, weil das einfach ein milderes Mittel als die direkte Anwendung ist. Und mit sprachlicher Ankündigung meinte ich nicht "..., würdest du jetzt bitte den ... nicht mehr ins Gesicht schlagen, so etwas machen wir hier an der Schule doch nicht."

    Ich bin ja jetzt kein Deutschlehrer und darum nicht mit überragender Lesekompetenz geschlagen, aber ich dachte immer "wir fassen auf gar keinen Fall einen Schüler an" heißt, dass man eben keine Schüler anfasst, aber vielleicht können mich studierte Philologen da eines Besseren belehren, man lernt ja nie aus.


    Und ja, selbstverständlich kündige ich zwei Schüler die sich prügeln an, dass ich vorhabe dazwischenzugehen damit sie zum Einen eine letzte Chance haben von allein aufzuhören und zum Anderen nachher nicht kommt "ich hab gar nicht mitbekommen, dass da ein Lehrer eingegriffen hat".


    Trapito: Nötigung käme strafrechtlich in Betracht, das Heraustragen ist hierbei allerdings ziemlich eindeutig das mildeste zur Verfügung stehende Notwehrmittel. Man muss für das Festhalten und ggf. folgende "Umsiedlung" des Schülers auch gar nicht den Klassenraum als Beispiel nehmen. Beispiel: Ein Erstklässler gerät mit einem guten Freund aneinander und ist emotional so mitgenommen, dass er sofort das Schulgelände verlassen möchte um nach Hause zu laufen. Würdest du ihn daran mit körperlichem Zwang hindern oder ihn laufen lassen? Hier kommst du noch nicht einmal mehr mit Notwehr raus. ;)

    Hausrecht ist generell selbstverständlich notwehrfähig, was meint ihr auf welcher rechtlichen Basis Türsteher agieren (und damit meine ich nicht die Nasenauswahl beim Einlass)? Ich hatte bis jetzt einmal den Fall, dass ein Schüler nicht gehen wollte, allerdings saß der dann beleidigt und still auf seinem Platz, da reicht dann ein "wir reden nach der Stunde" und man kann weitermachen. Wenn ein Schüler dann fortgesetzt Theater macht, würde ich ihn aus einem ganz anderem Grund nicht "von Hand" vor die Tür setzen: Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Schüler der am Rad dreht und dann auch noch körperlich rausgesetzt wurde, sich dort nicht gerade musterhaft benehmen oder zwingend dort stehen bleiben würde. Alternative: anderen Mitschüler zur Schulleitung schicken und da ein Gespräch für den Schüler innerhalb der nächsten fünf Minuten klarmachen.


    Und dieses "wir fassen auf gar keinen Fall andere Schüler an" ist riesengroßer Mist. Mal im Ernst, wovor habt ihr dabei mehr Angst? Vor dem Gewalt- oder dem Pädobärvorwurf?
    Gewalt: Wenn sich zwei Schüler körperlich angehen (ernsthaft, wenn es Spaß ist, kann ich auch einfach vorbeigehen), dann trenne ich die Situation. Einige kommen dann ja mit "Mitschüler bitten die Situation zu trennen", aber wie irrational und feige ist das denn? Es gibt zwei Möglichkeiten: a) man darf die Situation trennen, dann mache ich es selber, denn ich bekomme das Geld für die Aufsichtsführung oder b) man darf die Situation nicht trennen und dann schicke ich Schüler vor? Großes Kino diese Logik.
    Berührungen: Wenn ein Schüler heulend auf seinem Stuhl sitzt, dann kann es je nach Situation natürlich angemessen sein z.B. die Hand auf die Schulter zu legen. Natürlich muss man dabei die Grenzen des Schülers beachten und wenn der das nicht will, lässt man seine Finger da weg und auch umarmen, drücken und eiei sollten aus nachvollziehbaren Gründen entfallen. Aber wieso sollte man sich Schülern gegenüber völlig anders verhalten als man es in der "Realität" auch täte?
    Wir werden immer mehr zu einer Gesellschaft, in der jeder Angst davor hat von einem anderen verklagt zu werden, weil der denken könnte, man habe ihm ein Unrecht getan. Das ist echt traurig...

    Die Länder, in denen es überhaupt kein mehrgliedriges Schulsystem gibt und die dennoch in PISA weit vor uns liegen, haben da offenbar andere Erfahrungen. Es ist tatsächlich eher eine Tradition des deutschsprachigen Raumes, dass man der Ansicht ist, die klugen Schüler vor den Dummen beschützen zu müssen.

    Ich hab meinen Teil zu Finnland (Erfolg durch ehemalige Sowjetlehrer) und den asiatischen Ländern (ähnliches Prinzip: Disziplin, klare Strukturen, hohe innerfachliche Anforderungen) die bei PISA immer ganz vorne sind sowie deren Strukturen der inneren Differenzierung (im Rahmen von Aufteilung nach Klassen, bzw. innerhalb der Klasse) ja schon geschrieben. Das "training for the test" was in Deutschland in Bezug auf multiple-choice viel weniger ausgeprägt ist, lassen wir mal außen vor.


    Könntest du mal ausführen aus welchem Grund es fachlich (!) hilfreich sein sollte, Schüler unterschiedlicher Niveaus gemeinsam zu unterrichten? Bitte komm jetzt nicht mir sozialem Lernen und so einem Schmarrn. ;)

    Der Punkt ist doch einfach: Das Ganze ist politisch gewollt. Wer Augen hat, der sehe: In den ersten PISA Studien war es doch schon so:
    Hauptschule - kleine Lücke - Gesamtschule - kleine Lücke - Realschule - große Lücke - Gymnasium


    Kleine Lücke bedeutet etwa einen Abstand von einem bis zwei Schuljahren, große Lücke in etwa drei Schuljahre. Jetzt könnte man mit der höheren Varianz innerhalb des Gesamtschulsystems argumentieren, aber die besten Gesamtschüler erreichen mit Müh und Not die besten Realschüler. Ich verrate jetzt mal wie Binnendifferenzierung in Finnland oder Singapur laufen (die beiden sind ja immer ganz vorne dabei): Gar nicht. In beiden Schulsystem wird zwar massiv im Klassenverband differenziert, aber indem die besseren und schwächeren Schüler in einem Fach dort aus dem Verband herausgelöst werden und gesonderten Unterricht durch andere Lehrkräfte erhalten. Na gut, das "gar nicht" war für Finnland übertrieben, nur ist nicht die Binnendifferenzierung Schuld am finnischen Erfolg gewesen, sondern genauso wie in Singapur, Südkorea, Estland oder Macau für allem: Frontalunterricht und Disziplin.

    Der wesentliche Unterschied ist wohl, dass in deinem Fall der Ausschluss als Konsequenz/Bestrafung eingesetzt wird (wie pädagogisch sinnvoll das ist, darüber kann man auch diskutieren). Ich halte recht wenig von Ordnungsmaßnahmen um den entsprechenden Schüler abzustrafen...es geht um die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Klasse, um den Schutz der anderen Schüler. Ich finde es übrigens auch extrem grenzwertig, dass hier irgendwelche "Psychologen" und "Familientherapeuten" meinen, sie könnten ferndiagnostisch ein besseres Urteil über den Schüler und dessen Familie abliefern als die verantwortliche Lehrkraft. Wenn füllerfuxi sagt, dass die Mitnahme nicht zu verantworten sei, dann glaube ich das erst mal, unterstütze dabei, das durchzubekommen und erzähle keinen *piep* von pädagogischen Maßnahmen für ein Kind dass ich gar nicht kenne.

    Das Fehlverhalten müsste schon so erheblich sein, dass der Ausschluss von einer Klassenfahrt als "verhältnismäßig" angesehen wird. Letzteres bzw. das Fehlen selbiger führt bei Widerspruchsverfahren in der Regel dazu, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.


    Ich hatte den Eindruck, dass bei Valerianus' Vorschlag der Zweck die Mittel heiligen würde.

    Die Verhältnismäßigkeit ist bei einer so niederschwelligen Ordnungsmaßnahme relativ einfach zu wahren. Die einzige Ordnungsmaßnahme drunter wäre der schriftliche Verweis und wie der sicherstellen soll, dass ein Kind mit der Symptomatik auf einmal Anweisungen befolgt...das hätte ich gerne noch einmal erklärt. Ich sage es nochmal: Ich hatte den Fall bisher noch nicht (trotz ADHS oder anderweitig verhaltenskreativen Kindern), aber wenn ich jemals den Eindruck hätte, ich könnte mich auf ein Kind nicht verlassen, dann fährt das Kind nicht mit auf Klassenfahrt und wenn ich diesen Eindruck bekommen habe, dann habe ich auch genug Material für eine Ordnungskonferenz.
    In NRW hat der Widerspruch gegen den Ausschluss vom Unterricht und Schulveranstaltungen keine aufschiebende Wirkung mehr laut Bezirksregierung Detmold...zur Sicherheit trotzdem: sofortige Vollziehung mit reinschreiben...

    Sollte es vor der Fahrt zu weiterem Fehlverhalten kommen, die eine Mitnahme des Jungen als klares Risiko erkennen lassen, wäre eine solche Konferenz mit der entsprechenden Maßnahme denkbar. Widersprüche gegen solche Verwaltungsakte haben mitunter aufschiebende Wirkung, damit eben der Faktor Zeit nicht die Maßnahme im Nachhinein ermöglicht, weil die Schulaufsichtsbehörde den Fall ja erst einmal bearbeiten muss.

    Deswegen muss bei solchen Maßnahmen unbedingt sofortige Vollziehung mit beschlossen werden um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu kippen. Die muss zwar gesondert begründet werden, die mögliche Eigen- und Fremdgefährdung bei Nichtbefolgen von Anweisungen während einer Klassenfahrt ist allerdings recht einfach zu begründen ("überwiegendes Interesse aller Beteiligten" ist hier der juristische Hebel). Und der Punkt ist hier relativ einfach. Ich habe bei einer Klassenfahrt die Aufsichtspflicht und wenn ich nicht für das Verhalten eines Kindes garantieren kann, dann nehme ich dieses Kind nicht mit. Das ist mir bisher in der Schule noch nicht passiert, im Kinderheim habe ich aber ganz selbstverständlich niemanden mitgenommen, der vorher regelmäßig durch unzuverlässiges und destruktives Verhalten aufgefallen ist. Rechtlich ist das Ganze übrigens auch nicht so kompliziert wie du es darstellst. Wenn vorher pädagogische Maßnahmen durchgeführt wurden, die keinen Erfolg hatten, ist eine Ordnungsmaßnahme völlig unproblematisch.

    Macht der Schüler seine Hausaufgaben regelmäßig?
    Werden Arbeitsanweisung zügig und sinngerecht befolgt?
    Gab es Unterrichtsstörungen?
    Gab es Probleme in den Pausen?


    Falls irgendwas davon mit ja beantwortet wurde: Im Zweifelsfall Klassenkonferenz in der Woche vor der Fahrt ansetzen, Ausschluss und (wichtig!) sofortige Vollziehung beschließen.
    Bis die Eltern damit vor dem Verwaltungsgericht durch sind (selbst für den unwahrscheinlichen Fall dass sie gewinnen),ist der Schüler in der nächsten Jahrgangsstufe...

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