Beiträge von Valerianus

    Man kann in NRW nach der EF bis zu drei Nachprüfungen machen:


    1.) Versetzung in die Qualifikationsphase (Nachprüfung auf gymnasialem Niveau)
    2.) Mittler Schulabschluss (Nachprüfung auf Realschulniveau)
    3.) Hauptschulabschluss nach 10 (Nachprüfung auf Hauptschulniveau)


    Und man kann sie auch alle nacheinander machen (Quelle).

    In Bayern vielleicht nicht, aber hab auch noch nie von bayrischen Mathematikern gehört, die guten arbeiteten ja alle in Preußen. :P
    Mathematik kann heute vielleicht den Strukturwissenschaften zugeordnet werden (d.h. Grenze zwischen Geistes- und Naturwissenschaften genauso wie z.B. Informatik), ist von der historischen Einbindung her aber so was von bei den Naturwissenschaften (was aus der gemeinsamen Geschichte als "Hilfswissenschaften" an den mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Universitäten zu tun haben mag) einsortiert.

    Du solltest dringend in die Bildungsforschung gehen mit deinen bahnbrechenden Entdeckungen, die der gesamten Intelligenzforschung der letzten 100 Jahre widersprechen. Wenn dein "können" hingegen lediglich ein mathematisches "es gibt ein (Existenz)" heißen soll ist deine Aussage einfach nur inhaltsleeres Geblubber. Und insbesondere für Mathematik gilt definitiv: Lehrer entscheiden über Schicksale. Wenn ein Schüler einmal einen richtig schlechten Mathelehrer gehabt hat, sitzt das so tief, das kriegst du über Jahre nicht raus...

    Auf Seite 6 sehe ich im Grunde nur 2 Studiengänge unter dem Lehramt, die irgendwie gezielt in die freie Wirtschaft fließen (Architektur und Design), während alle Studiengänge mit denen man mehr verdient einen direkten Weg in die Wirtschaft, bzw. Selbständigkeit (Jura/Medizin) bieten. Mal abgesehen davon, dass ein Bruttovergleich zwischen Beamten und Angestellten sowieso grober Unfug ist...die Kernaussage wäre doch: In der freien Wirtschaft verdient man mehr Geld... :P

    Eine ganz schlimme Fehlwahrnehmung ist es meiner Meinung nach auch zu behaupten, dass wir Kunden hätten. Von Kunden wäre ich abhängig, ich müsste versuchen sie zufriedenzustellen. Nichts davon ist eine Funktion von Schule. Die Frage ist auch wer das Tun in der Schule und im Unterricht hinterfragt oder kritisiert...Fachleute? Cui bono? Wenn mich Eltern kritisieren, weil ein einziges Kind schlechte Noten hat ist es sehr unwahrscheinlich, dass das die richtige Stoßrichtung ist und wenn eine ganze Klasse schlechte Noten hat, frage ich mich hoffentlich rechtzeitig selbst was da passiert ist...

    Das ist juristisch eine sehr interessante Vorgehensweise...weil das Land Software für Windows einsetzt, muss Windows datenschutzrechtlich unbedenklich und erlaubt sein. Heißt das dann auch, dass Schulen keine Unix oder iOS-Systeme einsetzen dürfen? Das wäre das Ende für Schulserver und für unsere Musikkollegen...xD
    Und nein "das Internet" ist kein genehmigtes Medium im Sinne der Lernmittel. "Bücher" sind das ja auch nicht... :p

    Danke dass du mir die Seite zu den Lernmitteln verlinkst, das ist super hilfreich wenn man seit ein paar Jahren für die Anschaffung derselben zuständig ist und sonst gar nicht wüsste was man kaufen darf... 8|
    Blöd nur, dass Computerprogramme in der Regel gar nicht die Definition von Lernmitteln erfüllen: "Lernmittel sind Medien, die von den Schülerinnen und Schülern über einenlängeren Zeitraum genutzt werden. Dazu gehören auch Verbünde verschiedenerMedien und Medienarten." Noch blöder, dass auf keiner der beiden von dir verlinkten Seiten irgendein Betriebssystem angegeben ist, das macht es extrem umständlich das Gerät ans Laufen zu bekommen...

    Wenn Leute Softwarenamen absichtlich falsch schreiben ist die Diskussion eigentlich immer gelaufen. Und deine Argumente sind einfach unglaublich schwach. Nenn du mir doch bitte mal eine Seite mit genehmigter Software für den Schulbetrieb und genehmigten Websites für den Besuch durch Schüler während der Schulzeit? Ach das gibt es nicht? Dann sollten wir die Informatikräume besser schließen und Schüler auf keinen Fall irgendwelche Websites besuchen lassen (und ich meine nicht Facebook oder Google, sonder die stinknormale 08/15 Website die Werbung einblendet und Cookies nutzt). Und jetzt darfst du Digitalprofi gerne raten warum es keinen Sinn macht Software oder Websites zu genehmigen oder in einer Liste zu veröffentlichen...das macht noch nicht einmal für ESR-Software Sinn...

    Hast du dir den Antrag durchgelesen bevor du hier rumgebölkt hast? Da der Antrag auf der Homepage der Landesregierung steht, gehe ich erst einmal davon aus, dass die mehr Ahnung haben als du. Da wird gefordert sicherzustellen dass

    • nur Befugte die Daten zur Kenntnis nehmen können (z.B. durch das Zugriffsschutzsystem desBetriebssystems, wenn dieses hinreichend sicher ist; durch Verwendung einer zusätzlichen Sicherheitssoftware,wenn das Betriebssystem keinen hinreichenden Zugriffsschutz bietet; durch Verschlüsselung der Daten etc.)
    • die Daten während der Verarbeitung unverfälscht und vollständig bleiben (z.B. durchEinsatz von Virenschutzsoftware, durch Einsatz von Software zur Prüfung von Integritätsverletzungen etc.)
    • die Verfügbarkeit der Daten gewährleistet ist (z.B. durch regelmäßige Datensicherungen; durchbesondere Sicherungsmaßnahmen, wenn ein Internetanschluss besteht)


    Wenn die Landesregierung (und offensichtlich auch die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW) damit zufrieden ist, bin ich es auch.


    Jetzt mal meine bescheidene Meinung zu den drei Punkten die du angesprochen hast (die angeblich fehlen würden): Authentizität dürfte durch das Loginverfahren sogar höher sein als beim PIN Verfahren für EC-Karten, die Revisionsfähigkeit sowie Transpararenz dürften sich aus Backups und Timestamps ergeben. Aber wie gesagt: Ich halte mehr von der Meinung der Landesregierung sowie der Datenschutzbeauftragten als von deiner. Das einzige was man jetzt ansprechen könnte, wäre eine gezielte Missachtung der Vorgaben durch die Lehrkraft (indem mehr Daten als in Anlage 3 erlaubt sind erhoben werden), aber mal im Ernst: Da kann das Programm nix für und auch das ist mit Einwilligung der Betroffenen (für uns i.d.R. Erziehungsberechtigte) kein Problem...

    Und das Problem ist genau was? Die Basisinformationen stehen schon im Antrag drin (Kopie aufbewahren) und die Daten kannst du den Eltern gerne als Textdatei zur Verfügung stellen. Wenn du witzig bist als Ausdruck (so macht es Facebook), wenn du besonders witzig bist, als Fotokopie des Tabletdisplays (so macht es die Stadt Seattle bei solchen Ablage P Anfragen).

    Sie werden informiert, müssen aber laut Schulgesetz nicht informiert werden, d.h. die Wirksamkeit auf die Versetzung (eine ungewarnte nicht ausreichende Leistung wird ignoriert) entfällt.


    Das mit der Gesamtschule hatte ich überlesen, da ist das mit den Abschlüssen weit weniger bekloppt als im G8-System... :)

    Die Frist dürfte den Bestimmungen in der APO SI entsprechen (10 Wochen gemäß §7 Absatz 4), weil sie ohne Befristung keinerlei Wirkung entfalten könnte und damit das Schulgesetz durch mangelnde Ausführungsbestimmungen umgangen würde. Am Berufskolleg können die Warnungen in den meisten Fällen aber wohl unterbleiben, weil die Schüler bereits 18 sind?

    In der EF würde eine ungewarnte 5 für die Versetzung rausgenommen, nicht aber für den Schulabschluss. Das heißt die Schülerin könnte in die Q-Phase versetzt werden (ggf. Nachprüfung im Hauptfach), hätte aber weder Mittlere Reife noch Hauptschulabschluss. Ist nicht prickelnd, wenn es dann in der Q-Phase nichts wird und nach 12 Jahren Schule nur der Hauptschulabschluss nach 9 auf dem Papier steht...

    Ich kann trapito da nicht ganz zustimmen. Mal als Beispiel: Insbesondere nicht wahrgenommene Pausenaufsichten sorgen sehr gerne dafür, dass man sich als Klassenlehrer mit einem großen Haufen Mist beschäftigen darf, der in solchen Pausen dann passiert ist, da kein Kollege ansprechbar gewesen ist. Oder der eigene Klassenraum sieht aus wie ****, weil die Klasse nicht abgeschlossen/rausgeschickt/sonstwas wurde. An solchen Dingen kannst du aber wenig ändern, da muss die Schulleitung (oder die zuständige Person in der erweiterten Schulleitung) ran...bei uns käme niemand auf die Idee die Zeugnisnoten zu spät einzutragen...definitiv wäre das nicht witzig...)


    Und: Jedem Menschen passieren Fehler, das ist nicht das Problem. Aber wenn im Kollegium 20% der Kollegen 80% der Fehler machen und sich dann noch nicht einmal entschuldigen/bedanken wenn man ihre Scherben aufkehren darf, dann ist das einfach nur nervig und unnötig.

    Zitat

    Wer mit 20 Jahren kein Kommunist ist, hat kein Herz. Wer mit 30 Jahren noch Kommunist ist, hat keinen Verstand! (Winston Churchill - zugeschrieben)

    Man sollte da eher auf der Ebene der Diskussionskultur ansetzen, wechselseitige Beleidigungen bringen keinen weiter...wie geht ihr denn im Unterricht mit unterschiedlichen Meinungen zu bestimmten Themen um?

Werbung