Hast du dir den Antrag durchgelesen bevor du hier rumgebölkt hast? Da der Antrag auf der Homepage der Landesregierung steht, gehe ich erst einmal davon aus, dass die mehr Ahnung haben als du. Da wird gefordert sicherzustellen dass
- nur Befugte die Daten zur Kenntnis nehmen können (z.B. durch das Zugriffsschutzsystem desBetriebssystems, wenn dieses hinreichend sicher ist; durch Verwendung einer zusätzlichen Sicherheitssoftware,wenn das Betriebssystem keinen hinreichenden Zugriffsschutz bietet; durch Verschlüsselung der Daten etc.)
- die Daten während der Verarbeitung unverfälscht und vollständig bleiben (z.B. durchEinsatz von Virenschutzsoftware, durch Einsatz von Software zur Prüfung von Integritätsverletzungen etc.)
- die Verfügbarkeit der Daten gewährleistet ist (z.B. durch regelmäßige Datensicherungen; durchbesondere Sicherungsmaßnahmen, wenn ein Internetanschluss besteht)
Wenn die Landesregierung (und offensichtlich auch die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW) damit zufrieden ist, bin ich es auch.
Jetzt mal meine bescheidene Meinung zu den drei Punkten die du angesprochen hast (die angeblich fehlen würden): Authentizität dürfte durch das Loginverfahren sogar höher sein als beim PIN Verfahren für EC-Karten, die Revisionsfähigkeit sowie Transpararenz dürften sich aus Backups und Timestamps ergeben. Aber wie gesagt: Ich halte mehr von der Meinung der Landesregierung sowie der Datenschutzbeauftragten als von deiner. Das einzige was man jetzt ansprechen könnte, wäre eine gezielte Missachtung der Vorgaben durch die Lehrkraft (indem mehr Daten als in Anlage 3 erlaubt sind erhoben werden), aber mal im Ernst: Da kann das Programm nix für und auch das ist mit Einwilligung der Betroffenen (für uns i.d.R. Erziehungsberechtigte) kein Problem...