Du hast Recht dass man in manchen Bundesländern und auch im Bund immer auf Stufe 1 anfängt, das gilt aber nicht für den Threadersteller, weil der in Baden-Württemberg unterwegs ist. Der Grund für die "verschobene" Besoldungstabelle hat etwas mit Beförderungen zu tun, ist aber für die Einstiegsfrage unwichtig: Er fängt in Stufe 5 an.
Beiträge von Valerianus
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Es gibt keine Stufen 1-4 in der Besoldungsgruppe A13, d.h. du startest in Stufe 5
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Schulausschluss wäre eine Möglichkeit
§47 Absatz 1 Nummer 8: "die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt,"
§53 Absatz 4: "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."Am Gymnasium muss das dann über Ordnungskonferenzen laufen, weil da die Schüler i.d.R. noch schulpflichtig sind...
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Mama oder Anwalt darfst du nicht mitnehmen, betriebsfremde Personen sind in Personalgesprächen nicht teilnahmeberechtigt (es gibt ein paar Ausnahmen, aber nicht für Standardgespräche), falls das für Beamte anders sein sollte, bitte Rechtsquelle angeben (das wäre aber extrem komisch, weil z.B. Schüler bei Disziplinarkonferenzen auch keinen Anwalt mitbringen dürfen)...den Personalrat mitzunehmen wäre allerdings eine kluge Idee...
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Vielen Dank für die links, ich werde sie mir anschauen. An meiner Schule sind wir immer, seit Jahrzehnten, mit 6-8 vollen Stellen unterbesetzt, daher gehe ich nicht davon aus, dass die vorhandenen Lehrer Entlastung bekommen. Das geht nur durch Stundenreduzierung und das bedeutet für den einzelnen weniger Geld.
Das ist aktuell das Hauptproblem (wir sind momentan auch 5-6 drunter), du findest auf manche Ausschreibungen kaum jemand Geeigneten der sich darauf bewirbt und das ist je nach Lage der Schule/Schulform/Fach noch viel extremer...versuch mal Physiklehrer zu finden. Dann kommt noch dazu, dass durch das 18-monatige Referendariat quasi jede Schule in NRW 6 Monate drunter und dann 12 Monate leicht drüber läuft (bei ausgeglichenem Stellenhaushalt). Die Anrechnungsstunden reichen dann gerade mal so aus um die fehlenden Stellen auszugleichen (wenn überhaupt) und dann war es das mit Entlastung. Trotzdem sollte die Lehrerkonferenz da was beschließen, einfach für den Fall das doch irgendwann mal Stunden da sind, dann hat die Schulleitung auch einen Ansatz wo sie zuerst entlasten sollte.
@Kathie: Mir ging es nicht darum, dass die Kollegen keine Entlastung verdienen. Das Hauptproblem bei Entlastungskonzepten ist es herauszufinden, welche Kollegen welche Belastungen haben. Die Sportkollegen haben in jeder Stunde einen extremen Lärmpegel, die Naturwissenschaftskollegen (wenn sie ihren Job ernst nehmen) einen deutlich höheren Vor- und Nachbereitungsaufwand zu jeder Stunde (und oft so witzige Zusatzaufgaben wie Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter, etc.), die (Zwei-)Sprachenkollegen haben den Korrekturaufwand an der Backe, Klassenlehrer die Elterngespräche, Stufenkoordinatoren haben Verwaltungskrempel bis zum Himmel...und dann versuch im Kollegium zu erklären welche Gruppe zuerst entlastet wird, welche erst danach...das ist das eigentliche Problem. Aber auch die Zustände im Sportunterricht sind eigentlich aus der Schulzeit bekannt (ich glaube aber, dass das Lärmempfinden im Alter schlimmer wird) und dass nur Hauptfachlehrer Klassen bekommen könnte man sich auch denken...wie gesagt: Das ist kein Vorwurf an die, die es machen...es geht nur darum, dass ich für etwas mehr Nachdenken bei der Berufswahl plädiere...
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Viel Spaß dabei ein System mit AES-256 zu knacken...ich glaube wenn da jemand tatsächlich ran will, läuft das eher so: XKCD
Die meisten "Hackingangriffe" dürften inzwischen entweder auf social engineering, unsicheren Passwörtern (1234, admin, zu kurz, etc.) oder auf seit Monaten bekannten Sicherheitslücken (für die bereits Exploit-Kits bestehen) beruhen, die paar Angriffe die tatsächlich auf ungenutzen Sicherheitslücken, Einbrüchen mit Installation von hardwareseitiger Spyware, etc. beruhen dürften dann doch etwas zu aufwendig sein um sie gegen eine Schule abzuziehen. -
Mal im Ernst, welche Fächer besonders korrekturaufwendig waren hab ich schon in der Schule mitbekommen und bei uns fragt auch ab Klasse 7 niemand mehr "warum sind sie denn mit den Mathearbeiten immer so viel schneller fertig als die anderen Lehrer mit Deutsch/Englisch", also scheint das keinesfalls unmöglich zu erschließendes Wissen zu sein...die Kleinen denken tatsächlich noch man könnte alles am nächsten Tag haben, das liegt aber glaube ich daran, dass die das mit ihren Hausaufgaben vergleichen...
@Micky: §2 und §3 Schulfinanzgesetz ermöglichten genau solche Modelle in NRW, die einzige Einschränkung die da effektiv drinstand war (Vergangenheitsform deshalb, weil das Gesetz aufgehoben ist, die Verordnungen zur Umsetzung sind aber noch in Kraft, weil im neuen Schulgesetz dazu nichts geregelt ist, die Lehrerkonferenz aber nach §68 SchulG regeln darf was in §93 nur angeschniten wird...): Die Schule muss trotzdem den Unterricht in vollem Umfang sicherstellen, d.h. Entlastung ist fast nur möglich, wenn man mit den Stellen gut ausgeglichen ist (und es auch fächermäßig passt). Bei uns wird ab 4 Korrekturgruppen mit einer Stunde entlastet (als Korrekturgruppen zählen LKs und Klausuren/Klassenarbeiten die alle Schüler schreiben (aka Hauptfächer und Sprachen in der Oberstufe)), ab 7 Gruppen mit zwei Stunden...geht natürlich nur auf, wenn wir genug Stellen haben, wenn gerade 3 Kollegen aus verschiedenen Gründen ausfallen, aber im Stellenplan stehen wird halt weniger entlastet...
Quelle: MinisteriumP.S.: Hier eine Rechenhilfe der GEW zu Anrechnungsstunden die jede (!) Schule erhält und natürlich auch zur Korrekturentlastung nutzen kann: GEW - Anrechnungsstunden
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Wenn jemand ernsthaft glaubt, dass es in den USA irgendwer als normal oder witzig empfände, wenn Google dort Daten von minderjährigen Schülern sammle...mal im Ernst...Let me google that for you...
&tldr: Auch in den USA gibt es Datenschützer. -
Blöd nur, dass Google Daten europäischer Kunden in Europa speichert (auf Verlangen allerdings an US-Behörden rausgibt), die Einwilligung des Betroffenen ist auch gegeben, da der Schüler seine Hausaufgaben selber hochlädt. Bleiben zwei Fragen: Darf ein minderjähriger Schüler das ohne Einwilligung der Eltern machen und darf die Schule die Nutzung eines solchen Mediums verlangen?
ad a) Laut Art. 8 EU-DSGVO darf jede Person ab 16 Jahren grundsätzlich selbst der Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmen, die Mitgliedsstaaten können diese Grenze bis auf 13 Jahre absenken, das ist in Deutschland nicht passiert, also gelten die 16 Jahre.
ad b) Unter bestimmten Voraussetzungen ja (vgl. Stellungsnahme des Datenschutzbeauftragten RLP), meiner Meinung nach aber nicht exklusiv (d.h. es muss noch eine Möglichkeit geben anders an Informationen zu gelangen oder diese abzugeben (z.B. ganz altertümlich auf Papier))Und das war gar nicht das Problem, es ging lediglich um die Nutzung von Twitter ohne Anmeldung, da sind keine Schülerdaten (sieht man von Trackingcookies ab) involviert. Und die Stellungsnahme aus Bayern ist für die bayrischen Lehrer natürlich bindend, aber Blödsinn...Twitter ist kein soziales Netzwerk (ohne Anmeldung), sondern ein Microblogging-Dienst...mein Respekt vor IT-lern und Juristen im Kultusministerium schwindet von Tag zu Tag (unabhängig vom Bundesland)...
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Der Kollege hat ja auch Scheiß gebaut, er hätte die Klasse abgeben müssen als das angefangen hat (oder es halt sein lassen). Das "wohl" in dem Satz von MrsPace hat meiner Lesart nach die Bedeutung einer selbst angestellten Vermutung ihrerseits, nicht einer Aussage des Kollegen. Die Frage von MrsPace aus dem Eingangsposting war aber nicht "ist das Verhalten falsch", das wäre wohl sehr schnell beantwortet gewesen und alle wären derselben Meinung gewesen, sondern "bin ich verpflichtet das der Schulleitung anzuzeigen?"
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Bei allem Respekt, aber das was unsere Schüler in NRW in der Oberstufe lesen, schreiben und sprechen (und ich bin an einem ziemlich guten Gymnasium) ist auch so unter aller Kanone. Die Schüler die richtig gut Englisch können waren entweder schon mal da, sehen regelmäßig Serien auf Englisch oder spielen auf internationalen Servern online --> Gemeinsamkeit: Sie brauchen die Sprache in ihrem Alltag. Ich hab zwei Neuntklässler, die hat es letztes Schuljahr so unglaublich genervt, dass ich immer schon montags wusste was abends bei Game of Thrones passieren wird (HBO strahlt sonntags auf englisch aus, Sky montags auf deutsch), dass sie irgendwann angefangen haben sonntags notgedrungen auf englisch zu schauen, um montags mitreden zu können (es sei dahingestellt, dass die Serie für - damals - Achtklässler ungeeignet ist)...da hilft eine Stunde in der Schule nicht weiter...insbesondere nicht während der "Hochpubertät"
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Das ist dann jetzt doch entschieden zu viel scaremongering...mal Butter bei die Fische:
Muss ich melden, wenn ein Kollege die Klassenräume nicht reinigen lässt?
Muss ich melden, wenn ein Kollege die Klassenräume nicht abschließt?
Muss ich melden, wenn ein Kollege sich nicht an die Fachkonferenzstandards für Klassenarbeiten hält?
Muss ich melden, wenn ein Kollege seine Aufsicht nicht wahrnimmt?
Muss ich melden, wenn ein Kollege Schüler früher gehen lässt?
Muss ich melden, wenn ein Kollege aktuelle Sicherheitsstandards nicht einhält (Naturwissenschaften/Sport)?Aus der Zeit beim Bund weiß ich noch, dass es unter Kameraden keine allgemeine Meldepflicht für Fehlverhalten gibt, man auf Nachfrage des Vorgesetzten aber zur Wahrheit verpflichtet ist (§13 SG). Es hatte schon Vorteile, dass die einem da die einen betreffenden Gesetze und Vorschriften sehr ausführlich in den Kopf geprügelt haben...
Jetzt zurück zu den Beamten: Da es in Deutschland generell keine Anzeigepflicht gibt, solange diese nicht per Gesetz geregelt ist (z.B. §138 StGB, §159 StPO, etc.), müsste man also in den Beamtengesetzen (BBG, BeamtStG, ADO) nachschauen, ob sich dort eine solche Pflicht findet. Und nach (zugegeben grober Durchsicht) konnte ich dort eine solche Pflicht nicht finden (wobei man ehrlicherweise sagen muss: Manchmal werden die Anzeigepflichten auch gut versteckt in irgendwelchen Verwaltungsvorschriften und Runderlassen). Die Mitwirkungspflicht in Disziplinarverfahren ist dann wieder etwas anders, die wird im BDG geregelt und ist nicht anders, als in jedem anderen Ermittlungsverfahren auch: Man muss aussagen, wenn man nicht sich selbst oder nahe Angehörige dabei belastet.P.S.: @Kapa Ok, du gehst jetzt den Umweg "Steuerstraftat --> Vergehen gegen die allgemeinen Dienstpflichten", das ist in der Tat richtig. Aber nochmal: Nach allem was ich hier gehört habe ist der Zusammenhang in dem geschilderten Fall: Die beiden haben eine Beziehung und haben deshalb (höchstwahrscheinlich) Sex und nicht: Die beiden haben Sex und sie bekommt dafür eine bessere Note. Das ist keine Bestechung.
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Facebook ist in fast allen Bundesländern stark eingeschränkt oder komplett verboten und aus Datenschutzgründen problematisch (die Schüler müssten sich anmelden, um daran teilhaben zu können), bei Twitter gibt es das Datenschutzproblem eigentlich nicht (und es ist ohne Anmeldung auch kein soziales Netzwerk, fällt also auch nicht unter die generellere Formulierung unabhängig vom Datenschutz), habt ihr dazu in Bayern was offizielles?
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Ähm, nein definitiv nicht. Hier mal die Stundentafel eines "humanistischen" altsprachlichen preußischen Gymnasiums aus dem 19. Jahrhundert (in neusprachlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasien war die Verteilung entsprechend verändert):
Fach Sexta Quinta Quarta Tertia Sekunda Prima Latein 10 10 10 10 10 8 Griechisch 0 0 6 6 6 6 Deutsch 4 4 2 2 2 2 Französisch 0 0 0 2 2 2 Religion 2 2 2 2 2 2 Mathematik 0 0 3 3 4 4 Rechnen 4 4 0 0 0 0 Naturbeschreibung 2 2 2 2 0 0 Physik 0 0 0 0 1 2 Phil. Propädeutik 0 0 0 0 0 2 Geschichte/Geographie 3 3 2 3 3 2 Zeichnen 2 2 2 0 0 0 Schönschreiben 3 3 1 0 0 0 Gesang 2 2 2 2 0 0 Wochenstundenzahl 32 32 32 32 30 30 Die Zahlen sind pro Schuljahr angegeben, in der Tertia, Sekunda und Prima blieb die Verteilung also über 2 Schuljahre konstant. In Sekunda und Prima konnte wahlweise Hebräisch zusätzlich zweistündig belegt werden, falls beabsichtigt wurde Theologie zu studieren (damit wäre man dann durch die gesamte Schullaufbahn bei 32 Wochenstunden, 5x6 Stunden montags bis freitags und alle zwei Wochen 4 Stunden am Samstag).
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- Deutsch, Mathe, Englisch durchgehend mindestens vierstündig +7 Stunden
- Religion einstündig - 6 Stunden
- Informatik schon ab Klasse 8 +6 Stunden
- Wirtschaft schon ab Klasse 8 (oder 7?) +4 Stunden
- Geographie durchgehend ab Klasse 5 +10 Stunden
- "Natur und Technik" auflösen und schon ab Klasse 5 getrennt unterrichten kostenneutral (eher nicht)
- weg mit der 3. Fremdsprache -11 Stunden
Damit hast du in den Sek I Bereich (mindestens) 10 Stunden mehr reingepackt und das sprachliche Profil des Gymnasiums gekillt, das ist nämlich in der neuen Stundentafel überhaupt nicht mehr sichtbar (und wäre so auch in NRW nicht umsetzbar, weil die 3. Fremdsprache "übersetzt" der WPF II Bereich ist). Und mal interessehalber: Glaubst du wirklich, dass die Schüler durch 3 Stunden mehr Englisch verteilt auf 3 Jahre so viel besser wären?
Das ist nicht als Kritik gemeint, aber du wirst vermutlich bei jeder Stundentafel ein Fach finden, dass sich benachteiligt fühlt und gute Gründe dafür hat, warum es mehr Stunden in der Stundentafel bräuchte. Ich hätte vermutlich für 5 Stunden Sport mehr in der Woche (jeweils in der 1. Stunde) bessere Argumente, als für 5 Stunden mehr Mathe oder Geschichte...xD
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Du meinst, damit es nicht so wird wie in NRW im aktuellen G8? Die Stundenanzahl für die Gesellschaftswissenschaften ist nämlich genau gleich...
In NRW haben Geschichte, Erdkunde und Politik zusammen 18 Stunden in der SI, das entspricht 6 Stunden pro Fach für 5 Schuljahre, also grob gesagt, jedes zweite Jahr fällt aus, nicht dass das nachher so endet wie bei Oberstufenschülern aus NRW: "Wer wählt in Deutschland den Bundeskanzler?" - "...das Volk?"Der Punkt ist doch einfach: Wo willst du sparen?
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plattyplus: 3245,18€ (danach dann Kranken- und Pflegeversicherung) - gehen bei dir evtl. noch ca. 150€ für die PV ab?
Kathie: Zu den Grundschullehrern wurde hier relativ viel gesagt. Das ist ein...emotional sehr aufgeladenes Thema gewesen...xD -
Bitte nicht das Thema mit den Grundschullehrern aufwärmen...das Argument mit der Leistung gilt auch für Krankenpfleger, Polizisten, Feuerwehrleute, usw.
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plattyplus: A13/6 ohne Familienzuschlag und mit Steuerklasse I müssten über den Daumen 3.250€ sein...hast du noch andere Ausgaben abgezogen außer der GKV?
Trapito: Ich weiß, dass ich auch für Lehrerverhältnisse extrem gut verdiene, ich weiß aber auch, dass wir auch innerhalb des öffentlichen Dienstes ein verdammtes Glück haben (z.B. im Vergleich zu den Hochschulmitarbeitern) und uns auch im Vergleich zur freien Wirtschaft nicht beklagen dürfen. Ja, wir arbeiten extrem viel, Teilzeitkräfte sind hier glaube ich sogar überproportional betroffen, aber wir bekommen dafür auch kein schlechtes Gehalt...und wenn ich in der Wirtschaft mehr Gehalt kriegen wollte, hätte ich einen wesentlich weniger lustigen Beruf und wesentlich unentspanntere Arbeitszeiten... -
Ich hab 3.750€ netto mit A13 Stufe 6, Familienzuschlag verheiratet und Steuerklasse III. In 5-6 Jahren dürfte ich die 4.000€ knacken. Ja, man muss jetzt noch einrechnen, dass man davon noch die PKV bezahlen muss, aber zwischen 3.000 und 4.000€ landet man definitiv, auch mit Steuerklasse I.
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