In Deutschland sind Richter vollkommen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, d.h. auch nicht an die Urteile anderer Richter gebunden (Ausnahme sind hier Urteile des Bundesverfassungsgerichts). Ein Gericht kann sich auch über die Zeit selbst widersprechen und Rechtsfortbildung betreiben (passiert meist nur auf Ebene der Bundesgerichte). Und nein, das ist überhaupt nicht unmöglich, weil du a) gegen (fast) alle ernstinstanzlichen Urteile immer noch Berufung (komplett neuer Prozess), Revision (Prüfung auf Rechtsfehler) oder Nichtzulassungsbeschwerde (falls Berufung oder Revision vom Gericht ausgeschlossen wurden) einlegen kannst und dich so Stück für Stück nach oben arbeitest und b) Rechtsfälle nur in den seltensten Fällen genau gleich sind, durch Präzedenzfälle aber genau in diese Richtung gedrückt werden.
Dein zweites Posting (du könntest übrigens echt mal anfangen deine Postings zu editieren, anstatt so lange Postingketten zu machen) ist ein bisschen schwieriger und liegt teilweise mehr am Fahndungsdruck der Polizei und der Arbeit der Staatsanwälte. So werden in Bayern Einbrecher häufiger gefasst und verurteilt als in NRW (was dann dazu führt, dass die Einbrecher eher dahin gehen wo der Strafdruck niedriger ist), das liegt aber eher weniger an den Richtern, als an den Strafverfolgungsbehörden und deren finanzieller Ausstattung...