Beiträge von Valerianus

    Man kann sich das in §4 BeamtVG Absatz 1 in Ruhe durchlesen: Solange Dienstzeiten ruhegehaltsfähig sind, zählen sie zur Wartezeit von 5 Jahren dazu. Im Gegensatz zu §6 steht da nämlich nur Dienstzeit (mit gewissen Einschränkungen, aber eben nicht Teilzeit als Einschränkung). Ich finde allerdings ehrlich gesagt keine genaueren Ausführungen, die mein Argument stützen (außer dem, dass das eine massive Benachteiligung von Teilzeitkräften wäre, die so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann - das Teilzeit zu weniger Pension führt ist fair, dass man erst später DU gehen kann wäre eine unangemessene Benachteiligung).

    Kathie: Fünf Jahre Dienst, Teilzeit (mindestens 50%) ist auch ok. Nach genau fünf Jahren dürfte man unabhängig von Vollzeit/Teilzeit immer nur die Mindestpension erhalten, der Unterschied in der Pensionshöhe wird erst dann interessant wenn man bis zum Ende durchhält. :)

    Du musst, damit du im Fall einer Dienstunfähigkeit die Mindestpension bekommst, fünf Jahre Dienstzeiten nachweisen können (dazu zählt aber z.B. auch das Referendariat). Wieso unbedingt innerhalb von 10 Jahren ist mir aber schleierhaft...

    Du behauptest irgendwas Populärrassistisches ohne irgendeinen Beleg und greifst dann andere User an? Guter Stil.

    1.) Ich behaupte nichts, ich habe etwas wiedergegeben von dem ich weiß, dass es existiert, weil ich zu genau den Ergebnissen einen Vortrag auf einer pädagogisch-psychologischen Konferenz gehört habe.
    2.) Du hast doch irgendein Lehramt, in irgendeinem Bundesland studiert, d.h. du müsstest mindestens gelernt haben, wie man an Informationen kommt und wie oben schon geschrieben, das war eine extrem kurze Googlesuche (vorher hatte ich die Dateien auf meinem PC durchsucht, das war zugegebenermaßen ziemlich dämlich, aber normal hab ich Literatur gut sortiert abgelegt)
    3.) Du reitest schon wieder so eine Pseudo-Empörungswelle anstatt auf die Ergebnisse einzugehen (und das könntest du, da steht nämlich zwar drin dass die Unterschiede zwischen unterschiedlichen Migrantengruppen nicht durch den sozio-ökonomischen Status erklärt werden können, sehr wohl aber (fast weitestgehend) über die Sprachnutzung der Sprache Deutsch im Elternhaus (+ die anderen Kovariablen). Arbeite doch mal mit Fakten (= empirisch belegten Befunden) anstatt mit Geblubber, das würde allen Diskussionen sehr weiterhelfen.
    4.) Die Sprachnutzung ist etwas an dem man sehr wohl arbeiten könnte staatlicherseits, sei es über verpflichtende Sprachkenntnisse bei Einwanderung oder nach x Jahren, sei es durch verpflichtende Kindergartenjahre bei mangelhaften Sprachkenntnissen (z.B. Test nach 3 Jahren), usw. --> das wäre lösungsorientiert. Einfach nur zu sagen: "Das ist rassistisch" bringt niemanden weiter, weder mich, noch dich, auch nicht die Diskussionskultur (die bei dir sowieso arg totalitäre Züge trägt) und erst Recht nicht das Kind.


    @frkoletta: Das ist nicht mütterglorifizierend, das ist einfach common sense: Es gibt ein paar Studien, dass die frühkindliche Betreuung nicht schlechter ist als die elterliche Erziehung (d.h. Nicht-Unterlegenheitsstudien), was bei optimalem Kind-Erzieher-Schlüssel, räumlichen Verhältnissen und pädagogischem Programm auch durchaus gilt. Nur haben deutsche Kitas all dies eher selten (von den methodischen Nachteilen von Nicht-Unterlegenheitsstudien mal ganz abgesehen). Es sollte aber glaube ich auch generell einsichtig sein, dass eine 1:1 Betreuung üblicherweise zu besseren Ergebnissen führt, als Gruppenbetreuung (für den Kindergarten spricht vor allem irgendwann der Kontakt mit Gleichaltrigen und die o.g. Gründe sprechen meiner Meinung auch zumindest für ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr, bzw. Sprachtests schon ab Lebensalter 3). Warum die schulische Nachmittagsbetreuung einem Kind mit guter häuslicher Unterstützung besser helfen sollte ist mir absolut schleierhaft, vor allem weil ich weiß, was sowohl in den Grundschulen in meiner Stadt, als auch an meiner Schule nachmittags läuft...nennen wir es mal freundlich: Hausaufgaben und Verwahrung...

    Sollte bezahlt werden (vgl. hier (ganz unten)), denn wenn sie die Eingliederung bezahlen wäre es ja bescheuert das Hilfsmittel nicht zu übernehmen, aber stell doch einfach einen Antrag auf Prüfung der Erstattungshöhe mit Kostenvoranschlag durch deinen Zahnarzt, dann weißt du was sie übernehmen. Genehmigung kann ich mir nicht mehr vorstellen, davon rücken sie inzwischen weitestgehend ab, weil das zu viel Aufwand ist...

    Es gab bei irgendeiner PISA Studie mal eine Aufteilung von Migrationshintergrund nach Herkunft, die hat Sarazzin in seinem Buch auch ziemlich ausgeschlachtet, darin war es so, dass Kinder mit Migrationshintergrund aus Südostasien und dem ehemaligen Ostblock im Durchschnitt sogar besser abschnitten als "Biodeutsche", während insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund aus dem nahen und mittleren Osten massiv schlechter abschnitten (auch im Vergleich zu anderen Migrantengruppen z.B. aus Südost- und Südeuropa). Dieser Unterschied konnte übrigens nicht komplett durch den sozio-kulturellen Hintergrund der Familien erklärt werden. Ich finde die Auswertung dazu aber gerade nicht, kann stattdessen aber hiermit aufwarten, da zeigt sich ein ähnliches Bild, es geht aber darum welche Anteile welche Schulform besuchen.

    Stimmt, das ist der nervige Part, dass du für die Wiedereingliederungshilfe eine seelische Behinderung oder zumindest die Gefahr einer solchen nachweisen musst, aber normalerweise kennen die LRS-Institute vernünftige Ärzte und unabhängige Psychologen die einem da weiterhelfen können (Schulangst, Verweigerung in Lernsituationen, innerfamiliäre Konflikte um Hausaufgaben, man kann da schon was finden).

    Und wo ist dann das Problem? Auf dem Dienstwege an die Schulbehörde melden und warten was passiert. Entweder sollen sie Ihre Vorschriften anpassen oder euch sagen was ihr tun sollt, damit ihr vorschriftsgemäß Unterricht abhalten könnt. Nur interessehalber: Welche Vorschriften könnt ihr nicht befolgen?

    Ist genauso richtig wie Majonäse, Portmonee oder Spagetti... :P


    Der Kollege muss individuell fördern, das will das Schulgesetz so, aber habt ihr denn bei euch an der Schule überhaupt Materialien zur individuellen Förderung von Niveau Klasse 5 bis Niveau Klasse 10? Und: Lass das die Schüler und eventuell die Schulleitung regeln, du kannst zwar ansprechen dass du dies und jenes gehört hättest, aber du versaust dir die nächsten Jahre der Zusammenarbeit wenn du da ungeschickt rangehst...

    Ich weiß, dass die das nicht machen, ich hatte nur von Tresselt den Part hier genommen:

    Bei Lehrerinnen und Lehrern dürfen beim Beginn oder Ende der Elternzeit die Schulferien nicht ausgespart werden. Allerdings müssen Beginn und Ende so gewählt werden, dass zu den Ferien ein Zeitraum liegt, der der Dauer der Ferien entspricht. Wenn aber das Ende des Elterngeldbezugs in diese Zeiträume fallen, gilt die Sperrfrist nicht.

    Meiner Meinung nach gilt aber nur das hier:

    Bei beamteten Lehrkräften sind Unterbrechungen der Elternzeit nicht zulässig, wenn sie auf die Schulferien entfallen. Auch dürfen Schulferien bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit nicht ausgespart werden (§ 11 FrUrlV).

    Das trifft aber nicht zu, wenn man sachgrundbezogen (Geburt des Kindes und 2 Monate sind nun einmal maximal, wenn die Partnerin 12 Monate nimmt) direkt ab Geburt geht, das ist ja keine Wahlentscheidung, dass sinnvollerweise in den ersten Wochen die meiste Unterstützung daheim ist...

    Ich kenne die Regelung in NRW, dass (für Beamte, Angestellte brauchen das nicht zu beachten) zu den Ferien derselbe Abstand eingehalten werden müsse wie die Ferien lang seien: Mal im Ernst, damit würde das gesamte Sommerhalbjahr aus der Elternzeit ausgeschlossen sein (außer man macht nur 2 Wochen Elternzeit genau passend zwischen Oster- und Sommerferien), das ist offensichtlich rechtsmissbräuchlich durch das Land. Der Geburtstermin des Kindes ist so offensichtlich ein Sachgrund (für die Frau sowieso, vgl. Mutterschutz), dass man dagegen einfach mit Rechtsschutz oder gewerkschaftlicher Unterstützung klagen sollte (und wie gesagt, ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht abgelehnt wird, wenn a) der Beginn der Geburtstermin ist und b) genau 2 Monate beantragt werden (der Sachgrund für die zwei Monate ergibt sich aus dem maximalen Bezugszeitraum).

    Hysterie ist in der Tat ein wenig verbreitet. Bei uns dürfen keine Bilder an der Wand hängen und die Spieletonne müsste eigentlich auch entsorgt oder dauerhaft in einem verschlossenen Raum (sehr sinnvoll) untergebracht werden, weil das alles Brandlasten sind...Bunkerfeeling in Schulen ist schon was feines... :)

    2 Monate taggenau im Anschluss an die Geburt ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil ein Sachgrund vorliegt (die Geburt - die wirst du ja kaum dahin geplant haben). Rechtsmissbräuchlich wäre zum Beispiel, wenn das Kind am 01.04. (in den Osterferien) geboren wird, die Schule beginnt nach dem Osterferien am 10.04. und du nimmst ab diesem Tag genau drei Monate Elternzeit (bis einschließlich 09.07.) und am 16.07. fangen die Sommerferien an. Da dürfte dir schwierig ein Sachgrund zu einfallen.

    Ein paar Ausnahmen (in Bayern wurde die Prügelstrafe erst 1983 abgeschafft), aber prinzipiell...gerne...
    Aber man könnte auch zwischen den Bundesländern ein wenig voneinander lernen...Ich beneide z.B. die Bayern um ihre Lehrpläne mit denen man (meiner Ferneinschätzung nach) tatsächlich arbeiten kann, im Gegensatz zu dem unpräzisen Unsinn den wir in NRW haben...

    Deswegen bin ich sehr froh, dass ich ein Hauptfach (5 Stunden) + Klassenlehrerstunde (1 Stunde) + ab dem 2. Halbjahr ein Nebenfach (2 Stunden) in der Klasse unterrichten kann. Das ist gerade bei den Kleinen notwendig, der Oberstufe ist es wahrscheinlich relativ egal irgendwann. :)

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