Taschenkontrollen ohne Erlaubnis der Schüler (bei Minderjährigen würden auch die Erziehungsberechtigten ausreichen) sind für Lehrer schlicht und ergreifend illegal. Selbst der Kaufhausdetektiv der dich beim Ladendiebstahl beobachtet hat, wird den Teufel tun deine Tasche ohne Erlaubnis (auf Tonband oder schriftlich bestätigt) aufzumachen und lieber die Polizei rufen...
@ontopic: Ansage: Alkohol ist gesetzlich auf Schulfahrten streng verboten, wenn mit bei jemandem deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum auffallen fährt derjenige heim. Die meisten Schüler kapieren, dass der zweite Satz eine Einschränkung des ersten Satzes darstellt. Wer so blöd ist, dann betrunken gröhlend über die Gänge zu laufen, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen...