Das Referendariat ist ruhegehaltsfähig und zählt zur Wartezeit. Lies dir doch bitte mal die verlinkte Präsentation des LBV durch, da steht im Grunde alles drin.
Beiträge von Valerianus
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Ich hoffe echt, dass das mit dem "Rombus" ein Scherz ist...o.O
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@MrsPace: Nein, ich kann in Mathe einen 1er Schüler nicht durchfallen lassen ohne dass mich der Prüfungsvorsitz und Beisitzer nachher fragen, ob ich den Verstand verloren hätte AFB I und II rauszulassen. Ein 1er Schüler kann jede AFB I Frage beantworten und damit er AFB II nicht hinbekommt muss ich schon wirklich völlig bescheuert formulieren. Davon abgesehen haben Professoren und auch Seminarleiter meistens etwas besseres zu tun als willkürlich Leute durchfallen zu lassen. Die meisten Leute die eine Prüfung nicht bestehen haben es entweder einfach nicht drauf oder nicht genug gelernt (ich bin einmal durch die Zwischenprüfung in Analysis gefallen und ich hatte es definitiv verdient). Ja, es gibt Ausnahmen durch persönliche Umstände, fiese Prüfer und was weiß ich nicht alles. Es gibt auch fette Leute mit Stoffwechselstörung. Aber so wie bei denen in den meisten Fällen gilt "Zu viel Kalorien, zu wenig Bewegung" gilt eben für Prüfungen ähnliches...
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Bei allem Respekt, ich war in Uniabschlussprüfungen dabei: Im Studium ist es auch nicht möglich, wenn man sich auch nur ansatzweise auf das Prüfungsgebiet vorbereitet hat. Weder in Mathe, noch in Geschichte und definitiv nicht in den erziehungswissenschaftlichen Bereichen. Das erfordert echt Aufwand im Sinne von "Sie haben sich ja auf Schulvergleichsstudien vorbereitet, erzählen sie doch einmal, was sie über PISA wissen" - "Das ist doch eine Stadt in Italien, was hat das mit dem Thema zu tun?" - "..."
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Es geht um die Versorgung durch den Dienstherrn, nicht um eine private DU-Versicherung. Das Referendariat zählt dazu (du bist ja verbeamtet), bei den Angestelltenzeiten nach dem Referendariat ging ich bisher davon aus, dass sie nicht dazu zählen, in dieser Präsentation (Seite 3) sagt das LBV NRW aber, dass sie doch dazu zählten, also wird das wohl seine Richtigkeit haben. Du musst aber auf jeden Fall auf Lebenszeit verbeamtet sein, wenn du noch auf Probe bist, wirst du entlassen und nachversichert, außer du hast dir die DU im Dienst zugezogen.
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@Trantor: Du hast Recht, ich find aber weder in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung, noch in der Arbeitszeitverordnung die einschlägigen Stellen und auch in der ADO und im LBG steht nichts. Das macht doch keinen Sinn, das nur unter Fürsorgepflicht zu fassen...
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§616 BGB: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
Das ist die Regelung die den Arztbesuch in der Arbeitszeit erlaubt, das "ohne Verschulden" grenzt es ein wenig ein (einen geplanten Kontrollbesuch beim Zahnarzt kann man damit nicht rechtfertigen), bei akuten Schmerzen ist das aber definitiv der Fall. Frag die Schulleitung doch mal, ob du den Termin bei ihr bekommen hast um deine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Vertretungsplaner persönlich vorzubringen...
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Ja, die im Deutschland der 50er Jahre aufgezogenen Menschen werden als die generell enthemmteste Generation aller Zeiten in die deutsche Geschichte eingehen. Abgesehen davon ist schon der erste Satz in so trauriger Weise sachlich falsch, das ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Geht es um Gewalt im Sinne von Machteinsatz, geht es um körperliche Gewalt, geht es um Gewalt im Sinne von Missbrauch von Macht. Danach geht es dann in völlig eristischer Weise weiter mit der "Argumentation"...
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Ich beziehe mich nicht auf persönliche Vorteile, sondern auf die PISA-E Studie. Aber schön, dass du Wissenschaft mit Vorurteilen gleichsetzt, die Einstellung hatte ich schon vermutet.
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Ist immer wieder lustig zu sehen, dass Leute aus krabappels politischer Ecke völlig außerstande sind Mittelwertsunterschiede von Allaussagen zu unterscheiden. Im Durchschnitt sind Kinder mit ostasiatischem Migrationshintergrund besser in der Schule als Kinder mit türkischem Migrationshintergrund. Das widerspricht nicht im geringsten der Tatsache, dass es eine Menge kluge Kinder mit türkischem Hintergrund gibt. Was Strenge angeht können russische Eltern aber auch gut mit muslimischen Eltern mithalten, bei denen kommt nur auf "Ich ruf bei dir daheim an" nicht die Nachfrage "Mama oder Papa?"
@Sonnenkönigin (und natürlich auch Krabappel): Eltern aus dem ehemaligen Ostblock und Südostasien haben in der Regel einen relativ durchschnittlichen oder gehobenen Bildungshintergrund, während das insbesondere bei den ehemaligen Gastarbeiter (auch politisch gewollt) einfach nicht der Fall ist. Das erklärt einige der o.g. Unterschiede auch schon. Auch die meisten in Deutschland lebenden Iraner dürften eher zur Elite gehört haben und sind aus politischen Gründen gegangen...ganz anders als der größte Teil der Armuts- und Kriegsflüchtlinge für die ganz andere Bildungsmaßnahmen getroffen werden müssten...
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Wenn die Schule ein Kind per Ordnungsmaßnahme (das kann auch die Schulleitung allein) vom Unterricht ausschließt oder zum Beispiel eine Klassenfahrt für ein Kind vorzeitig beendet wird, endet damit mit sofortiger (!) Wirkung die Aufsichtspflicht der Schule und die Aufsichts- und Mitwirkungspflicht der Eltern beginnt. Die Schule hat dann selbstverständlich noch eine Fürsorgepflicht. Sämtliche Maßnahmen die die Schule ergreifen muss (bei Klassenfahrt z.B. die Heimfahrt, wenn die Eltern sich weigern diese zu organisieren) oder die gesonderte Beaufsichtigung der Kinder (sollten die Eltern sich weigern ihr Kind abzuholen) können und sollten den Eltern in Rechnung gestellt werden. Die Eltern sind dem Kind gegenüber durch die elterliche Sorge und der Schule gegenüber durch die Schulgesetze zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet. Zu Klassenfahrten gibt es dazu jede Menge eindeutige Urteile, das Abholen aus der Schule wird anscheinend seltener verweigert...
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Vor allem weil das LBV in NRW eigentlich wirklich versucht so schnell wie möglich zu arbeiten. Die sind einfach dauerhaft unterbesetzt und müssen jeden möglichen Scheiß durchjagen, den sie von oben aufgedrückt bekommen. Wenn man da jemand persönlich am Telefon hat, regeln die Dinge wie Abschläge eigentlich relativ schnell und unbürokratisch. Die "normalen" Arbeitsabläufe sind einfach so langsam, weil die in Arbeit ertrinken und ein Beitrag wie von fossi gibt einen möglichen Einblick darin, warum das Ansehen von Lehrern in der Bevölkerung nicht das Beste ist...
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Das soll jetzt echt nicht gemein klingen, aber wo zum Teufel in NRW lebst du? Ich hab ewig im Essener Norden gewohnt (die zwielichtige Ecke) und selbst da zieht niemand ein Messer weil du ihm sagst, dass er sich verziehen soll. Ein paar blöde Sprüche über die eigene Mutter oder Sexualität könnte man schon abbekommen, aber die meisten haben einen gewissen Grundrespekt, wenn sie Gegenwind bekommen (und man sie dabei nicht unbedingt vor möglichen Begleitern lächerlich macht). Wenn jemand ein Messer oder eine Pistole zieht, dann gebe ich dir gerne Recht, in dem Fall sagt man zu vielen Dingen einfach "Ja und Amen" und geht rückwärts. Selbst wenn man ein paar Dinge aus dem Kampfsport wirklich gut drauf hat, ist da das Risiko viel zu hoch (außer vielleicht man ist Krav Maga Instructor)...
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Godwin's Law...krabappel hat den Thread gekillt, yay
Ansonsten bleibt Miss Jones und svwchris höchstens noch hinzuzufügen, dass es das genauso am anderen Ende der Einkommenspyramide gibt. Wir haben immer mal wieder Kinder die ein paar Wochen von älteren (nicht volljährigen) Geschwistern betreut werden, weil die Eltern auf Geschäftsreise (oder noch besser, im Urlaub) sind...verwahrlosen können Kinder auch mit einem iPhone X... -
Das Gesetz bestraft dich aber, wenn du Scheiße machst. Die Realität ist da kompromissfreudiger...
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Das ist schon klar (und hab ich weiter oben auch geschrieben), es gibt trotzdem keine Aufsichtspflicht für volljährige Schüler. Der Vergleich mit der Weihnachtsfeier sollte eher zeigen, dass da das generelle Verbot keinen Sinn macht (in fast allen Betrieben dürfte auch generelles Alkoholverbot herrschen).
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Es gibt keine Aufsichtspflicht für Volljährige. Die Schule hat eine Verkehrssicherungspflicht (und in Teilen eine Fürsorgepflicht), das heißt aber nicht, dass du im Bordell Kondome bereitstellen musst. Das Alkoholverbot macht grundsätzlich Sinn, ist ja in Betrieben auch nicht anders, bei Fahrten mit volljährigen Schülern ist das aber eher wie die Weihnachtsfeier in der Firma...
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Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht bei Vorsatz und das Durchsuchen einer Tasche ist sicherlich keine grobe Fahrlässigkeit.
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Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts befürchten.
Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Kleidung...
Wer nichts zu sagen hat, braucht auch keine Meinungsfreiheit...
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