Das ist jetzt nicht so überraschend...wenn man so eine Umfrage unter Soldaten, Polizisten oder Richtern machen würde, wäre der Anteil CDU/FDP/(AfD hoffentlich nicht) auch höher als in der Gesamtbevölkerung. Überraschung, bestimmte politische Positionierungen korrelieren mit der Berufswahl.
Beiträge von Valerianus
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Rein philosophisch dürfte es sich wohl eher um Zwang handeln, ansonsten wäre die Frage nach der Notwendigkeit nicht gestellt worden. Juristisch macht die Unterscheidung meiner Kenntnis nach wenig Sinn (also es gibt einen Unterschied, aber Zwang wäre hier überhaupt nicht einschlägig), da bräuchte ich auch eine Erläuterung.
Den Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag haben die Leute schon bei den Studienbeiträgen nicht verstanden.
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Doch: Kann und muss genau so sein, wenn man eben leistungsfähig und nicht bedürftig ist.
Doch: Kinder aus nicht-akademischem Elternhaus studieren eher Lehramt oder Ingenieurswissenschaften, Kinder aus Akademikerhaushalten eher Jura oder Medizin (Quelle)
Doch: Bei ärmeren Familien studieren die Kinder heimatnah, um zuhause wohnen bleiben zu können und Kosten zu sparen (aka - keine Rundfunkgebühr).Vielleicht wäre etwas Recherche gut, bevor man Unsinn schreibt, zu dem es schon Forschung gibt.
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Weil es um Bedürftigkeit geht, nicht um das Studium an sich...nicht jeder Student ist bedürftig, okay betrifft vermutlich häufiger Jura, Medizin und Kunstgeschichte als Lehramt.
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Wenn ich mir den Investigativjournalismus vor 50 Jahren und heute anschaue...nein, das scheint unproblematisch gewesen zu sein.
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Gegen die Höhe des Beitrags habe ich gar nichts, ich würde mir nur manchmal etwas mehr Qualität und Vielfalt wünschen, sowohl was Recherche und politische Windrichtung angeht, aber auch was Eigenproduktionen aus dem Entertainmentbereich angeht. Mal im Ernst...ich hab jedes Jahr 2-3 BBC Produktionen, die ich gucken muss, weil sie so toll sind...ich hätte größere Mühe 2-3 Produktionen der ARD zu benennen, bei denen ich keinen Brechreiz bekomme (Entertainmentsparte!).
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Der deutsche Staat kann dich schon temporär abhalten. Er will es nur nicht. Und das ist auch gut so. Aber es gebe schon die Möglichkeit die Grenzen für eine Zeit aufgrund einer akuten Gefahr komplett dicht zu machen. Darüber wurde damals bei der ersten Welle diskutiert. Es gibt kein Recht auf Einreise.
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Wie sachlich, einfach alle, die nicht deiner Meinung sind, als zu doof oder ignorant zu bezeichnen.
Ich glaube die Aussage bezog sich darauf und die Tatsache, dass Fallen Angel nicht verstanden hat, dass sich @Antimon auf "Flüchtlinge" bezog und nicht auf Deutsche, die alle "Flüchtlinge" aufnehmen wollen, die kommen. Flüchtlinge ist in "...", weil es zu keiner der beiden Definitionen passt, die ich zuvor benutzt habe (16a GG und Flüchtlinge mit berechtigten Gründen (Krieg, etc.)).
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Die Frage ist doch: Was ist realistisch? Ich stimme dir zu, dass man aus moralischen und juristischen Gründen Artikel 16a GG absolut gilt, nur betrifft der den Großteil der Flüchtlinge doch überhaupt gar nicht und für diesen großen Teil muss man klare Regeln finden. Nur mal kurz angerissen (im folgenden geht es fast immer um solche, die sich nicht auf 16a berufen können):
1.) Flüchtlinge, die sich auf andere berechtigte (und abschließend zu benennende) Gründe berufen können (z.B. Kriegsflüchtlinge) genießen hier Schutz und Duldung und werden nach Wegfall der Gründe umgehend wieder abgeschoben
2.) Dublin wird abgeschafft, es wird ein Verteilschlüssel innerhalb der EU geschaffen, entweder man nimmt anteilsmäßig Flüchtlinge auf oder man zahlt den aufnehmenden Staaten einen finanziellen Ausgleich (direkte Verrechnung mit anderen EU-Zahlungen).
3.) Verurteilte Straftäter werden umgehend abgeschoben (verringerter Instanzweg, d.h. nicht einmal hoch bis zum BVerfG auf Prozesskostenhilfe), sollte eine Abschiebung aus humanitären Gründen nicht zumutbar sein (z.B. in ein Kriegsgebiet), werden die Personen auf unbestimmte Zeit in Abschiebeverwahrung genommen (keine Haft, wichtiger Unterschied, damit das BVerfG nicht traurig ist)
4.) (wichtigster Punkt) es gibt die Möglichkeit legal nach Deutschland einzureisen für ein zu bestimmendes Kontingent X. Diese Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und erhalten, wenn sie sich eine Anzahl Jahre Y hier bewähren zuerst ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht und irgendwann die Staatsbürgerschaft. Flüchtlinge (außer 16a) erhalten das nicht und unter keinen Umständen (Ausnahmemöglichkeit für hier geborene oder langfristig zur Schule/Ausbildung/Studium gegangene minderjährige Flüchtlinge mit erfolgreicher Integration - die können ja nix für die Dummheit ihrer Eltern).
Fallen Angel: Flucht nach Deutschland aus nicht-Verfolgungsgründen ist kein Menschenrecht (weder gemäß Grundgesetz noch gemäß allgemeiner Erklärung der Menschenrechte), egal wie man sich dreht und wendet. Auf welches Menschenrecht beziehst du dich denn da?
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Wir haben die von Siemens und da bleibt der Kontrollstreifen tagelang erhalten. Einen Positiv-Strich hatte ich noch nicht.
Ich hatte kurz vor den Ferien meinen "ich zweifel an mir selbst"- des Jahres Moment.
Ich teste fröhlich in der 1. Stunde vor mich hin, alle negativ wie immer, schön eingetragen, Müll entsorgt, Unterricht gemacht. In der 2. großen Pause Pausenaufsicht auf dem Gang und die Klasse in heller Aufregung "Wussten sie schon, dass xyz Corona hat, der ist gerade abgeholt worden!" und ich denk mir nur "WTF, die waren doch alle negativ, hab ich nicht richtig geguckt und das übersehen?". Nun ja, als er nach der 1. großen Pause wieder in die Klasse kam, war der Test dann positiv geworden (PCR war aber dann negativ)...seitdem sammele ich alles ein, auch den letzten Schnipsel den ich ausgegeben habe... -
Diskotheken waren jetzt nie wirklich mein Ding, aber ich hab schon ein gewisses Verständnis dafür, dass Leute zwischen 16-29 das wichtiger finden, angesichts des individuellen Infektions- und Verlaufsrisikos...
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Zum Impfen: Meine Mutter hat gerade berichtet, dass es im Radio (Deutschlandfunk) geheißen hat, dass sie (84) sich ab September ein 3. Mal impfen lassen solldarfkann.
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In NRW geht man inzwischen davon aus, dass der BGH heute anders entscheiden würde (Quelle) und weitaus mehr Faktoren als nur "geht halt nicht" mit berücksichtigen würde. Lehrer NRW sieht das anders (Quelle), der Philologenverband neigt eher dem Land zu (war auf einer Fortbildung, also keine Quelle), sieht aber kein Haftungsproblem auf Lehrerseite, sondern wenn im schlimmsten Fall bei der Schulleitung, viel eher aber beim Land (denn die haben die Anweisung ,so dumm wie sie waren, verschriftlicht), falls sich dessen Rechtsauffassung als fehlerhaft erwiese.
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Für schwangere Lehrerinnen gilt ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot, wonach keine Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen und kein Einsatz im Präsenzunterricht oder im Rahmen sonstiger dienstlicher Kontakte mit einer Vielzahl wechselnder Schülerinnen und Schülern (einschl. Pausen- oder Klausuraufsichten etc.) zulässig ist. Ausnahmen sind lediglich bei Vorliegen zwingender Gründe zulässig im Rahmen der Abnahme mündlicher Prüfungen, sofern sichergestellt ist, dass durch eine entsprechende Organisation der mündlichen Prüfung, insbesondere durch räumlichen Abstand zwischen der schwangeren Lehrerin und dem Prüfling, eine Infizierung so weit wie irgend möglich ausgeschlossen werden kann.
Ist die alte Regelung bis Ostern, hab gerade aber keine Lust gehabt die neue zu suchen und galt unverändert bis Schuljahresende fort. Nächstes Schuljahr entfällt das meines Wissens nach.
Unabhängig davon können schwangere und stillende Lehrerinnen auf Wunsch vom Einsatz im Präsenzunterricht (einschließlich Pausen- und Klausuraufsicht, etc,) befreit werden. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zu allen übrigen dienstlichen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz oder in der Schule (hier insbesondere Konferenzen, Dienstgespräche etc.) sowie zur Abnahme von mündlichen Prüfungen unberührt.
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Die Entlastungsstunden hängen ganz zentral von der Größe der Schule ab (okay, Oberstufe bringt deutlich mehr, aber der SI/Primar-Unterschied ist minimal) und die Leitungszeit hängt für fast alle Schulen ausschließlich von der Größe der Schule ab. Es macht halt einen Unterschied, ob man die Medien/Bücher/etc. für 200 Leute oder für 1000 Leute verwaltet. Aber ja, ist bestimmt furchtbar ungerecht.
Quelle für NRW: VO zu § 93 Abs. 2 SchulG -
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das im Rahmen der Zulassungsstudien überprüft wird und es am Ende eine Empfehlung in Abhängigkeit vom Alter gibt.
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So mancher will so erscheinen, als wäre er ein Lehrer und macht sich dann nicht einmal die Mühe bei Wikipedia die Mobbing Definition nachzulesen. Ist schon irgendwie bezeichnend.
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Wobei die A12 Lehrer meistens in der Überzahl sind. Gibt ja viel mehr Grundschulen. Dass es mehr A12 Lehrer gibt, erklärt auch die mangelnde Bereitschaft zur Anpassung. Soooo viele Beamte auf einen Schlag auf A13 setzen, macht dem Finanzminister Angst....
Ich gehe jede Wette ein dass A13 in NRW wenn überhaupt erst vor Gericht kommt. Aber die Klagen der GS-Lehrerinnen wird ja ewig schon rausgezögert. Allein die Widerspruchsbescheide des LBV brauchten ewig. Ein Schelm wer da Absicht vermutet
Alle Schüler besuchen in der Regel vier Jahre die Grundschule und danach 8-9 Jahre eine andere Schulform. Die Anzahl der (oft doch eher überschaubar großen) Grundschulen ist kein Argument für eine vermutet größere Anzahl an A12 Lehrkräften. Aus Gleichbehandlungsgründen müssten Lehrkräfte mit einem 6+4 (BA/MA) Studium auch A13 bekommen (den Trick mit 6+2+2 BA/MA/Ref kannte ich noch gar nicht, das dürfte juristisch vermutlich sauber auf A12 halten, ist aber schon eine Sauerei.)
Die Aussage, dass die Anzahl der Credit Points eine Aussage darüber erlaubt, ob die Studiengänge annähernd gleich anspruchsvoll seien, ist dann aber doch eher absurd und sollte jedem klar sein, der mehrere Fächer studiert hat. Allein in ESL gab es bei uns so himmelweite Unterschiede zwischen Pädagogik und Psychologie und wie viel Lernaufwand das mit sich gebracht hat, bei gleicher SWS-Zahl. Von den Fächern her...ich war sehr dankbar, dass ich mit Mathe und Geschichte tatsächlich Semesterferien hatte (erste Woche waren Klausuren, danach die Hausarbeiten auf einer Arschbacke absitzen) und nicht die gesamte "vorlesungsfreie Zeit" im Praktikum stand wie die Naturwissenschaftler...
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Dies ist eine zusätzliche Benachteiligung ggü. allen anderen Lehrämtern, welche den Masterabschluss auf dem "traditionellen" Weg erreichen können.
Das ist allerdings keine zusätzliche, sondern eine traditionelle Benachteiligung. Mit dem Staatsexamen Lehramt Grundschule wird man in der Regel nicht zu Promotionsstudiengängen zugelassen ohne weitere Studienleistungen zu erbringen, um auf entsprechendes Niveau gehoben zu werden (das gilt nicht nur für die "Fächer", sondern auch für Pädagogik/Psychologie/etc.).
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