ZitatDie Beratung, Vermittlung und Betreuung ist immer kostenfrei für Sie.
Doubt - Wenn du es nicht bezahlst, dann bist du die Ware, das heißt die Versicherungen bezahlen, damit sie dich als Kunden erhalten...
ZitatDie Beratung, Vermittlung und Betreuung ist immer kostenfrei für Sie.
Doubt - Wenn du es nicht bezahlst, dann bist du die Ware, das heißt die Versicherungen bezahlen, damit sie dich als Kunden erhalten...
Debeka und DBV sind die Platzhirsche bei den Beamten, ich würde aber bei einer so weitreichenden Entscheidung einen (echten) Versicherungsmakler aufsuchen und einmalig ein bisschen Geld in die Hand nehmen, weil man sich dabei auf lange Sicht auch viel kaputtmachen kann.
Mashkin: Hängt davon ab...wenn du es bis 41 ohne nennenswerte Vorerkrankungen geschafft hast, sollte das halbwegs gehen, Altersrückstellungen sind im momentanen Zinstief sowieso lächerlich nutzlos geworden...schau einfach was sie von dir haben wollen und dann schau dir an was du in der GKV bezahlst...
1.) Es gibt nicht "die" PKV
2.) Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherer mit guten Statistikern pleite geht ist eher als gering einzuschätzen
3.) Den Mythos, dass die Beamten die PKV trügen, konnte mir noch niemand vernünftig erklären, welchen Unterschied macht es für den Versicherer, ob du nun 50% Risiko mit 50% Beitrag absicherst oder 100% Risiko mit 100% Beitrag?
Jetzt zu den Fragen des Threaderstellers:
Wann kann ich wechseln? Geht das erst nach Dienstantritt? Geht das dann rückwirkend oder erst ab dem Folgemonat?
-->Zum Dienstantritt, bis zu zwei Monate rückwirkend
Wie genau läuft das ab? Muss ich meine gesetzliche KK kündigen? Muss ich der Beihilfe „beitreten“ oder geht das automatisch?
--> Du schließt (möglichst vorher) einen Vertrag mit einer PKV ab, dann kündigst du mit Kopie der Verbeamtungsurkunde bei der GKV
ZitatBist du nach dem Ref arbeitslos, geht es wieder in die GKV, sofern du Leistungen vom Job Center bekommst
Das ist im Fall von ALG I korrekt, im Fall von ALG II (was für die meisten Leute mit direktem Wechsel vom Studium ins Ref der Fall sein dürfte) nicht, dafür gibt es dann Übergangstarife, die das Jobcenter anstandslos zahlt.
Dazu hätte ich ehrlich gesagt gerne die Rechtsgrundlage, der TV-L ist fast immer sowieso Teil des individuellen Arbeitsvertrags bei angestellten Lehrern, aber vor allem Betriebsvereinbarungen können im Arbeitsvertrag nicht geregelte Aspekte für alle Arbeitnehmer des Betriebs rechtsgültig festlegen. Der TV-L sagt übrigens explizit, dass der Arbeitgeber, das unter gewissen Umständen auch solo durchziehen darf (da Dienstvereinbarungen immer einvernehmlich, bzw. über die Einigungsstelle erfolgen müssen, macht alles andere auch wenig Sinn)
Regelt das nicht §10 TV-L und die daraus folgenden Dienstvereinbarungen?
Ich habe am Ende der Reihe die Wissenschaften einsortiert, die du zuvor kritisiert hast, aber ich bin froh festzustellen, dass du anscheinend nicht nur Probleme hast fremde Texte sinnentnehmend zu lesen, sondern dich auch an deine eigenen kaum erinnerst. Wird Zeit für die Osterferien.
Nehmen wir deine Kritik an Hattie mal auseinander:
Mir würde es reichen, wenn Hattie und Co. diese "Forschungsmethode" methodisch und statistisch "bei all ihren Problemen" kennen würden.
--> kein Argument, da kein Nachweis. Hast du die Studie mal im Original gelesen und gelesen wie sich Hattie mit den Beschränkungen der Meta-Analyse auseinandersetzt? Vermutlich eher nicht, oder? Ansonsten wäre ich aber auf eine Erklärung gespannt, warum eine in diversen Forschungsfeldern (insb. der Medizin in der Risikobewertung) eingesetzte Methode deiner Meinung nach bei psychologischen Fragestellungen nicht angewandt werden darf.
Über die Probleme der Hattie-Studie kannst du überall nachlesen.
--> Ross und Reiter? Ich kann auch überall nachlesen dass Impfungen Autismus verursachen. Ist nachgewiesener Blödsinn...
Einfaches Googlen reicht.
--> ich bemerke die qualitativ hochwertige Recherche...
Aber auch so sagt der gesunde Menschenverstand, dass, wenn man über alle möglichen Rahmenbedingungen (institutionell, rechtlich, sozial usw.) hinwegmittelt, als einzige verlässliche Einflussgröße derjenige übrigbleibt, der direkt vor der Klasse steht.
--> also wenn man über die Rahmenbedingungen hinwegmittelt verschwinden diese, wenn man über die Lehrer hinwegmittelt, dann bleibt ihr Effekt bestehen. Hast du einen Erklärungsansatz für diese wunderliche statistische Interpretation?
Insofern hätte es für das "Ergbnis" der Studie ("Auf den Lehrer kommt es an.") gar keine "Metaanalyse" gebraucht. Aber solche wissenschaftlich verbrämten Simplifizierungen der komplexen Realität sind ja heutzutage en vogue. Und verkaufen sich besser.
--> das ist die Standardkritik von Leuten die jeden empirischen Zugang zur Bildungsforschung verneinen, in Deutschland namentlich Terhart und Brügelmann. Nur haben diese Leute üblicherweise das, was ich schon an deinem Beitrag kritisiert habe: Weder methodische, noch statistische Kompetenz.
Im Satz danach kam dann außerplanmäßig, wenn daran etwas nicht relevant war, dann dass es die Auskunft für NRW war.
Für NRW kann eine planmäßige Unterschreitung des Stundenkontingents innerhalb desselben (ausnahmsweise auch des nächsten) Schuljahres ausgeglichen werden. Außerplanmäßige Unterschreitung wird innerhalb desselben Monats verrechnet, bei Teilzeitkräften ist das unzulässig (das Land und der Philologenverband gehen von einer Woche aus, die GEW von einer völligen Unzulässigkeit).
Rechtsgrundlagen sind:
§93 SchulG NRW
VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW
RdErl. d. Kultusministeriums v. 11. 6. 1979
In BaWü gilt ähnliches, vgl. dazu diese Infobroschüre des BLV:
ZitatAus dieser Formulierung in § 67 LBG ergibt sich laut Kultusministerium die rechtliche Verpflichtung, dass zunächstabgewartet werden muss, ob Unterrichtsstunden im Laufe des Schuljahres ausfallen. Diese werden danngegengerechnet und die restlichen zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden werden am Schuljahresende entwederals sogenannte Bugwellenstunde im nächsten Schuljahr gewährt oder in Form einer Mehrarbeitsvergütungausbezahlt.
ps: Jetzt behaupte aber bitte keiner, dass so etwas wie die Hattie-Studie auch nur annähernd mit empirischen Naturwissenschaften vergleichbar wäre.
Wenn du damit die Signifikanzniveaus meinst, dann solltest du ehrlicherweise erwähnen dass du damit auch die Naturwissenschaften durchsortierst, von Mathematik > Physik > Chemie > Biologie > Medizin/Psychologie/Pädagogik. Wobei ich mir beim letzten > nicht einmal sicher sind, weil in manchen biologischen Veröffentlichung auch grober statistischer Unsinn steht und weil die Psychologen üblicherweise mathematisch deutlich bessere Statistiker/Methodiker sind als Physiker, Chemiker und Biologen zusammen.
Außerdem würde mich mal interessieren, ob du die Forschungsmethode der Metaanalyse methodisch und statistisch (bei all ihren Problemen) kennst und verstehst oder einfach nur labern wolltest.
hanuta: Das ist sachlich falsch, woher hast du das?
ZitatHmbSG §49 Absatz 3
In der Grundschule können zur Lösung schwerwiegender Erziehungskonflikte folgende Ordnungsmaßnahmen getroffen werden:
1. der Ausschluss von einer Schulfahrt,
2. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder
3. die Überweisung in eine andere Schule in zumutbarer Entfernung.
Beispiel von der anderen Seite (keine schlechten Noten): Schau dir doch mal an, was für einen Aufwand du treiben musst, wenn du eine nicht ausreichende Note vergibst (Förderempfehlung, Fördergespräch, Nachweis individueller Förderung, etc.)...warum wohl will das Ministerium das wohl?
Ist das noch technisches Staunen des letzten Jahrtausends oder schon Werbung? Wir registriert die Kamera denn die Aufgabe ohne ein Bild zu machen? xD
Die Aussagen entbehren irgendwie schon simpelster Logik, wenn es innerhalb des Berufs mehrere Alternativen ohne Pubertät gibt (selbst ohne Kinder ist am Kolleg problemlos möglich)...
Die Eltern suchen eine Schule, falls sie keine finden gibt es bei uns in der Stadt eine "Verteilkonferenz" mit den Rektoren der Realschulen und dann wird geschaut...
In NRW: APO-SI §21 Absatz 3.
Ist sie in ihrem alten Bundesland denn in Klasse 7 oder in Klasse 8 versetzt worden? Im ersten Fall habt ihr doch überhaupt kein Problem, aus der Erprobungsstufe ist sie raus (da wäre nur eine Wiederholung drin) und auch die Höchstdauer für die SI ist noch nicht erreicht. Falls sie in Klasse 8 versetzt ist, wäre es aber extrem seltsam, dass ihr sie in Klasse 6 gepackt habt...
Wenn der Schulleiter richtig Eier hat (und das Vergehen des Schülers angemessen schwer ist), wird vom zuständigen Gremium die Entlassung von der Schule mit sofortiger Vollziehung angeordnet, dann können die Eltern Widerspruch einlegen bis Ihnen aus den Ohren Tomaten wachsen...
Office 365 kostet pro Schüler im Jahr so viel wie zwei OEM Keys für Office 2016, wenn man deutsche OEM Keys möchte, braucht man ~2x Office 365 pro Key und wenn sie von Microsoft sein sollen, ~8x Office 365 pro Key.
Das rechnet sich also selbst mit direkt bei Microsoft gekauften Keys spätestens ab dem zweiten Jahr (außer die Schule hat für jeden Schüler ein Gerät).
Nicht umsonst ist inzw. der überweigende Teil im Kollegium der Meinung, daß wir ganz dringend die generelle Wehrpflicht wieder einführen sollten und zwar wirklich für alle, also unabhängig von Geschlecht, etwaiger Tauglichkeit oder Staatsbürgerschaft. Da lernen sie ein geregeltes Leben kennen, ohne sich dem entziehen zu können.
...und mit realen und schmerzhaften Konsequenzen bei Fehlverhalten.
Lärm ist eine subjektive Empfindung.
Lautstärke ist messbar und Gehörschutz ist laut Berufsgenossenschaft ab 85db(A) zu tragen, bei Personen mit bestehendem Hörschaden ab 80db(A). Du kannst ja gerne mal messen, in den Zeitungsartikeln die ich beim kurzen googlen gefunden habe ist von 75-95db(A) die Rede, in Sporthallen sogar bis 105db(A)...man das sähe super witzig aus...
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