Ich kann Lehramtsstudent da eigentlich nicht widersprechen. Es gibt gigantische Unterschiede zwischen den Schulformen was die Relevanz der Fachgegenstände und des pädagogischen Einwirkens angeht, die spiegeln sich ja auch schon in der universitären Ausbildung wider. Wer ernsthaft - wie Miss Jones - behauptet, dass am Gymnasium der Fachgegenstand nicht zentraler sei, als an anderen Schulformen, hat meiner Meinung nach den Schuss nicht gehört. Ich bin mir auch bewusst, dass das Gymnasium inzwischen von den Schülerzahlen her die "Haupt"-schule ist, das heißt aber nicht, dass man sämtliche Ansprüche an wissenschaftspropädeutisches Arbeiten über Bord werfen sollte. Aber immerhin habe ich jetzt eine grobe Idee, wo die Erstsemester hergekommen sind, die teilweise Probleme hatten Texte sinnentnehmend zu lesen.
Beiträge von Valerianus
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Zitat
§5 Arbeitsunfähigkeits-Richlinien Absatz 3 Satz 2
Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. -
Wenn die Schulleitung sich weigert bestimmte Fristen oder gesetzliche Vorgaben einzuhalten, dann muss das keinesfalls im Amtsblatt veröffentlicht werden, sondern kann durchaus auch auf einer Personalversammlung thematisiert werden (auch wenn ich das für ein suboptimales Vorgehen halte, rechtlich spricht nichts dagegen). Wenn ich das richtig sehe sagst du etwas anderes in Beitrag 5.
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@Meike.: Ich kenne das ja nur gemäß MAVO und nicht gemäß Landespersonalvertretungsgesetz, aber die Verschwiegenheit bezieht sich darauf, dass ich nicht darüber reden darf, wie wir in der MAV zu einem Beschluss gekommen sind und dass ich keine personenbezogenen Daten von Beschäftigten weitergeben darf (das wären ja deine Beispiele). Selbstverständlich darf ich auf einer Personalversammlung darüber reden, was wir im Gespräch mit dem Dienstgeber besprochen haben, ansonsten wäre jede Personalversammlung doch im Kern schon witzlos ("Wir haben mit dem Dienstgeber gesprochen, aber worüber dürfen wir leider nicht sagen"). Wir sind natürlich zum einen beratend für den Dienstgeber tätig, aber zum anderen und wesentlich doch die gewählte Vertretung der Mitarbeiter. Klar gibt es immer noch andere Einschränkungen, z.B. wenn der Dienstgeber etwas außerhalb des Protokolls mitteilt oder darum bittet noch zu warten bis etwas offiziell gemacht werden kann. Vertrauensvolle Zusammenarbeit und so...
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DXRacer: Sind zwar eigentlich Gaming-Stühle, aber extrem bequem und rückenfreundlich und für alle Körpergrößen/Gewichtsklassen gibt es passende Angebote (man muss sich ein bisschen durchfriemeln und bei sehr großen oder breiten (oder beides) Menschen wird es auch etwas teurer. Wenn man darin mehrere Stunden durchzocken kann, sind mehrstündige Korrekturen darin auch problemlos möglich (persönliche Erfahrung).
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Ich kann es nur für NRW sagen, aber hier werden kurzfristige Ausfälle/Mehrarbeit für Vollzeitkräfte monatsweise verrechnet (Teilzeitkräfte wochenweise) und es gibt auch noch mehrjährige Arbeitszeitkonten (Sabbatjahr, Altersteilzeit, etc.).
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Im Ruhrgebiet wohnen 5,1 Millionen Menschen wie die kurze Wikipediarecherche ergibt..die 46% kommen gut hin, wenn man die 100.000 als Großstadtgrenze ansetzt.
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@Miss Jones: Warst du mal in Westfalen, im Sauerland, im Siegerland, am Niederrhein oder in der Eifel? Ist das ein Scherz, dass NRW eine "ziemlich homogene Großstadt" sei?
Du hast natürlich recht in dem Punkt, dass in NRW selbst die meisten etwas größeren Städte auf dem flachen Land (Münster, Bielefeld, Wuppertal, Mönchengladbach, Aachen, etc) in anderen Bundesländern Landeshauptstadt wären, aber wir haben einen verdammt großen Haufen an eigenen Hillbillies hier und die kann man deutlich angenehmer unterrichten. -
Arbeitszeitkonten setzen eigentlich immer eine Dienstvereinbarung voraus. Hat euer Personalrat davon schon etwas gehört?
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Oder die des IQB oder der OECD, die werden allesamt von der CSU bezahlt...
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Üblicherweise ja, das bezahlt der kommende Dienstgeber und der kümmert sich auch um den Termin.
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2016, Frankreich: Tod durch Schlamperei
2006, England: Schock in Phase I -
Zum Thema Vergewaltigung könnte man einfach mal die Rechtslage in Deutschland und Schweden gegenüberstellen.
Zum Thema Menschenversuche könnte man Phase I Medikamentenstudien nehmen, ich erinnere mich da an eine die in Frankreich vor ein paar Jahren furchtbar schiefgegangen ist. -
Was heute ganz massiv zugenommen hat ist die Angst von Helikoptereltern vor Alltagsgegenständen. Ich hatte vor ein paar Monaten eine völlig panische Mutter, weil ein Mitschüler in der Schule ein Messer dabeigehabt habe und ihr Sohn deswegen nun Todesängste ausstehen müsse. Nachdem ich das Messer [Anzeige] in Augenschein genommen habe, habe ich dann im Unterricht mal aus Jux eine Geschichtsstunde mit Holzbearbeitung verbracht. Mal im Ernst...in den 80er hatte fast jede Junge so ein Ding, zwar nicht dabei in der Schule aber naja, zur Not kann man jemanden auch mit einem Bleistift umbringen...with a fucking pencil...wer nimmt denn dafür ein Schweizer Taschenmesser?
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@Miss Jones: Gibt es einen konkreten Anlass oder hast du einfach nur das generelle Gefühl, dass dir zu viele Leute widersprechen?
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Krabappel offenbart hier zum wiederholten Male ihre herausragenden juristischen Kenntnisse. Dass hier überhaupt diskutiert werden kann liegt doch allein an Meikes schwammiger und nebenbei gesagt - ich hab auch ein paar Jahre Foren moderiert - unnötiger Bemerkung über die "eklatante Häufung von Userbeschwerden". Wenn man nichts sagen möchte, dann sollte man wirklich bei "nichts" bleiben und nicht versuchen das Nichts irgendwie mit Worten zu beschreiben, das macht es nie besser.
Und nebenbei gesagt: Ich kann mir durchaus ein paar völlig nachvollziehbare Gründe vorstellen aus denen Mikael gebannt wurde. Ich versteh nur nicht wieso jetzt. Aktuell war er doch eher in einer Ruhephase.
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So eine Aussage hätte man bei Mikael nie gefunden. Sollte oder hat das Auswirkungen auf Neles potentielle Sperre? Wahrscheinlich nicht. Interessiert mich auch nicht. -
Echt jetzt? Du unterrichtest zwei Sprachen und das ist die Essenz, die du aus dem Satz ziehst? Es ist massives Erziehungsversagen der Eltern, wenn Kinder nicht trocken in die Grundschule kommen, sich nicht selbstständig anziehen können oder denken, dass Kühe lila sind. Was die Erziehung von Kindern angeht spricht das Grundgesetz nicht nur vom Recht der Eltern, sondern von einer Pflicht.
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@Kathie: Deine Ziele für den Kindergarten sind eine gute Idee, vor allem wenn sie auch auf diesem erzieherischen Level blieben (denn seien wir ehrlich: Die Sachen die du da stehen hast, sollte jedes Kind zuhause lernen und weil das nicht passiert wäre der Kindergarten dafür ein guter Ort). Was bitte nicht passieren darf ist, dass Kindergärten zu einer echten "Vorschule" werden. Die Kleinen müssen früh genug allen möglichen Quatsch lernen und es gibt schon genug wahnsinnige Eltern die ihr Kind in den bilingualen Kindergarten stecken, Gott weiß warum...
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Jaja. Natürlich. So wie überall auf der Welt, wo man nicht unser dreigliedriges Schulsystem hat.
Das sind die Ergebnisse aus PISA. Unsere Gesamtschulen sind natürlich noch über dem Niveau von Mexiko, aber wenn das das Ziel ist, dann gute Nacht. Natürlich würde sich das Niveau heben, wenn da auch Gymnasialschüler hinkämen, aber seien wir mal ehrlich wenn wir uns unsere Schulpolitik der letzten Jahrzehnte anschauen: In welche Richtung wird sich das Niveau wohl verschieben, wenn die wirklich grottenschlechten Gesamtschüler mit den gleich schlechten Hauptschülern und den massiv besseren Realschülern und Gymnasiasten zusammenkommen? Wohl kaum in Richtung Gymnasium...es darf ja niemand sitzenbleiben und so.
P.S.: @Wollsocken80: Finnland ist zwar gerne bemüht, aber ein denkbar schlechtes Beispiel, weil die ihre (in Deutschland hochgelobten) Reformen gerade weitestgehend zurückbauen, nachdem sie (dank PISA) gemerkt haben, dass sich da etwas in eine völlig falsche Richtung entwickelt hat.
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