§13 Absatz 3 APO-GOst sollte deine Frage beantworten:
ZitatDie Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben.
Der Grund für die Information zur Mitte des Kurshalbjahres ist es, den Schülern die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Am Ende des Halbjahrs ist diese Möglichkeit sowieso obsolet. Ich mach's aus Gründen der Transparenz trotzdem, das erspart Diskussionen am Zeugnistag (denn Rechnen können die meisten Schüler dann doch)...