Beiträge von Valerianus

    §13 Absatz 3 APO-GOst sollte deine Frage beantworten:

    Zitat

    Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben.


    Der Grund für die Information zur Mitte des Kurshalbjahres ist es, den Schülern die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Am Ende des Halbjahrs ist diese Möglichkeit sowieso obsolet. Ich mach's aus Gründen der Transparenz trotzdem, das erspart Diskussionen am Zeugnistag (denn Rechnen können die meisten Schüler dann doch)...

    Alles Klasse 5/6: Ich sehe auch keinen Transfer darin, dass ich auf vorher erlerntes Wissen (im Rahmen des Themengebietes) zurückgreife. Wenn ich Brüche behandelt habe, können in der Arbeit natürlich noch die Rechenregeln oder auch negative Zahlen vorkommen, weil das ja zusammengehörige Themen sind. In einer Arbeit zum Thema Geometrie hätte ich gewisse Probleme diese beiden Themen begründet unterzubringen, dafür könnte ich natürlich auf bekannte Inhalte der Grundschule zurückgreifen (Was ist ein Quadrat, wie messe ich Längen), etc.

    Erst einmal: Für Niedersachsen kenne ich die rechtlichen Voraussetzungen nicht so gut, aber die Leistungen sind doch bewertbar. Schriftlich sind sie bei 2 oder 3 Punkten und mündlich (laut Verordnung bei 0 Punkten). §12 Absatz 4 weist nur darauf hin, dass bei 0 Punkten oder einem nicht bewertbar das gesamte Abitur in Gefahr ist, weil der Kurs als nicht belegt zählt, das dürfte aber in jedem anderen Bundesland auch so sein.


    Falls der Schulleiter nicht informiert wurde und/oder der Schüler nicht schriftlich (individuell, nicht als Massenschreiben zu Beginn des Schuljahres an alle Schüler) informiert wurde, ist das Ganze mit dem von Weber zitierten Auszug doch sowieso hinfällig, weil nicht einmal die SoMi Leistungen auf 6 gesetzt werden dürften...

    Ich bin jetzt nicht aus Bayern und dadurch, dass ich an einer kirchlichen Schule sind läuft das bei uns sowieso alles etwas anders, aber das Beispiel mit dem Studiendirektor und dem Studienrat dürfte den "hergebrachten Grundsätze(n) des Berufsbeamtentums" (Art. 33 GG) widersprechen, das kann so nicht möglich sein, ansonsten geht da jede Konkurrentenklage durch.

    Und auf welcher juristischen Basis gründest du deine "moralische Verantwortung"? Noten haben nichts mit Moral zu tun, sie sind ein Nachweis über die Leistungsfähigkeit und wenn ein Schüler in der Lage ist bei dir 5 Punkte zu schreiben ohne jemals dagewesen zu sein, dann hat er eine Leistung erbracht (eigentlich sogar eine ziemlich große Leistung, gemessen an der physikalischen Definition)...

    Und gibt es auch irgendjemanden mit juristischem Sachverstand (Einzelperson, Verband, Gewerkschaft), der schon seit Jahren sagt, dass Klassenfahrten nicht zu den Dienstpflichten von Lehrern gehören? Bei der Nicht-Abrechenbarkeit von Dienstreisen gab es das nämlich ziemlich lange...nur haben wir halt kein Verbandsklagerecht, sondern da muss sich dann eine Einzelperson finden (meist mit Kostenübernahme durch ihren Verband, bzw. ihre Gewerkschaft). In dem Beispiel haben die Dienstherren auch erstaunliche Beharrlichkeit nachgewiesen...von 2003 (BAG für angestellte Lehrer) bis afaik 2012 (Beamte in NRW)

    Das kommt noch oben drauf...die meisten Schüler mit Schulabsenz haben irgendwelche psychologischen Probleme, nur kann man die nur lösen, wenn man sich ihnen stellt und dazu kannst du als Schule niemanden verpflichten . Eine Auflage "Begib dich in psychologische Behandlung" bei der Ordnungskonferenz käme bei Schüler und Eltern sicher ungemein gut an...

    Diese Regelung gibt es in NRW nicht. §13 APO-GOSt regelt nur, dass die SoMi auf ungenügend gesetzt werden kann, wenn die Klausuren geschrieben sind machst du da in NRW gar nichts. Unbenommen davon gibt es in NRW sehr eindeutige Regelungen dazu, wie man einen Schüler mit unentschuldigten Fehlstunden als Schule loswerden kann.

    @icke: Ich finde kleinere Klassen unnötig, weil die Klassengröße weder einen positiven, noch einen negativen Einfluss auf den Lernerfolg hat. Ich finde kleinere Klassen doof, weil das finanziell einfach sehr teuer würde (ich habe andere sehr teure Ideen, die ich für deutlich sinnvoller hielte (und ja, in Deutschland hat Bildung fiskalisch einen viel zu niedrigen Stellenwert, aber dieses "es darf keine Frage des Geldes sein" ist ein Scheinargument. In der Politik ist alles eine Frage des Geldes...). Ich finde kleinere Klassen gut, weil ich dann weniger zu korrigieren habe und nach einer Woche alle Schülernamen kenne. Das ist doch wie in jeder guten Geschichtsklausur: Es gibt Argumente dafür und es gibt Argumente dagegen, aber diese Studie ist kein Argument (weder in die eine, noch in die andere Richtung) und ich finde es zutiefst erschreckend wie anti-wissenschaftlich hier von Akademikern argumentiert wird. Andererseits hatten wir hier im Forum auch eine Diskussion um Homöopathie und vielleicht sollten wir aus Jux mal eine zum Thema Impfungen starten... 8|

    Das ganze ist aber eine Frage des Geldes. Was kostet es das Land, wenn man formative Selbstevaluation für alle Schüler einführt? Fast nix (von Kopierkosten abgesehen) und es bringt eine Menge. Was kostet es das Land die Klassenstärke um 20% zu reduzieren? Verdammt viel Geld (Personalkosten sind fast immer der größte Posten und die Klassen brauchen auch irgendwo Räumlichkeiten) und es bringt fast gar nix (selbst nach der im Eingangsposting verlinkten Studie). Mal ganz davon abgesehen, dass wir dafür aktuell auch gar nicht die Kollegen haben. ;)

    Lernt man im Germanistikstudium eigentlich Argumentationstheorie? :)
    Du kannst ja gerne argumentieren, dass kleinere Klassen zu höherer Lehrergesundheit, mehr Arbeitszufriedenheit und weniger Arbeitsbelastung beim Lehrer führen. Es geht aber in dem Thread um den Lernerfolg der durch kleinere Klassen besser were, d.h. entweder argumentierst du hart am Thema vorbei (dann sehe auch ich keinen sinnvollen Zusammenhang) oder...der Zusammenhang ist augenscheinlich vorhanden. Und dass letzte Mal, als es mich interessiert hat, war das wichtigste Ziel der Schule, dass die Schüler etwas lernen, nicht dass die Lehrer zufrieden, gesund und unbelastet sind. ;)

    Der gesunde Menschenverstand hat dazu geführt, dass deutsche Kinderärzte viele Jahre lang empfohlen haben, dass Babys auf dem Bauch schlafen, weil es doch direkt einsichtig sei,wie hilfreich dass wäre, falls die Babys sich nachts erbrechen. Der gesunde Menschenverstand hat allein in Deutschland hochrechnungsweise 20.000 Babys allein durch diese Empfehlung umgebracht, bis dann irgendwer empirisch nachgeschaut hat, welche Schlafposition für Babys die sicherste sei. Fuck common sense...

    Da du mit deinen Fächern offensichtlich nie mit Statistik in Berührung gekommen bist, ignoriere ich den Unterton mal, und nein: Das ist definitiv nicht das Problem von empirisch basierter Bildungsforschung (Pädagogik, Lernpsychologie und Fachdidaktiken). Es gibt gute, saubere Experimentaldesign (Doppelverblindung wäre natürlich schöner, aber dafür bräuchte man vermutlich Hilfe von Google oder Microsoft), es gibt gute Leute die Empirie und Theorie verbinden können (das eine ohne das andere ist nämlich ziemlich sinnbefreit) und es gibt auch Studien die massive Effekte zeigen, z.B. (zusammenfassend, da nicht experimental, sondern Meta) die von Mikael so gescholtene Hattie Studie, die übrigens keinesfalls nur Effekte auf Basis der Lehrperson findet und die uns Lehrern gerade in Bezug auf die in Studienseminaren so geliebten Gruppenarbeitsformen einen riesigen Dienst erwiesen hat (außer man liebt Gruppenarbeit...).

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