Beiträge von Valerianus

    Ich hab jetzt zwar von 1. Klasse keine Ahnung, aber weil ich bei uns für Schulbücher und Archiv zuständig bin und unsere Schule "etwas" älter ist, kann ich durchaus alte Abiturklausuren mit heutigen Vergleichen...and girl, were you wrong...ich finde heute in einem Satz Klausuren vielleicht zwei oder drei bei denen ich denke "Echt eine schöne Handschrift"...bei älteren Klausuren sind es bis auf wenige Ausnahmen alle...was ist deiner Meinung denn der Grund dafür?

    Das große I wird aber nicht mit Strichen oben und unten gelehrt. Sicher, dass du Deutsch in der 1. Klasse schonmal unterrichtet hast? *suspekt*

    In Hamburg vielleicht, die Capitalis monumentalis (die eine Majuskel-Druckschrift ist), hat die "Striche oben und unten"...und ist sicher älter und besser lesbar als zum Beispiel die völlig verwirrte Hamburger Grundschrift... :P

    Du kannst nicht gleichzeitig die Besten und die Unabhängigsten wollen, das ist ein Zielkonflikt. Und natürlich weiß ich, dass Ärzte von Pharmakonzernen diverse Vorteile gewährt bekommen (mal abgesehen davon, dass es dazu in den letzten Jahren in Deutschland ein paar Artikel gab, war das in Scrubs und Dr. House schon kurz nach der Jahrtausendwende immer wieder Thema - ist also ein eher offenes Geheimnis), aber es ist ein Unterschied ob die besten Virologen Deutschlands Geld von Pfizer nehmen um deren Impfstoff zu empfehlen oder ob sie an der Impfstoffentwicklung mitwirken, weil sie eben die Besten ihres Fachs sind.

    Dann machen wir mal die Rechnung auf für die Firma die bei mir Webhosting betreibt (weil ich da weiß wie deren Server ausgestattet sind). Gehen wir mal von 10TB freiem HDD Speicher aus (SSDs sind im Servermarkt zu vernachlässigen und 10TB sind für einen Einzelserver preislich vertretbar) und übernehmen die Annahmen aus deiner Rechnung. Es gibt 1.000.000 Schüler, die jeweils 1GB Speicherkapazität nutzen, d.h. wir bräuchten 100 Server auf die wir die Last verteilen, d.h. jeder Server muss auch nur 1/100 der Anfragen bedienen. Schon hast du anstatt 12,5kB pro Schüler 1250kB pro Schüler und dürftest damit insbesondere die Leitungen der Schulen im Sauerland, Münsterland und auch in großen Teilen des Ruhrgebiets problemlos plattmachen. Mithilfe deiner Modellannahmen hast du die maximale Last unter der so ein System stehen kann/muss einfach arg eingeschränkt. Davon abgesehen ist auch die Grundannahme, dass 1/10 aller Logineo nutzenden Schüler jeweils gleichzeitig eMails abrufen oder versenden nicht haltbar. Das würde ja heißen, dass jeder Schüler alle 10 Minuten für eine Minute Daten versendet, da brechen die Internetleitungen der Schulen (die fast alle asymmetrisch sein dürften) eher zusammen als die Mailserver.


    Dass Logineo mehr betreibt als eine eMailplattform ist mir schon bewusst, aber wenn die Admins da so behämmert sind die Mailserver nicht von den sonstigen Servern zu trennen, haben die noch ganz andere Probleme als fehlende Bandbreite... 8|


    P.S.: Mit einem Blade-Server könntest du die Serverzahl senken, allerdings kannst du die auch schneller anbinden als einen normalen Server. ;)

    Um Krabappel mal kurz zusammenzufassen: In der StiKo sollen die renommiertesten Experten zum Thema Impfen sitzen. Wo kommen diese renommierten Experten denn nun her...da gäbe es zwei Möglichkeiten: Erstens aus der Grundlagenforschung (Universität) oder aus der Anwendungsforschung (üblicherweise Industrie oder Institute mit relativ guter Industrieanbindung)...und nun haben diese renommierten Experten Verbindungen zur Pharmaindustrie? Mein Gott...was ein Skandal...der eigentliche Skandal ist doch, dass die Universitäten kein Geld bekommen um an eigenen Medikamenten zu forschen, das würde wirklich gegen die "Allmacht" der Pharmakonzerne helfen...


    Vielleicht merkst du gerade wie unsinnig das Argument mit der Industrieverbindung in diesem Fall ist - vor allem weil alle Impfungen zuvor ja bereits ihre Wirksamkeit und Sicherheit bei der Zulassung bewiesen haben müssen - die StiKo entscheidet nur, ob eine generelle Empfehlung ausgesprochen wird. Bei der Impfung gegen FSME wird die seit Jahren verweigert, da fährt die Pharmaindustrie ihr volles Lobbygeschäft bei den Hausärzten. ;)

    Susannea: Du hast doch offensichtlich irgendeine Naturwissenschaft studiert. Auf Basis welcher empirischer Belege kommst du zu deinen Schlüssen? Ich nehme dir die gerne auseinander...nicht zu impfen oder auch einfach bestimmte Impfungen wegzulassen (sehen wir mal meinetwegen von Windpocken ab weil es da Diskussionen gibt) ist einfach unwissenschaftlich, sachlich falsch und hochgefährlich...sowohl für deine eigenen Kinder, als auch für andere Kinder. Ich bin für eine Impfpflicht oder zumindest eine Impfempfehlung mit Konsequenzen, z.B. keinerlei staatliche Transferleistungen mehr (Australien) oder kein Zugang mehr zu öffentlichen Kitas (GB), die Unbelehrbaren kriegt man damit auch nicht, aber zumindest genug um für Herdenimmunität zu sorgen... -.-


    P.S.: Mitläufer vs. Special Snowflakes

    BTW: Ich kenne bisher nur die U-Untersuchungen von U1 bis U5 und die einzige davon, die in weniger als 10 Minuten machbar gewesen wäre, ist die U1...alle anderen erfordern allein von den verbindlichen Checklisten her deutlich mehr Zeit. Ich würde mal sagen...zwischen 20 und 60 Minuten waren es bisher immer...

    Das RKI prüft ob Impfungen einen Nutzen für die Gesamtbevölkerung haben, dadurch kommt es zu etwas anderen Impfempfehlungen als in anderen Ländern, weil die eben einen anderen Schwerpunkt setzen.


    1.) Gegen Pneumokokken wird geimpft, weil das bei Babys und Kleinkindern die Infektionskrankheit mit der größten Hospitalisierungsquote war, seit der Impfung nicht mehr...komisch, nicht wahr? Sobald die Kurzen aus dem Kleinkindalter raus sind muss nicht zwingend nachgeimpft werden, weil das Immunsystem dann (meistens) mit den Bakterien klarkommt (das ändert sich dann mit dem Alter wieder)
    2.) Gegen Rotaviren wird (hauptsächlich) geimpft, weil es insgesamt Kosten im Gesundheitssystem spart. In Deutschland stirbt kein Kind an Brechdurchfall, dafür ist unsere Krankenhausdichte zu hoch (in weniger entwickelten Ländern schützt die Impfung vor Todesfällen), aber die Kosten können halt massiv gesenkt werden. Mit ca. 3 Jahren hatte quasi jedes Kind damit mal Kontakt (entweder als Impfung oder einwöchiger Brechdurchfall), deswegen macht danach eine Impfung kaum noch Sinn.
    3.) Gegen Hepatitis B wird so früh geimpft, weil Infektionen in diesem Alter die höchste Komplikationsrate haben. Babys und Kleinkinder stecken sich zwar nur sehr selten damit an, falls es aber passiert ist das Kind am Arsch.
    4.) Gegen Windpocken wird geimpft, weil man es kann, hier wird aber diskutiert ob der Impfschutz ausreichend ist, weil sich das Erkrankungsalter in Richtung Jugend und Erwachsenenalter verschiebt und es dadurch zu schwereren Verläufen kommt.
    5.) Gegen Meningokokken B wird in Deutschland nicht (empfohlen) geimpft, weil 300 verhinderte Infektionen mit ca. 15-30 Toten im Jahr keinen angemessenen Nutzen gegenüber den Impfkosten darstellen. In Großbritannien kommt dein Kind in keine Gemeinschaftseinrichtung ohne diese Impfung.


    Hier wird echt viel Unsinn geschrieben, der traurige Anteil der Unsinn-Schreiber sind für mich diejenigen die Kinder in irgendetwas ansatzweise naturwissenschaftlichem unterrichten dürfen. Ihre eigenen Kinder dürfen sie ja meinetwegen gefährden und im Zweifel auch durch Unterlassung umbringen, aber denen sollte man die Lehrerlaubnis entziehen... 8|

    Dyskalkulie gibt keinen Nachteilsausgleich, weil ein entsprechender Schüler die Anforderungen nicht erfüllt (er soll rechnen können und kann nicht rechnen - egal in welcher Klassenstufe).
    Legasthenie gibt einen Nachteilsausgleich, weil ein entsprechender Schüler die Anforderungen erfüllen kann, ihm aber Grundlagen fehlen um das umzusetzen (er soll einen Text in einen historischen Kontext einordnen, liest und schreibt aber mit der Geschwindigkeit einer Weinbergschnecke).

    Gerade für juristische (Behörden) und technische (Bedienungsanleitungen) Texte ist leichte Sprache überhaupt nicht geeignet, da geht es um sprachliche Präzision. Für manche Schüler wäre es in Geschichte sicherlich nett, weil sie dann den Sinn vieler Texte schneller verstehen könnten, aber eigentlich auch nur wenn man zieldifferent unterrichtet, zum Abitur kommt man damit bestimmt nicht (außer da müssen auch alle Texte in leichter Sprache vorliegen aka Untergang des Abendlandes :P )...

    Arithmetik oder euklidische Geometrie sind typische Einstiegsgrundschulvorlesungen bei uns gewesen. Vorteil für die Studenten: Da wird tatsächlich Schulstoff besprochen, zum Beispiel Teilbarkeitsregeln oder Kongruenzsätze, aber es geht eben darum diese zu beweisen, nicht nur sie zu kennen. Ist aber mit etwas Übung bei nicht völlig fehlenden Grundlagen aus der Schule eigentlich machbar (und selbst die Grundlagen kann man lernen).

    In NRW wäre das auch ein Beschäftigungsverbot, alleine weil der B.Ä.D. ohne Gefährungsbeurteilung durch den Schulleiter nichts entscheiden kann und dann das anfängliche Beschäftigungsverbot schlicht bestehen bleibt (siehe hier). Wenn solche Situationen in der Gefährungsbeurteilung stehen folgt auch zwingend ein dauerhaftes Beschäftigungsverbot, bis so ein Blödsinn abgestellt wird (und bei einer normalen Grundschule würde das Schulamt da erhöhtes Interesse zeigen).

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass mit Dateisystem (im analogen Bereich) so etwas wie verschlagwortete Akten gemeint sind, allerdings gehen hier die Meinungen anscheinend noch auseinander. Die Datenschutzbeauftragten in Deutschland sehen generell alle Akten als geschützt an (da niemand Akten anlegt mit dem Ziel nicht darauf zuzugreifen), die Österreicher setzen eine Ordnung und Zugänglichkeit nach vom Aktenführenden festgelegten Kriterien voraus. Wenn ich die deutsche Auslegung nehme ist es völlig unmöglich ein Blatt Papier zu einem Schüler betreffenden Thema anzulegen, ohne damit unter die DSGVO zu fallen, bei der österreichischen braucht es die Sortierbarkeit/kriteriengestützte Zugänglichkeit (nicht in der Akte, sondern von außerhalb auf die Akte)...

    Seph: Eine reine Notenliste (ohne Zeugnisnote) erfüllt die Anforderungen nicht, wenn nicht geplant ist sie in ein schulisches System einzupflegen (meines Wissens nach in Bayern der Fall?). Eine Zeugnisnotenliste erfüllt die Anforderungen, da geplant ist sie dort einzubinden. Es fehlt an der Zugänglichkeit nach bestimmten Kriterien, ansonsten wäre auch eine Notiz "Elterngespräch mit Familie xyz -bzgl. Verhalten des Sohnes abc am 11.07. um 15:30" nicht erlaubt.

    Dateisystem wird in Artikel 4 definiert. Akten und unsortierte Aktensammlungen zählen nicht dazu...


    Bei Zeugnisnoten (oder wenn alle Einzelnoten gespeichert werden) würde ich dir dann trotzdem Recht geben, weil da die Absicht besteht sie in einem Dateisystem zu speichern.

    Zitat

    Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

    Welche Erläuterung brauchst du dazu, das ist noch der selbsterklärende Teil der DSVGO. Sie betrifft Papier ganz einfach nicht...

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