In NRW sind die A14 Stellen doch schon seit Jahren mit der Übernahme eines bestimmten Aufgabenbereichs verbunden...
Beiträge von Valerianus
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Ich hab mich ja echt lange zurückgehalten, weil ich solche Diskussionen kenne und darauf keinen Bock habe, aber die Gleichsetzung von Opfern linker und rechter politischer Terrorideologien mit irgendeiner (egal welcher) Religion hält weder historisch noch von den Zahlen her irgendeinem Vergleich stand. Auf welcher fachwissenschaftlichen Basis gründet sich diese Diskussion bei euch? N24 Dokumentationen oder ein Studium in Tanzen und rhythmisch klatschen?
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@Brick in the wall: Bei uns ging das über die Bezirksregierung Düsseldorf an die Schulleitung und von da ans Kollegium.
@Morse: Ich hab in einem Monat Fortbildung bei unseren Fachdezernenten und hoffe da etwas mehr zu erfahren. Ich frage mich auch wie da ein Widerspruch durchgegangen sein soll. Entweder der Schüler kannte die Klausur schon, dann hat er einen Vorteil gehabt und wird kaum Widerspruch eingelegt haben oder er kannte sie nicht und hatte zumindest keinen Nachteil (weil die Klausur ja offenkundig für Schulen geeignet war, zumindest wenn man am Ende der Reihe angekommen ist). Gerade in Mathe empfinde ich das als super ärgerlich. In Geschichte kann ich unter jede Quelle schnell drei neue Aufgaben schreiben und hab eine neue Klausur, aber find mal in Mathe vernünftige Sachkontexte mit brauchbaren Funktionen. Wenn du da was hast sind die Fragen doch (zumindest im Grundkurs) im Grunde immer gleich (Funktionswert, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte, Integral, irgendwas zum Nachdenken)... -
Die Information, dass alte Abiturklausuren nicht mehr genutzt werden dürfen kam von Seiten der Bezirksregierung, weil denen wohl ein Widerspruchsverfahren vor Gericht deswegen Hops gegangen ist. Ich bin aber auch noch dran da näheres herauszufinden (ich hätte z.B. gerne das Urteil), weil uns gesagt wurde, dass wir weder Abiturklausuren (egal aus welchem Bundesland), noch Klausuren aus anderen Ländern (z.B. aus dem Englischen übersetzte Aufgaben) aus zentralen Prüfungen nutzen dürfen und dafür hätte ich auch gerne eine Rechtsgrundlage.
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Wie @Moebius schon ausgeführt hat gelten die Ausführungen zur Arbeitnehmerhaftung auch für Beamte. Nur in Fällen grober Fahrlässigkeit (dafür gibt es die Berufshaftpflicht) oder Vorsatz (das übernimmt keine Versicherung) haftet der Beamte und auch nur im Innenverhältnis (!) gegenüber dem Dienstherrn, nach außen übernimmt der Dienstherr den Rechtsschutz, geht in Vorleistung und muss dann Rückgriff beim Beamten nehmen, aber solange man nicht vorsätzlich gehandelt hat übernimmt dann die eigene Versicherung (in ihrem Interesse) den Rechtsschutz.
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Ich glaube, dass ich weiter von @MrsPace wegklinge als ich bin. Gegen einen normalen wissenschaftlichen Taschenrechner habe ich nichts, der darf an Unis auch genutzt werden, dann ist es sinnvoll den auch in der Oberstufe zu nehmen, obwohl man auch da 1/4 - 1 nicht notwendigerweise mit dem Taschenrechner lösen muss. Der GTR/CAS Zwang in NRW ist aber völlig blödsinnig und eine reine Werbemaßnahme für Casio und TI. Wieso müssen die Schüler um die 100€ ausgeben für ein Gerät, dass es in App-Form für 3€ gibt und das nach dem Abitur völlig unbrauchbar für sie ist?
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Wieso sollte es in der Oberstufe nicht ohne Taschenrechner gehen? Was ist das denn für eine völlig hirnrissige Aussage. Mit Ausnahme von großen Teilen der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik waren bisher selbst die meisten CAS-Abituraufgaben ohne Taschenrechner lösbar. Es hat schon einen Grund, dass die meisten Universitäten keinen CAS, keinen GTR und teilweise auch keinen fx-991 (kein Plan wie das Konkurrenzmodell von TI heißt) in Prüfungen zulassen. Eben weil man es auch ohne kann und können sollte (außer im Mathematikstudium...da ist jede Art von Taschenrechner völlig nutzlos, weil es keine Aufgaben gibt, in denen man ihn brauchen könnte).
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Dein Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt. Der Vater muss sieben Wochen vor Antritt die Elternzeit beantragen (die Schulleitung würde ich über die Planung vorher informieren). Ihr habt eine Woche Zeit. Bitte gebt unbedingt an, dass ihr zu Beginn (Wechsel der Betreuung von Mutter auf Vater) und zum Ende (Höchstbezugsdauer Elterngeld) einen Sachgrund habt, dann sind beide Zeitpunkte (nah an den Sommerferien) problemlos.
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Äthiopien? Schuster bleib bei deinen Leisten...
Dein Touristenargument zieht nicht, mit demselben Argument kannst du jede kulturelle, gesellschaftliche, religiöse, juristische, etc. Tradition abwehren. Ich habe auch nicht vor dich zu einem Zweikampf herauszufordern um herauszufinden, wer von uns Recht hat, obwohl das gute germanische Tradition ist. -
Die Nummerierung bezog sich auf deine Unfähigkeit Spam zu vermeiden und auf grundlegender Netiquette die voraussetzt, dass Leute in einem Forum ohne Baumstruktur nicht auf jeden Beitrag einzeln antworten.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass du nicht argumentieren kannst oder willst, zumindest habe ich in deinen letzten Postings nie ein Argument gefunden und um dir Texte mit mehr als zehn Zeilen Länge durchzulesen bist du offensichtlich zu faul (für die Moderation, das faul bezieht sich auf den letzten Satz aus diesem Posting - wobei faul da möglicherweise ein zu nettes Adjektiv ist...) -
@O. Meier: Ich antworte mal auf deine Fragen, die du mit zehn Sekunden konzentrierter Googlenutzung auch hättest beantworten können:
1.) gestrichen, hat @Lehramtsstudent schon geklärt
2.) Der konfessionelle Anteil an katholischen Schulen ist je nach Bistum tatsächlich höher. Es gibt einzelne Bistümer, die bevorzugt die eigene Konfession annehmen, andere sind offen für alle, sortieren nach Noten und sehen das als Aufgabe der Mission (nicht im Sinne frühneuzeitlicher Missionierung).
3.) Ich kann echt kein Wort Hebräisch, aber im Judentum geht es auch um Falschaussagen, nicht um generelle Lügen und die sind eigentlich echte Experten fürs Alte Testament.
4.) Ich hab den Link ja schon einmal geschickt, aber wenn jemand kein Interesse an Diskussion hat und einfach nur seine Meinung rausbollern will, bringen solche Argumente halt wenig: Religionsunterricht in NRW - ganz unten: Konfessionelle Kooperation im ReligionsunterrichtP.S. zu 3) Hab gerade mal nachgeschaut, wie die jüdische "Einheitsübersetzung" ins Deutsche aussieht: "Du wirst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen."
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Das letzte Mal, dass ich das Manual für einen der DEMAT-Tests in der Hand hatte ist schon ein paar Jahre her, aber wenn ich mich richtig erinnere sind da am Ende die t-Werte und Prozentränge für die Kinder angegeben, die sich in am Ende der Klassenstufe befinden (Demat 3+ also Ende Klasse 3) und für Schüler die sich am Anfang der nächsten Klassenstufe befinden (im Beispiel also Anfang Klasse 4). Einen Prozentrang für ein Kind zu bilden, dass zu einem anderen Zeitpunkt getestet wird (beispielsweise schon Mitte Klasse 3 oder Mitte Klasse 4) ist eigentlich nicht zulässig und eine darauf basierende Dyskalkulie-Diagnostik (in Verbindung mit einem Intelligenztest) fehlerhaft. Dafür nimmt man dann einen altersangemessenen Test und lässt das Kind voll vor die Wand fahren (PR 0 oder so was).
Der Schluss, dass ein Kind das im DEMAT 2+ durchschnittliche Ergebnisse erzielt auch nur auf dem Stand eines durchschnittlichen Zweitklässlers sei, ist meiner Meinung nach auch nicht zulässig, da die Tests sich ja an die Lehrpläne anlehnen und damit zum Beispiel gar nicht festgestellt werden könnte, ob ein Kind nicht bestimmte Inhalte späterer Jahrgänge beherrscht, aber einzelne Grundlagen nicht verstanden hat. Ich würde hier eher einen Test anwenden, der für eine größere Spanne von Jahrgangsstufen geeignet ist, für mathematisch schwache Kinder bietet sich da Teddy-PC und Zareki-R an, die sind auf Dyskalkuliediagnostik ausgelegt...
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Die Refinanzierung von Schulen ist in NRW denkbar einfach und für alle Schulen in freier Trägerschaft gleich, wer sich dafür interessiert kann sich das Ganze hier anschauen. Um es vereinfacht zu sagen: Das Land spart ca. 5% Personalkosten, die Kommunen sparen den gesamten Baukostenanteil und zwischen 10 und 15% der laufenden Kosten.
Ich fände es lustig, wenn MIss Jones mal substanziiert diskutieren könnte und nicht nur Sachen "lustig" findet. Hast du bessere Zahlen oder bleibt es einfach beim "blabla"?
Und @O. Meier: Wenn mich meine Lesefähigkeit nicht völlig trügt, dann geht es hier um Religionsunterricht an und für sich. Und dann ist es selbstverständlich sinnvoll alle religiösen Menschen zusammenzufassen. Vielleicht ergibt es für die ganzen "Was hat Religionsunterricht überhaupt in der öffentlichen Schule zu suchen?"-Diskutanten etwas mehr Sinn, wenn sie sich mal mit der Frage beschäftigen seit wann und warum in Deutschland Religionsunterricht in die öffentlichen Schulen integriert wurde und warum Priester ein Staatsexamen machen.
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Ich nehme mal die amtlichen Schuldaten für NRW zur Hand und halte mich ans Gymnasium:
Wir haben in NRW 519.798 Schüler am Gymnasium, davon sind 220.055 katholisch, 148.165 evangelisch, 55.793 muslimisch und 70.655 ohne Konfession (der Rest hat andere Konfessionen und ich bin zu faul das abzutippen. NRW bietet Religionsunterricht in katholisch, evangelisch, syrisch-orthodox, orthodox, jüdisch, islamisch, alevitisch und mennonitisch an. Was macht jetzt mehr Sinn:
Religionsunterricht für die 86,4% Schüler anzubieten die einer Religionsgemeinschaft angehören oder gar keinen für die 13,6% ohne Konfession anzubieten. Das sieht mir ehrlich gesagt ein bisschen zu sehr nach Diktatur der Minderheit aus...
P.S.: Was die Ernsthaftigkeit der konfessionslosen Eltern angeht: In NRW haben 13,6% der Schüler an Gymnasien keine Konfession. An katholischen Ersatzschulen bei uns im Bistum (mehrheitlich Gymnasien, aber nicht nur) haben 14,2% der Schüler keine Konfession. Wenn es um Schulqualität geht, wird der Atheist gläubig und bietet bisweilen auch die Taufe an.
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Lies dir doch bitte noch einmal den von dir (!) verlinkten Text durch. Da steht eindeutig und wiederholt drin, dass er der herrschenden Lehre widerspricht, was für eine Rechtsschutzversicherung übrigens ein Grund ist, dir den Rechtsschutz zu verwehren. Dazu kommt, dass das von dir angesprochene Urteil des BVerfG frei erfunden ist...auf der Basis ist das doch nie eine Debatte gewesen. Du hast eine Meinung und die respektiere ich auch, aber wenn ein Schüler in Geschichte eine Meinung ohne Argumente vertritt, ist das ab der Oberstufe doch nicht mehr ausreichend...
@Lehramtsstudent: Danke für die Blumen, aber wir haben hier alle irgendwas studiert (auch wenn ich manchmal Leute mit ihrer Wahl aufziehe) und bei den meisten war das nicht Jura (bei mir nicht einmal Religion). Und wenn man selbst Leute aufzieht, darf man auch aufgezogen werden
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Weil man nicht lügen soll!
(Steht schon in der Bibel)Das achte Gebot lautet "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten" und ist kein generelles Verbot zu lügen, sondern bezieht sich auf Falschaussagen vor anderen Personen, die schwerwiegende juristische Konsequenzen für die Person haben konnten über die falsch Zeugnis abgelegt wurde. Den Menschen generell das Lügen zu verbieten...führt sicherlich zu Mord und Totschlag.
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Das Grundgesetz ist im Sinne der Verfasser und im gesellschaftlichen Wandel auszulegen. Was es ganz sicher nicht ermöglicht (und auch nach BVerfG nie ermöglichen wird), ist die Aushebelung eines der Artikel bis Artikel 20.
Würden alle öffentlichen Schulen der Bundesrepublik als bekenntnisfreie Schulen eingerichtet, bedeutet das eine faktische Aussetzung von Artikel 7, Absatz 2, der den Eltern das Recht zuspricht für ihre KInder die Teilnahme am Religionsunterricht zu untersagen oder zu gewähren. Eine solche Einrichtung wäre offensichtlich grundgesetzwidrig, da damit das Recht auf positive Religionsfreiheit verletzt wird.Zusammen mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass es erlaubt ausschließlich Bekenntnis freie Schulen einzurichten
You're fake news...so ein Urteil gibt es nicht und wird es (aus o.g. Gründen) auch nicht geben. Deine "Quelle" ist übrigens in dieser Sache weder neutral, noch von besonderem juristischem Sachverstand geprägt...
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Es gibt einen Unterschied zwischen einer Frage die einen Wunsch nach Information offenbart und einer Haltung die gegen das Grundgesetz verstößt @WillG
@Krabappel: Das Recht auf freie Schulträgerschaft (das entsprechend auch von Religionsgemeinschaften genutzt werden kann) ist durch Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz gewährleistet und ist eine direkte Folge des Nationalsozialismus und seiner schulischen Indoktrination. Sieht man auch am Sonderungsverbot (also dem Verbot die Schüler nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an der Privatschule auszuwählen. Das nehmen die konfessionellen Träger übrigens sehr viel ernster als bestimmte private...
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