Hast du auch nur EINEN Fall in dem einem unkündbaren TV-L Angestellten betriebs- oder krankheitsbedingt außerordentlich gekündigt worden ist? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zahl der aus disziplinarischen Gründen entlassenen Beamten die der gekündigten unkündbaren Angestellten übersteigt. Behaupte ich jetzt auch einfach mal, ohne Zahlen zu kennen, allein auf Basis eines Vergleichs zwischen Urteilen des BVG und des BAG.
Beiträge von Valerianus
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Wir haben ein festes Datum, das schon zu Schuljahresbeginn bekanntgegeben wird. Die Termine liegen an dem Tag zwischen 15 und 18 Uhr und entweder die Eltern erscheinen oder das war es dann, keine Ersatztermine...
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@Rattler01: Was Karl Dieter schreibt. An Ersatzschulen hast du immer einen Arbeitsvertrag (d.h. du bist Angestellter), der aber wenn die laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen beamtenähnlich ist, d.h. du erhältst Besoldung, bist von der Sozialversicherungspflicht befreit, etc.
Nur verbeamtet bist du nicht...das führt dann zu so lustigen Konstellationen, dass deine Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht in großen Teilen nach Verwaltungsrecht ausgetragen werden oder eben, dass die PKV dich nicht im Rahmen der Öffnungsaktion reinlassen muss. Es gibt allerdings einzelne PKVen die den Unterschied ebenfalls nicht begreifen und einen über die Öffnungsaktion reinlassen, dazu brauchst du aber einen guten Makler (haben zwei Kolleginnen von mir gemacht), der die Anträge mit dir ausfüllt (und als Makler haftbar ist, wenn er dabei scheiße baut). -
Und wo ich das Problem mit dem CLE? Es ist jeweils auch Cohen's d angegeben, was sowieso die üblichere Einheit in wissenschaftlicheren Veröffentlichungen ist...
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Zahnärzte rechnen gerne bis 3,5 ab, bei Ärzten hab ich das bei ambulanten Behandlungen bisher noch nicht einmal erlebt. Über 3,5 geht gar nicht, außer er ist "der Mann/die Frau" im entsprechenden Feld...
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Da es um Ballungszentren und deren direktes Umland geht ist das Argument mit den Arbeitsplätzen hinfällig, da diese in jedem Fall erreichbar wären (das sieht die Politik seit Jahrzehnten ähnlich, Stichwort: Pendlerpauschale). Auch das Argument mit der Türkei ist eher schwach, da ein großer Teil des Booms in der Türkei durch die Bauwirtschaft ausgelöst worden ist, die massiv unter der Währungsschwäche leidet. Tourismus und landwirtschaftliche Exporte (in der Türkei ebenfalls nicht ganz unwichtige Wirtschaftsfaktoren) werden durch die aktuelle Schwäche mittel- bis langfristig schon gestärkt.
Allerdings ja, die Weltsicht ist sehr wirtschaftsliberal, aber wenn man jede andere Weltsicht nur als Unsinn ansieht, braucht man schon eine Diktatur um das auch durchzusetzen.
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Ich musste zwar nur sechs Monate am Flugfeld oder knapp daneben stehn, aber den Quatsch hab ich noch ganz gut im Kopf. Nimm meinetwegen §5 der von uns beiden zitierten Verordnung. Wo gibt es in der Schule diese Möglichkeit? Und wen genau hätten die mit den blöden Karabinern abschießen sollen, dass ich im Wehrdienst nicht gewusst hätte, wer mein direkter Vorgesetzter ist? Die waren bis zum Kompaniechef hoch schön nach Dienstgraden sortiert und auf unseren Uniformen haben die Rangabzeichen immer schön geglitzert.
P.S.: Ich habe beim Bund auch ehrlich gesagt nicht einmal den Fall erlebt, dass mir nicht klar gewesen wäre, wer eine Position gerade inne hat oder dass mir eine vakante Position aufgefallen wäre oder ein Leutnant als Kompaniechef, weil sie gerade sonst keinen hätten...
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Das funktioniert beim Militär ein bisschen anders, vor allem §6 VorgV (Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung) wäre in der Schule zwar witzig anzusehen, aber sicherlich nicht zielführend.
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Eine Abwertung der Klausur wegen Verstößen gegen Form und Ordnung geht in Ordnung (dazu gibt es auch Urteile), als ungenügend werten ist eher nicht drin. Ich würde mir die gesamte Klausur allerdings kopieren (beim Bleistiftverbot geht es ja darum, dass der nicht dokumentenecht sei, das gilt aber für die meisten Füller mit normaler Tinte ebenfalls...
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In NRW steht das in der Allgemeinen Dienstordnung, die auch für Angestellte Anwendung findet. Müsste in Brandenburg doch auch etwas geben wo die Dienstpflichten festgehalten sind, da steht sicher ein ähnlicher Passus.
Edit: Da die Schulleiterin die Ordnungsmaßnahme ausgesprochen hat ist sie in der Pflicht die Klassenkonferenz unverzüglich einzuberufen. Die Übertragung der Einladung an den Klassenlehrer stellt bereits ein schuldhaftes Zögern dar (wenn nicht am selben Tag geschehen an dem die Maßnahme ausgesprochen wurde) und ist nicht mehr "unverzüglich".
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@Anna Lisa: Es ist super hilfreich, dass du das SchulG NRW kennst, das nützt kapa nur nichts, wenn die Schule in Brandenburg liegt.
Und auch in NRW kann bei besonders schweren Vergehen auf erzieherische Maßnahmen verzichtet werden. Wenn ein Schüler auf dem Schulhof Cannabis verkauft, braucht man nicht erst darüber reden, sondern kann es direkt knallen lassen... -
Mein Vorgehen wäre etwas anders, als das von @kleiner gruener frosch würde aber für genauso spannende Zeiten sorgen:
Schriftliche Remonstration an die Schulleitung, dass du diesen Brief nicht unterschreiben kannst, weil du die entsprechende Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen hast. Gleichzeitiger Hinweis darauf, dass die Ordnungsmaßnahme rechtswidrig ist, da die Klassenkonferenz nicht unverzüglich gemäß §64 SchulG einberufen wurde.
Anmerkung: unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes Zögern", d.h. sobald es möglich ist (also in schulischen Fällen üblicherweise am selben oder folgenden Werktag Einladung gemäß Ladungsfrist). Soll deine kommissarische Schulleitung doch schauen wie sie aus der Scheiße wieder raus kommt.
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Ich formuliere einfach mal ein paar Fragen:
1.) Wenn eure Meinung die Mehrheitsmeinung (außerhalb der Linkspartei) darstellt, wie kommt es dann, dass es noch keine Änderung des Grundgesetzes gegeben hat?
2.) Wenn eure Meinung die einzig wahrhaft seligmachende ist, wie unterscheidet sich das von Religion?
3.) Wenn eure Meinung die einzig wahrhaft seligmachende ist, wie genau erklärt ihr die Entwicklung von Spiritualität rund um den Globus, die so wie es scheint genetisch fest angelegt ist?@Meerschwein Nele: Deine Argumentation in 278 ist irgendwie fehlerhaft: Wieso müssen Beamte als Angestellte beim Staat auf verfassungsrechtlich verbriefte Prinzipien verzichten, wie das Streikrecht oder Einschränkungen im Rahmen der freien Meinungsäußerung? Das ist exakt dieselbe Argumentation. Ist bei dir eigentlich jeder völkerrechtliche Vertrag einseitig aufkündbar oder nur solche die die Kirche betreffen? Ich frage interessehalber, weil man dann bei Bedarf auch die Haager Landkriegsordnung und ähnlich alte Verträge einseitig in die Tonne kloppen könnte. Könnte ja irgendwann mal nützlich sein...
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Aus evolutionspsychologischer (nur anschauen, wenn man Zeit hat) Sicht ist das Bedürfnis nach Spiritualismus tiefer verwurzelt, als das nach Umweltschutz oder Korruptionsverhinderung bei Politikern.
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Es gibt durchaus Kommentare zum Grundgesetz und zu dessen Entstehungsgeschichte im Parlamentarischen Rat. Nur habe ich gerade weder Lust sie mir auszuleihen, noch sie zu lesen und noch viel weniger sie dir dann zu erklären, weil du offensichtlich keine Lust hast das selbst zu tun. Als ob Artikel 7 irgendwie vom Himmel ins Grundgesetz gefallen wäre und keiner hätte dabei nachgedacht, was er da eigentlich macht.
Für deine Frage nach den konfessionellen Schulen bräuchtest du einen Blick in die Kommentare zu den entsprechenden Landesverfassungen oder zur Weimarer Reichsverfassung, aber ich hab so einen Verdacht, dass du auch da kein gesteigertes Leseinteresse zeigen wirst.BTW: Sie ist auch politisch irrelevant, schau dir doch mal die folgende Diskussion im Landtag von NRW von 2011 an: Klick mich, ich bin ein religiöser Link!
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In anderen Foren wäre ich den missionarischen und grundgesetzfeindlichen Atheisten inzwischen durch einen Ban wegen Spams los. Einstein hat mal was schönes über Kreise mit Radius Null gesagt.
@Morse: Da Habermas selbst zwar religionsfreundlich, selbst aber der Religiösität unverdächtig ist, gehe ich von der milderen Form des "dürfen" aus. Was Franco angeht gebe ich dir übrigens durchaus Recht, da hat die katholische Kirche moralisches Totalversagen zugunsten von gesellschaftspolitischem Einfluss an den Tag gelegt. Was die NS-Zeit angeht muss man glaube ich bei beiden großen Konfessionen je nach Person unterscheiden. Von Galen und Bonhoeffer hui, die DEK war Totalversagen und Pius XII. kann man wohl vor allem vorwerfen, zu lange mitgespielt zu haben und am Ende nur sehr zaghaft widersprochen zu haben. Ist aber vielleicht auch nicht einfach, wenn man erst Mussolini und dann Hitler direkt vor der Haustür hat.
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Vielleicht mal als Denkansatz für die intellektuell begabteren Atheisten: Jürgen Habermas und Kardinal Ratzinger diskutierten über Religion und Aufklärung (2004)
Zitat von Jürgen HabermasSäkularisierte Bürger dürfen, soweit sie in ihrer Rolle als Staatsbürger auftreten, weder religiösen Weltbildern grundsätzlich ein Wahrheitspotential absprechen noch den gläubigen Mitbürgern das Recht bestreiten, in religiöser Sprache Beiträge zu öffentlichen Diskussionen zu machen. Eine liberale politische Kultur kann sogar von den säkularisierten Bürgern erwarten, dass sie sich an Anstrengungen beteiligen, relevante Beiträge aus der religiösen in eine öffentlich zugängliche Sprache zu übersetzen.
oder auch
Zitat von Roland BaaderEs ist kein Zufall, dass im Verlauf des 20. Jahrhunderts in allen totalitären und sozialistischen Zwangsstaaten der Erde zugleich mit der Freiheit auch die göttliche Botschaft ausgelöscht wurde.
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