Beiträge von Valerianus

    Eine professionell geführte, in der es für solche Vorfälle (die beileibe nicht selten sind) ein festgelegtes Procedere gibt.Aber wahrscheinlich waren die kirchlichen Erzieherinnen auch zu rein, um an so untenrum-Sachen überhaupt zu denken.

    An jeder (!) katholischen Einrichtung gibt es seit dem letztem Jahr eine verpflichtende Erklärung die alle Beschäftigten und freiwilligen Helfer unterschreiben. Darin wird dieses festgelegte Procedere erläutert. Es gibt eine (oder einen, aber meistens Frauen) Missbrauchsbeauftragte in jedem Bistum, die nicht weisungsgebunden ist (das ist in den meisten Bistümern tatsächlich neu) und die sich um Aufklärung, externe Hilfe, etc. kümmert. Das haben bei weitem nicht alle staatlichen Kindergärten und Schulen, von freien Trägern mal ganz abgesehen. Und wenn jetzt wieder ein "toll, dann wird ja doch alles intern aufgeklärt und dann vertuscht" kommt: Erstens gibt es auch zur Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft klare Regeln und zweitens gibt es in diesem Bereich überhaupt keine Anzeigepflicht und auch staatliche Schulen sind nicht schlecht im vertuschen. Wir haben gerade einen Schüler von einer staatlichen Schule übernommen mit gar stattlicher Vorgeschichte...bisher keine Anzeige bei der Polizei und nur eine Ordnungsmaßnahme auf sehr niedrigem Niveau. Glaubt hier ernsthaft irgendwer, dass in den 50er/60er Jahren nur in katholischen Kinderheimen/Kindergärten/Schulen Missbrauch stattgefunden hat? Das glaubte die evangelische Kirche bis Ende letzten Jahres übrigens auch. Aber wer schaut denn in den staatlichen Einrichtungen nach?


    Und wenn jemand ernsthaft glaubt, dass das Referendariat keinen Machtmissbrauch begünstigt, hat offenbar sehr wenig Ahnung davon welche strukturellen Probleme in der katholischen Kirche Missbrauch begünstigt haben. Dabei geht es nicht ums Zölibat, sondern die Organisationsstruktur, was man z.B. auch daran sieht wie unterschiedlich die Diözesen an der Missbrauchsstudie teilgenommen haben und Dokumente veröffentlicht haben. Es ist ein extrem hierarchisches System...oh warte...wie das Referendariat (die Bundeswehr hat ähnliche Probleme)...

    @Wollsocken80: Das Unfug von Nele hielt ich für so beeindruckend, wie die Argumente einer Biologie/Chemie Kollegin (in meiner Schule) zugunsten von Homöopathie. Mir geht es keinesfalls darum, dass die Kirche im Mittelalter alles richtig gemacht hätte. Ich würde dabei viel weniger auf die Kreuzzüge (weil da eher politische als religiöse Gründe hinter stecken) oder Hexenverbrennungen (die zum einen in der frühen Neuzeit stattgefunden haben und zum anderen ganz sicher nicht durch die Inquisition geführt wurden) gehen, sondern mir die Gründe ansehen, die zur Reformation geführt haben oder ob die Kirche in ihrer politischen Rolle ihren religiösen Idealen treu geblieben ist. Da findet man viel eher was.


    Aber Klöster, Universitäten, Scholastik, Armenfürsorge, Gottesfrieden, etc. sind eben auch hinreichend Beispiele dafür, dass die Kirche für die Menschen durchaus auch Vorteile hatte. Allein aus logischen Gesichtspunkten sollte einem aber auch klar sein, dass sich eine Religion keine 2.000 Jahre hält, wenn sie ihren Anhängern keinen Vorteil bringt...

    Nur ist sein Papa Historiker und vertritt übliche historische Lehrmeinung und das was hier teilweise vom Stapel gelassen wird, ist absolut unwissenschaftlich und allein ideologisch gefärbt...halt warte...GEW...das Argument zieht bei dir nicht. :P


    Jetzt mal ernsthaft: Die Rolle der Kirche in der Bewahrung von Wissen nach dem Untergang des römischen Reiches ist historisch unstrittig, was ein Gottesfrieden ist und welche Vorteile das für die Bevölkerung hatte ist auch zu Ende erforscht, genauso wie die Frage danach, warum sich im Mittelalter die Universitäten aus den kirchlichen Schulen heraus entwickelten oder dass ohne die Scholastik die wissenschaftliche Methodik wohl erst etwas später ihren Durchbruch gehabt hätte. Wozu gibt es eigentlich Professuren in mittelalterlicher Geschichte, wenn hier in einem Forum studierte...ja was eigentlich, Historiker ja definitiv nicht...Menschen (?) viel besser wissen was fast tausend Jahre vor ihrer Geburt passiert ist. Wozu Quellen oder Fachliteratur lesen, wenn man einfach irgendwas behaupten kann. :)

    Wir haben bereits Beamte auf Probe aus dem Landesdienst übernommen und welche in den Landesdienst abgegeben. In solchen Fällen erkundigen sich die Schulleiter aber eigentlich immer sehr genau nach den genauen Gründen, weil sie ja dann selbst entsprechend weniger Probezeit haben zur Einschätzung.

    Mir fällt gerade bei Durchsicht des NSchG auf, dass §155 nicht einschlägig sein dürfte, weil das nur sehr spezielle Schulen betrifft, es müssten §§142-153 sein. Für deinen Fall würde ich das Vorgehen aus §152 wählen und beim Land Beurlaubung zum Dienst an einer Ersatzschule beantragen. Bei uns in NRW wird bei einem Wechsel kein erneuter Amtsarztbesuch notwendig.

    Kann hier bitte ein Mod, den Offtopic-Spam von @fossi74 und @Trapito entfernen? Mal abgesehen davon, dass ich als Geschichtslehrer das Kotzen kriege, wenn ich den Unsinn lesen muss, was hat das mit dem Thema zu tun?


    Zum Thema: Das ist in den Bundesländern in Teilen etwas unterschiedlich geregelt, es gibt aber gewisse Grundsätze die überall gleich sind. Du hast in der Regel keinen Nachteil, außer du hast Probleme mit der "Moral- und Sittenlehre" der Kirche (Scheidung ist übrigens kein Problem fossi, die Wiederheirat ist das kirchenrechtliche Problem), aber dann wird dir als Lehrer eigentlich nicht gekündigt, sondern dein Dienstgeber versucht dich beim Land unterzubringen (was in der Regel recht problemlos klappt). In NRW ist man übrigens kein Kirchenbeamter, sondern Angestellter (mit Arbeitsvertrag) in einem beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis, der einzige Nachteil den ich dabei kenne ist, dass du nicht über die Öffnungsaktion in die PKV kommst. Ein Vorteil davon ist, dass potentielle Klagen nicht vor dem Verwaltungsgericht, sondern vor dem Arbeitsgericht (teilweise nach Verwaltungsrecht) geklärt werden und dass Arbeitsgerichte üblicherweise sehr arbeitnehmerfreundlich urteilen. ;)

    Man kann sicher allgemein über das Konstrukt "Intelligenz" streiten, aber dass eine unspezifische Problemlösefähigkeit im Lehrerberuf hilfreich sein könnte, überrascht mich jetzt ehrlich gesagt nicht. Das betrifft eben nicht nur fachliche Probleme, sondern alle Probleme, die in der Schule auftreten können. Natürlich sind andere Dinge auch nicht unwichtig, besonders wenn es stärker in den erzieherischen, als in die lehrenden Teil des Berufs hineingeht, aber auch da schadet es definitiv nicht, wenn man gut darin ist Probleme lösen zu können. ;)

    @goeba: Das Persönlichkeit bei Lehrkräften der entscheidende Prädiktor sei, ist in der Forschung spätestens seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts widerlegt. Ich vermute auch keine Korrelationen, ich weiß dass es sie gibt, weil eine ehemalige Kollegin von der Uni zu genau dem Thema im Rahmen der Coactiv Studie geforscht hat. ;)
    Ich hab gerade nicht so viele frei verfügbare Veröffentlichungen dazu, aber Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3


    @Krabappel: Was die Persönlichkeit (Big Five Modell) angeht ist die einzige allgemeingültige Aussage, die ich dazu kenne, dass Lehrer höher als der Durchschnitt der Menschen in der Kategorie Verträglichkeit abschneiden. Weder auf die Jobzufriedenheit, noch auf den Lernerfolg der Schüler hat das irgendeinen Einfluss...

    Ich hab vermutet, dass du das schreiben würdest, allerdings vermute ich auch, dass das so vereinfacht nicht stimmt. Für den Studienerfolg mag das passen, aber die wichtigsten Kompetenzen, die man als Lehrer braucht korrelieren m.E. nicht mit hohem IQ. Durchsetzungsvermögen, Empathie und Humor z.B. nicht in dem Maße, die wiederum mit Selbstbewusstsein zusammenhängen. Oder eine hohe Zufriedenheit mit sich und der Welt, die mit Selbstwirksamkeit einhergeht... dafür braucht man m.E. keine guten Mathe-LK-Noten oder liege ich da falsch?

    Blöderweise sind die drei besten Faktoren für Erfolg im Lehrerberuf:
    1.) Fachwissenschaftliches Wissen
    2.) Fachdidaktisches Wissen
    3.) Pädagogisches/Psychologisches Wissen
    und die Persönlichkeitsfaktoren kommen hintendrein. Und jetzt rate mal mit was die drei Dinge ganz hoch korrelieren? :)

    Wenn du in der Schule schlecht in einem Fach warst, studierst du das wohl eher weniger. Es ist aber ja nicht ausgeschlossen, dass jemand überall gut wäre. ;)
    Und wie für alle Berufe gilt auch im Lehrerberuf Intelligenz als wichtigster Prädiktor für den Berufserfolg, trotzdem machen wir keine Intelligenztests mit angehenden Lehrern. :P

    Ich bin jetzt nicht fit im LPVG, weil bei uns alles nach MAVO läuft...


    1.) Bin ich als Mitarbeitervertreter keinesfalls bei jedem Personalgespräch dabei, sondern nur in den Fällen, in denen das laut MAVO auch so vorgesehen ist, da das bei Betriebsräten nach BetrVG auch so ist, wird das wohl auch bei Personalräten der Fall sein.
    2.) Aufgabe der Mitarbeitervertretung ist bei uns die Wahrung der Interessen der Gesamtbelegschaft, nicht die der einzelnen Mitarbeiter, dafür gibt es Rechtsanwälte. Das ist oft deckungsgleich, aber nicht immer. Wenn ich in ein Personalgespräch hinzugezogen werde, kann es deshalb (wie @WillG aber auch schon erwähnt hat) durchaus sein, dass ich nur Tipps zur Vorgehensweise geben und auf die Verfahrensweise achten kann, aber inhaltlich keine Unterstützung leisten kann (oder möchte).
    3.) Wenn ich als Vorgesetzter ein Personalgespräch mit zwei Mitarbeitern führen müsste, würde ich auch einen weiteren Zeugen mit ins Gespräch nehmen. War der Personalratsvorsitzende also überhaupt in seiner Funktion dabei oder als Zeuge für die Schulleitung?

    Feinstaub ohne Abrieb, Flüchtige Kohlenwasserstoffe ohne Methan und Flugzeug unter Berücksichtigung aller klimawirksamen Effekte...die Vergleichbarkeit ist für den Arsch.
    Nur als ein Beispiel: Feinstaubverursacher Nr. 2 in Deutschland ist der Abrieb der Deutschen Bahn (ohne Straßenbahnen, U-Bahnen, etc.), dazu wird die Bahn in deinen Daten anscheinend vollelektrisch gerechnet, was massiver Blödsinn ist, da immer noch ca. 1/5 der Triebwagen und Lokomotiven mit Diesel ohne Rußpartikelfilter fahren. Ist das noch unbeabsichtigter Blödsinn oder schon Propaganda? 8|

    Bei den Anfragen ohne zeitliche Begrenzung geht es um so etwas wie Allergien (auch wenn seit 15 Jahren unbehandelt) oder die Knie-OP mit 16, weil 10 Jahre Fußball ihren Tribut gefordert haben. Die Verjährungsfrist in der PKV beträgt 5 Jahre, nur bei vorsätzlicher oder arglistiger Täuschung 10 Jahre (das bezieht sich aber auf den Zeitraum, nachdem die Angaben gegenüber der Versicherung gemacht wurden).

    In NRW mussten vor dem Zentralabitur mehrere Abiturvorschläge an die Bezirksregierung geschickt werden, um dort genehmigt oder eben nicht genehmigt zu werden. Für uns Lehrer ist Zentralabitur ein Segen (keine Klausuren erstellen müssen, Erwartungshorizont ist vorhanden), für die Schüler ist es auch ok, weil die Noten dadurch besser oder zumindest nicht schlechter geworden sind, aber was sagt es über den (gemessenen) Lernzuwachs aus, wenn die Schüler dieselben Noten schreiben, bei a) an den individuellen Lernfortschritt angepassten Klausuren oder b) bei Klausuren die für ein ganzes Bundesland funktionieren müssen? Es muss immer möglichst breit getestet werden, in die Tiefe gehen ist kaum möglich.


    Die neue Kompetenzorientierung : Exzellenz oder Nivellierung? - &tldr: von 27 Neuntklässler erreichen 23 Noten zwischen 1 und 4 im Zentralabitur Leistungskurs Biologie in einem Themenbereich der zuvor nie im Unterricht behandelt wurde. Aufgaben aus der Zeit vor dem Zentralabitur waren für die Schüler unlösbar. Zentralabitur my ass... ;)

    Das Problem bei der Extension von Rechtsbegriffen ist, dass damit legislative Aufgaben an die Judikative übergeben werden und das Gesetz von sich aus nicht mehr eindeutig ist. Und ja: "insbesondere" ist >das< juristische Wort für nicht abschließende Aufzählungen. Dennoch fehlt immer noch die Begründung, warum die Schule für einen Lehrer nur zeitweise Arbeit bietet, besonders klärungsbedürftig dürfte die Frage sein, warum das nur an einem Tag der Woche der Fall ist und ansonsten durchaus möglich. ;)

    Beide Punkte sind nicht einschlägig. Wir arbeiten weder im Schichtdienst und auch am BK ist es möglich und sinnvoll, dass ein Lehrer zusammenhängend 4-6 Stunden am Stück unterrichtet (womit die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung abgedeckt werden kann), bei Punkt b geht es um Tätigkeiten, die nach kurzer Zeit unterbrochen werden müssen, weil keine Arbeit mehr da ist (wenn von 6-9 das Gebäude geputzt ist, ergibt es wenig Sinn direkt weiter zu putzen, sondern vielleicht erst um 15h wieder anzufangen, wenn auch wieder Dreck da ist).

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