Beiträge von Valerianus

    Tut mir leid, ich mach hier keine informationstechnische Grundbildung für Fünftklässler, aber ich mach mal eine Ausnahme: Klick mich! - der erste Link ist für Europa ganz brauchbar, vielleicht hast du ja Ideen wie du Daten für den Rest der Welt erhalten könntest. ;)

    Machen wir es mal historisch:
    Abtreibung ist aus der antiken Philosophie heraus ein brauchbares Mittel zur Planung der Populationsentwicklung und das mildere Mittel im Vergleich zur Kindstötung durch Aussetzung (kein Mord nach antikem Verständnis!). Wer hat's verboten? Die Christen...
    Selbsttötung ist in der antike generell nicht negativ behaftet, nicht ganz so positiv wie in manchen asiatischen Kulturkreisen, aber manchmal durchaus angemessen. Wer hat's verboten? Die Christen (allerdings auchum die Leute vom freiwilligen Märtyrertum abzuhalten)
    Monogamie gab es auch in der Antike, allerdings hauptsächlich für die Frauen. Wenn die Männer nebenher ihren Spaß hatten war das kein Problem, solange daraus keine legitimen Erben entstehen sollten. Die Gallier haben in weiser Voraussicht die Erbfolge über die Mutter geregelt, da war klar, dass das Kind zur Familie gehört. Wer hat's verboten? Die Christen die Spaßbremsen
    Bildung ist ein weites Feld und da liegt der Konfuzianismus (als Philosophie) sicherlich weit vorne, aber woher kommt unser Schulsystem, unsere Universitäten oder die wissenschaftliche Methodik (Ockham, Bonaventura, Thomas von Aquin, Roger Bacon, Francis Bacon, u.v.m.)?

    @Kalle29: Es ging mir bei den Beispielen nicht darum zu sagen, dass all diese Positionen in ihrer aktuellen Position gut seien, aber nehmen wir das Beispiel der Homosexualität: Das ist in der Antike weitgehend unproblematisch, egal ob in Griechenland, Rom, Ägypten (für den penetrierenden Part) oder bei Kelten und Germanen (auch wenn da die Quellenlage gelinde gesagt schwierig ist), wird durch das Christentum aber extremst tabuisiert. Ohne das Christentum hätte es dieses Tabu definitiv nicht gegeben.
    Und ich würde Artikel 7 GG noch einmal lesen, vielleicht hilft's. Ansonsten würde ich auf die Auslegung des BVerfG verlassen, die scheinen mir juristisch kompetenter als du. ;)
    Ich find's übrigens toll, wie du ignorierst, dass in Deutschland 70% aller Menschen nicht deiner Meinung sind. Aber das ist ein häufiges Gedankenmuster bei...ach lassen wir das...

    Darf die Schule das machen? Ist das dein Ernst? Die Frage ist doch wohl eher: Durfte der Schüler das machen was er getan hat und die Schule hat das mit "nein" beantwortet. Jetzt muss er selbstverständlich mit den Konsequenzen für sein Verhalten leben.

    Als Hilfe für den Jungen: Daniel Jung, Sebastian Schmidt, Johann Beurich bei Youtube suchen, wenn er wirklich will, lernt er da sicher nicht weniger als in der Schule (wo er ja vermutlich weniger interessiert dabei gewesen ist...ich hab zumindest noch nie eine Ordnungsmaßnahme gegen jemanden beschließen müssen, der im Unterricht regelmäßig mitarbeitet). Bis zum Erbrechen Übungsaufgaben mit Lösungen findet er z.B. bei http://www.aufgabenfuchs.de

    P.S.: Rechtsmittel sind für den Fall zwar möglich, aber regelmäßig nutzlos, weil der Widerspruch gegen die Maßnahme "Ausschluss vom Unterricht" keine aufschiebende Wirkung hat. Da müsste direkt vor dem Verwaltungsgericht ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt werden und das mit allen entsprechenden finanziellen Konsequenzen.

    Bleiben wir konkret in Deutschland?
    Wie ist die durchschnittliche Einstellung in Deutschland zu Abtreibung, Selbsttötung, Monogamie, Homosexualität, Armenfürsorge, Bildung?
    Soll ich christliche geprägte Musik- und Kunstwerke wirklich aufzählen oder können wir darauf verzichten, dass aufzuzählen?

    Es geht nicht darum, diesen Einfluss positiv oder negativ zu bewerten, aber zu behaupten, dass es keinen (ganz massiven) Einfluss gäbe, ist totaler Bullshit. Wer wirklich glaubt, dass es den nicht gäbe, dem empfehle ich dringend Max Weber "Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus", das wurde inzwischen sogar wiederholt empirisch nachgewiesen, aber ist ja das Internet, wer würde da von Akademikern schon erwarten können nachzudenken...

    P.S. @Schmidt: Hier haben einige Leute ein ganz massives juristisches und demokratisches Defizit, anders ist nicht zu erklären, dass sie immer und immer wieder gegen Grundrechte wettern und die Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung völlig ignorieren (Klick mich, falls du dich durch Daten überzeugen lässt).
    P.P.S.: Achtung, Sarkasmus: Ich sähe die höchsten Chancen für eine Umsetzung solcher Wünsche in der AfD. Die Kirchen wettern massiv gegen die AfD, die Hauptwählerschaft sitzt im Osten bei den Atheisten, da ist sicherlich Potential... 8|

    Artikel 7 Absatz 3 Satz 2 GG ist eigentlich selbsterklärend: "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."

    Wenn die Religionsgemeinschaften beschließen, dass ein gemeinsamer Religionsunterricht stattfinden kann, dann kann das natürlich gemacht werden (wie in Hamburg geschehen, durch ev. Landeskirche, etc.). Es kann nur nicht gegen den Willen der Religionsgemeinschaften gemacht werden, wie...Trommelwirbel...man am Beispiel Hamburg ebenfalls sehen kann, denn die katholische Kirche bietet katholischen Religionsunterricht in katholischen Schulen an (aus freien Stücken übrigens auch nur an den katholischen Schulen, schon seit Anbeginn des Grundgesetzes).

    Nachfragen:

    1.) Meines Wissens nach stammt die älteste monotheistische Religion aus dem Bereich Irak/Iran. Wie kommst du auf Äthiopien?
    2.) Glaubst du wirklich, das Christentum hätte sich nur bei den Germanen bedient (vor allem weil das ziemlich weit vom ursprünglichen Verbreitungsgebiet entfernt liegt)? Weihnachten liegt am Geburtstag von Sol Invictus, die Lage von Lichtmess hat etwas mit jüdischen Reinigungsritualen zu tun (immerhin war Maria Jüdin) und die Lage von Ostern nach dem Mondkalender, liegt ziemlich definitiv am Datum des jüdischen Pessachfestes (die Juden hatten einen gemischten Mond/Sonnenkalender), Allerheiligen ist echt kein gutes Beispiel, weil das entweder am Freitag nach Ostern, am Sonntag nach Pfingsten oder am 1. November gefeiert wird, je nach Konfession.
    3.) Glaubst du wirklich, dass mehr als 1000 Jahre christliche Kultur keine Spuren in der europäischen Kultur hinterlassen haben und wir hier traditionell germanische Werte leben? In dem Fall wäre wohl ein Holmgang angemessen...

    Sicherlich, die Dienst- und Treuepflicht ist relativ weitreichend. Umgekehrt ist die Fürsorgepflicht aber auch nur sehr weit definiert, d.h. man kann sich da auch relativ oft drauf berufen und wenn man meint, dass da ein Missverhältnis bestünde auch seine Personalvertretung einschalten oder dagegen klagen, gerne auch mit Unterstützung seines Verbands (oder der Gewerkschaft). Wie oft hast du das denn schon gemacht, wenn dein Schulleiter dich so arg beutelt? @Firelilly

    Du bekommst mit A15 mehr Geld pro Monat. Du arbeitest nur auch deutlich mehr, je nach Aufgabenbereich (mit unserem Vertretungsplaner oder Oberstufenkoordinator will ich für das Geld nicht tauschen). Autor dürfte als Nebentätigkeit gut laufen, entweder Schulbücher oder Bücher mit komischen Geschichten aus der Schule...oder tragischen, je nach charakterlicher Veranlagung des Autors. ;)

    A14er hier: Lohnt sich finanziell eher nicht als Aufstieg von A13Z, die zusätzliche Arbeit ist vom Stundenlohn her schlechter bezahlt, als der reguläre Anteil.
    A15 ist finanziell ein größerer Sprung, lohnt sich in der Stundenlohnrechnung aber vermutlich auch nur, wenn man einen Anteil aus der Leitungszeit abbekommt. Dafür steigt ab hier der Gestaltungsspielraum in der Schule (wenn die Schulleitung delegieren kann). Ist halt die Frage, ob man das als Ziel hat oder einfach nur unterrichten will.

    Erstes Tabellenblatt: fortlaufende Liste der Fehlzeiten Anzahl, Art (entschuldigt und unentschuldigt) und Name mit (falls benötigt) Angabe von Datum, Stunde, Kurs - nach dem ersten Eingeben werden die Schülernamen sowieso vervollständigt
    Zweites Tabellenblatt: Schülerliste mit Berechnung der kumulierten Fehlzeiten

    Die Anforderung Master ist doch höher als 9 Semester Regelstudienzeit...ich verstehe gerade das Problem nicht (kommt aus einem Bundesland in dem BA+MA 10 Semester Regelstudienzeit haben). Du hast aber natürlich Recht, ist inzwischen geändert worden (z.B. §21 BLV).

    Die Frage ist doch: Hat der Schulleiter der kleinen Grundschule genauso viel Verantwortung wie der Schulleiter der großen Grundschule, der kleinen Gesamtschule oder des großen Gymnasiums? Wenn er 20 Stunden unterrichtet, dann ist er offensichtlich im Wesentlichen Lehrer und nur zum Teil Schulleitung, dann dürfte A14 ok sein, ist es eine große Grundschule, dann gerne auch A15...wenn er 1000 Grundschüler hat...meinetwegen auch A16...gibt es das?

    Die Grenze im Beamtenverhältnis ist nicht BA/MA, sondern eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.

    @Ontopic: Fair wäre eine Besoldung nach Schulgröße (ist ja an anderen Schulform ähnlich) bei der die Leitung bis auf A15Z hoch kommen kann. Ich kenne ehrlich gesagt keine Grundschule die so groß wäre wie ein durchschnittliches Gymnasium oder eine Gesamtschule und doch, die Aufgaben wachsen mit der Größe, aus dem Grund wird die Leitungszeit nach der Größe der Schule (und der Schulform) bemessen. ;)

    Das ist ein Wunsch den ich von Fremdsprachenkollegen öfter bereits gehört habe (deswegen hatte ich ihn eben vergessen, aber mich dann beim Lesen gerade wieder erinnert):

    Abwertung gemäß wichtiger Kriterien (wie bei Stiftung Warentest), z.B.: "Die Gesamtnote kann maximal eine Note besser sein, als die Note im Bereich Sprachbeherrschung." --> Was nützt eine tolle Analyse, wenn man sich bei der Sprachbeherrschung nur denkt: In welcher Sprache schreibt der und benutzt er lateinische Schriftzeichen?

    Für Geschichte umsetzbar: Der Erwartungshorizont ergibt zwar 11 Punkte, aber in zwei Aufgaben wurde einfach nur auswendig Gelerntes aufs Blatt gekotzt --> 8 Punkte

    - Schriftliche Abiturprüfungen in Deutsch/Mathematik/1. Fremdsprache
    - Zweitkorrektur in jedem Fach verblindet (d.h. ohne Name des Schülers bzw. der Schule) und ohne Korrekturzeichen des Erstkorrektors an fremder Schule (am besten direkt in Kopie bevor der Erstkorrektor anfängt)
    - bundesweit einheitlicher Lehrplan (zumindest in Bezug auf die Gegenstände, es kann nicht sein, dass in manchen Bundesländern komplexe Zahlen behandelt werden und in anderen Zahlen einfach als generell komplexes Thema behandelt werden)
    - klare Vorgaben was zu welchen Anteilen in die SoMiNo hineinspielen soll, denn da werden mehr als 1/3 der Punkte des Abiturs vergeben.

    Ich würde ihr auch (bei der verfahrenen Situation in Rücksprache mit der Schulleitung) einen Termin vor Schulbeginn anbieten. Ich biete selbst recht häufig 7:15 an, weil das für berufstätige Eltern eigentlich immer machbar ist und mich deutlich weniger belastet als ein Termin am frühen Nachmittag.

    Gibt es in Hamburg eine Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte in der was zu maximal zulässigen täglichen Arbeitszeiten und Ruhezeiten steht? Wenn der Termin spät genug liegt, könnte man darüber argumentieren...

    Die telefonische Information ist sehr häufig ein Problem, weil darin auch schon einmal Sachen gesagt werden, die in einem Schreiben nicht stünden. Wenn die Elternzeit aus so einem Grund abgelehnt wird, ab zum Personalrat und Widerspruch gegen die Entscheidung mit der Begründung des Sachgrundes (ausführlicher als im ersten Antrag). Wenn es einen gibt, dann ist das auch nicht rechtsmissbräuchlich und muss durchgehen.

    Ist bei mir ja schon ein bisschen her, aber in großen Teilen an meiner Heimatuniversität immer noch so:
    Analysis I ist Analysis I, die Vorlesung wurde früher von Lehramt und Diplom heimgesucht und jetzt halt vom Fach-BA und vom Lehramt-BA. Für die Grundschullehrer gab es in der Tat eigene Veranstaltungen, die hießen dann Grundlagen der Arithmetik oder Grundlagen der ... und da wurde dann halt der Schulstoff zu dem Themengebiet fachwissenschaftlich vertieft abgehandelt. Das wäre niemals als Fachwissenschaft anerkannt worden, umgekehrt konnte man sich seinen WT I Schein durchaus auf Grundlagen der Stochastik umschreiben lassen, aus einer sehr einfachen Überlegung heraus: Wer WT I schafft, der schafft auch Grundlagen der Stochastik...ohne hinzugehen...wenn er um zwei Uhr nachts geweckt und die Klausur vorgesetzt bekommt...

    P.S.: Dafür haben die GHR Leute deutlich mehr Fachdidaktik im Studium drin, das käme natürlich on top. :)

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