Durchschnittliche Rente Frau: 622€ (West) / 928€ (Ost)
Mindestversorgung sind 35% der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder (falls mehr) 65% der Höchststufe von A4 (betrifft Lehrer in der Regel nicht). Lediglich 1,2% der pensionierten Beamten liegen unter 1.000€ (Quelle: Focus - auch wenn der Artikel echt nicht gut ist[/url]). Scheint irgendwie kein Massenphänomen basierend auf lebenslanger Teilzeit zu sein.
Beiträge von Valerianus
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Das Rechenbeispiel mit den 2.000€ beruht auf 50% Teilzeit während des gesamten Berufslebens (was für die Kinderbetreuung wohl nicht in dem Maße benötigt würde). Außerdem berechnet sich die Pension auch nicht auf dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre und es wird auch kein "Lebensmittel" gebildet, zumindest nicht in NRW oder im Bund, Du müsstest für die Maximalpension auf 40 Jahre Dienstzeit (inkl. Anrechnungszeiten wie Studium, Wehrdienst, etc.) kommen und 50% Teilzeit zählen dabei halt als halbes Jahr Dienstzeit.
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35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes sind einfach eine Menge Geld. Versuch mal auf eine Rente von fast 2.000€ zu kommen. Ok, davon gehen Steuern und Krankenversicherung ab, aber auch danach ist das verdammt viel Geld für jemanden der sein Leben lang "nur" 50% Teilzeit gearbeitet hat.
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Selbst mit Teilzeit und Steuerklasse V wird das schwierig...die Beiträge der privaten Krankenversicherung schlagen dann zwar richtig übel zu Buche, aber man darf nicht vergessen, dass man a) die Sozialversicherungsbeiträge spart und b) später mindestens mit der Mindestpension aus der Nummer rauskommt, die man als Rente durch Teilzeit im Leben nicht erreichen könnte.
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Es ist auch nicht richtig, aber wie gesagt irrelevant, weil die Entscheidung jetzt bei der Bezirksregierung liegt, die prüfen sowohl rechtlich, als auch fachlich und entscheiden dann abschließend (und die haben echt keinen Bock auf Klagen die sie verlieren könnten, sind also eher schülerfreundlich, außer die Schule hat eine echt überzeugende Begründung geschickt).
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Das ist schön, wenn das für dich vorliegt. Jetzt schaust du mal im Verwaltungsverfahrensgesetz NRW nach (Tipp: §46) und dann bleiben wir vielleicht bei "ist völlig egal".
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Es gibt von jeder Bezirksregierung sehr genaue Erläuterungen dazu, wie so ein Verfahren abläuft. Als SV-Verbindungslehrer sollte man was so etwas angeht schon fit sein, wenn man Schüler in die Richtung beraten will. Detmold finde ich am ausführlichsten, die vorzulegenden Unterlagen sind aber an die jeweilige Bezirksregierung anzupassen.
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Falls die Schule Schule dem Widerspruch nicht abhilft, teilt sie dem Beschwerdeführer lediglich mit, dass das Ganze an die nächsthöhere Behörde weitergeleitet wurde. Es gibt keinen Bescheid und keine Begründung, das macht dann das Schulamt, bzw. die Bezirksregierung (mit deren endgültiger Entscheidung). Ein Ausbleiben der Mitteilung stellt keinen relevanten Verfahrensfehler dar, da dadurch die Rechte des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt werden.
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Wenn es eine kirchliche Schule ist: Wer ist der Träger? Habt ihr schon einmal mit deren Mitarbeitervertretung (MAV) gesprochen?
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Die Anforderungen sind ein Scherz und hier zu finden. Das erfüllt jeder Mensch der über beide Arme und Beine verfügt und Schwimmen kann.
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Der Zeitpunkt macht den Unterschied zwischen §331 Vorteilsnahme im Amt und §332 Bestechlichkeit aus. Vorteilsnahme ist es auch dann, wenn die Schüler alle ihr Abiturzeugnis haben und mir danach ein Geschenk für 500€ machen. Man muss sich doch nur den Paragraphen ansehen.
ZitatEin Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was muss erfüllt sein?
Amtsträger sein: check (Beamter - Angestellte sind die besonders Verpflichteten)
für die Dienstausübung: check (die schenken mir das ja, weil ich sie unterrichtet habe)
Vorteil annehmen: check (ein Geschenk ist ein Vorteil)Jede Annahme ist grundsätzlich verboten, es sein denn es gibt nach Absatz 3 eine Ausnahmegenehmigung und die gibt es in NRW für Lehrkräfte bei Geschenken von geringem Wert von Gruppen aus sozialadäquatem Anlass.
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@O. Meier: Die Schule ist eine nicht-rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Du kannst natürlich in deinem Namen und als Privatmann einen Reisevertrag für deine Klasse unterschreiben, das wäre aber ziemlich bescheuert. Der Sachaufwandsträger aller Schulen, egal ob öffentlich oder Ersatzschule, ist immer der Schulträger. Der Sachaufwandsträger ist auch, wie der Name schon sagt, dafür zuständig alle Sachaufwendungen zu tragen, so zum Beispiel die Kosten für Klassenfahrten. Der Schulleiter ist der Vertreter des Schulträgers an der Schule und hat Vollmacht für diesen Verträge zu schließen. Das passiert regelmäßig bei den Schulbüchern, bei Klassenfahrten, bei der IT-Neuaustattung, also ja der Landesbeamte gibt das Geld der Kommune aus, im Rahmen der festgesetzten Budgets (bei Klassenfahrten wird das über die Eltern refinanziert, da ist es der Kommune noch mehr egal). Wenn im Wandererlass was von "Vertrag im Namen der Schule" steht, ist das juristisch übler Bullshit, eben weil: Schulen nicht-rechtsfähig sind. Sie können gar keine Verträge schließen.
Rechtsgrundlage: §6 Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW: "Öffentliche Schulen sind nichtrechtsfähige Anstalten des Schulträgers."
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Ich hab in den Erklärungen irgendwo den Punkt verpasst, an dem ein Lehrer an irgendjemanden in Zusammenhang mit einer Klassenfahrt Geld zahlt, mit Ausnahme der eigenen Reisekosten. Der Vertrag besteht immer zwischen Schulträger und Reiseveranstalter, d.h. es ist auch der Schulträger in der Pflicht für die Zahlung zu sorgen (ggf. über die SL oder das Sekretariat). Warum sollte ich als Lehrer Geld für den Schulträger vorstrecken? Der ist viel reicher als ich...
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Das wird in den einzelnen Ländern und dort den einzelnen Ministerien unterschiedlich gehandhabt. Für Lehrer in NRW liegt die Freigrenze bei ca. 20€ aus sozialadäquatem Anlass, Kuchen und Schokonikolaus wären also ok. Beim Finanzamt wäre beides verboten.
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§331 StGB ist eigentlich so unklar nicht:
ZitatEin Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Fachleiter macht sich strafbar. Der Ehemann der seiner Ehefrau etwas schenkt, selbstverständlich nicht. -
Die aktuellen Informationen dazu sind erst vom März, kann ja sein, dass das noch nicht alle Kollegen gesehen haben: [19.03.2019] Korruptionsprävention, Umgang mit Angeboten zur Schulfotografie, Erstellung von Grußkarten, o.ä.
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Das war nicht meine Einschätzung, sondern der Hinweis eines Verwaltungsrichters bei meiner letzten Rechtsfortbildung. Das ist rechtswidrig, weil die Änderung ein überraschendes, zum Zeitpunkt des Verwaltungsvertrags (gemäß §54 BVVerfG, gilt analog auch in den VVerfG der einzelnen Länder, entsteht die Zahlungsverpflichtung der Eltern durch solch einen Vertrag in dem sie zusichern die Sachkosten zu übernehmen für die ansonsten der Schulträger aufkommen müsste) für die Eltern nicht absehbares und abschätzbares Element ist. Wenn dir das um die Ohren fliegt, ist weder dein Schulleiter, noch der Schulträger vor dir (außer die Einverständniserklärungen laufen bei euch auch direkt über die Schulleitung), sondern du hast die Klage am Hals.
Wenn ein Schüler wegen disziplinarischem Verhalten ausgeschlossen wird, sind die Eltern selbstverständlich zur Zahlung verpflichtet (ergibt sich ebenfalls aus dem Verwaltungsvertrag). Der Schüler kann aufgrund seines Fehlverhaltens nicht mitfahren, nicht weil die Schule besonders gemein wäre. Und auch da gilt: Das muss der Schulträger wissen, ob er das Geld einsammelt. Er ist zur Zahlung der gesamten Summe vertraglich verpflichtet, wie er an die Kohle der Schüler kommt ist nicht mein Problem, wenn die Einverständniserklärungen da sind.
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alias: Das ist krass rechtswidriges Verhalten und fliegt dir vor jedem Gericht um die Ohren. Die Eltern würden damit ja quasi eine Bürgschaft für alle anderen Eltern übernehmen, d.h. im Extremfall springen 25 von 26 ab und einer soll die Gesamtkosten tragen? Wie du das sauber in einen Vertrag bekommst und dann erwachsene Menschen dazu bekommst, das zu unterschreiben, ist mir ein Rätsel.
Rechtmäßiges Vorgehen:
Angebot des Reiseveranstalters einholen für den Fall "alle SuS fahren mit"
1.) Einverständniserklärungen samt Zahlungsverpflichtung durch die Eltern unterschreiben lassen, dabei auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung (privat zu organisieren) hinweisen
Sind alle vorhanden? Falls ja: Weiter mit 2
Sind nicht alle vorhanden? Reiseveranstalter anfragen, ob Preis gehalten werden kann: Falls ja: Weiter mit 2
Falls nein: Reise entfällt2.) Der Schulleiter bucht die Reise mit Vollmacht des Schulträgers, alternativ buchst du mit Vollmacht des Schulleiters (bei Reisen die seit Jahren so stattfinden)
Bezahlen alle Eltern? Falls ja: Weiter mit 3
Falls nein: Scheiß drauf, das ist das Problem des Schulträgers und für dich und die Schule irrelevant. Weiter mit 3,3.) Auf in den Bus, ins Flugzeug, womit ihr halt los wollt.
Das "Scheiß drauf" mag irritieren, aber Schulen sind in Deutschland nicht-rechtsfähige öffentliche Anstalten und können gar keine Verträge abschließen. Wenn der Schulleiter unterschreibt, dann tut er das als Vertreter des Schulträgers und damit ist das Ganze ein Problem zwischen Schulträger und Reiseveranstalter, bzw. Schulträger und Eltern. Sollen die sich doch damit rumärgern, damit hast du nichts am Hut.
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Der Lehrerrat und die Schulleitung können hier aber natürlich der Lehrerkonferenz vorschlagen, dass Klassenlehrer aus dem Anrechnungsstundentopf entlastet werden. Wenn das da angenommen wird, spricht da doch nichts gegen. (Quelle)
Dass es dafür an Grundschulen nichts gibt, liegt doch eher daran, dass es am Gymnasium 0,5 Anrechnungsstunden pro SI-Stelle und 1,2 Anrechnungsstunden pro SII Stelle gibt und in der Grundschule 0,2 Anrechnungsstunden pro Stelle (und weniger Stellen pro Schule).
Beispiel: Wir haben bei uns an der Schule knapp 45 Anrechnungsstunden (+ ein paar mehr, weil wir wenig ältere Kollegen haben und wir die "Bonusstunden" daraus auch für Entlastung nutzen können). Eine Grundschule mit 10 Vollzeitkollegen hat...2...
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Für Geschenke von höherem Wert muss in NRW nicht die Schulleitung, sondern die Bezirksregierung zustimmen und die macht das so ungefähr niemals.
Quelle (wurde vor ~3 Jahren an alle Lehrer im Landes- und Ersatzschuldienst versandt).
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