Willkommen zurück. Mögen wir wie bisher oft unterschiedlicher Meinung sein. Wenn zwei Menschen immer wieder die gleichen Ansichten haben, ist einer von ihnen überflüssig.
Beiträge von Valerianus
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Die richtige Verwendung von Fachsprache ist Grundlage jeder Diskussion in der Fachbegriffe genutzt werden sollen. Du verweigert konsequent die Nutzung der richtigen Fachsprache (die jetzt wirklich keine theologische ist), das finde ich für jemanden der studiert hat einfach sehr befremdlich. Wir leben in einem säkularen Staat, deine Aussage von oben ist also, mit Verlaub gesagt, vollkommener Blödsinn. Ich verstehe aber was du meinst, immerhin ist es ein in unserem Beruf häufiger vorkommendes Problem, dass Menschen sich nicht in angemessener Fachsprache ausdrücken können: Du würdest gerne in einem laizistischen Staat leben. Dann schreib das doch einfach.
@Buntflieger: Es geht auch darum, dass man Gottes Namen nicht leichtfertig aussprechen soll, insbesondere dann nicht, wenn man auf ihn schwört. In der amerikanischen Verfassung steht z.B. keine religiöse Bekräftigungsformel drin (das "so help me God" wird seit Washington einfach so dazu gesprochen), weil Mt 5,34 in manchen christlichen Auslegungen sehr ernst genommen wird.
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Es geht bei der Formel nicht zwingend um Beistand, sondern auch um eine Selbstverpflichtung vor einer (für die Person die schwört) höheren Instanz. Ist einsichtig, warum das für eine gläubige Person (die an ein Leben nach dem Tod glaubt) eine höhere Bindungskraft erzielt, als ohne diese Bestärkung?
@"O. Meier': Hilft sowieso nicht, aber man soll ja nie aufgeben!
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ob das Wochenende mitzählt, hängt von der Frage Beamter oder Angestellter ab (§15 ADO).
Und für NRW: ab dem 4. Tag braucht es die AU (§ 62 Abs.1 S.2 LBG NRW oder §15 ADO). -
Manche Leute verstehen den Unterschied zwischen säkular und laizistisch wirklich immer noch nicht. Preußen im 19. Jahrhundert war ein säkularer Staat, aber ganz sicher nicht laizistisch.
@Bolzbold: Welcher dieser Punkte ist deiner Meinung nach juristisch unklar? Das Kopftuch und die Beschneidung sind juristisch abgefrühstückt, die anderen beiden ziemlich eindeutig. -
In Nordrhein-Westfalen wird Religionsunterricht in acht Bekenntnissen angeboten:
- evangelisch,
- katholisch,
- syrisch-orthodox,
- orthodox,
- jüdisch,
- islamisch,
- alevitisch – im Rahmen eines Schulversuchs,
- nach den Grundsätzen der mennonitischen Brüdergemeinden in Nordrhein-Westfalen – im Rahmen eines Schulversuchs.
Wenn es weitere große Religionsgemeinschaften in NRW gibt, könnten die das sicherlich auch im Rahmen eines Schulversuchs anbieten lassen. Das mit der Religionsfreiheit nimmt die Landesregierung üblicherweise recht ernst.
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Für den häuslichen Teil der Arbeitszeit ist der AN natürlich selbst verantwortlich.
Das ist falsch. Was meinst du warum Unternehmen wie McKinsey, KPMG, pwc ihren Beratern inzwischen unter Strafe verbieten zu spät abends oder nachts auf ihre berufliche eMail zuzugreifen. Der Arbeitgeber ist auch bei Homeoffice-Aufgaben für die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß ArbZG verantwortlich (gilt nicht für Beamte).
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Such mal bei Amazon nach sound machine (ich hab mal eine von einer Klasse geschenkt bekommen als Abschiedsgeschenk). Alternativ die App Instant Buttons...alles ganz brauchbar in Unterricht und Konferenzen.
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Kompetenzmatrix: Es wäre natürlich toll, wenn jeder Lehrer immer überall den höchsten Wert hat, aber es geht darum, welchen Wert man braucht, nicht darum welcher optimal wäre. Vielleicht reicht Empathie 2 ja aus, auch wenn 4 natürlich schöner wäre.
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Geht es dir um das Format? Das benutzen in Deutschland doch einige größere Unternehmen (Stichwort: Kompetenzmatrix).
Geht es dir inhaltlich um die Frage? Ich kann das ja nur für Kollegen beantworten, die ich real kenne und da liegen die meisten bei 1 oder 2, d.h. offensichtlich ist Unterricht möglich, ohne dass man bei dem Item ein besonders hohes Niveau erreicht. -
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich ein,bis zum 20.12.2019 an unserer Online-Befragung zum Thema „Kompetenzen für die Zukunft der Bildung“ teilzunehmen:https://www.soscisurvey.de/Bildung_mit_Zukunft/
Warum lohnt sich Ihre Teilnahme? Der HR-Kreis – Forum für Personalvorstände zur Zukunft der Arbeit von acatech möchte ein zielgruppenorientiertes Führungskräftetraining für Lehrkräfte entwickeln. Ihre Einschätzungen und Anregungen sind für die weitere Arbeit in diesem Projekt sehr wertvoll: Das Training basiert auf den Kompetenzen, die u.a. in dieser Umfrage erhoben werden. Gerne bieten wir Ihnen ein, an diesem Training teilzunehmen.
Was ist der Hintergrund des Vorhabens? Auch auf den Bildungsbereich hat die Digitalisierung erhebliche Auswirkungen. Der DigitalPakt Schule fokussiert den Ausbau von digitalen Lerninfrastrukturen und zugehörigen pädagogischen Konzepten. Neben den technischen Aspekten sind vor allem auch die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zum Lebenslangen Lernen sowie zum Umgang mit neuen, bislang unbekannten Herausforderungen von zentraler Bedeutung.
Im Zuge der Veränderungen wird sich auch die Rolle der Lehrkräfte ändern: vom Wissensvermittler zum Lernbegleiter und Coach. Hieraus ergibt sich die Frage, welche Fähigkeiten und Kompetenzen der Lehrenden in Zukunft noch wichtiger werden.
An wen können Sie sich bei Fragen wenden? Bei Rückfragen zum Projekt oder zum Fragebogen können Sie gerne das Projektteam von acatech kontaktieren:
Luise Ortloff (ortloff@acatech.de) und Katharina Winkler (winkler@acatech.de).
Um ein breites Fundament für unser Führungskräftetraining für Lehrkräfte zu schaffen, ist jeder ausgefüllte Fragebogen wichtig.Ich finde das Thema spannend und fand den Ansatz ganz zielführend die in Zukunft erwarteten und aktuell vorhandenen Fähigkeiten bei Lehrern abzugleichen. Ist ein relativ langer Fragebogen (ca. 15-20 Minuten) und nein, man beantwortet nicht zweimal dasselbe.
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Art. 7 Absatz 3 Satz 3 Grundgesetz: "Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen." - case closed
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Monokausale Erklärungen sind in Geschichte wohl immer problematisch, aber mir scheint die (fachwissenschaftlich gedeckte) Theorie, dass das Wahlverhalten in Deutschland mit den Erfahrungen des Kulturkampfes und der durchaus sichtbaren Abgrenzung zwischen katholischer Kirche und Nationalsozialismus zusammenhing und dass in Italien und Spanien die Kirche von den jeweiligen faschistischen Herrschern stärker eingebunden worden ist, doch nicht völlig unplausibel um sie mit so einem hochwertigen Vergleich abzutun.
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Möchtest du jemandem Unehrlichkeit unterstellen oder was soll die Andeutung?
I'm not questioning your honesty, i'm denying its existence. Die Quellen nach denen du fragst hat @DeadPoet doch schon längst genannt.
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Danke für die Ehrlichkeit.
Die stünde manch anderem ebenfalls gut zu Gesicht. Bei manchen fragt man sich ja regelmäßig, wie man ein Lehramtsstudium ohne empirische Grundbildung durchstehen kann und wundert sich dann ein bisschen weniger über die Vorurteile gegenüber Lehramtsstudenten an Universitäten...
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Der Hauptgrund warum katholische Geistliche statistisch häufiger interniert waren (im Vergleich zu denen anderer Konfessionen) ist relativ leicht zu erläutern:
1.) Rabbiner wurden nicht als Geistliche erfasst
2.) Polen war und ist erzkatholisch und daher stammten mehr als die Hälfte aller internierten Geistlichen. Die Chance für einen deutschen katholischen Priester interniert zu werden, dürfte eher gering gewesen seinDer Zusammenhang zwischen Wahlverhalten und Konfession ist schon lange wissenschaftlich nachgewiesen, aber ist immer schön zu sehen welche Seite nicht auf Argumente eingeht. Bei Korrelationen gibt es mehrere Möglichkeiten in Bezug auf Kausalität, die Population der Störche-Geburtenrate-Variante ist sicherlich eine davon, aber sicher nicht die theoretisch fundierteste.
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Ok, noch einmal vier Nachfragen:
1.) Auf welcher Rechtsgrundlage oder demokratischen Grundlage erhebt ihr eure Forderung? Ich bestreite nicht, dass ihr sie stellen dürft, ich bestreite lediglich, dass ihr diese auf legitimem Weg durchsetzen könnt in der näheren und mittleren Zukunft (bei fortgeschriebenem Mitgliederverlust der beiden großen christlichen Konfessionen). In Deutschland gehört die Mehrheitsgesellschaft einer der großen monotheistischen Religionen an und für Grundgesetzänderungen braucht man eine 2/3 Mehrheit und Artikel 7 GG ist absolut eindeutig was den Religionsunterricht angeht.
2.) Auf welcher Grundlage wird eine kulturell-christliche Prägung Westeuropas (wir müssen das gar nicht auf Deutschland beschränken) abgelehnt? Vielleicht erscheint mit das nur widersinnig, weil ich viel mittelalterliche Geschichte Geschichte studiert habe, aber die christliche Prägung fällt doch jedem auf, der durch irgendeine nicht im 2. Weltkrieg völlig zerbombte Stadt läuft.
3.) Hast du verstanden, dass die von mir o.g. Beispiele (z.B. zu Homosexualität) in dem Sinne gemeint waren, dass unsere kulturelle Prägung in Bezug darauf bis ins letzte Jahrhundert hinein grundlegend christlich war? Homosexualität war in der Antike kein Problem, die jüdisch-christliche Tradition hat sie sehr lange vehement abgelehnt und bekämpft und erst seit einigen Jahrzehnten werden die westlichen Gesellschaften in dem Bereich wieder liberaler. Das ist keine Wertung von richtig oder falsch, sondern ein Hinweis auf einen historischen Fakt, der klar belegt, dass unsere Kultur und Moral häufig christlich geprägt war oder (noch?) ist.
4.) Seit wann ist es legitim dem Anderen einfach Unsinn in den Mund zu legen, nur weil man nicht lesen kann? Beispiel: "aktuell relevanten Einfluss von christlicher Musik und christliche Kunstwerke" --> davon hat niemand etwas gesagt, es ging um den Einfluss des Christentums auf die europäische Kultur und da reicht eine Name, dann ist eure ganze Argumentation im Eimer...Bach. -
Der erste Link bei mir ist Ipsos...scheint bei dir ein personalisiertes Interesse zu sein.
Hast du denn belastbare Zahlen dazu, wie viele Menschen statistisch offiziell gläubig, aber dennoch für die Abschaffung des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts sind? Falls nein, schenk dir doch bitte den Hinweis "dass du meine Fragen nicht beantwortest". Ich versuche immerhin nicht mit alternativen Fakten zu argumentieren...o.OVor allem: Welche Fragen?
Ich hab eben schon geschrieben, dass es nicht um eine Wertung oder ähnliches geht, dass aber der Kern unserer Werte auf jüdisch-christlichen Werten beruhen und eben gerade nicht auf mediterran-antiken oder germanischen Traditionen. Unser Rechtssystem...das beruht auf germanischen und römischen Werten. Willst du das abstreiten? Wie gesagt: Lies Max Weber, ist zwar schon 100 Jahre alt, aber definitiv spannender als 80% der Postings in diesem Thread.P.S.: Das Äquivalent zur Konfirmation ist die Firmung, die Erstkommunion ist nicht einmal ein Sakrament (begründet aber die volle Teilnahme an der Eucharistiefeier).
P.P.S.: Noch einmal zu den 70%: Hier ist noch einmal die Quelle, immerhin gab es in NRW immer schlimme Probleme mit dem Leseverständnis bei PISA - für NRW sind es sogar 78%. -
Tut mir leid, ich mach hier keine informationstechnische Grundbildung für Fünftklässler, aber ich mach mal eine Ausnahme: Klick mich! - der erste Link ist für Europa ganz brauchbar, vielleicht hast du ja Ideen wie du Daten für den Rest der Welt erhalten könntest.
Machen wir es mal historisch:
Abtreibung ist aus der antiken Philosophie heraus ein brauchbares Mittel zur Planung der Populationsentwicklung und das mildere Mittel im Vergleich zur Kindstötung durch Aussetzung (kein Mord nach antikem Verständnis!). Wer hat's verboten? Die Christen...
Selbsttötung ist in der antike generell nicht negativ behaftet, nicht ganz so positiv wie in manchen asiatischen Kulturkreisen, aber manchmal durchaus angemessen. Wer hat's verboten? Die Christen (allerdings auchum die Leute vom freiwilligen Märtyrertum abzuhalten)
Monogamie gab es auch in der Antike, allerdings hauptsächlich für die Frauen. Wenn die Männer nebenher ihren Spaß hatten war das kein Problem, solange daraus keine legitimen Erben entstehen sollten. Die Gallier haben in weiser Voraussicht die Erbfolge über die Mutter geregelt, da war klar, dass das Kind zur Familie gehört. Wer hat's verboten? Die Christen die Spaßbremsen
Bildung ist ein weites Feld und da liegt der Konfuzianismus (als Philosophie) sicherlich weit vorne, aber woher kommt unser Schulsystem, unsere Universitäten oder die wissenschaftliche Methodik (Ockham, Bonaventura, Thomas von Aquin, Roger Bacon, Francis Bacon, u.v.m.)?@Kalle29: Es ging mir bei den Beispielen nicht darum zu sagen, dass all diese Positionen in ihrer aktuellen Position gut seien, aber nehmen wir das Beispiel der Homosexualität: Das ist in der Antike weitgehend unproblematisch, egal ob in Griechenland, Rom, Ägypten (für den penetrierenden Part) oder bei Kelten und Germanen (auch wenn da die Quellenlage gelinde gesagt schwierig ist), wird durch das Christentum aber extremst tabuisiert. Ohne das Christentum hätte es dieses Tabu definitiv nicht gegeben.
Und ich würde Artikel 7 GG noch einmal lesen, vielleicht hilft's. Ansonsten würde ich auf die Auslegung des BVerfG verlassen, die scheinen mir juristisch kompetenter als du.
Ich find's übrigens toll, wie du ignorierst, dass in Deutschland 70% aller Menschen nicht deiner Meinung sind. Aber das ist ein häufiges Gedankenmuster bei...ach lassen wir das... -
Darf die Schule das machen? Ist das dein Ernst? Die Frage ist doch wohl eher: Durfte der Schüler das machen was er getan hat und die Schule hat das mit "nein" beantwortet. Jetzt muss er selbstverständlich mit den Konsequenzen für sein Verhalten leben.
Als Hilfe für den Jungen: Daniel Jung, Sebastian Schmidt, Johann Beurich bei Youtube suchen, wenn er wirklich will, lernt er da sicher nicht weniger als in der Schule (wo er ja vermutlich weniger interessiert dabei gewesen ist...ich hab zumindest noch nie eine Ordnungsmaßnahme gegen jemanden beschließen müssen, der im Unterricht regelmäßig mitarbeitet). Bis zum Erbrechen Übungsaufgaben mit Lösungen findet er z.B. bei http://www.aufgabenfuchs.de
P.S.: Rechtsmittel sind für den Fall zwar möglich, aber regelmäßig nutzlos, weil der Widerspruch gegen die Maßnahme "Ausschluss vom Unterricht" keine aufschiebende Wirkung hat. Da müsste direkt vor dem Verwaltungsgericht ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt werden und das mit allen entsprechenden finanziellen Konsequenzen.
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