Beiträge von Valerianus

    Interessant wäre doch, wo bei der normalverteilten Größe der Erwartungswert liegt und wie groß die tatsächliche Streuung ist :aufgepasst: Da einfach pauschal die 3 als Standard anzusetzen, finde ich ehrlich gesagt... nicht so optimal.

    Vermutlich handelt es sich eher um einen Leistungsquotienten mit gesetzten statistischen Kenngrößen (wie beispielsweise beim IQ). Beim IQ wird auch vorher gesagt, dass der Mittelwert 100 und die Standardabweichung 15 ist, dann werden für unterschiedliche Altersgruppen jeweils eine Normstichprobe genommen und mit den ermittelten Werten entsprechend skaliert. Das geht bei Leistung ganz genauso. Wenn du die Skala des Ministeriums nimmst, wird MW = 3 und SD = 1 gesetzt und schon haben circa 2% noch 5 Punkte und ca. 15% 4 Punkte. Rein statistisch ist das überhaupt kein Problem, die Datengrundlage ist eher problematisch...der schwammige Kriterienkatalog wurde schon angesprochen, dazu kommen dann fehlende Objektivität (evtl) und Reliabilität (ziemlich sicher) durch unterschiedliche Schulleitungen und deren Umsetzung der Kriterien und schon ist das ganze Ding auf individueller Ebene nur noch sehr fragwürdig einsetzbar...im Großen und Ganzen erreichst du damit aber das Ziel: Begrenzte Ressourcen (Beförderungsstellen) rechtssicher verteilbar machen.

    Die Logik ist, dass Leistung als messbares Kriterium in einer so großen Gruppe definitiv normalverteilt ist und man gerne erkennen möchte, wer tatsächlich gut ist und ein durchschnittlicher Lehrer eben 3 Punkte erhält. Ist natürlich furchtbar gemein, wenn man sich doch so angestrengt hat und dann wird einem gesagt, dass man für diese Anstrengung bezahlt wird und dass das die meisten anderen Lehrer auch genauso machen. Witzig ist das, wenn überhaupt, nur aufgrund der Tatsache, dass bei den Schülernoten inzwischen recht oft linksseitig vor die Wand gefahren ("Inflation" beim 1,0er Abitur) und das auch so gewünscht ist...

    Ein paar Fragen, die sich sicherlich an einigen Schulen stellt, bzw. gestellt hat:


    • Wie genau ist bei euch die IT-Administration gelöst bei Fragen zum Support mit Dienstgeräten, Passwörtern für Onlinedienste, etc.?
    • Darf der Schulleiter eine Lehrkraft anweisen (d.h. auch gegen den erklärten Willen der Lehrkraft) Teile des IT-Support zu übernehmen?
    • Bei freiwilliger Übernahme: Welche "Boni" erhalten bei euch die Lehrkräfte, die das übernehmen (Anrechnungsstunden, Beförderung, etc.)?

    Zur Schaffung einer angemessenen Transparenz erfolgt die Bewertung der schriftlichen Arbeiten kriteriengeleitet.

    Meinst du das? Gibt es für NRW eine Definition für kriteriengeleitet? Ich hab für das mündliche Abitur in Geschichte ein Bewertungsraster für mich erstellt, das definitiv kriteriengeleitet ist, das aber nicht als EWH taugen würde, weil es generell für alle mündlichen Prüfungen, unabhängig vom Thema funktioniert.

    Hallo,

    Ich habe eigentlich eine kurze und recht einfache Frage, zu der ich aber gerade keine sinnvolle Antwort finde:

    Auf welcher Rechtsgrundlage müssen Erwartungshorizonte für Klausuren und Klassenarbeiten geschrieben werden?


    Im Schulgesetz und in der APO SI kommt das Wort nicht vor und in der APO GOSt nur in Bezug auf mündliche Abiturprüfungen.

    Für nachträgliche Entschuldigungen (Krankheit, etc.) seitens der Eltern ja. Für Beurlaubungen, ärztliche Bescheinigungen, etc. nicht, weil sowieso nur der Klassenlehrer im Klassenbuch entschuldigt. In der Oberstufe wird alles auf einer Karte eingetragen, weil da die Fachlehrer mit ihren Kursbüchern sowieso keine Übersicht haben.

    Rein rechtlich ist die Schulleitung für die Befreiungen zuständig (§43 Absatz 4 SchulG und RdErl. vom 29.05.2015), diese Aufgabe wird aber für Befreiungen an einzelnen Tagen in der Regel delegiert (ansonsten wird die Schulleitung mit Terminen von Kieferorthopäden totgeschmissen). Aus den vagen Beschreibungen, kann ich jetzt nicht wirklich viel ziehen, daher ein paar Fragen:


    1.) Ist das bei euch delegiert oder geht jede Befreiung zur Schulleitung?

    2.) Wie genau ist der "verbale Angriff" abgelaufen und ist "kleinlich" die Beleidigung?

    3.) Wieso glaubst du, dass dein Test und die letzte Stunde vor einer Klassenarbeit so außergewöhnlich wichtig sind, dass der Schüler seinen Termin dafür verschieben sollte? Geht es um die Versetzung oder einen Schulabschluss?

    4.) Woher weißt du, dass es keine Rücksprache mit den Eltern gab? Für einzelne Tage regele ich sowas komplett per Mail, davon kriegen weder Schüler noch Kollegen in der Regel etwas mit.


    Das kann jetzt alles sein von "Der Kollege ist ein Idiot, hält sich nicht an schulinterne Absprachen und geht dich im Lehrerzimmer wild an" bis zu "Du nimmst dein Fach viel zu wichtig und untergräbst die Entscheidungen von Kollegen vor Schülern".

    Aufsichten sind (in NRW) in der ADO festgehalten als Dienstpflicht und selbstverständlich haben auch befristet angestellte Lehrkräfte alle Dienstpflichten zu erfüllen. Die angeordnete Mehrarbeit kann (!) ein Entfristungsgrund sein, wenn dadurch die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschritten wird. Aber Mehrarbeit allein ist kein Entfristungsgrund, weil alle befristeten Arbeitsverträge (in NRW) Bezug auf die ADO und den TV-L nehmen und da steht drin was man zu tun hat als Lehrer. :)


    Wenn es einen Fall gäbe, bei dem sich jemand wegen Pausenaufsichten eingeklagt hätte, dann stünde der definitiv online.


    Quelle zur Mehrarbeit (da geht es darum, wenn die Vertretungsstunden nicht ausgeglichen werden, d.h. man arbeitet nachher tatsächlich mehr als im Vertrag steht)

    Die deutsche Rechtsprechung kennt keine Präzedenzfälle, deswegen ist das kein zielführender Ansatz. Oder in Hamburg habt ihr einfach ein paar sehr kreative Richter. Ich erinnere mich gut daran, dass in den 90ern fast alle Urheberrechtsklagen in Hamburg eingereicht wurden, weil das dortige LG völlig einen weg hatte und Urteile aus Hamburg regelmäßig vom dortigen OLG oder vom BGH kassiert wurde. Zweite Alternative wäre, dass eure Landesverwaltung einen weg hat und keine ordentlichen Arbeitsverträge erstellt.

    §103 SchulG NRW Abs. 3:

    "Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer muss der der Lehrerinnen und Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen können Planstelleninhaberinnen oder Planstelleninhaber sein, deren Beschäftigungsverhältnis dem einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar ist. Bei der Berufung in das Dienstverhältnis, bei Beförderungen in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter und bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen dann die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen. Das Beschäftigungsverhältnis der übrigen an der Ersatzschule beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer muss demjenigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar sein."


    Das müsste der relevante Teil sein.

    In Mathematik besteht (in der SI) die Möglichkeit Punkte für Form und Ordnung zu vergeben, allerdings würde ich auch hier maximal einen Punkt abziehen, wenn wirklich in jeder Aufgabe Rechtschreibfehler sind. Bolzbold; Ich hab den Abzug von Notenpunkten bisher einmal eingesetzt, allerdings in Geschichte und zusätzlich dazu, dass es 0/3 Punkten im Erwartungshorizont gab, aber der Schüler hatte in jeder Zeile mindestens einen Fehler, das war anders einfach unangemessen.

    Eine unnötige Impfung wiederum ist nach allen Regeln der ärztlichen Kunst zu vermeiden. Zumindest galt das bisher.

    Das ist so allgemein einfach Unfug, einfach mal die Impfempfehlung in Bezug auf MMR angucken. Man kann da vielleicht auch logisch argumentieren: Was spricht medizinisch gegen eine unnötige Impfung, die aber absolut sicher ist und im schlimmsten Fall leichtes Unwohlsein (Rötung, Schwellung, Kopfschmerzen) verursacht?


    Die zweite MMR Impfung für Kinder ist kein Booster, sondern soll einfach die Impfversagerquote aufbessern, aber man macht sich nicht die Mühe erst die Titer zu bestimmen. Dasselbe gilt für nach 1970 geborene Erwachsene...einfach rein und gut ist...

    Ich habe meine Liste gestern übrigens meiner Lebensgefährtin vorgelesen und sie gefragt um welche Partei es sich handelt. Bis zu den Kruzifixen (die habe ich als letztes vorgelesen) war sie ganz klar bei der AfD. Ergo ist die Partei, die in Deutschland am längsten den Kanzler gestellt hat, eigentlich "moralisch unwählbar". Oder man betrachtet das Ganze doch etwas differenzierter und nimmt zur Kenntnis, dass eine wählende Mehrheit in Deutschland genau sowas eigentlich hören will.

    Das ist eigentlich eine gute Zusammenfassung für die politische Situation in Deutschland, die ich seit Jahrzehnten teile und die im Lehrerkollegium und auch im Studium schon für Augenrollen gesorgt hat (und damals war für die Alternative Liste im Uni-Senat xD):

    Es gibt in Deutschland keine linke Mehrheit und die hat es auch nie gegeben, am nächsten dran war vielleicht mal Willy Brandt. Aber die anderen beiden SPD Kanzler (und jetzt auch Scholz) haben immer eine Politik der Mitte gemacht, sind dafür auch gewählt worden und im Gegenzug von ihrer Partei richtig auseinander genommen worden (und bald auch Scholz?). Deutschland ist ein durch und durch konservatives Land. ;)

    Artikel 33 GG - Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Wenn sich jemand mit höherem Statusamt bewirbt (der nicht offensichtlich unfähig ist), kann derjenige mit niedrigerem Statusamt im Grunde einpacken und wenn er doch befördert wird, wird die Stelle ziemlich sicher durch eine Konkurrentenklage blockiert...


    Ob nach ihrem Gesamtergebnis wesentlich gleiche Beurteilungen vorliegen, die einen solchen weiteren Vergleich ermöglichen, richtet sich nicht allein nach dem formalen Gesamturteil. Vielmehr gebietet es der Leistungsgrundsatz, bei einem Vergleich des Gesamtergebnisses auch etwaige Unterschiede im Maßstab der Beurteilung der Bewerber zu berücksichtigen. Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen. Hier wird in der Rechtsprechung der Fachgerichte vielfach angenommen, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt regelmäßig besser ist als diejenigen des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes. Mit einem höheren Amt sind regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden. Wo sich der Statusunterschied dementsprechend auf den Beurteilungsmaßstab ausgewirkt hat, ist er in den Beurteilungsvergleich einzustellen.

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