1.) ist rechtlich nur zulässig mit Einwilligung der Eltern und Alternativangebot für die Schüler, die das aus Datenschutzgründen nicht nutzen wollen
2.) ist rechtlich nicht zulässig und das Problem deiner Schulleitung
3.) ist nur das Problem deiner Schulleitung
Wie gesagt: Du bist im Landesdienst und setzt dich vorsätzlich über gesetzliche Regelungen hinweg. Musst du selbst wissen wie das zusammengehen soll. Ein Alternativangebot kann übrigens auch sein: "Wenn ihr Kind Dienst xyz nicht nutzen möchte, können wir gerne einen telefonischen Termin vereinbaren, um bestehende Probleme zu besprechen." --> habe ich in der gesamten Lockdownzeit zweimal gemacht, einmal ging es tatsächlich um inhaltliche Fragen, das andere Mal war Support um den Dienst (bei mir Discord) ans Laufen zu bekommen. Das stand aber grundsätzlich schon in dem zitierten Text, also gehe ich davon aus, dass du den nicht wirklich gelesen hast.