Beiträge von Valerianus

    Jeder Leutnant hat studiert.

    Komisch, als ich da war hatten wir als Zugführer einen Leutnant vor seinem Studium und beide Schulfreunde von mir die zum Bund gegangen sind waren schon Leutnant bevor sie eine Bundeswehruniversität von innen gesehen hatten und haben als Oberleutnant abgeschlossen. Die Reihenfolge bei 12 Jahren war bei beiden 4 Jahre Dienst, 4 Jahre Studium, 4 Jahre Dienst.

    Für das Eingangsamt geht es nur um die formelle Qualifikation, danach geht es um höhere Verantwortung.


    Ein Stabsfeldwebel und ein Leutnant bekommen beide A9.

    Militärgeistliche haben halt üblicherweise studiert und sind damit im höheren Dienst (A13h), wenn du als Offizier studiert hast, bist du danach auch Major/Korvettenkapitän (A13). Seehauptkapitän ist kein militärischer Dienstgrad, der Vergleich ist also etwas krumm...

    Das war ein Q2 Kurs, aber ich glaube, dass der größte Unterschied der zwischen Realität und Fiktion ist. Bilder von Senfgasopfern im 1. Weltkrieg sind auch ohne Bewegtbilder schockierend und sollten mMn nur in der SII genutzt werden Wenn die dasselbe in einem Spielfilm sehen, ist es weit weniger erschütternd...

    300? Den Film finde ich gut - als Unterhaltungsfilm. Ich bin ja kein Geschichtslehrer. Mir ist klar, dass ein paar Dinge dort historische Bezüge haben, aber in dem Film ist doch auch viel Unsinn zu sehen, der weder geschichtlich noch militärisch stimmt.

    Darum geht es gerade, weil das im Film auch den Schülern sofort auffällt. Wenn die Herodot und Thukydides lesen, nehmen sie die Darstellung der Perser oder der Schlacht bei den Thermopylen daraus als objektive Wahrheit an, obwohl es eben hier auch um Fremdwahrnehmung, Barbarenbegriff, etc. geht.

    Das mit der Doku vielleicht zur Klarstellung: Die gesamte Dokureihe (mehrere Teile) ist von der FSF ab 18 eingestuft worden, ich muss allerdings zugeben, dass ich die FSF gar nicht kannte, das hatten die Eltern recherchiert. Ich habe nicht die gesamte Reihe gezeigt, sondern Ausschnitte herausgesucht zu Folterinstrumenten, die zeichnerisch im Schulbuch dargestellt waren. Ich bin auch immer noch der festen Überzeugung, dass ich die im Geschichtsunterricht zeigen konnte und zeigen durfte, es ist ja gerade der Sinn von Geschichtsunterricht so etwas zu erläutern, einzuordnen und zu beurteilen. Ich zeige in Bezug auf den Nationalsozialismus auch Dinge, für die du im nicht-schulischen Kontext Probleme mit dem Gesetz bekommen wirst.

    Und nur um das mal einzuordnen: Der einzige Film den ich je gezeigt habe, der wirklich Schüler und Schülerinnen emotional richtig rund gemacht hat ist "Die Todesmühlen". Meiner bescheidenen Meinung nach eben vor allem, weil die Schüler wissen, dass das kein Film, sondern echt ist. Das können die durchaus unterscheiden...

    Nachdem es um einen konkreten Film geht im Thread: Hast du dir diesen bereits angesehen, ehe du etwas postest, was unkritische Leser als Zustimmung zu ihrem Anliegen, diesen unter 16 jährigen zu zeigen interpretieren könnten?

    Ja, kenne ich und ja, halte ich für möglich. Ich hätte dafür nur in der 9. Klasse ehrlicherweise keine Zeit. Da muss ich vom 1. Weltkrieg bis zum Ende des 2. Weltkriegs in einer Jahrgangsstufe kommen, mit etwas Glück ungekürzt mit zwei Stunden die Woche, das ist völlig utopisch.


    Ich hab allerdings bereits in der 6. Klasse Alexander (FSK 12) und in der EF den Film 300 (FSK 16 - in Verbindung mit Thukydides als historischer Quelle) genutzt, letztes Jahr einen Teil aus der Serie Barbaren von Netflix (FSK 16) in der EF und ja, hab ich hinbekommen. Das einzige Mal, dass ich Stress mit Eltern hatte, waren Ausschnitte aus der Dokumentation "Machines of Menace" (FSK 18 - weiß gerade nicht, wie das auf deutsch heißt) in Jahrgangsstufe 7, als es um Folter ging. Ist ab 18, weil völlig unkritisch Folterinstrumente gezeigt und deren Nutzung sehr plastisch und mit Kunstblut an Dummies dargestellt werden. Ein Elternpaar war sehr schockiert, wie ich denn etwas ab 18 zeigen könne bei Schülern im zarten Alter von 13 Jahren, das hatte sich dann in einem etwa zehnminütigen Gespräch mit dem Elternteil unter Vorführung der Ausschnitte dann erledigt gehabt.

    Ich finde, dass man hier durchaus schauen muss, um was für Filme es sich handelt. Sehr oft wird eine höhere Altersfreigabe deshalb vergeben, weil bestimmte Handlungen nicht aufgearbeitet werden, sondern einfach unkommentiert stehen bleiben. Wenn der Unterricht hier seinen Job macht und diese Einordnung und moralische Bewertung übernimmt, kann man bestimmte Filme durchaus auch bei jüngeren Schülern nutzen.

    Ich verlinke vielleicht mal die relevanten Informationen der FSK und Bundesprüfstelle selbst:

    Freigabebegründung zum angefragten Film

    Infoflyer der Bundesprüfstelle für Lehrer


    Wer keinen Bock hat zu lesen:

    - Vorführung in der Schule ist immer nichtöffentlich

    - fehlende FSK ist für Schule "no go" (evtl. sogar Straftatbestand bei indizierten Filmen), FSK 18 erfordert zwingend eine Einverständnis der Eltern, FSK 16 und FSK 12 wird eine Einverständnis empfohlen, denn fehlt die Einverständnis der Eltern kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß Jugendschutzgesetz vorliegen (juristisch umstritten)

    - Information der Schulleitung wird empfohlen


    P.S.: Eigene Meinung: Der Film ist für 12-Jährige nicht geeignet. Das Thema 1. Weltkrieg im Unterricht allerdings ehrlich gesagt auch nicht.

    Böhm (Grundkurs Schulrecht I und II) und Avenarius (Schulrecht - Ein Handbuch) sind auch recht gut. Wenn du ganz aktuelle Fälle haben willst, kommst du meistens aber um Fortbildungen nicht herum. In NRW gibt es gute vom Philologenverband und vom ifl (Träger kath. Kirche)), ich hab einmal eine beim Land bei einem Verwaltungsrichter bekommen, das war auch beeindruckend gut, aber da müsste man rumfragen was bei euch brauchbar ist...


    P.S.: Um auf dem Stand zu bleiben ist der Informationsdienst für Schulleitung und Schulaufsicht auch empfehlenswert, von denen gibt es auch eine Zeitschriftenreihe zum Schulrecht, aber für den Preis kann ich mir vier Fortbildungstage gönnen. :)

    Was?

    Mehr als die Hälfte.

    Das ist für NRW am Gymnasium eher unwahrscheinlich, weil von den Stellen im Stellenplan 67% mit A14 (und höher) dotiert sind. Wenn du eine Schule mit extrem hoher Teilzeitquote hast, kommst du vielleicht etwas runter, aber wenn man bedenkt, dass ältere Kollegen tendenziell eher befördert sind als jüngere, dürfte die Quote maximal bei einem Viertel liegen, eher weniger.

    Wieso sollte man einen Arzt oder eine Krankenschwester dazu zwingen können mit krebskranken Kindern zu arbeiten? Wenn jemand sich dazu entschieden hat Radiologe zu werden, dann wird das (neben dem Geld) häufig auch den Grund haben, dass er eben keine persönliche Bindung zu Patienten aufbauen möchte, die ihm dann doch reihenweise wegsterben. Ich habe den höchsten Respekt vor Menschen, die mit krebskranken Kindern arbeiten, ich könnte das nicht. Ich habe früher auch gerne im Kinderheim gearbeitet und da war die Arbeit mit Kindern die schulisch GB oder LB eingestuft waren völlig unproblematisch. Im Kontext eines Gymnasiums ist das aber, unter den gegebenen Rahmenbedingungen, definitiv nicht zu leisten. Du kannst kein System haben, dessen Ziel es ist Leistungsspitze zu sein und dann haust du da Schüler rein, die das gar nicht erfüllen können.

    Okay, dann muss der Vergleich anders aussehen: Die Krankenschwester (nicht für die Arbeit mit Kindern qualifiziert) sagt, dass sie es für eine Zumutung hält in der Kinderonkologie eingesetzt zu werden, weil sie dort alleine die gesamte Station betreuen soll und für eine Stunde am Tag mal ein Pädiater reinschaut, weil halt für mehr kein Geld da ist. Supervision oder anderweitige psychologische Betreuung gab es in dem Bereich noch nie und für Fortbildungen gibt es 2000€ für das gesamte Krankenhaus, die sind aber schon verplant für die Digitalisierung der Krankenakten. ;)

    Zu sagen „Ich will nicht mit Menschen mit Behinderung arbeiten“ drückt die Aversion noch deutlicher aus.

    Ich will nicht auf einer Kinderkrebsstation arbeiten. Daraus folgern zu wollen, dass ich eine Aversion gegen Kinder mit Krebs hätte, ist so offenkundiger Unsinn, dass du die Übertragung auf deine Aussage hoffentlich als zulässig ansiehst. Ich habe am Gymnasium übrigens gar kein Problem mit körperlichen Behinderungen, solange das kognitive Niveau stimmt, soll der Schulträger halt die Schule passend ausrüsten, dann bekommt man das hin. Aber zieldifferentes Unterrichten am Gymnasium ist genauso offenkundiger Unsinn wie die Aussage oben. Ist das eigentlich das Thema des Threads hier? :P

    Merkblatt Mehrarbeit


    Zitat

    Hinweis: Von der hier beschriebenen Möglichkeit der Stundenplangestaltung bleibt die Verpflichtung
    des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn unberücksichtigt, aus Fürsorgegesichtspunkten auf die Belange der Lehrkräfte beim konkreten Einsatz Rücksicht zu nehmen. Insbesondere bei Teilzeit aus
    familiären Gründen müssen die Auswirkungen des Einsatzes berücksichtigt und auf eine verträgliche Stundenplangestaltung geachtet werden.

    Bei Anordnung regelmäßiger Mehrarbeit (mehr als vier Wochen Mehrarbeit - liegt hier vor) ist der Lehrerrat sowie die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (falls nicht vorhanden: Gleichstellungsbeauftragte in der Schulaufsicht) anzuhören, bzw. zustimmungspflichtig, d.h. da wäre dein stärkster Hebel (über die Fürsorgepflicht s.o.)

    Die Operatoren für das Abitur ab 2023 sehen explizit keinerlei Zuordnung zu den AFBs mehr vor (zum Vergleich für NRW ab 2023 und davor (mit fixer und völlig blödsinniger Zuordnung)). Das ist eine sehr bewusste Entscheidung des IQB gewesen aus genau dem folgenden Grund: Auch beschreibe kann ich dir auf AFB III knallen in Mathematik und beurteile auf AFB I. Erfordert etwas Kreativität, aber ist auch nicht außergewöhnlich kompliziert...

    Für die Sekundarstufe finde ich das sogar relativ einfach zu beurteilen, da man sich hier gut an den Operatoren orientieren kann. So sind z.B. Aufgabenstellungen der Form "Nenne", "Gib an", "Beschreibe" überwiegend dem AFB I, "Erkläre", "Berechne" usw. überwiegend dem AFB II und "Beurteile", "Beweise", "Begründe" überwiegend dem AFB III zuzuordnen (außer man hat das genau so vorab im Unterricht geübt).


    Nicht beurteilen kann ich leider, wie das bei euch in der Grundschule gesteuert wird, da hier vermutlich noch nicht so stark operationalisiert gearbeitet wird. Dennoch lässt sich vermutlich einschätzen, welche Teilaufgaben lediglich Reproduktion unmittelbar bearbeiteter Sachverhalte erfordern, bei welchen es um das Anwenden erlernter Verfahren geht und wann Transfer auf neue Situationen erforderlich ist.


    Die meisten Schulen dürften mit einem festen Notenschlüssel arbeiten, dann muss entsprechend beim Design der Arbeiten darauf geachtet werden, dass die Anforderungsbereiche in einem entsprechenden Verhältnis zu diesem Notenschlüssel stehen.

    Die Operatoren sind in Mathematik doch völliger Unfug um damit die Anforderungsbereiche zu definieren (auch wenn das jahrelang so gemacht wurde, das wird ja gerade geändert). Ich kann doch problemlos "Berechne"-Aufgaben aus AFB I-III stellen, je nachdem was ich im Unterricht geübt habe und welche Themen ich angeschnitten habe und jetzt vertiefen möchte.


    Bei uns ist die Vorgabe (fachschaftsintern) zur Punktevergabe (innerhalb der Aufgaben):
    40-50% AFB I

    30-40% AFB II

    10-15% AFB III (von den meisten Kollegen aber als <=10% umgesetzt)

    <= 10% Form und Ordnung


    und die Notengrenzen liegen bei 20/50/65/80/90% (Klasse 5+6) bzw. 20/50/62,5/75/87,5% (Klasse 7-EF) und danach gemäß Punkteschlüssel für das Abitur.

    Bundesland wäre hilfreich...in NRW wäre §18 ADO Absatz 1 Satz 1 einschlägig:

    "Für jede Klasse bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrkraft eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer."


    Benehmen ist ungefähr die Mitte zwischen Anhörung und Einverständnis. Du musst angehört werden und es muss versucht werden ein Einvernehmen herzustellen, aber aus sachlichen Gründen darf von deiner Meinung abgewichen werden.

Werbung