Das ist für alle Mönche und Nonnen mit abgeschlossenem Theologiestudium möglich...wieso auch nicht.
Beiträge von Valerianus
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Ich war auch gleichermaßen entsetzt wie freudig erstaunt über so viel Dummheit und einen so schnellen Lerneffekt.
Keine Ahnung...hab's gerade erst gesehen nach deinem Hinweis...keine Ahnung wie das kommt...o.O
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Hattest du schon mal eine siebte Klasse, die mit der Brause Drogendealer gespielt hat und sich das Zeug durch die Nase gezogen hat? Wusstest du, dass Schüler selbst aus den Augen schäumen können? xD
Ich bleib beim guten alten Haribo...Zum Abschied hab ich jedem Schüler meiner ersten Klasse als Klassenlehrer einen kleinen individuellen Brief von Hand geschrieben. Aber das war mehr für mich und vielleicht 3-4 Schüler wichtig, andererseits will ich nicht das Elterntheater haben, wenn ich nur denen schreibe von denen ich weiß, dass es ihnen wichtig wäre.
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Ich weiß nicht wie gut das in der Grundschule klappt, aber jeden Monat den Sitzplan neu losen (mit heimlichem heimischem Lehrerveto) ist ganz hilfreich, damit alle mal mit allen zusammenkommen und sich kennenlernen.
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Kurse halten sich nicht an den Klassenfrequenzmindestwert, das wird leichter einsichtig, wenn man es auf Religion oder die 2. Fremdsprache bezieht (haben dann alle Latein wenn nur 10 Leute Französisch wählen oder gehen die 8 Protestanten dann in den katholischen Religionsunterricht?). In der APO steht ja "bietet an" und nicht "bietet zur Wahl an", d.h. meiner Auffassung nach, das Informatik sowie die 3. Fremdsprache immer zustandekommen müssen.
Alternativ gäbe es ja auch immer noch die Möglichkeit Leute mit dem Zweitwunsch Französisch da hineinzupacken um die von der Schulleitung geforderte Mindestgröße zu knacken (sollte man nicht machen, wenn der Erstwunsch ebenfalls relativ klein ist, aber ist eigentlich immer gut möglich).
P.S.: Andererseits steht hier, dass die Schule eine 3. Fremdsprache anbieten kann. Ach, ich liebe unser Ministerium.
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Moebius: Das mit der Einstellung stimmt pauschal so nicht, das ist vom jeweiligen Träger (Bistum/Orden) abhängig. Es gibt Bistümer, die nehmen nur Katholiken, andere sind da offener, genauso bei wilder Ehe oder Wiederheirat nach Scheidung...manche Bistümer setzen dich dann vor die Tür, andere erwarten nur, dass du damit nicht selbst ein Fass in der Schule aufmachst. Bei den Beförderungen ist eigentlich bei allen Trägern die erste Beförderung drin (d.h. am Gymnasium A14), A15 und A16 gelten allgemein als Leitungsstellen, dafür muss man dann tatsächlich katholisch sein, weil es dazu einen deutschlandweiten Beschluss der Bistümer gibt.
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Abendmahl, Eucharistie und Kommunion werden von den meisten Laien meines Wissens nach recht synonym benutzt für den entsprechenden Teil des Gottesdienstes, aber ich bin auch kein Theologe. Hast du eine Quelle für das "Abendmahl bezieht sich nur auf die erstmalige Durchführung"? Welches deutsche Wort benutzt man als Katholik denn? Das altgriechische und lateinische wäre ja geklärt.
Transsubstantiation, Ubiquität und Konsubstantiation sind mir als Unterschied der Konfessionen klar, aber das bestimmte Worte nicht benutzt werden war mir neu.
Humblebee: Wir haben hier dasselbe wie immer bei dem Thema. Es melden sich jede Menge Leute die auf die Ausgangsfrage gar nicht antworten können und schreiben viel Offtopic-Krempel, dadurch gleitet der Thread ins Offtopic und bald wird über Kirche und Schule allgemein diskutiert. Das sind die einzigen Threads wo das nie irgendeinen Mod kümmert, komisch oder?
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In den Gottesdiensten heißt Teilnahme im Wesentlichen Aufsicht über die Schüler, deren Benehmen in Gottesdiensten auch nicht anders ist als in sonstigen Veranstaltungen. Die Teilnahme am Abendmahl ist optional (wenn du nicht katholisch bist, "darfst" du ja sowieso nicht, aber auch wenn du katholisch bist gibt es eine Menge Gründe nicht teilzunehmen). Du bleibst dann einfach an deinem Platz, das machen jede Menge Schüler (und z.B. alle evangelischen Kollegen) bei uns genauso.
Du meinst laizistisch O.Meier... du lernst es bestimmt noch irgendwann...
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Bei uns wird eigentlich erwartet, dass die Kollegen zum Gottesdienst (einmal in der Woche) kommen und morgens zu Beginn der ersten Stunde mit der Klasse ein Gebet (in der Regel das Vater unser) gesprochen wird. Aus eigenen Beobachtungen und vielen Gesprächen mit Schülern weiß ich, dass das nicht alle Kollegen auch durchziehen und sie sind alle immer noch bei uns an der Schule und machen ihren Unterricht...im Biologieunterricht ein flammendes Plädoyer für Abtreibungen zu halten könnte auch problematisch sein, die Vorteile von Verhütungsmitteln zu erläutern ist aber in Ordnung, steht ja auch im Lehrplan (also wenn du Biologielehrer bist...als Sportlehrer käme das sicher komisch, aber unabhängig von der katholischen Schule).
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Die Frage ist relativ einfach: Was ist die Rechtsgrundlage, die Lehrer dazu verpflichtet die Dinger daheim aufzubewahren? Wenn die jemand findet, ok...aber ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass es die gibt (auch nicht in Bayern) und damit gilt: Nicht dein Problem, sollen sie doch in der Schule gucken, wo sie den Krempel lagern...
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Was bei Antidepressiva ebenfalls häufig zu beachten ist: Sie wirken relativ schnell (und gut) gegen Antriebslosigkeit und fördern die Morivation. Der stimmungsaufhellende und angstlösende Effekt tritt allerdings meist verzögert auf (da solltest du also keine Wunder erwarten). Das sollte bei dir (nach deinen Schilderungen) kein Problem sein, aber ist ist unter Anderem einer der Gründe, warum manche Erkrankungen häufig nur stationär mit Antidepressiva (+ andere therapeutische Maßnahmen) behandelt werden.
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Ich vertraue nur Ärzten, was Medikamente angeht, einfach mehr als dahergelaufenen Leuten ohne jegliche Fachkenntnis. Es gibt vielleicht drei psychische Erkrankungen bei denen ich mir zutraue, dass ich mehr weiß als die meisten Ärzte (weil ich dazu selbst gearbeitet habe) und eine körperliche (weil ich sie selbst habe und sie selten ist), aber ja im Prinzip erkenne ich an, dass diese Personen erst mehrere Jahre studiert haben, dann mehrere Jahre eine Facharztausbildung gemacht haben und danach mehrere Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben und deshalb wissen sollten wovon sie reden und ich gehe bei eigentlich allen Menschen erst einmal davon aus, dass sie keine schlechten Absichten haben. Das hat auch nichts mit Autorität zu tun, sondern mit Professionalität. Welche Qualifikation hast du denn, dass du Leuten sagen kannst sie sollten Medikamente nehmen oder nicht nehmen?
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Ich finde es grenzwertig, wenn hier irgendwelche - lass es mich so unfreundlich formulieren wie ich kann, ohne gebannt zu werden - Küchentischpsychologieamateure Ratschläge dazu geben, wann und unter welchen Umständen Medikamente zu nehmen seien. Bei allem Respekt, das ist der Job von Medizinern und Pharmazeuten, nicht von Lehrern. Ja, Neurologen und Psychiater neigen viel schneller dazu bei psychischen Problemen Medikamente zu verschreiben als Psychologen (dazu zum Psychiater zu überweisen, damit der verschreibt, weil sie selbst ja nicht dürfen), aber das ist kein auszuschließender Therapieansatz, insbesondere da ja noch nicht einmal klar ist um was für Wirkstoffe es sich handelt und welche Diagnose gestellt worden ist.
ZitatDie Tabletten nicht zu nehmen, halte ich für eine gute Entscheidung von dir. Das sollte meiner Meinung nach zu den letzten Möglichkeiten gehören
"Die Zusatzaufgaben nicht zu machen, halte ich für eine gute Entscheidung von dir. Das sollte meiner Meinung nach zu den letzten Möglichkeiten gehören." Was würde ich im Dreieck springen, wenn ich so einen Kommentar in der Klasse oder auf dem Elternabend hören würde...
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Mit der PKV hatte ich noch nie Probleme (DBV) und weiß von Kollegen, dass es bei der ganz Großen (Debeka) auch unproblematisch ist... die Beihilfe spinnt oft rum, wenn der Zahnarzt mehr als den 2,3fachen Satz abrechnen möchte, bei normalen Ärzten ist das aber auch kein Problem. Kontaktlinsen, etc. kann die Beihilfe auch mal rumspinnern, aber häufig ist das nicht...
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Entspann dich was die Verbeamtung angeht. Wenn du keine dauerhaften Probleme hast, lässt sich der Amtsarzt schlimmstenfalls vom Neurologen und Hausarzt bestätigen, dass das keine dauerhafte Sache war. Wenn du die Tabletten verschrieben bekommen hast, red doch mal mit deinem Hausarzt oder Neurologen darüber wofür die genau sind und welchen Nutzen sie für dich haben. Gesundheit geht bei solchen Sachen vor...also: Werde erst wieder gesund, danach kannst du dich um den Rest kümmern.
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Die saubere Lösung ist der Schulträger, da wird der Schulleiter nur keinen Bock drauf haben, weil er ja deren Ansprechpartner und Vertreter an der Schule ist, aber dafür bekommt er auch genug Geld. Das Schulsekretariat wird in der Regel ebenfalls durch den Schulträger gestellt (auch das Personal), das heißt das wäre eigentlich ein guter Ort um die Aufgabe dahin abzugeben, aber wie gesagt: Darum musst nicht du dich kümmern, sondern die Schulleitung...
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Das Land stellt das lehrende Personal und bestimmt die unterrichtlichen Voraussetzungen, der Schulträger (Stadt/Bistum/etc.) ist für die Gebäude und die Sachmittelausstattung (dazu gehören auch Schulkonten) zuständig. Da die Schule eine nicht-rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts ist, muss immer irgendwer für die Schule Verträge unterschreiben und das ist in der Regel der Schulträger. Der delegiert das aber normalerweise an den Schulleiter (weil die im Schulverwaltungsamt (NRW) auch keinen Bock haben jeden Kaufvertrag für Bleistifte zugeschickt zu bekommen um ihn zu unterschreiben). Der kann das auch weiter delegieren, z.B. für die Klassenfahrt, wie es hier anscheinend geschehen ist: Also MrsPace unterschreibt den Vertrag für den Schulträger und der ist damit dann auch für sämtliche finanziellen Folgen verantwortlich, wie z.B. die Rückzahlung solcher Gelder.
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Vertragspartner müsste auch in Baden-Württemberg der Schulträger sein und nicht das Land. Der ist übrigens auch verantwortlich dafür, dass die Eltern ihre Kohle zurückerhalten...
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Alternative wäre ein Pfändungsbeschluss gegen deine Person. In diesem Fall darf das Geld ersatzlos vom Konto gepfändet werden, was auch der Grund ist, weshalb es eigentlich nicht erlaubt ist Privatkonten für geschäftliche/dienstliche Zwecke zu nutzen.
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Du kannst die Kostendämpfungspauschale als außergewöhnliche Belastung (Krankheit) angeben, aber das wirkt sich nur steuermindernd aus, wenn du eine bestimmte Belastungsgrenze überschreitest, die von deinem Einkommen, deinem Ehestatus und deiner Kinderzahl abhängt, das müsstest du dir selbst ausrechnen oder ausrechnen lassen. Grob formuliert: Wenn du nur die Kostendämpfungspauschale als Krankheitskosten hast, wird das nichts werden. Wenn du in dem Jahr noch z.B: eine Zuzahlung für eine künstliche Befruchtung dabei hattest, wird es vermutlich was werden.
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