Geht nicht, die Bayern und Baden-Württemberger hängen so spät doch immer mit ihren Ferienzeiten, weil die Kinder doch auf den Feldern helfen müssen. Die ganzen BMW und Mercedes ernten sich nicht von selbst, die sind doch bald reif, Wirtschaftskrise hin oder her, da kannste nix machen.
Beiträge von Valerianus
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Es geht nicht darum ob sie schlechter oder besser geworden sind, aber viele Menschen diskutieren ihre Ansichten nicht mehr. Die suchen sich im Internet ihre Filterblase, bekommen da ihre Bestätigung und blenden völlig aus wofür sie früher im Verein, am Stammtisch oder sonstwo halt Gegenwind bekommen hätten...in Deutschland geht es noch, aber guck dir mal am Beispiel USA an wo wir uns hinbewegen. Da redet niemand mehr über Politik, die Nummer ist durch...
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Zwei Einwürfe: Erstens beruht eine Remonstration nicht auf einer "Meinung", sondern auf einer profunden juristischen Einschätzung eines juristisch solide ausgebildeten Beamten (Im Schulbereich bezieht sich das vor allem auf Schul- und Dienstrecht, aber Grundgesetz und Landesverfassung sollte man nicht außen vor lassen). Einfach irgendwas zu faseln ist keine Remonstration, sondern schlicht und ergreifend einer Verweigerung der Dienstpflicht.
Zweitens sind Meinungen mitnichten gleichwertig. Wenn jemand der Meinung ist, dass die Erde eine Scheibe sei und das als Wissen verkaufen will, dann ist er ein Idiot. Wenn jemand eine Meinung hat, die ihn dazu führt Impfungen abzulehnen und andere davon überzeugen will, dann ist er (in mehr als 99% der Fälle) ein Idiot. Meinungen die auf Wissen beruhen sind Meinungen die auf Glauben beruhen regelmäßig überlegen (im philosophischen Sinne, keine Religionsdebatte bitte). Wenn jemand den meisten ernstzunehmenden wissenschaftlichen Organisationen weltweit (!) widersprechen möchte, dann muss seine Argumentation schon verdammt knackig sein...
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Karl-Dieter: Dann scheint das BVerfG davon nichts zu wissen, was ja schon irgendwie schade ist. (Merkblatt: Verfassungsbeschwerde s. III.2)
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Ja, aber der Rechtsweg muss ausgeschöpft sein. Der Teil kostet Geld...
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Eine Einschränkung von Grundrechten ist nicht zwingend eine Verletzung des Grundgesetzes, ihr solltet euch nicht gegenseitig Dinge in den Mund legen, die nicht gesagt worden sind. Wer tatsächlich glaubt, dass hier Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden, kann ja dagegen klagen, der Rechtsweg steht jedem offen, kostet halt nur, also sollte man sich sicher sein, dass man keinen Unfug veranstaltet.
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Kann ich nicht allgemein einschätzen. Dir mir bekannten Ärzte (3 in der Familie, 3 außerhalb) lehnen die Maske (mit Ausnahme des ÖPNV) ab.
Ich empfehle:
Ich bin im Abstract nur bis "Insbesondere mehrere Fragen mit völlig freien Antwortmöglichkeiten (hunderte anonymisierter Original-Antworten: Anhang 4!) verleihen eine besondere Validität" gekommen, weil ich dann leider kurz auf Toilette gehen musste um die Kotze auszuspucken. Sorry, selten so einen Blödsinn schon im Abstract gelesen, die meisten Leute haben wenigstens den Anstand damit bis zum Theorieteil zu warten. Im Methodenteil wird die Reliabilität nur für ausgewählte Items berechnet, die Auswahl der Population ist ein Scherz, so ein Unfug wird definitiv in keinem Journal angenommen, das bleibt auf "Preprint"-Status bis zum Ende aller Tage...
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Das musst du mir gar nicht sagen. Bei mir ist es bei Musik inzwischen relativ häufig, dass ich mir "dafuq?" denke, aber das ist völlig ok, solange ich es nicht laut ausspreche. Bei Computerspielen bin ich recht aktuell unterwegs, bei Social Media sehr selektiv dabei. Solange ab und zu noch was modernes dabei ist und das Leben nicht zu einem dauerhaften "Pepperidge Farm remembers"-Meme wird, ist es schon in Ordnung.
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Bei Videospielen kommt aber dazu, dass Pixel Art wesentlich gnädiger gealtert ist, als die ersten Polygonspiele (z.B. die Spiele der ersten Playstation), darauf baut ja das gesamte Retro-Genre auf...
Jüngere Generationen gehen nicht zu locker mit Innovationen um, ältere Generationen sind zu restriktiv. Das ist aber ein jahrtausendealtes Problem, den einzigen Schluss den du für dich ziehen solltest, ist der, dass du offensichtlich alt wirst.
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Das wäre eigentlich die Aufgabe des betriebsärztlichen Dienstes, aber die sind (für den Schuldienst) ja schon mit Schwangeren fast überfordert. Ich erinnere mich noch gut an meine Zeit an der Uni, Termin beim Betriebsarzt gemacht (im Uniklinikum), zack alle Impfungen die irgendwie notwendig sein könnten innerhalb von drei Monaten terminiert und durchgeführt auf Kosten des Arbeitgebers (lustigerweise auch das Land).
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Es gibt nur "viele Anwendungsfälle, die nicht mit CAS gelöst werden können", es gibt keinen mathematischen Studiengang in dem ein CAS zugelassen wäre. Das Abitur ist immer noch eine Hochschulzugangsberechtigung, da sollten Schüler die was mathematisches studieren möchten, vielleicht auch darauf vorbereitet werden (d.h. WTR für Analysis und Lineare Algebra und R für Statistik).
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Bundesland?
Zum Schutz der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes darf die schwangere Lehrerin insbesondere zur Mehrarbeit im Sinne von § 13 Abs. 5 ADO nicht mehr eingesetzt werden. Auch sonstige, längerfristige Pflichtstundenerhöhungen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 ADO oder im Rahmen eines Bandbreitenmodells sind zu vermeiden, es sei denn, dass sich die Lehrerin ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt
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Mich hat die Frage nach der Beschaffung gewundert. Dafür ist doch immer der Schulträger zuständig, das ist doch sein Gebäude...
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Im Protestantismus gehört das sowieso dazu "Die Ehe ist ein weltlich Ding", das war nur lange Zeit mangels fehlender staatlicher Strukturen egal, seit es die Zivilehe gibt wird diese dort nur noch unter Gottes Segen gestellt ist aber ansonsten der gültige Eheschluss.
In der katholischen Kirche wird die Ehe erst durch die kirchliche Trauung gültig, was die Reihenfolge angeht fühlen sich die deutschen Bischöfe allerdings ans Reichskonkordat gebunden und da ist diese Frage eindeutig geregelt, erst Zivilehe dann kirchliche Trauung.
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Ist in Deutschland seit dem Kulturkampf unzulässig, seit 2009 zwar vom Staat wieder erlaubt, aber die Kirchen spielen nicht mit und haben das jetzt von sich aus untersagt.
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Muss ein neues Konzept sein, genau so sah mein Deutsch- und Englischunterricht aus und es war furchtbar.
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Hast recht, die Japaner haben in ihrer Liste von nicht-erlaubten Ländern ordentlich nachgelegt...146/194 mit Einreiseverbot. Ich war noch bei einer kürzeren Liste, aber sie sind strenger geworden
Südkorea ist bei der 14-tägigen Quarantäne mit App-Kontrolle bei Einreise geblieben, dadurch wird Tourismus auch effektiv unterbunden, aber prinzipiell darf noch jeder hin...
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Klick mal auf den Link oben zur Arbeitsstättenverordnung, da sind unter 6.3 auch die Anforderungen an Tastaturen dran. Die meisten Bluetoothtastaturen dürften Probleme damit haben, dass sie insgesamt neigbar sein und Form und Anschlag der Tasten für die Arbeitsaufgaben angemessen sein müssten.
P.S.: Man kann die ganze Arbeitsstättenverordnung aber umgehen indem man Laptop/Tablet nicht als dauerhaften Bildschirmarbeitsplatz deklariert, sondern sagt, dass es sich dabei um sporadische, nicht den ganzen Arbeitstag umfassende mobile Tätigkeiten handelt (wenn du das Teil z.B. von Klasse zu Klasse schleppst ist es ja immer woanders)...
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Tablets dürften gemäß ArbStättV eigentlich unzulässig sein:
6.3 (3) Alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) dürfen nur eingesetzt werden, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen für die Beschäftigten entstehen.
6.4 (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen
1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und
2. so betrieben werden, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen ist.
6.4 (3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
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Du brauchst zur Zertifizierung von FFP2 Masken kein Experiment mit Menschen. Du pustest auf der einen Seite Material ein und guckst auf der anderen was rauskommt (und gar nichts stimmt nicht, da ist das N95 der Amerikaner aussagekräftiger...95% einer bestimmten Größe kommt nicht durch (darüber nichts, darunter immer mehr). Dein Punkt mit den Reisebeschränkungen ist übrigens auch nicht tragfähig. Japan und Südkorea haben kaum Reisebeschränkungen gehabt und arbeiten vornehmlich über Masken, Nachverfolgung und Abstand und haben ihren Quatsch unter Kontrolle.
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