Beiträge von Valerianus
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Aus Sicht der Psychologie ist das falsch. Mach Dich mal über den Backfire Effect schlau, es ist wirklich besser bei sowas die Klappe zu halten. Um die wirklich ernsten Sachen kümmert sich ja der Gesetzgeber.
Das ist aus psychologischer Sicht sehr fragwürdig. Erstens ist der backfire effect keine psychologische Theorie (politikwissenschaftliche Veröffentlichung), zweitens empirisch nicht belegt. Die passende psychologische Theorie zum Thema dürfte der confirmation bias sein, der empirisch belegt ist und dem backfire effect eher widerspricht.
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Echt, und die beiden Argumente hauen dich um? Gegen Gürtelrose gibt es eine Impfung (haha, arme Impfgegner) und seit die Pocken ausgerottet sind, isses auch egal ob die Mütter dagegen Antikörper haben, denn die Babys bekommen es nie. Dasselbe wäre bei Masern seit Jahren möglich und dasselbe ist z.B. bei Polio schon fast durch (ansonsten hätten wir noch den riskanteren Lebendimpfstoff auf Würfelzucker und nicht die Totimpfung). Die überwältigende Mehrheit der Impfgegner hat keinen medizinischen Hintergrund, die kann man ohne viel Vorbereitung rund machen. Bis vor ein paar Jahren kam dann immer das großartige Identity-Argument "aber du hast ja keine Kinder, das kannst du gar nicht nachvollziehen", aber das zieht jetzt auch nicht mehr.
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Selbst wenn du während der Probezeit gekündigt wirst, wird in der Kündigung kein Grund angegeben sein (außer der Träger deiner Schule ist völlig wahnsinnig und will unbedingt Stress). Du sagst doch selbst, dass du in der Probezeit bist, da kann ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.
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Telefonisch bestellte Wiederholungsrezepte sind GOÄ 2 und kosten bei mir auch immer 3,15€. Der Text ist auch eigentlich eindeutig:
"Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen auch mittels Fernsprecher durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes"
A245, also die Covid Hygienepauschale, darf nur bei einem persönlichen Arzt-Patient Kontakt abgerechnet werden (!), wenn du in die Praxis gehst und bekommst dort dein Rezept/deine vereinbarte Blutabnahme von einer MFA, darf sie ebenfalls nicht abgerechnet werden (Quelle 1 & Quelle 2). Falls der Arzt telefonisch länger berät, darf er je angefangene 10 Minuten die Ziffer 3 mehrfach zur Abrechnung bringen.
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Es ist auch nicht zielführend ein Studium (Deutsch/Philosophie Lehramt) mit einem ganz anderen Studium (BWL - Schwerpunkt Controlling) zu vergleichen. Und ich hab extra nicht das Grundschullehramtsstudium als Gegenbeispiel gewählt, das ist nämlich erst seit ein paar Jahren überhaupt formal konkurrenzfähig...ansonsten gilt prinzipiell das hier:
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Beamte behalten die Erfahrungsstufe, Angestellte gehen in die Stufe runter, die am nächsten am alten Gehalt (aber drüber) liegt. Kann man bei Beamten gut daran erkennen, dass es bestimmte Stufen in A14/A15/A16 gar nicht gibt, weil man die nicht so früh erhalten kann.
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Langsam sein ist eine nette Lebenserfahrung, aber wenn man sein Studium zu großen Teilen selbst finanziert ist Geschwindigkeit schon irgendwie wichtig und man ist im Referendariat auch deutlich entspannter, weil man nicht "auf einmal so viel Stress hat".
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Die meisten Schulleitungen dürften sich weit mehr für das Schulleitungsgutachten als für die UPP-Noten interessieren...
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Der Test an sich dauert ca. 6h wenn ich das richtig mitbekommen habe, aber das Zeug muss ins Labor, da ist evtl. Rückstau und irgendwer muss den Quatsch auch eingeben...bei uns waren die Ergebnisse immer im Verlauf des nächsten Tages da...
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Djino : Das war nicht als Angriff gemeint, aber ich mach bei uns an der Schule die Bücher, d.h. ich gehe davon aus, dass ich weiß was ich da mache. In der aktuellen Situation besorge ich uns zur Not auch ganze Jahrgangsstufensätze als Ansichtsexemplare (schon in zwei Fächern gemacht, aber dass das klappt liegt an der Gelddruckmaschine für die Verlage "Umstellung auf G9"). Seit ich das mache, habe ich immer, in jedem Fach und von jedem Verlag (!) für alle Kollegen Exemplare erhalten, die werden gestempelt und gehen danach direkt an die Fachkollegen und ich sehe sie nie wieder. Bei neuen Kollegen nehme ich die Bücher einfach aus unserem Bestand im Lager, weil es mir echt zu peinlich wäre für einzelne Bücher bei den Verlagen anzufragen, aber auch die würden wir bekommen.
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Manche Erlasse sind direkt bindend (z.B. wenn es um Notengebung geht), weil da die Aufsichtsbehörde ja auch die Bezirksregierung ist. Alles was Versicherung/Haftung angeht (z.B. Erlasse zum Sport/Schwimmen), etc. ist nicht gültig, wird nicht selbst geregelt und in der Regel 1:1 umgesetzt, um sich potentiellen Ärger vor Gericht zu ersparen.
In Bezug auf die Schulverfassung gilt für Ersatzschulen aber ja nicht einmal das Schulgesetz, wieso sollten die sich dann an irgendwelche Erlasse einer unzuständigen Behörde halten? Bei uns haben die Lehrer z.B. auch immer noch 50% der Stimmen in der Schulkonferenz mit Tiebreaker bei der Schulleitung und wir haben noch klassische Klassenkonferenz bei Ordnungsmaßnahmen.
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Das ist vielleicht abhängig von der Größe der Schule bzw. der Fachgruppe, ob das noch funktioniert...
Wie viele Bücher gibt der Verlag als "Ansichtsexemplare" aus? Vier? Acht? Zehn? Achtzehn?
Irgendwo ist da eine Grenze. Nicht alle Kollegen werden mit Exemplaren für alle Jahrgänge versorgt. Wer als Kollege neu an die Schule kommt, hat bei dem System ebenfalls das Nachsehen.
Du verwechselst Ansichtsexemplare mit Handexemplaren, die Verlagsvertreter kennen den Unterschied. Du bekommst so viele Handexemplare wie du Kollegen an der Schule hast, bei uns sind das in Mathe 14 Stück. Manchmal bekommt man auch einen ganzen Klassensatz gratis um es damit mal "in einer Klasse zu probieren" (welche Schule macht sowas?), hängt halt davon ab, wie gut man sich mit den entsprechenden Vertretern stellt und ob man darauf verzichtet sie zu verarschen (im Sinne von "wir wollen einführen, bekommen dafür alle Materialien, führen dann aber bei der Konkurrenz ein"). Und die neuen Kollegen bekommen Bücher aus dem Schulbestand und können die auch behalten, wir bestellen sowieso immer 5-10 über Bedarf, falls Schüler im Jahr dazukommen, da fällt das nicht weiter auf...
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Wo steht denn hier im Thread, dass die gesamte Schule den SV-Lehrer wählt? Meine Lesekompetenz scheint da irgendwie fehlerhaft ausgeprägt zu sein, aber das steht so in keinem Beitrag. Falls du meinen Beitrag meinst, der SV-Erlass ist für Ersatzschulen nicht einschlägig und bei uns werden sie auch in der SV-Sitzung offiziell gewählt, nur dass eben vorher in den Klassen/Kursen mandatiert wird.
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Wenn man Rechnungen einreicht, übernimmt das Land 50% (je nach Bedingungen 70%). Aber nicht 50% dessen, was der Arzt abgerechnet hat (der legt bei Privatpatienten auch mal einen höheren Faktor an), sondern nur 50% dessen, was eine GKV zahlen würde. Da bleibt also eine Lücke.
Für die anderen 50% reicht man die Rechnungen dann bei der PKV ein.
Das ist sachlich falsch oder Niedersachsen weicht da sehr weit von den Bundesstandards ab. Die Beihilfe stellt sich manchmal quer, wenn mehr als 2,3fach ohne gute Begründung abgerechnet werden (damit hatte ich bisher nur beim Zahnarzt Probleme) und immer, wenn es mehr als 3,5fach ist, aber da sagen auch viele PKV "nein danke". Die GKV zahlt andere Sätze, aber du kannst grob den 1,0fachen Satz nach GOA/GOZ ansetzen, d.h. deine Beihilfe erstattet quasi immer 230% von dem was es in der GKV kosten würde.
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Nur was zu den Schulbüchern: Die Verlage schicken natürlich Lehrerexemplare an die Schule. Um das rechtlich sauber zu gestalten gibt es zwei Voraussetzungen:
1.) Die Bücher werden in der Schule inventarisiert (d.h. sind Eigentum der Schule), können danach aber direkt an die Kollegen ausgegeben werden und auch bei diesen verbleiben
2.) Optimalerweise macht man das vor der Einführung des Lehrwerks, weil die Verlage das Ganze dann als Werbung ansetzen können (und nicht über die Buchpreisbindung gehen müssen)
Sagt einfach dem Kollegen der bei euch an der Schule für die Bücher zuständig ist, dass er die zuständigen Regionalvertreter der Verlage anschreiben soll. Da sagt er dann, dass ihr die folgenden Lehrwerke einführen wollt, ob er euch dazu mal Ansichtsmaterial zuschicken könnte. So bekommt ihr definitiv die Schulbücher, je nach Verlag auch Lehrerhandbücher, Arbeitshefte, Klassenarbeitstrainer und anderes Zusatzmaterial.
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Warten ob das Gesundheitsamt anruft.
Ja --> positiv
Nein --> negativ
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Schülvertretungs-Verbindungslehrer (berät die Schülervertretung), gemeinhin manchmal Vertrauenslehrer genannt.
Bei uns werden in der SV-Sitzung Lehrer vorgeschlagen, die die Schüler sich vorstellen könnten. Die aktuellen SV-Lehrer sprechen alle potentiellen Kandidaten und Kandidatinnen an, ob sie sich wählen lassen würden. Diejenigen die "Ja" sagen werden in allen Klassen und Kursen zur Wahl gestellt. In der nächsten SV-Sitzung wählen die Klassen-/Kurssprecher dann mit Mandat ihrer Klasse/Kurse die neuen SV-Lehrer.
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