Ich habe jetzt mal meinen Sohn gefragt, wie es im Gymnasium ist/war. Er sagte, sie seien allein mit nur einem Lehrer zum Schwimmunterricht gegangen. Aber bei Fünftklässlern geht man wohl davon aus, dass alle schwimmen können.
Wir lassen uns bei Anmeldung den Schwimmausweis im Original vorlegen und verlassen uns nicht auf die Auskunft der Kinder/Eltern. Die Quote der Leute mit Bronze ist definitiv über 95% und wir bieten Crashkurse für die Nichtschwimmer an, in denen eigentlich alle zeitnah grundlegende Schwimmerfahrung sammeln und sich über Wasser halten können. Beim letzten Mal waren das zwei Kolleginnen mit sieben Schülern. Der Erlass hätte sicher auch weniger erlaubt und die Kurse müssten wir auch nicht anbieten, aber ich vertraue darauf, dass unsere Fachschaft da länger drüber nachgedacht hat, anstatt das den Nichtschwimmern im Rahmen des regulären Unterrichts zu vermitteln. Wird als Überstunden abgerechnet, falls das relevant ist, also keine freiwillige, unbezahlte Leistung der Kolleginnen für leuchtende Kinderaugen. Andererseits können die Augen nachher wenigstens noch alle leuchten...