Die meisten Sachen muss man nicht neu selbst erstellen, Youtube ist da recht hilfreich...einfach den Link posten...
Beiträge von Valerianus
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Die brauchbare Kokosmilch ist in der Regel 90% Kokos und 10% Wasser Es gibt auch Light Varianten zum gleichen Preis mit 45% und Rest Wasser, aber das kann ich kostengünstiger selbst herstellen.
Kokoswasser holt man normalerweise aus den noch grünen Kokosnüssen, da ist noch mehr davon drin, wenn sie erst einmal geschält sind (braun) wird das immer weniger... -
Ja, die Ersatzschule sucht selbst aus (ggf. ein Vorteil), aber die Ersatzschule bietet keine Planstellengarantie (im Vergleich zum OBAS beim Staat definitiv ein Nachteil). (Quelle: Ich bin in der Mitarbeitervertretung eines Ersatzschulträgers, also ich kann dir leider nichts übers OBAS selbst erzählen)
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Wenn du eine Planstelle erhalten kannst, musst du auch zum Amtsarzt, das ist richtig, aber die Hürde ist in den letzten Jahren deutlich gesenkt worden durch das BVG. Wenn du so schwer krank bist, dass es problematisch werden könnte, kannst du fast immer einen GdB beantragen und kommst darüber durch...
In NRW ist die PKV auch mit Risikozuschlag fast immer deutlich günstiger als die volle GKV allein zu tragen. Eine Ausnahme dürfte hier eventuell eine größere Familie sein, dann könnte sich die GKV wieder lohnen...
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Auch in Hessen haben Lehrer das Recht auf Datenschutz. Die Anweisung zwingend Videounterricht durchzuführen in dem der Lehrer zu sehen ist (!) ist rechtswidrig, laut Auskunft des Philologenverbandes. Screensharing ist aber sowieso viel sinnvoller, welchen unterrichtlichen Mehrwert haben die Schüler davon mein Gesicht zu sehen (vom sozialen Miteinander sei mal abgesehen)? Wenn die Schulleitung das in Hessen, gedeckt vom Land, versucht durchzuziehen: Um Gottes Willen, geht zu eurem Verband, die ziehen mit Freude für euch das Klageverfahren durch.
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Vielleicht reden wir von unterschiedlichen Dingen. Was ich meine, ist die Berufung ins Beamtenverhältnis unter gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst. Und das ist eine ganz normale Verbeamtung.
Bitte nicht NRW und BW vermischen. In NRW ist man an Ersatzschulen nicht verbeamtet, sondern Planstelleninhaber in beamtenähnlichem Anstellungsverhältnis, d.h. man ist z.B. von der RV befreit und kann sich privat versichern, kann aber *nicht* über die Öffnungsaktion rein. In dem Fall würde ich ebenfalls einen Makler empfehlen, es gibt nämlich PKVen die einen trotzdem über die Öffnungsaktion nehmen (ich weiß von zwei Kolleginnen die bei der Debeka reingekommen sind).
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das mag natürlich sein - ich kenne ja die Aufgabenstellung nicht. Wenn aber jemand einen Autor aus der NS- Zeit (die ja teilweise recht viel und unverschämt von Tacitus abgeschrieben haben) mit Tacitus persönlich verwechselt, dann ist diesem Schüler meines Erachtens kein Strick daraus zu drehen; und der erwähnte "historische Kontext" ist eigentlich nur dann zu bewerten, wenn er unterrichtet worden ist (ihn als Allgemeinbildung vorauszusetzen, funktioniert zunehmend weniger - auch bei Kindern bildungsaffiner Elternhäuser kann man zunehmend weniger Dinge, die für unsere Generation (Mitte bis end-Vierziger) selbstverständlich waren, voraussetzen). Trotzdem bleibt für mich primär: Ist der Unfug des Schülers logisch, stringent, und folgerichtig? - dann sind ihm die entsprechenden Punkte zu gewähren; ist der Unfug auch unter den gegebenen Umständen Unfug? . dann bekommt der Schüler keinen Punkt.
Wenn über dem Text das Erscheinungsjahr, der Name des Autors und seine Stellung während der Zeit des Nationalsozialismus erwähnt wird, dann liegt da keine Verwechslung vor, sondern PISA Leseverständnis auf Stufe 0 oder 1. Im historischen Kontext gebe ich im Erwartungshorizont natürlich zunächst einmal Punkte für das was im Unterricht behandelt worden ist und wenn da was darüber hinaus erwähnt wird kann man ja "andere sachlich richtige und textbezogene Einordnungen" bepunkten. Allerdings kann und werde ich immer voraussetzen, was zuvor bereits im Unterricht behandelt worden ist, im Sinne von: Natürlich kann ich von einem Oberstufenschüler in Grundzügen erwarten zu wissen, was der Nationalsozialismus ist, denn das ist in der SI behandelt worden.
Wenn Unfug logisch, stringent und folgerichtig ist, dann bleibt es trotzdem Unfug und ich gebe dafür auch keine Folgepunkte, das ist in Mathe ähnlich. Wenn jemand sich einfach verrechnet und dadurch komische Ergebnisse rausbekommt, dann gibt es natürlich Folgepunkte. Wenn jemand einen zur Aufgabe völlig unpassenden Ansatz wählt, dann gibt es dafür gar nix, auch wenn er oder sie zwei Seiten wie ein Berserker rumrechnet. Das ist auch auf Geschichte übertragbar...leichte Fehler im Verständnis oder bei der Einordnung können zu Folgepunkten führen, wenn damit richtig weiterargumentiert wird. Wenn der Verständnis- oder Einordnungsfehler auch mit viel gutem Willen nicht nachvollziehbar ist (wie der des 1962 verstorbenen Römers aus dem 2. Jahrhundert), dann gibt es für den daraus folgenden Unfug auch keine Punkte. Übrigens funktionieren so - Gott sei Dank - auch die Erwartungshorizonte im Abitur. Die sind sowieso schon sehr schülerfreundlich (in Geschichte bekommt im Grunde niemand der lesen und schreiben kann was schlechteres als eine 3), aber solche schwerwiegenden Fehler verzeihen sie nicht, außer der beurteilende Lehrer hat selbst Probleme mit dem Leseverstehen.
P.S.: Wieso "ex falso quodlibet" nicht gilt, verstehe ich nicht ganz. Die Aussagen des Schülers stehen doch offenkundig im Widerspruch zur Materialgrundlage sowie höchstwahrscheinlich auch zum historischen Kontext (ich hab bisher einmal einen Schüler gehabt, der völligen Murks reingelesen hat, das hätte aber mit viel gutem Willen passen können...ist aber echt selten und ja, dann kann man natürlich noch über Punkte reden (aber definitiv nicht im "guten" oder "sehr guten" Bereich...das passt doch auch von der Notendefinition überhaupt nicht).
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Ex falso quodlibet. Wenn aus Fehlern im Textverständnis offenkundiger Unfug in der Bewertung folgt, gibt es auch keine Punkte dafür. Gerade in Geschichte haben die Schüler doch auch im Grunde immer eine doppelte Absicherung durch die Textbasis und den historischen Kontext. Wofür es natürlich Punkte geben muss, sind die logische Argumentationsstruktur (passend zum Textverständnis) und der allgemeine Aufbau einer Bewertung, aber selbst da wird es mit einem falschen Textverständnis keine "sehr gute" Interpretation hinbekommen, wie soll das denn gehen?
Man könnte das hier mit verschiedenen Beispielen untermauern, aber wenn jemand bei einem NS-Autoren über die Germanen in der äußeren Quellenkritik schreibt, dass der Autor Römer im 2. Jahrhundert nach Christus sei, dann weiß ich worauf ich mich in der Deutung einstellen kann und das ist ganz sicher kein Folgefehler, sondern bodenloser Unfug. -
Ich kenne BBB nicht, aber falls du Screensharing machen kannst, spricht was gegen den Word-Formeleditor (egal ob MS/Open/Libre Office) oder - alternativ - LaTeX (evtl. auch mit WYSIWYG-Editor, z.B. BaKoMa TeX)?
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Das Hauptproblem ist doch, dass die Länder zu blöd sind so ein System für Schule datenschutzkonform aufzusetzen. Das könnte man ja sogar europaweit aufbauen, man müsste als Land/Bund/EU dafür nur einmalig mächtig Kohle in die Hand nehmen. Hätte auch den angenehmen Nebeneffekt, dass man die Abhängigkeit von amerikanischer Software in einem sehr sensiblen Bereich etwas schwächt, aber naja...es ist politisch nicht gewollt.
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Falls sie dir eine Bluetooth Tastatur dazugeben, wechselst du von 6.4 auf 6.3 und erklärst ihnen damit, dass auch das nicht zulässig ist. Auch Laptops sind ohne Docking-Station mit eigenem Monitor und Tastatur nicht zulässig.
Die Nummer mit der Noteneingabe können sie gerne machen, aber wie meinst du reagieren Eltern und Schulleitung (!), wenn du auf dienstliche eMails von daheim nicht mehr reagieren kannst, weil du nicht darfst?
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iPads sind laut Arbeitsstättenverordnung gar nicht geeignet, um darauf z.B. Zeugnisse zu schreiben oder längeren eMailverkehr mit Eltern zu führen. Den Zahn haben wir gerade erst unserem Dienstgeber gezogen. Wenn das Land, bzw. der Schulträger sich da tatsächlich dumm stellen sollte, die Nummer ist schnell vorbei:
Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
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Dieses "man muss", sollte man vielleicht durch "man kann bei nicht entwicklungsverzögerten Kindern" ersetzen und sich dann auf Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie berufen, was möglich ist und was nicht. In der 5. Klasse hätte ich sicherlich auch Hemmungen, das auch nur für eine Mehrheit der Kinder zu unterschreiben, aber so ab Klasse 7...ja, da sollte es möglich sein Kinder allein daheim zu lassen, auch mehrere Stunden. Juristisch sicher dürfte man erst ab 14 Jahren sein und auch hier nur, wenn das Kind eben nicht eindeutig entwicklungsverzögert ist...
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Die Infos in der Mail sind eindeutig, sie sind nur schwachsinnig...
Beispiel: Ich habe am Montag Doppelstunde LK, dann Doppelstunde 5. Klasse, Einzelstunde 7. Klasse, Einzelstunde andere 5. Klasse.
Der LK ist geschenkt, die versorge ich morgen, dann könnten die die ganze Woche toll arbeiten (in der Vorweihnachtswoche, die Rückläufer werde ich todernst nehmen), aber wenn ich bei den Kleinen so ca. zehn Leute da sitzen habe, in welcher Zeit mache ich dann Distanzunterricht via Teams für den Rest? Live zugeschaltet macht unsere schulische Internetanbindung nicht mit, gute Aufgaben via Teams stellen erfordert Vorbereitungszeit, die ich investieren könnte, aber vermutlich nicht werde, dafür mag ich meine Familie zu sehr, also gibt es bei Teams Aufgaben aus dem Buch oder Arbeitsblätter...das ist doch scheiße. Entweder ist zu oder auf, aber nicht "die Eltern entscheiden für jedes Kind einzeln was es denn gerne hätte"...
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kodi: ad1) Das ist nicht abschließend geregelt und kann auch schlecht abschließend geregelt werden, ansonsten ploppt morgen eine neue Social Media Plattform auf und alle Lehrer unterschreiben eine neue Dienstvereinbarung? Der Sinn dahinter ist die massive Datensammelwut von Facebook et al., die das Land nicht mit seinen Rechnern in Zusammenhang sehen möchte.
ad2) Wieso nicht? Du wirst da ja kaum Schülernotenlisten ablegen, aber vor allem wo ist das denn ein Cloudspeicherdienst? Da geht es eher um sowas wie Dropbox.
ad3) Daten mit Personenbezug, die schulischen Kontext haben und sich nur auf dich beziehen? Was willst du da hochladen? Deine Gehaltsabrechnung?
ad4) Wenn ein Vertragsverhältnis besteht, solltest du das wissen, weil es dir dein Dienstherr mitgeteilt hat. Gibt es das beim Land über Logineo? Bei uns wären es Microsoft Produkte, weil unser Träger das bestellt und ausgerollt hat. Ansonsten musst du erst einmal davon ausgehen, dass kein Vertragsverhältnis besteht. Bei uns gäbe es dann die Möglichkeit beim Datenschutzbeauftragten des Trägers um Prüfung und Erlaubnis zu bitten (ist etwas weniger restriktiv als beim Land), aber der Hintergrund ist auch einfach. Das wäre eine Datenverarbeitung in Auftrag, die darfst du als Lehrer gar nicht in Auftrag geben, das muss das Land oder der Träger machen, sonst verstößt es gegen die DSGVO.
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Die Beiträge von O. Meier sind leider mal wieder sehr gefährliches Halbwissen. Warum verbietet der Arbeitgeber auf den Geräten per Nutzungsvereinbarung die private Nutzung (wie er es sinnvollerweise vermutlich auch für die dienstliche Logineo-eMailadresse getan hat)? Um dich zu kontrollieren, dir auf den Geist gehen zu wollen oder weil er dich für dumm hält? Ich würde doch mal eher vermuten, damit er, falls du krank wirst, verstirbst oder meinetwegen auch der Verdacht besteht, dass du damit ziemlichen Unfug getrieben hast, auf das Gerät zugreifen darf. Das darf er nämlich explizit nicht mehr, wenn die Privatnutzung gestattet ist, nicht einmal wenn er exzessiven Pornographiekonsum während der Arbeitszeit vermutet.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass der Personalrat bei der Mustervereinbarung beteiligt worden ist, genau diese Dienstvereinbarungen sind nämlich auch in allen Bistümern in NRW ein richtig heißes Thema, weil man da (auch zu Lasten des Arbeitnehmers) einiges versauen kann. Ich würde also erst einmal darauf vertrauen, dass euer HPR einen guten Job gemacht hat und nicht dass ein Random BK Lehrer über profunde Kenntnisse in Arbeits- und Beamtenrecht verfügt.
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Ich bin da zwiegespalten:
Einerseits mag ich den Satz "bei mir läuft es doch" überhaupt nicht, gerade wenn er von Klassenlehrern kommt. Schüler sind nicht doof, natürlich benehmen die sich bei ihrem Klassenlehrer. Gerade deshalb muss der Klassenlehrer ihnen den Hintern aufreißen.
Auf der anderen Seite höre ich viel zu oft den Satz "Bei mir hat xyz dies und jenes gemacht, sag dem doch mal was dazu" und denke mir dann so: Klar, soll ich mich noch in den Unterricht setzen und den Umgang mit Störungen für dich mit übernehmen, damit deine Stunde funktioniert oder wärst du so nett und machst deinen Job selbst. Und natürlich gilt das auch für Studenten, wenn sie so tun als könnten sie unterrichten, die Referendare müssen ja auch damit klar kommen, der Umgang mit Schülern ist im größten Teil Handwerk und nur in Teilen akademische Ausbildung, wer was anderes behauptet, soll sich mal einen handwerklich unbegabten, aber sehr belesenen und schlauen Zahnarzt suchen.
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Welcher Biologe hat denn eine international anerkannte Gedächtnistheorie aufgestellt? Ich kenne da irgendwie nur Psychologen und Mediziner und bin mir recht sicher, die gängigen Gedächtnistheorien an der Uni an Studenten gut vermittelt zu haben.
Nur weil das Hirn durchaus biologisches Material ist, heißt das ja nicht, dass biologisches Material gut fürs Hirn ist.
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Informationen die einmal im Langzeitgedächtnis sind (auch für Vokabeltests) gehen eigentlich auch nicht wieder verloren, nur die Abrufbarkeit kann arg eingeschränkt sein, wenn zu wenig Verbindungen/Vernetzungen aufgebaut worden sind. Was das mit Biologie zu tun haben soll ist mir aber irgendwie unklar, Gedächtnistheorien werden eigentlich von Psychologen aufgestellt und validiert, ab und an mischen sich Mediziner halbgar mit MRI-Forschung ein, aber wieso Biologen?
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Nein. Das sind am Anfang irgendwas um 20 Wörter pro Woche, die sind zumutbar. Die schlechten Noten ergeben sich daraus, dass ich nur richtig oder falsch werte - sprich, ob das Wort einen Rechtschreibfehler hat oder überhaupt gar nicht gewusst wurde, macht keinen Unterschied und gibt beides 0 Punkte. In den ersten Tests lernen die Kinder einfach noch wahnsinnig schlampig und meinen es reicht, wenn ersichtlich ist, dass sie das richtige Wort meinen. Mir ist aber wichtig, dass sie von Anfang an sorgfältig schreiben. Auch wenn das vermutlich nicht ihren Erfahrungswerten aus der Grundschule entspricht. Fange ich damit erst verspätet an, weil sie erst "ankommen müssen", müssen sie hinterher doppelt lernen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den man nicht unterschätzen darf. Wenn man die Latte niedriger hängt passiert nämlich nur eins: Die Schüler machen das auch und das Gesamtniveau sinkt innerhalb von einem Monat massiv ab. Ich komme mit all meinen Schülern menschlich und auch im Unterricht prima klar, aber was die Anforderungen angeht gibt es keinen Übergang. Es gab die Kuschelzeit in der Grundschule und das ist für mich auch völlig ok und dann gibt es die Möglichkeit sich eine Woche lang Achsenspiegelungen mit Kästchenzählen und Geodreieck anzuschauen oder eben nicht, der Test am Ende der Woche zeigt das dann schon. Dafür muss man noch nicht einmal zuhause besonders lernen, die Tests sind immer so gestellt, dass die Aufgaben in den vier vorangegangenen Wochenstunden schon mit gleicher Aufgabenstellung drangekommmen sind.
Vielleicht sollte die Grundschule in Klasse 4 den Übergang besser gestalten und mal ein bisschen Leistungsanspruch reinbringen? (Nur als Hinweis, das war Ironie...ihr macht euren Job prima und wir wissen wie wir unseren machen. )
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