Priester ist aber eigentlich schon der allgemeine, religionsübergreifende Begriff, im Judentum gibt es zwar etwas länger keine Priester mehr, im Islam gab es die nie, aber eigentlich ist das einfach eine Person die religiöse Handlungen als Mittler zwischen Personen und Gottheit durchführt...die gibt's schon länger als das Christentum.
Beiträge von Valerianus
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Das mit der allgemeinen Wohlverhaltenspflicht zu begründen, scheint mir sehr weit hergeholt durch den Dienstgeber. Was man wann, zu wem und wo sagen kann, hängt hier glaube ich ganz massiv davon ab welche Altersgruppe man unterrichtet und wie lange man die schon kennt. Der Spruch in der 1. Klasse ? Ziemlich unangemessen...in der Oberstufe, wenn man die Leute schon seit Jahren kennt?
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Verweisen wir mal auf die profilierteste "schweizerische" Intelligenzforscherin: Elsbeth Stern
Der Anteil der Gene dürfte in etwa bei 50-80% (bei Kindern teilweise niedriger, bei Erwachsenen höher) liegen, dazu gibt es Zwillingsstudien. Nature-Nurture ist schon lange beendet. Nature gibt die mögliche Bandbreite vor, Nurture ist dafür zuständig wo auf dieser Bandbreite man im Endeffekt landet.
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Ich weiß nicht, ob das als Widerspruch zu meiner Aussage gemeint war, aber da steht auch keine Mindestfrist bis wann "der Stundenplan (gemeint: Vertretungsplan) stehen muss" (darauf war die Aussage bezogen), weshalb halt gilt: "Zur Not am Ende der 5. Stunde zur darauffolgenden, eigentlich unterrichtsfreien 6. Stunde." - zumutbar und Einzelfall sind im Zweifel dehnbare Begriffe, die kann man da nicht zum Wohle des Beamten heranziehen.
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Ich bin gerade nur auf Stand Eingangsposting und Seite 4, aber: Lass doch einfach einen fürs Alter passenden IQ-Test machen, dann ist die Nummer mit der Hochbegabung geklärt. Manche der von dir genannten Verhaltensweisen würden zusätzlich auch in bestimmten Asperger Beobachtungsbögen relativ weit oben scoren, aber ob man in die Richtung was denken könnte, weißt du mit deinen Beobachtungen als Mutter und Erfahrungen als Sonderschullehrerin definitiv besser, aber Unterforderung führt, wenn nur Hochbegabung da ist, nicht zu underachievement, solche Kinder suchen sich Dinge die sie interessieren.
Miss Jones: Auch hier - eigentlich muss eine Hochbegabung überhaupt nicht erkannt werden, der durchschnittliche Hochbegabte kommt mit seinem Leben ganz gut klar, weil Intelligenz eben auch bei sozialen, kreativen, empathischen Problemen hilft. Intelligenz ist einfach nur die Fähigkeit Probleme zu lösen, egal welcher Art...ok, sie müssen logisch lösbar sein und keine "eieiei Probleme" sein.
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Das mit dem angepasst und fleißig (Mädchen) oder Underachiever (Jungs) ist nachgewiesenermaßen falsch und ist ein lange widerlegtes Vorurteil, hochbegabte Schüler unterscheiden sich im Grunde durch nichts sozial oder von der psychischen Gesundheit von ihren Mitschülern. Bei Interesse: Marburger Hochbegabtenprojekt. Underachievement betrifft um die 10% der Hochbegabten, wenn ich die Zahlen noch richtig im Kopf habe, ist aber lange her. Die Annahme, dass Hochbegabte schulformübergreifend mit 2% zu finden seien ist darauf aufbauend auch eher kritisch zu sehen. Mit Hochbegabung eine Hauptschule (oder Realschule) zu besuchen, wäre definitiv eine Form von Underachievement. Wenn also 40% eines Jahrgangs das Gymnasium besuchen und 90% der Hochbegabten ebenfalls, dürfte die Quote dort eher bei 5% liegen und an den anderen SI Schulformen irgendwo bei 0,x%...
Was in Deutschland tatsächlich fehlt, wäre so etwas wie die Spezialklassen und Spezialschulen, die es in der DDR gab...von sowas sind wir meilenweit entfernt...
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Fallen Angel: Im Früh- und Hochmittelalter gibt es gute Argumente dafür...aber ab einem gewissen Zeitpunkt wird es schwierig.
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Sexueller Missbrauch im Sport, in staatlichen Kinderheimen, im Militär, bei der Polizei, in Hollywood, in der katholischen Kirche...hat es was mit der katholischen Kirche oder ist es vielleicht ein allgemeines Problem stark hierarchisierter Systeme?
Und ja, in der katholischen Kirche läuft auch aktuell noch einiges schief was die Aufarbeitung von Missbrauch angeht, das sehen auch die meisten Gläubigen so und das wird schwierig zu ändern sein, weil es ein Strukturproblem ist. Beschwerden werden angenommen und still "gelöst", damit es "nach oben" gut aussieht, weil die denken, dass man seine "Abteilung" unter Kontrolle hat.
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Alle Menschen in der Fifa oder in Hollywood nehmen Frauen nicht für voll (die anderen Beispiele kann man genauso nehmen, aber ich hab keinen Lust alle abzuschreiben). Ja, ist nicht im geringsten verallgemeinernd.
Ich kenne eine Biologiekollegin die auf Homöopathie schwört und Impfen sehr kritisch gegenübersteht, offensichtlich haben alle Biologielehrer im Studium nichts gelernt.
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Mit nem X1 Yoga? Minecraft vielleicht oder League of Legends...halt irgendwas was ohne ordentliche Grafikkarte klarkommt (das ist nicht abwertend gemeint, ich akzeptiere auch "Zocker" auf Mobilgeräten und liebe meine Switch, die grafisch sicher nicht sonderlich besser gestellt sein dürfte).
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Dennoch helfen Sie ja dann, wenn man sie kennt.
Du kennst sie aber nicht und zeigst auch keinen wirklichen Willen sie kennenzulernen. Das was du brauchst für deinen Fall sind die Mitbestimmungsrechte der Lehrerkonferenz, geregelt in §68 SchulG NRW. Gesetze sind in den wenigsten Fällen "falls A, dann B"-Regeln, so genau können und dürfen sie oft gar nicht sein (juristische Stichworte: Verhältnismäßigkeit und Ermessen), weil sie dann den realen Situationen völlig unangemessen wären.
Du willst eine 24h Regel, was machst du denn dann, wenn am nächsten morgen drei Kollegen krank ausfallen? Wir haben für den Fall Bereitschaften, aber was machst du wenn es fünf sind? Bei uns wären dann Bereitschaften und erweiterte Schulleitung dran...was machst du wenn es zehn sind? Bei uns: Leute anrufen und bitten zur Schule zu kommen...wo steht das? Im Vertretungskonzept, erarbeitet von Schulleitung und Lehrerrat und beschlossen von der Lehrerkonferenz (nicht mit den Zahlen, sondern als Eskalationsstufen nach Bedarf).
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In Mathe benutze ich aktuell häufig zufallsgenerierte Aufgaben, da fällt es doch schon auf wenn zwei Leute exakt dieselben Zahlen abgeben. Entweder per Excel oder Seiten wie Aufgabenfuchs oder ähnliches...
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Mit Dockingstation sind die Probleme ja alles aus der Welt. Da kommen dann nur die Mehrkosten im Vergleich zu einem Desktopsystem als Nachteil dazu, als klarer Vorteil jedoch die Mobilität. Das gleiche ich für mich über Remotezugriff auf mein privates NAS mit dem Tablet vom Klassenraum aus aus, aber da muss dann jeder selbst wissen wie er es am liebsten hat.
Bin mal gespannt, ob ich das mit dem Dienstgerät dann auch hinbekomme (auf dem NAS liegen keine Schülerdaten, sondern meine Materialien, das sollte datenschutztechnisch kein Problem sein, aber naja...mal abwarten). -
Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des kirchlichen Datenschutzes liegt tatsächlich beim jeweiligen Bischof (indirekt über Artikel 91 DSGVO), das ist richtig, die Kontrolle in NRW beim katholischen Datenschutzzentrum. Hast du noch irgendwas intelligentes zu sagen oder war das einfach eine schlecht formulierte Frage nach den Rechtsgrundlagen?
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Das liegt am Display und an der Tastatur beim Laptop, auf Dauer führt das zu Rücken- und Augenproblemen im Vergleich zu neigbaren Varianten bei der Desktop-Variante. Rechtsgrundlage ist die Arbeitsstättenverordnung.
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Kiggie: Das liegt an unserem Träger. Als freier Träger ist er gleichzeitig Beschaffungsstelle und Dienstaufsicht, das vereinfacht es doch etwas, bestimmte Prozesse einfach durchzudrücken (wenn eine Stadt als Träger für ihre Schulen kein Teams stellt, kann das Land machen was es will, dann gibt es halt kein Teams) und dann gilt für uns die DSGVO nicht, sondern das KDG und unser zuständiger Datenschutzbeauftragte hat für Teams eine Freigabe erteilt, während die Datenschutzbeauftragten der Länder sich mit 9:7 gegen Teams ausgesprochen haben. Der für NRW war, wenn ich das richtig im Kopf habe, auch dagegen, aber der ist für uns wie gesagt gar nicht zuständig.
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Das war eben ernst gemeint, es gibt keine gesetzliche Grundlage, keine Verordnung und keinen Runderlass, der das regelt was du suchst. Wenn dein Schulleiter dir in der 5. Stunde sagt (nach der du frei hast), dass du in der 6. Vertretung hast, dann hast du in der 6. Vertretung. Das passende Stichwort wurde auch schon genannt: Ihr braucht ein Vertretungskonzept, das kann die Lehrerkonferenz beschließen (gemäß Schulgesetz), da müsste dein Lehrerrat ran. Schau mal hier, da ist ein Beispiel und die haben sich sogar die Mühe gemacht und alle gesetzlichen (und weiteren) Grundlagen die irgendwie einschlägig sind verlinkt.
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Im Internet findet man eine Menge Aktuelles. Deine Eingangsfrage könntest du dir beispielsweise beantworten indem du Google benutzt.
1. Suche) TzBfG - damit landest du vermutlich auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz, findest den Gesetzestext und stellst fest, dass es um teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer geht
Nun hast du die juristisch wichtige Frage schon selbst angesprochen: Ist ein Beamter ein Arbeitnehmer? Da Google ja dran gewöhnt ist Fragen gestellt zu bekommen, also die
2. Suche "Ist ein Beamter ein Arbeitnehmer?" und du stellst fest: Nein, das ist er nicht
Dieses Gesetz gilt also für Beamte gar nicht.
Jetzt könntest du, da du ja aus NRW kommst die BASS bemühen (https://bass.schul-welt.de) und prüfen, ob da was zu deiner Frage steht, das Ding ist etwas sperrig (und zu deiner konkreten Frage steht da nichts), vielleicht gehst du dann von oben nach unten runter durch BeamtStG, LBG NRW, SchulG NRW und ADO. Ums kurz zu machen: Sprich deinen Lehrerrat an, der soll da für zielführende Vereinbarungen mit der Schulleitung sorgen, aber im Zweifel (wenn drei Kollegen mit Corona ins Krankenhaus gehen) gilt:
"Wann tritt das in Kraft?“ - "Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich." -
@samu: Bei uns ist das inzwischen etwas standardisierter geworden an der Schule. Wir nutzen als Programm nur noch Teams (mit Genehmigung des Schulträgers), was das Ganze - mit ein bisschen Einarbeitung - sehr angenehm für Lehrer und Schüler gestaltet. Wir hatten von schulischer Seite bereits in den Sommerferien ein Konzept für verschiedene Stufen des Distanzlernens erstellt, so dass wir immer nur das passende rauskramen konnten, mit dem uns unsere weise und absolut berechenbare Schulministerin beglücken wollte. In der aktuellen Stufe "vollständige Schulschließung" bedeutet das: Unterricht nach Stundenplan, allerdings zuhause, davon mindestens 1/3 als Videokonferenz, ansonsten Aufgaben mit kurzer (!) Rückmeldung (ich hab mir ein Anklicksystem mit verschiedenen Kategorien zurechtgemacht).
Mein aktuelles Vorgehen ist (ich hab nur 3 bzw. 5-stündige Kurse/Klassen):
2/1 Stunde(n) neues Thema erarbeiten (Videokonferenz - Pflicht) - hier mache ich in der Regel 5-15 Minuten den Animateur, warum wir uns mit spannendem Thema x beschäftigen, danach geht es mit AB in Kleingruppen zur Erarbeitung und am Ende trifft man sich für ca. 15-20 Minuten um zu besprechen, zu sichern und ein paar Standardfälle zu behandeln
2/1 Stunde(n) Aufgaben bearbeiten (Videokonferenz als Support - freiwillig) - bei den Jüngeren sind fast alle da und machen ihre Aufgaben, machen ein paar Scherze, die Älteren arbeiten in selbst erstellten Gruppenräumen oder allein und kommen wirklich nur bei Fragen vorbei
1 Stunde Aufgaben besprechen (Videokonferenz - Pflicht) - die Aufgaben müssen bis zum Beginn dieser Stunde abgegeben sein, d.h. ich kann über Screensharing Lösungen für alle rausgeben und die einzelnen Schüler erläutern was sie da gemacht haben, Mitschüler stellen Nachfragen
Methodisch sicher nicht sehr innovativ, aber die Schüler melden (ganz kurzer Fragebogen jede Woche) zurück, dass ihnen das so gefällt, dass sie aber deutlich mehr arbeiten müssen als im Regelunterricht (Hemmungen Fragen zu stellen, man kann nicht "mal eben" bei einer Mitschülerin abschreiben (obwohl das technisch deutlich einfacher sein sollte), etc.).
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Unsere Schulleitung hat vor kurzem die Eltern und Schüler darüber informiert, dass in Videokonferenzen grundsätzlich nur die Schüler dabei sein dürfen, keine Eltern, keine Mitschüler, keine Geschwister. Sollte das wiederholt ignoriert werden, werden die entsprechenden Schüler vom Videounterricht ausgeschlossen und erhalten nur noch Aufgaben. Seitdem keine Eltern mehr gesehen, die "mal eben" durchs Bild huschen oder Aufgaben mit den Kindern zusammen machen wollen.
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