Ja, bin der einzige.
P.S.: Für einen längeren Satz hatte ich echt keine Lust, aber mal im Ernst. Ich sehe meine Zuständigkeit nicht darin, Leuten die Grundlagen ihres Berufes zu erklären, die im 1. Semester in Lernpsychologie nicht zugehört haben. Die Effekte von Körpergröße, Aussehen, Sprachduktus, etc. sind alle seit Jahrzehnten bekannt und dann kommt hier sowas "ich kenne aber eine kleine Kollegin, die total anerkannt und durchsetzungsstark ist." Ja, ich hab im Zirkus auch schonmal einen Affen Motorrad fahren sehen...
Beiträge von Valerianus
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Selbstverständlich hat die Körpergröße Einfluss auf die wahrgenommene Autorität bei Schülern, aber der Effekt ist vor allem dann wichtig, wenn sie einen nicht kennen. Das ist doch einer der Standard-Beurteilungsfehler, den man in Lehrpsychologie behandelt. Als nächstes behauptet noch jemand, dass das Aussehen oder der Name eines Schülers keinen Einfluss auf seine Schulnoten hätte. Da kann man mit professioneller Reflexion was gegen tun, aber bei den Schülern hilft nur konsequentes Auftreten, dann lernen die einen besser kennen und der Effekt wird unwichtiger.
Aber 1,74 finde ich auch nicht so klein...hab auch kleinere Furien hier im Kollegium, denen kein Schüler mehr als einmal richtig dumm kommen würde. Nach dem Beurteilungsfehler setzt da extrem schnell der Lerneffekt ein.
P.S.: Bei erwachsenen Männern gibt es zwischen 1,65 und 1,95 eine statistisch signifikante, positive Korrelation zwischen Körpergröße und Jahreseinkommen. Das waren grob 1% mehr Gehalt pro 2cm Körpergröße, also kein riesiger, aber doch recht robuster Befund. Zumindest größer als der bereinigte Gender Pay Gap. -
PKV ist im Ref definitiv günstiger wenn sie dich nehmen, später meistens auch (außer z.B. in Hamburg).
DU sollte man zumindest für die ersten fünf Jahre abschließen, danach muss man überlegen ob man eine Familie zu versorgen hat, Eigentum abbezahlt oder nicht, kann man danach also ggf. darauf verzichten. (da gibt es auch Anwärtertarife bei den großen Beamtenversicherern)
Privathaftpflicht muss, da gibt es keine Ausnahmen...
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Das Hauptproblem mit der "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" wird sein, dass es die nicht gibt, so dass der Arzt sich da was zusammenschustern muss, um es abrechnen zu können und das werden weder Beihilfe noch PKV übernehmen. Wenn der Arbeitgeber das fordert, dann muss er auch dafür bezahlen. Das mit der Fürsorgepflicht zu begründen ist auch weit hergeholt, dein erstes Beispiel (Infektionskrankheit) ist ein Fall für ärztliche Aufklärung und dein zweites Beispiel (drängende Schulleitung) ein Fall für disziplinarrechtliche Schritte gegen die Schulleitung.
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Stichwort wäre Arbeitnehmerhaftung. Wieso genau sollte man als Arbeitnehmer seinem Unternehmen die Reparatur eines Gerätes bezahlen, dass das Unternehmen angeschafft hat und mit dem man seine Arbeit erledigen soll/muss? Klingt bescheuert? Ist auch illegal (außer logischerweise bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden).
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Wenn du eine Deutschlandkarte zufällig in 16x16 Felder unterteilst (in der Annahme, dass Deutschland ein Quadrat sei) und dann darauf völlig zufällig 100 Fälle von Leukämie bei Kindern verteilst, hast du ziemlich sicher eine Häufung in der Nähe eines AKW oder einer Giftmülldeponie, ohne jeden Kausalzusammenhang.
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Ich finde es witzig wie oft in bestimmten Situationen schwarz-weiß Denken vorgeworfen wird und dann kommen solche Argumentationen. Natürlich haben die meisten Handlungen verschiedene Motivationen und nicht nur eine. Multikausalität ist doch ungefähr so heißer Scheiß wie die Redewendung selbst
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Die einzigen die in die Solidaritätsdefinition Freiwilligkeit einschließen, sind meines Wissens nach Ökonomen. Solidarität ist einfach das gemeinsame Einstehen füreinander zur Erreichung eines höheren Ziels. Die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherungen sind Solidargemeinschaften, außer man bringt das "Freiwilligkeitselement" ein, dann kann man sie natürlich schön als "Zwangsgemeinschaft" diffamieren...wie gesagt, das Argument kannte ich bisher nur von BWLern...
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Da wird es ein bisschen genauer erklärt, als im Schreiben meiner PKV. -
Alasam: Wenn du in irgendeiner Weise medizinisch oder juristisch qualifiziert wärst, nähme man deinen Einwand sicherlich ernst. Bist du aber nicht, deshalb vertraut wohl die Mehrheit den Profis und packt die Nicht-Profis in die passende Ablage "V".
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Danke für diesen Hinweis! Das Schreiben meines Anwaltes an meinen Friseur ist raus (Haare zu kurz geschnitten! Das war nicht vereinbart und ohne meine Einwilligung!). Von den Schadensersatzansprüchen kann ich jetzt meinen Job an den Nagel hängen, ich ziehe nach Neuseeland und zeige von dort aus Lindbergh eine lange Nase, wenn er/sie sich wieder über Corona in Deutschland aufregen muss.
Falls dich das ernsthaft interessiert: Klick mich!
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Haare schneiden ohne Einwilligung ist Körperverletzung, genauso wie natürlich auch eine Impfung ohne Rechtfertigungsgrund (was im Regelfall die Einwilligung ist). Jemanden mit einer Krankheitanzustecken erfordert schon eine gewisse Konstellation damit es als Körperverletzung gilt (HIV Infektion bekannt, unbehandelt und wechselnden Sexualpartnern verschwiegen dürfte da drunterfallen)
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Nein, geht nicht zu weit aber dürfte rechtlich zumindest problematisch sein...für Soldaten (§17a SG) gibt es eine Verpflichtung, RKI-empfohlene Impfungen an sich zu dulden im Rahmen der Gesunderhaltungspflicht. Diese Pflicht (Gesunderhaltung) besteht prinzipiell auch für Beamte, aber es bräuchte eine gesetzliche Grundlage (für die Pflichtimpfung) und dürfte z.B. nicht auf angestellte Lehrer übertragbar sein. Ich weiß nicht, ob die das Fass aufmachen wollen...
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Ist es in Bayern vielleicht (ähnlich wie in NRW) möglich, dass die Kinder Bescheinigungen von anerkannten Teststellen mitbringen und dadurch auf die Selbsttests verzichten können. Wir haben ein paar Kinder, deren Eltern im medizinischen Bereich tätig sind und die die Tests dann z.B. in der Apotheke (Arbeitsplatz) durchführen lassen und dann bringen die Kinder einfach die gültige Bescheinigung mit.
Frag doch einfach auf die Schiene an....du hättest gehört, dass ein Kind sich nicht in der Klasse testet, ob es ggf. möglich sei, dass das bei deinem Kind auch anders geregelt werden könne, dann hast du vermutlich Klarheit ohne jemand vor den Kopf zu stoßen (musst aber dann ggf. dein Kind ab und an testen lassen, um nicht unglaubwürdig zu wirken)
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Das entspricht nicht dem was ich in Schulrechtsfortbildungen durch
a) den Justiziar des Philologenverbandes NRW
b) den Fortbildungsleiter des IfL (Thomas Böhm)
c) einen Verwaltungsrichter
gesagt bekommen habe, sorry. Wenn du siehst, dass gerade jemand absäuft und du drehst dich um, dann ist das vorsätzlich und strafbar (unterlassene Hilfeleistung, ggf. sogar wegen der Garantenstellung Totschlag durch Unterlassung), aber wenn die einfach nur reingehen und du führst keine Aufsicht (auch zum Kaffee holen). Worauf stützt du deine Einschätzung, dass Eventualvorsatz vorliegt? Das würde ja, rein auf der juristischen Ebene heißen, dass der Kollege es für ernsthaft möglich hält, dass da gleich einer absäuft, sich aber mit dem Risiko abfindet und weggeht. Das würde ich als verwirklicht sehen, wenn da ein Seepferdchen ins Wasser hopst und der aufsichtsführende Lehrer abhaut, aber wenn er weißt, dass alle nachgewiesen schwimmen können, sind wir wieder bei der groben Fahrlässigkeit.
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Der Vorsatz ist bereits erreicht, wenn sich die Lehrkraft bewusst über Vorschriften hinwegsetzt und sich der Pflichtwidrigkeit bewusst ist oder zumindest mit dem Verstoß gegen Pflichten rechnet. Klassiker hierbei sind das bewusste Schwänzen einer Aufsicht oder das Ignorieren entscheidender Sicherheitsregeln bei Experimenten oder im Sportunterricht trotz bekannter Risiken und dem Wissen um Reduzierung dieser. Dies geht über das leichtfertige Handeln bei grober Fahrlässigkeit hinaus und kommt (leider) durchaus vor.
Im Wesentlichen das was fossi74 schon ausgeführt hat, aber nur als Ergänzung: Bei Vorsatz hast du das Ziel, dass genau das eintritt. Du schwänzt also Teile der Aufsicht nicht, weil du mal Pipi musst (das wäre noch nicht einmal grobe Fahrlässigkeit), sondern du machst deine Aufsicht nicht, DAMIT Folge X eintritt. Wie soll das gehen und wer will dir das nachweisen?
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Auch hier greift die Problematik, dass dieser Unterschied nur dann greift, wenn man den Konstruktivismus als Prämisse akzeptiert oder alternativ einen Vermittlungsvorschlag wie z.B. sowas hier, wobei ich mir nicht sicher bin, würdest du das als transphob ansehen oder nicht? Ich zitiere sicherheitshalber, damit nicht alles gelesen werden muss (auch wenn das sicher nicht schädlich wäre)
ZitatSo, we have two categories here—not one. To identify myself in terms of a particular gender category does not take away my sex. One is not simply one's sex—but then again, one is not simply one's gender identity either. If sex and gender are different, then one doesn't replace the other. Self-identification is but one form of identification. It doesn't replace identification by other means.
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Diese Tätigkeiten sind gemäß ADO als Dienstpflichten selbstverständlich abgesichert (Hospitation gemäß §11, Unterrichtsvorbereitung gemäß §6).
Der Hinweis mit der Haftpflicht ist zwar nett, aber in der Tat ein ganz anderes Thema, weil es überhaupt nichts mit der Frage zu tun. Für durch Lehrkräfte verursachte Schäden haftet zunächst einmal das Land als Dienstherr, das aber gegebenenfalls bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit den Schuldigen in Rückgriff (§34 GG) nimmt. Gegen die grobe Fahrlässigkeit hilft eine Diensthaftpflichtversicherung, gegen den Vorsatz hilft gar nichts.
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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich mit rechts nicht gemeint war, aber antworte trotzdem auf den Grundansatz der fehlenden Diskussionskultur:
Ich diskutiere sehr gerne (sonst wäre Geschichte auch echt ein undankbares Fach) und ich liebe Leute die einen Standpunkt vertreten, den ich nicht vertrete, aber ich muss eine realistische Chance bekommen ihn nachvollziehen zu können. Dazu brauche ich aber entweder Argumente auf Sachebene oder ich brauche die Grundannahmen einer Person. Noch einmal am Beispiel: Wenn jemand konstruktivistisch denkt, hält der logischerweise, aus seinem Weltbild heraus, viele Dinge für veränderbar, bei denen jemand, der eher aus einem ontologisch-realistischem Winkel auf die Sachen draufschaut, erst einmal klare Kategorien sieht. Wenn man das Ganze von dem Gegenstand abtrennen möchte, um das Ganze auf neutraleren Boden zu bringen: Haltet ihr es eher mit konstruktivistischen oder kognitivistischen Theorien, wie eure Schüler sich ihre Kompetenzen erarbeiten?
Wenn ich feststelle, dass sich unsere Grundannahmen unterscheiden, dann ist auch logisch, dass wir andere Folgerungen daraus ziehen. Das heißt erstaunlicherweise dann erst einmal, dass wir beide Recht haben (außer die Grundannahmen sind falsch, aber zumindest bei den Beispielen von oben gibt es dazu meines Wissens nach noch keine endgültige Klärung) und das ist dann auch nicht schlimm, sondern bereichernd.
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So mancher meint aufgrund seiner Sexualität nicht toleriert zu werden, dabei ist es vielleicht schlicht der Charakter der die Mitmenschen abstößt. Ich bin auch (schreibend) raus bis hier moderiert wird, ohne Argumente ergibt eine Diskussion keinen Sinn.
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