Beiträge von Valerianus

    Gegenfrage Mikael: Warum antwortest du nicht auf meine Frage an dich im ersten Absatz? Rennst du wegen jeder Beleidigung zwischen Schülern zu deiner Schulleitung oder nicht? Falls nein, scheint der Erlass so gemeint zu sein, wie ich ihn verstehe, falls doch scheinst du einen sehr verständnisvollen Schulleiter zu haben...

    Mikael: Da gibt es jetzt zwei Auslegungsmöglichkeiten. Die erste wäre, dass die Schulleitung bei Offizialdelikten informiert werden muss, um dann darüber zu entscheiden, wie weiter verfahren wird. Eine sinnvolle Regelung. Die zweite Möglichkeit wäre, dass die Schulleitung bei allen Delikten informiert werden müsste. In dem Fall wüsste ich gerne, wie deine Schulleitung reagiert, wenn du wegen jeder Beleidigung unter Schülern zu ihr rennst und sie fragst wie zu verfahren sei (was eine dämliche Auslegung wäre, da die Schulleitung nicht verfahren kann, da Antragsdelikte eben nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden).


    Außerdem stimme ich auch zu, dass prinzipiell bei Diebstählen, die keine reinen Bagatellen sind (im Sinne von: Paul hat mein Brötchen aufgegessen --> Dann kauft dir Paul halt ein neues.) und insbesondere solche bei denen Bargeld entwendet wurde, die Polizei eingeschaltet werden sollte. Wir haben bei uns in der Stadt einen super Kontaktbeamten, der auch in den Klassen wunderbar unterstützt.


    In diesem Fall haben die beiden Schüler das Problem aber eigentlich bereits geklärt und für Ausgleich gesorgt (der sich jetzt verzögert, ansonsten hätte der Lehrer davon nie erfahren) und der beklaute Schüler hat überhaupt gar kein Interesse, dass der Dieb bestraft wird. Was genau berechtigt dich als Lehrkraft jetzt dich über dessen Willen und über das Strafgesetzbuch hinwegzusetzen (dazu s.o.)?

    Da geringwertige Sachen üblicherweise nicht vor dem BGH verhandelt werden, gibt es da keine höchstrichterliche Rechtsprechung, das ist schon richtig, aber die meisten OLG nehmen 50€ an, einige gehen auch bis 30€ runter. Da oben kein Wert genannt wurde irritiert mich der Wunsch nach einer Strafanzeige halt etwas. In welchem Wert wird denn bei euch an der Schule regelmäßig geklaut? Und warum würdest du gegen den ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten eine Anzeige stellen wollen (so du denn dürftest)?

    Ein paar Sozialstunden zum Nachdenken schaden nicht.


    Diebstahl ist ein Offizialdelikt. Über alles Weitere darf die Staatsanwaltschaft entscheiden (Anklageerhebung, Geringwertigkeit, ...).

    Die Juristen unter den Lehrern. :)
    Diebstahl geringwertiger Sachen ist eben kein Offizialdelikt (§248a StGB). Geringwertig ist eine Sache, wenn sie einen Wert von 50€ nicht überschreitet (ständige Rechtsprechung).


    Gemeinsam mit den Schülern nach einer sinnvollen Lösung suchen halte ich für eine gute Lösung, allerdings sollte dem stehlenden Schüler dabei auch klargemacht werden, dass er diese Chance nur aufgrund des Vertrauens seines Mitschülers bekommt und er das nicht durch Nichteinhaltung der Vereinbarung enttäuschen sollte.


    BTW: Die Beweisführung in einem Prozess wäre in diesem Fall denkbar einfach, wenn der Schüler sein Vergehen zugegeben, einem Ausgleich zugestimmt und diesen bereits angefangen hat. Ich glaube nicht, dass in dem Fall ein Richter noch Zweifel an der Schuld hätte. ;)

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