Beiträge von Valerianus

    Ich hab meine letzten drei PCs alle über Kiebel (einfach mal Google befragen) zusammengestellt. Die haben auch ganz brauchbare Fertigsysteme, die man bei Amazon kaufen kann und die ich älterer Verwandtschaft in der Regel angedeihen lasse (Preisrahmen <500€).


    Wenn du Video/Bildbearbeitung machen willst, schau dass du einen relativ aktuellen Ryzen 7 drin hast, dann sollte das laufen. RAM ist heute fast immer mit 32GB dabei und eine SSD mit 1GB ebenso (selbst bei den billigen Office PCs unter 500€ hast du eigentlich immer 16 GB/500GB)...

    Nicht das unentschuldigte Fehlen an sich wird als ungenügend bewertet, sondern das unentschuldigte Nichterbringen eines Leistungsnachweises. Wenn ein Schüler eine Klausur, ein Referat, eine Hausaufgabenüberprüfung, einen Test, etc. verpasst (wichtig ist, dass es sich um angekündigte Leistungsabfragen handelt, ein spontaner Test innerhalb der Stunde wird schon kritisch) ist das ungenügend. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich irgendeine Bezirksregierung da gegen die ständige Rechtsprechung stellt, die sind zwar manchmal juristisch auf dünnem Eis, weil die Schulen keine Möglichkeit haben solche Entscheidungen zur gerichtlichen Überprüfung zu bringen, aber sie springen nicht freiwillig durchs Eis. ;)


    Das ist doch genauso wie bei fehlenden Hausaufgaben. Man gibt kein "ungenügend" weil der Schüler die Hausaufgaben nicht hat, wenn das zu oft passiert nimmt man den Schüler ein paar Mal dran, stellt Fragen zu den Hausaufgaben und gibt dafür die Note.

    §48 Absatz 4 und 5 Schulgesetz NRW - entschuldigt verpasste Leistungsnachweise (mündlich wie schriftlich) werden nachgeholt bzw. durch andere Prüfungen (z.B. Feststellungsprüfung) ersetzt. Unentschuldigt verpasste sind schlicht ungenügend.


    Da haut auch kein Jurist irgendwas, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt.

    Das hängt doch komplett von der Aufgabenstellung ab. Wir haben an der Uni in Psychologie Multiple Choice Klausuren gehabt, bei denen man ab 80% bestanden hatte, darunter war halt nicht bestanden. In Mathe hatten wir eine Prüfung, wo man mit 1/3 der Gesamtpunktzahl bestanden hatte und ab 2/3 die Note "sehr gut". Sei dir versichert, dass die Durchfallquote in Mathe trotzdem schlechter war. Das ist unbegrenzt auf die Schule übertragbar. In meinen SI Arbeiten ist ab 50% richtig ausreichend. 8 von 16 Bundesländern mit Hauptstädten in Politik sind das definitiv nicht. 80% Worte richtig geschrieben in einem Diktat wäre vermutlich oder 80% des kleinen 1x1 korrekt auch nicht so prickelnd toll in der Grundschule...

    Ich habe darüber heiße Diskussionen mit unserem Schulträger gehabt, alles was nicht ausgeliehen wird, sondern vollgeschrieben wird, ist raus aus der Nummer, weil das "Gebrauchs- und Übungsmaterialien" sind und dann die Passage hier greift:

    Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden.

    Vielen Dank, ich bin bei uns an der Schule für die Schulbuchausleihe zuständig, aber was du zitierst ist zwar einschlägig, aber unpassend. Die 16€ beziehen sich auf den Eigenanteil bei Lernmitteln, das sind in der Regel Schulbücher die ausgeliehen und wieder eingesammelt werden. Die 16€ enthalten keine Arbeitshefte, Workbooks, Papier zum Verbrauch, Bastelmaterialien, der Begriff der "sonstigen Arbeitsmittel" ist hier juristisch recht weit auszulegen und umfasst im Grunde alle Verbrauchsmaterialien.

    Inzwischen sollen sich bei uns die Lehrkräfte die Bücher selber kaufen, weil der Sachaufwandsträger der Ansicht ist, die Lehrmittelbücherei wäre für die Schüler (ist ja auch nicht ganz falsch). Es stimmt auch, dass ich als Lehrer einige Bücher von den Verlagen zur Ansicht/Prüfung kostenlos bekomme aber erstens nicht alle und zweitens unterscheiden sich die Prüfexemplare manchmal schon von denen, die dann endgültig ausgeliefert werden.

    Eindeutig rechtswidrig.

    Der Beklagte ist verpflichtet, den beamteten Lehrkräften die zur sachgerechten Durchführung ihres Unterrichts erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung folgt aus der verfassungsrechtlich verankerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten, die als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG -) ihren einfachgesetzlichen Niederschlag in § 87 Landesbeamtengesetz - LBG - findet (vgl. BVerfGE 43, 154 [165]; 83, 89 [98]). Danach ist es den beamteten Lehrkräften grundsätzlich nicht zumutbar, die Kosten für die Beschaffung von Arbeitsmitteln aus ihrer Besoldung zu tragen.

    Der Kollege hat damals verloren, aber auch nur, weil er das Buch ohne weitere Rücksprache mit dem Dienstherrn angeschafft hat. Falls der Schulträger sich da querstellt, beim Dienstherr nachfragen und gespannt zuschauen wie der dem Schulträger in den Hintern tritt, denn das Land will die Bücher bestimmt nicht selbst bezahlen. ;)

    Bei uns in der Grundschule (Elternperspektive) hat die Klassenlehrerin zu Beginn des Schuljahres eine Aufschlüsselung darüber gegeben, was sie gerne anschaffen möchte, aber von der Schule nicht finanziert bekommt und dann um einen Startbeitrag für die Klassenkasse von 30€ pro Kind gebeten, um diese Anschaffungen für die Klasse zu finanzieren, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass das eine freiwillige Zahlung ist (weil es für manche Familien sicherlich eine Stange Geld ist), sie damit aber trotzdem Anschaffungen für alle Kinder finanziert und sie ja auch nicht weiß, wer bezahlt hat und wer nicht (Führung der Kasse erfolgt durch Eltern). Es haben dann fast alle bezahlt und sie konnte die notwendigen Materialien kaufen.


    Man kann jetzt darüber streiten, ob das nicht Aufgabe des Schulträgers sei (ist es definitiv), aber der stellt sich halt tot und es kann ja auch nicht sein, dass die Lehrer das aus der Privatkasse übernehmen, das sehe ich dann doch eher bei den Eltern, wenn es den Kindern zugute kommt. Wenn die Kinder eine Federmappe mit Stiften brauchen, dann ist das ja auch durch die Eltern anzuschaffen und nicht durch die Lehrer. ;)

    Die Grundordnung wurde 2022 bereits reformiert.

    Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein. Vorausgesetzt werden eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums und die Bereitschaft, den christlichen Charakter der Einrichtung zu achten und dazu beizutragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.

    P.S. Den Unterschied zwischen laizistisch und säkular erkläre ich jetzt nicht noch einmal.

    Für das Bistum Essen sichern wir Ihnen zu, dass wir schon jetzt auf die Anwendung der Grundordnung hinsichtlich Art. 5, Abs. 2, Nr. 2, Buchstb. c und d für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten – und empfehlen dies ausdrücklich allen unseren Trägern von Einrichtungen und Organisationen. Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe darf keine arbeitsrechtliche Sanktion nach sich ziehen. Dies gilt aus unserer Sicht für alle Gruppen von kirchlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, auch für die nicht geweihten pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie diejenigen, die mit einer „missio canonica“ oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung ihren Dienst wahrnehmen. Darüber hinaus gilt dies sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis, als auch bei Einstellungen.

    In NRW sind 68% der Grundschulen Gemeinschaftsgrundschulen, 28% römisch-katholisch (davon lediglich fünf Privatschulen, 3% evangelisch (davon 25 Privatschulen) und es gibt exakt eine Weltanschauungsschule (privat und komplett atheistisch). Alle diese Schulen (außer den paar Privatschulen) stehen Kindern aller Weltanschauungen offen, wenn sie im Einzugsgebiet leben.

    Natürlich gibt es in NRW Ersatzschulen unter der Fuchtel der Kirchen, privat und schulgeldpflichtig. Muss man mögen.

    Schulgeldpflichtige Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft? Name one please. Kein katholisches Bistum und - meines Wissens nach - auch kein Orden nimmt in NRW Schulgeld.


    Zur Ausgangsfrage: Ich glaube ehrlich, dass das vom Träger (welches Bistum, welcher Orden?) und dann nochmal von der einzelnen Schule (wie ist die Schulleitung drauf?) abhängt. Bei uns im Bistum gibt es Kollegen und Kolleginnen die das betrifft und die das problemlos (und mit offizieller Rückendeckung des Bischofs) offen leben, aber out in church ist in Essen auch etwas aktiver, als in anderen Bistümern in NRW...

    M/D/E für alle, zwei Fächer frei wählbar, das wäre okay. Das jetzt ist einfach trauriger Murks. Andererseits sind in NRW schon jetzt mindestens 1/3 der Abiturienten nicht studierfähig, das kann man sicher noch Richtung 1/2 steigern, dann freuen sich die Statistikversager im Ministerium sicher sehr, denn 1/2 ist ja eine viel kleinere Zahl als 1/3... -.-

    Das muss möchte ich relativieren (wobei ich oben schon schrieb, dass Ausnahmen selten sind). Wenn ich weiß, dass da unfreiwillige Nacktaufnahmen aus der Umkleide drauf sind, die Polizei aber noch keine Zeit hatte, vorbeizukommen, dann händige ich das Handy weder an SuS noch Eltern nach Ende des Unterrichts wieder aus...


    (In Fällen wie: "Hat im Unterricht damit gespielt" wird es natürlich ausgehändigt.)

    Wenn da Nacktaufnahmen von Minderjährigen drauf sind, nehme ich das Handy gar nicht in meinen Besitz, weil das strafbar ist. (Fehler in der Gesetzgebung, noch nicht behoben)


    Handy auf den Tisch, Schüler und Aufsicht daneben und auf die Polizei warten.

    Genau das ist der Punkt, an dem ich (und wenn ich die Texte hier lese auch andere) zweifle. Es geht auch gar nicht darum den Grundschulen die Schuld zu geben, das ist nicht zielführend. Meine Erfahrung aus dem Unterricht ist, dass man die Anforderungen möglichst leicht unrealistisch hoch ansetzen muss, damit die Schüler den Stand erreichen, den sie erreichen sollen. Je niedriger man die Anforderungen setzt, desto weniger wird gemacht. Das hat meiner Meinung nach drei Ursachen:

    1.) Die Jugendlichen bei uns sind in der Pubertät und ein gutes Pferd springt nicht höher als es muss, die haben besseres zu tun als unnötig viel Zeit mit der Schule zu verbringen.

    2.) Eltern ziehen sich massiv aus der Lernverantwortung heraus und geben sehr viel an die Schule ab. Das hat einerseits Gründe im veränderten Familienmodell (früher war halt fast immer jemand zuhause und konnte unterstützen, das muss heute der Staat auffangen, wenn er will das Vater und Mutter arbeiten, macht er aber nur begrenzt sinnvoll (so meine Erfahrungen mit der OGS)), andererseits aber auch in einer extremen Dienstleistermentalität gegenüber der Schule ("Wie können Sie mein Kind denn fördern, wenn es das kleine 1x1 nicht kann?" (in Klasse 5) - ja gar nicht , ich geb dir gerne Übungsblätter mit und dann mach zuhause - *surprisedpikachu*)

    3.) Die Gesellschaft hat allgemein einen größeren Unwillen (?) gegenüber Leistung entwickelt, es geht immer um Wohlfühlen, Emotionen und - meiner Meinung nach - oft völlig unsinnigen Scheiß. Wenn ich möchte, dass ein Kind die 16 Bundesländer samt Hauptstädten auswendig kann, dann kann man darüber diskutieren, dass man die googlen kann, man kann sich aber auch einfach jeden Tag ein paar Minuten hinsetzen und die blöden Bundesländer auswendig lernen, das ist Allgemeinwissen. Mir ist völlig egal, dass sich manche Kinder dabei langweilen, da müssen die durch, das ist später, egal in welchem Beruf, manchmal halt so, eine gewisse Frustrationstoleranz sollte schon vorhanden sein. Das äußert sich übrigens auch in diversen Lehrplänen (da kommen die Grundschulen dann schon rein, aber alle anderen Schulformen genauso, ist ja nicht so, als ob mehr als 5% der Abiturienten noch fit für ein naturwissenschaftliches Studium wäre, Mathe fing bei mir an der Uni noch mit LinA I und Ana I an, heute (selbe Uni) mit einem mathematischen Propädeutikum im Umfang von 6SWS, Lerninhalte sind im Wesentlichen die Inhalte von Klasse 7 bis zum Abitur)

    kein Bock, keine Unterstützung zuhause und Unwillen gegen Leistung sprechen übrigens alle gegen schöne und flüssige Handschriften. Und das führt dann zu massiven Problemen auch an den weiterführenden Schulen, wenn Schüler für die Abschrift eines einzelnen Merksatzes zwischen 2 und 15 Minuten benötigen und dieser danach teilweise völlig unleserlich und/oder voller Rechtschreibfehler ist (Bedenke: Einen Satz in Druckschrift an die Tafel geschrieben von derselben abschreiben).

    P.S.: Ich möchte übrigens keinen Arzt der seine Meinung begründen kann oder Konflikte toll lösen kann, der kann sozial meinetwegen Dr. House sein, er soll fachlich Ahnung haben und mich gesund machen und ob der Ingenieur toll mit anderen reden kann ist mir auch Wumpe, das blöde Haus soll nicht zusammenbrechen...

    Valerianus: Ähm ich glaube, es ging hier um Stofftiere. 😉


    "Warum ein Tier mit nach Hause muss" ... Es ist auch ein Bedürfnis der Kinder, das Klassentier am Wochenende mitnehmen zu dürfen.

    Ja, ich weiß. Wir hatten ein Schnabeltier und einen Otter. Als echte Tiere wäre mir das zu heiß gewesen, aber als Stofftier war es niedlich. Wir haben auch für Perry (das Schnabeltier) ein Fotoalbum über seine Reisen zu den Schülern (am Wochenende) und auf Klassenfahrt gemacht.

    Andere Schulform, aber ich hab bisher in zwei von drei 5./6. Klassen (reine Jungenklassen) ein Klassentier gehabt. Von der Klasse gewünscht, gepflegt und geliebt. Die andere Klasse war dafür schon zu cool, muss man evtl. schauen was für Kinder da sind :)

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