Ich bin seit mehr als 20 Jahren Rettungsschwimmer und hab irgendwann auch mal einen Schein gemacht, um im Verein bei der Ausbildung zu helfen (mache ich aber seit Jahren nicht mehr). Wir hatten im Kurs üblicherweise circa 15-20 Kinder von absoluten Schwimmanfängern bis zu solchen, die für den Freischwimmer (Bronze) trainieren. Auf die 15-20 Kinder kamen ein Schwimmausbilder und zwei Helfer. Gruppe geteilt in Seepferdchen / kein Seepferdchen, da wir selbst das Seepferdchen abgenommen haben, war das auch ein zuverlässiger Indikator und dann zwei Leute für die Nichtschwimmer und einen für die Schwimmer. Von den Nichtschwimmern immer maximal 2 im Wasser (am Rand rein, wo sie nicht stehen konnten, sobald sie im Bereich waren wo sie stehen konnten, der nächste ins Wasser).
Ich habe keine Erfahrung im Schulschwimmen, aber sorry, die beschriebene Situation die zur Verurteilung geführt hat, scheint mir zumindest unnötig gefahrenträchtig. Wenn das die Regel im Schulschwimmen wäre, hätte ich einen Grund mehr gehabt, dass meine beiden Kinder bereits vor der Grundschule den Freischwimmer hatten. Ich hab schon ein paar Mal die Grundschulen vor Ort beim Schwimmen im örtlichen Bad gesehen (Lehrbecken ist hier auch abfallend von 40-135 Wassertiefe), das läuft anders, teilweise nur eine Lehrkraft, aber da sind nie alle gleichzeitig im Wasser, wenn es zwei Lehrkräfte sind ist es immer getrennt in Nichtschwimmer und Schwimmer. Der DLRG bietet in Kooperation mit der Schule mehrfach Kurse während Klasse 1 an und Schulschwimmen ist dann ab der 2.