Die Vorgaben des Landes finden sich in §§120-122 SchulG NRW, die sich wieder direkt auf die DSGVO beziehen und diese konkretisieren, die VO-DV I konkretisiert den ganzen Quatsch noch weiter, aber in keinem davon finde ich Löschfristen zu privat aufbewahrten analogen Datenbeständen (digital ein Jahr zum Ablauf des Kalenderjahres ab dem man einen Schüler nicht mehr unterrichtet) oder gar eine Konkretisierung was Akten sind. Dazu gibt es glaube ich in keinem Kontext eine Legaldefinition in Deutschland, aber einem einzelnen Notenblatt fehlt es ziemlich sicher an der Akteneigenschaft...
Beiträge von Valerianus
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Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Es braucht das Dateisystem oder zumindest das Ziel die Daten später in das Dateisystem zu überführen.
Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Nix passiert dann, fällt gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.
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In einen Teilzeitkonzept wird eigentlich immer mit soll und kann gearbeitet, damit die Schulleitung da genug Spiel hat für Fälle in denen es einfach nicht anders geht, mehr ist über das Schulgesetz auch nicht gedeckt.
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Ich halte die Behauptung, dass Grundschüler prinzipiell unvorhersehbarer handeln als pubertierende Jugendliche übrigens für weit hergeholt. Dazu gibt es auch Studien, das Gefahrenbewusstsein in der Pubertät ist schlechter als bei sechs Jahre alten Kindern und dann kommt noch dazu, dass manche ganz viel Scheiss einfach absichtlich machen.
In meiner Klasse 8;haben sich Schüler im Chemieunterricht Vitamin C durch die Nase gezogen und danach aus mehreren Körperöffnungen geschäumt. Die Kollegin hatte vorher erläutert, dass Chemikalien nicht gegessen werden dürfen, aber manche sind halt dämlich und jetzt vom experimentieren ausgeschlossen.
Ich habe gerade nochmal gesucht und in der Schwimmausbilsung der letzten Jahre nur tödliche Unfälle gefunden in denen die Ausbilder-Kinder Relation nicht gepasst hat, keinen einzigen in DLRG Kursen (immer mindestens zu zweit, Relation maximal 1:8 bis Schwimmfähigkeit erreicht). Man kann schwimmen anscheinend lehren ohne Menschenleben zu gefährden.
Und nochmal: alle Kinder gleichzeitig drin, wenn die im Wasser nicht stehen können, passiert bei DLRG Kursen nicht. Und bei allem Respekt: was Schwimmausbildung angeht, ist der DLRG besser als Sportlehrer. Und übrigens bereits ab 4 Jahren und auch da ertrinkt niemand.
P.S. sind die Leitungen in Schulgebäuden nicht per FI abgesichert? Damit man damit dann noch was gefährliches hinbekommt, muss man sich schon echt absichtlich dumm anstellen
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Also dürfen nur Leute aus den Grundschulen dazu eine Meinung haben? Wenn man 4-8 jährige im Anfängerschwimmen betreut hat und weiß wie es geht ohne dass Kinder sterben ist das nicht ausreichend?
Man lässt kein Kind aus den Augen solange es sich in einer Wassertiefe befindet, in der es nicht stehen kann. Kein verdammt nochmal einziges. Wer das nicht beherzigt, ist einfach ein verdammter Idiot und hat in einem Schwimmbad als Aussicht nichts verloren.
Uns ja, es ist ein systemisches Problem, dass das Land verdammte Idioten ohne passende Rettungsfähigkeit unter miserablen Bedingungen ins Schwimmbad schickt, aber die verdammten Idioten haften persönlich dafür, wenn sie durch ihre Idiotie ein Kind sterben lassen, für das sie eine Garantenstellung haben.
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Es geht doch nicht um Eliten fördern, es geht darum alle zu fördern, die auch gefördert werden wollen, da kann man auch bei leistungsschwächeren Schülern viel rausholen. Das geht aber nur wenn die Atmosphäre stimmt. Gerade schwache, aber fleißige Schüler leiden massiv unter schlechter Atmosphäre im Klassenraum, nur weil die Eltern von drei Schülern totale Erziehungsverweigerung betreiben. Dann ist es unser Job zu erziehen und Erziehung funktioniert über Zuwendung und maximale Konsequenz. Nur doof, wenn das dann von den Eltern auch noch torpediert wird.
Ich bin auch nicht in der Grundschule, ich hab pubertierende Jungs da sitzen und viel Verständnis dafür dass man in der Pubertät auch Mal Mist baut, aber immer unter der Prämisse "kein Applaus für Scheisse". Mist bauen ist okay, wenn dafür leidet und daraus lernt.
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Wenn du glaubst, dass du in Klasse 1 noch alle retten kannst ist das nobel. Die Erfahrung im Kinderheim war eher die, dass du Leute die vor dem 3. Geburtstag gekommen sind gut durchbekommst. Jedes Jahr später hat es deutlich schwerer gemacht irgendetwas zu erreichen und irgendwann ist halt leider einfach zu spät, wenn die engsten Bezugspersonen es jahrelang verschissen haben...
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Mit den Schülern reden, ggf. mit den Eltern reden, um rauszufinden was ich schulisch innerhalb meiner Expertise tun kann und wo es andere Experten gibt (Schulseelsorger, Schulpsychologin, Erziehungsberatungsstelle).
Ich bin eigentlich immer Klassenlehrer einer Jungenklasse, ich bin seit zehn Jahren Vertrauenslehrer bei uns an der Schule, aber ich bin Experte für ganz bestimmte Teilbereiche und sobald es das überschreitet, muss ich wissen wer da der passende Experte ist. Und was auch ganz wichtig ist, das habe ich aber schon vorher im Kinderheim gelernt: Du kannst nicht alle retten. Manche wollen nicht gerettet werden, dann erreichst du exakt gar nichts und manche können nicht gerettet werden, weil da schon zu viel schiefgelaufen ist. Das muss man einsehen, ob es einem gefällt oder nicht und dann muss man sich selbst und die Anderen (aka Mitschüler) schützen.
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Zitat
Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.
Wenn Schüler ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, können sie nicht gut lernen? Nein, wirklich?
Und ja, wir haben einen Schutzauftrag den anderen Schülern gegenüber. Wenn ein Schüler das Recht auf Bildung der Anderen torpediert, dann hat das Konsequenzen und zwar nicht die, dass ich andere Kinder unter meiner pädagogischen (und wenn das nicht reicht juristischen) Inkompetenz leiden lasse.
Ich hab reine Jungenklassen, also mit verhaltenskreativ hab ich etwas Erfahrung. Wir haben seit diesem Halbjahr ein "Tier System" in der Klasse (fünfstufig von Bronze bis Diamant). Auf der mittleren Stufe hat man einen neutralen Status, die unteren Stufen führen zu mehr Aufgaben für die Gemeinschaft und engerer Kontrolle (Einzeltisch in der ersten Reihe), die oberen Stufen zu mehr Freiheiten (z.B. freie Sitzplatzwahl). Nach anfänglichen Anpassungsschwierigkeiten (fünf Leute in Reihe 1 am Einzeltisch) gibt es aktuell nur noch einen Schüler, den das betrifft. Auch Chaoten mögen Aufmerksamkeit und Belohnungen und hassen es nach jedem Schultag das Schulgelände reinlich halten zu dürfen.
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Dann würde ich als Schüler "gesund" ankreuzen, egal was ich habe. Schließlich hat die Schule kein Recht Krankheitsdaten zu erheben oder zu speichern und entsprechend habe ich als Schüler das Recht zu lügen, sollten solche Daten doch erhoben werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf das Schulgesetz NRW §120, Absatz 2.
Nur als Frage: Woher habt ihr die Krankheitsdaten in der Schülerakte? Hoffentlich ist die Quelle nicht juristisch angreifbar.
Anlage 1 VO-DV I - gesundheitliche Beeinträchtigung und/oder körperliche Behinderung (soweit nach § 57 Absatz 1 SchulG notwendig) **): Beginn, Ende, Art, Umfang
Die Frage der Notwendigkeit auf Klassenfahrten dürfte sich hoffentlich von selbst erklären.
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Hast Du dafür eine Quelle? Das würde mich privat durchaus interessieren. Im DRLG-Schwimmkurs eines Familienmitgliedes waren 14 Kinder. Eine Leiterin und junge Helferin haben den Kurs gemacht. Zwischendurch war noch mal eine Freundin der Helferin dabei. Ich würde schätzen beide so 13,14 Jahre alt ...
Das DLRG Ausbilderhandbuch Schwimmen sieht pro 15 Personen im Kurs einen Rettungsschwimmer (Silber oder Gold) vor. Das bezieht sich auf schwimmfähige Personen im Kurs, bei Nichtschwimmern bist du bei 8 Personen auf einen Rettungsschwimmer (einer mit Silber+, im Lehrschwimmbecken reicht der Rettungsschwimmer Bronze). Wenn du mit Schwimmern zur Ausbildung ins Freigewässer gehst, wird der Schlüssel noch kleiner. Und die sind auch nicht zwingend alle gleichzeitig im Wasser.
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Deutschland ist meines Wissens nach eins der wenigen Länder in denen zuerst Brustschwimmen gelehrt wird, wenn man sich kleine Kinder im Wasser anguckt, scheint kraulen erst einmal intuitiver zu sein, natürlich bleibt der Kopf dabei oben.
Rücken ist aber für die meisten gruselig, weil sie nicht sehen wohin es geht, also muss es vorwärts gehen und die Kopftechnik ist erstmal anders, als später...
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§43 Schulgesetz NRW "unverzüglich" also ohne schuldhaftes Zögern, das heißt sofort nach Rückkehr in die Schule. Alles darüber hinaus ist Kulanz.
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Velbert (NRW) 2,50€ für Schüler Tageskarte. Für die ganzen Sommerferien 27,50€ in allen Bädern der Stadt für Schüler mit Wohnsitz in der Stadt. Wo habt ihr denn solche Mondpreise?
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Es gibt bei der PKV auch oft Möglichkeiten das zu überbrücken und das Bürgergeld übernimmt maximal die Hälfte der Basisabsicherung, nicht des aktuell laufenden Tarifs. Das ist so viel, bei mir würde der normale Tarif komplett übernommen, das müssten aktuell knapp über 450€ sein. So teuer ist deine PKV vermutlich gar nicht, selbst bei 100%
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Ich habe jetzt mal meinen Sohn gefragt, wie es im Gymnasium ist/war. Er sagte, sie seien allein mit nur einem Lehrer zum Schwimmunterricht gegangen. Aber bei Fünftklässlern geht man wohl davon aus, dass alle schwimmen können.
Wir lassen uns bei Anmeldung den Schwimmausweis im Original vorlegen und verlassen uns nicht auf die Auskunft der Kinder/Eltern. Die Quote der Leute mit Bronze ist definitiv über 95% und wir bieten Crashkurse für die Nichtschwimmer an, in denen eigentlich alle zeitnah grundlegende Schwimmerfahrung sammeln und sich über Wasser halten können. Beim letzten Mal waren das zwei Kolleginnen mit sieben Schülern. Der Erlass hätte sicher auch weniger erlaubt und die Kurse müssten wir auch nicht anbieten, aber ich vertraue darauf, dass unsere Fachschaft da länger drüber nachgedacht hat, anstatt das den Nichtschwimmern im Rahmen des regulären Unterrichts zu vermitteln. Wird als Überstunden abgerechnet, falls das relevant ist, also keine freiwillige, unbezahlte Leistung der Kolleginnen für leuchtende Kinderaugen. Andererseits können die Augen nachher wenigstens noch alle leuchten...
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Auch in Deutschland wäre das fahrlässig durch die Lehrkraft. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt. Sobald du denkst "das geht bestimmt gut", bist du ziemlich sicher schon im fahrlässigen Bereich.
Und wenn jemand so runter krachen kann, dass der Bruch offen ist, bist du ziemlich sicher bei grob fahrlässig, da muss ja eine gewisse Höhe und Zeit dazu kommen.
Nur weil ich meine 8. Jungenklasse belehrt habe was alles verboten ist wenn wir an den Fluss gehen, führe ich trotzdem Aufsicht, dass tatsächlich niemand ins Wasser geht. Da sind viele wenn und dann, aber wenn einer ertrinkt, weil ich zu doof bin Aufsicht zu führen, dann habe ich ein Problem, moralisch und juristisch.
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Ja, genau. Dazu kommen noch ein paar weitere Übungen Richtungen Rettungsfähigkeit, aber die erreichen nicht einmal das Niveau des DLRG Juniorretters. Das Land braucht halt jeden Kollegen, egal wie fähig. Bei der Nummer ist aber tatsächlich das Land in der Verantwortung und nicht der einzelne Kollege.
Die Anforderungen der Unfallkasse sind tatsächlich deutlich schärfer, auch die Beckentiefe schließt mit 1,20 fast alle Lehrschwimmbecken aus bei denen der Boden nicht verstellbar ist (Standard ist 1,35).
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https://www.schulsport-nrw.de//rettungsfaehigkeit.html
Allgemeine Rettungsfähigkeit:
Entweder Rettungsschwimmer Bronze oder Schwimmpass Bronze und singen und klatschen (die Anforderungen sind ein Witz, da machst du selbst beim Juniorretter mehr, es ist zum Beispiel keine Kombiübung notwendig, die Tauchstrecken und Tiefen sowie die Schleppstrecke sind zusammengestrichen).
Es ist klar, warum das Land das macht, ansonsten würden einige Kollegen das Schwimmbad dienstlich nicht mehr von innen sehen, aber es ist trotzdem echt traurig.
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