Ist alt (Ärzteblatt von 2001), aber inhaltlich immer noch aktuell in Bezug auf Psychotherapie:
schlechtmöglichste Regelung: HUK-Coburg In einem Tarif wird Psychotherapie nicht erstattet. In allen anderen wird die Behandlung durch ärztliche Psychotherapeuten bis zu 30 Stunden im Jahr übernommen, darüber hinaus keine Erstattung.
bestmöglichste Regelung: Alte Oldenburger Keine Beschränkung der Sitzungszahl, kein gesonderter Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
Gerade psychische Erkrankungen sind im Lehrerberuf ein massives Problem, das dann auch noch finanziell zur Vollkatastrophe werden kann. Ähnliches gilt wie gesagt für fast alle Heil- und Hilfsmittel, in den Katalogen finden sich massive Unterschiede.