Bei uns an der Schule gibt es einen Lehrerkonferenzbeschluss zu genau diesem Thema.
ZitatMit Beginn der Abiturprüfungen verringert sich regelmäßig der der zu erteilende Unterricht durch den Ausfall der Stunden in der Q2, obwohl die betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin durch Klausurkorrekturen oder mündliche Prüfungen belastet sind.
Aus diesem Grund sollen die wegfallenden Stunden hierbei insbesondere für Vertretungszwecke genutzt werden (vgl. §13 Absatz 4 ADO NRW). Wenn außergewöhnliche schulische Belange dies erfordern, kann es notwendig sein, dass Ausfallstunden durch den Weggang der Q2 durch regulären Unterricht in anderen Jahrgangsstufen ersetzt werden. Dabei beachtet die Schulleitung die Belastung durch Korrekturen und mündliche Prüfungen und sorgt für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Belastung innerhalb des Kollegiums. Sollen die Hälfte oder mehr der wegfallenden Stunden durch regulären Unterricht ersetzt werden, wird der entsprechende Kollege, bzw. die Kollegin sowie der Lehrerrat zuvor über die Gründe informiert und angehört, um zu prüfen, ob eine anderweitige Verteilung möglich ist oder weitere Maßnahmen zur Abfederung dieser besonderen Belastung getroffen werden müssen (z.B. Korrekturtage, Aussetzen der Vertretungsbereitschaft, etc.).
Zusätzliche Vertretungsbereitschaften sind bei uns eigentlich gar nicht enthalten, es geht da um zusätzliche, vorab bekannte Vertretungen z.B. wenn ein Kollege länger ausfällt und man da schon eine Woche vorher eingeblockt wird.