Wir wollen aber an dieser Stelle dann doch mal festhalten, dass es jede Menge Lehrkräfte gibt, die nebenher als Dozenten tätig sind und dass das im Regelfall unkompliziert genehmigt wird. Dass es beantragt werden muss, ist natürlich ebenfalls klar.
Wissenschaftliche, schriftstellerische und künstlerische Nebentätigkeiten sind anmeldepflichtig, jedoch in der Regel genehmigungsfrei.
"In der Regel" daher, weil eine tägliche Tätigkeit als Musicalhauptdarsteller vermutlich verwehrt würde, weil das Schlafbedürfnis am nächsten Vormittag doch zu ausgeprägt wäre