Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Im Zweifelsfall betreibt die Ehefrau/ der Ehemann die Firma, vermute ich.


    Da empfiehlt sich wohl eher ein Engagement im künstlerischen Bereich. Ein Kollege brüstete sich mal damit, jede Woche 12 Messen zu orgeln … bei einer Vergütung von ca 40 Euro ist das ein ganz erheblicher Nebenverdienst…

    Wobei das unter erwünschtem Stressabbau genehmigt wird. Und himmlischer Beistand ist im Lehramt immer willkommen ;)

    Wie kommt die SL darauf, dass solche Auflagen rechtmäßig wären? Werbung in elektronischen Medien zu verbieten, analog aber zu erlauben, ist ziemlich widersprüchlich und wohl kaum sachlich mit Einschränkungen aufgrund des Hauptberufs zu verbinden.

    Das verbietet nicht die Schulleitung, sondern die Rechtsabteilung des Regierungspräsidiums, die über die Genehmigung von Nebentätigkeiten zu entscheiden hat. Es geht dabei darum, den Umfang dieser Tätigkeit zu begrenzen. Analoge Werbung ist teuer - und beschränkt sich daher auf einen begrenzten Adressatenkreis.
    Internetwerbung adressiert die Welt.

    MrsPace Ggf. fällt das unter Verwaltung des eigenen Vermögens, das ist nicht genehmigungspflichtig.

    Wobei man auch hier vorsichtig sein muss. Sobald man Waren herstellt und diese vermarktet, wird es kritisch. Ein Kollege - Techniklehrer und "Holzwurm" - stellt didaktische Materialien aus Holz in seiner privaten Werkstatt her und verkauft diese an Schulen. Er bekam von der Schulverwaltung verschiedene Auflagen, damit diese Nebentätigkeit genehmigt wurde. So darf er keine Website für die Vermarktung betreiben und auch im Internet und anderen Medien keine Werbung schalten. Erlaubt ist nur die (relativ teure) Direktwerbung per Post.

    Jeder bekommt gleich viel ist der sozialistische Ansatz, der nicht funktioniert.

    Solange das auf einen Fixbetrag gedeckelt wird, hast du Recht. Wenn es jedoch ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt, würde es eine interessante Angelegenheit. Wer durch seine Ideen, seine Kreativität oder Arbeitskraft dann mehr einnimmt, hat dann eben mehr.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses_Grundeinkommen

    Du darfst so viel verdienen, wie du kannst.
    Außer bei schriftstellerischen und künstlerischen Tätigkeiten, sowie bei Einnahmen aus der Verwaltung deines Eigentums wird dir eben das, was du zu viel verdient hattest, vom Gehalt wieder abgezogen ;)
    Und ja - dein Arbeitgeber - der Staat - kann und darf das.
    Und ja - das Verschweigen von Nebeneinkünften ist ein Dienstvergehen. Die Konsequenzen sind nicht witzig.
    Als Beamter hast du deine ganze Kraft in Dienst- und Treueverhältnis deinem Arbeitgeber zu widmen. Im Gegenzug bekommst du Schutz und Fürsorge.

    Da ich ebenfalls nebenberuflich tätig bin, hab' ich mich mal kundig gemacht und verschiedene Infos zusammengetragen.
    Die Quintessenz steht hier:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

    Hallo Eichhoernchen, würdest du ein paar dieser Kniffe hier angeben?

    Formulierung der Aufgaben in "einfacher Sprache"
    Reduktion des Anforderungsniveaus und der Anzahl der Aufgaben
    Verwendung von Multiple-Choice-Aufgaben
    Lückentexte
    ....

    BTW: Solche Aufgabenformate verwende ich in Tests auch für die gesamte Klasse, damit auch "normal schwächere" Schüler*innen ein paar Punkte ergattern können und nicht komplett ins Loch fallen. Sonst könnte ich auch an meiner Schulart das Notenspektrum nicht ausschöpfen. Es gäbe nur die Noten 1,2 und 6.

    Etwas "anekdotenhaftes":
    Gestern Abend erzählt mir ein Mediziner von einem befreundeten Chefarzt, der in Sachsen-Anhalt arbeitet. Dieser fährt täglich aus Niedersachsen mit dem ICE zur Arbeit, weil er seiner von den Philippinen stammenden Ehefrau die Anfeindungen im Osten nicht zumuten möchte.

    Merz-Faktencheck:

    "Für Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, ist eine Krankenversorgung zu gewährleisten, §§ 4, 6 AsylbLG. Nach dem Gesetz gilt dies nur für akute Erkrankungen und Schmerzzustände. Zum Zahnersatz heißt es etwa: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist" (§ 4 Abs. 1 a.E. AsylbLG). "
    Mehr Infos zu den Leistungen, die Asylbewerber (und abgelehnte, aber geduldete Flüchtlinge) erhalten:
    https://www.lto.de/recht/hinte…sichere-herkunftsstaaten/

    Anekdoten sind was feines, so wahr sie auch sein mögen. Im DURCHSCHNITT haben Ingenieure weniger Netto als Beamte im höheren Dienst.

    Nun - im höheren Dienst arbeiten die wenigsten. Die meisten Lehrer*innen befinden sich im gehobenen Dienst (Frauen oft in Teilzeit) oder als Fachlehrer sogar im mittleren Dienst. Da ist gegenüber dem Gehalt von Ingenieuren durchaus Luft nach oben. Lehrkräfte an Gymnasien stehen in der Statistik zwar auf Platz 2 - wenn du jedoch alles bis A12 zusammen rechnest marginalisiert sich der Anteil der Oberstudienräte.
    https://de.statista.com/statis…rkraefte-nach-schularten/

    Bei den Reichen fangen wir mit den Lehrern als Topverdiener.

    Den "Topverdiener" kannst du getrost stecken lassen. Das war mal. Ich habe Verwandtschaft und Bekannte, die als Ingenieure de facto einen gleichwertigen Studienabschluss haben - die mich und mein Gehalt jedoch müde belächeln. BTW: Auch meine Pensionsansprüche. Bei denen kommt zur gesetzlichen Rente die Betriebsrente "on top". Da sind sie - bei höherem Gehalt - ebenso locker bei 70%. Von denen, die sich selbständig gemacht haben, ganz zu schweigen.

    Diese sind ja in der Regel nicht asylberechtigt.

    In der Regel? Steile These.
    Ist das so, weil in allen afrikanischen Ländern die Menschenrechte eingehalten werden, es keine politische Verfolgung und Unrechtsregimes gibt? Keine Kriege, Morde, Erschießungen, Vergewaltigungen?
    Hab' ich eine Weltrevolution, die alles zum Guten gewendet hat, verpasst?
    Halleluja!
    BTW: Warum lese ich ständig "Callgirl"? - Ich geh' mal Brille putzen.

    Es geht bei der 2/3-Quote nicht nur um die Refinanzierung, sondern tatsächlich um die staatliche Anerkennung (an der noch deutlich mehr hängt als die Refinanzierung).

    Glaub es mir einfach, die Beschäftigung mit diesem Thema ist seit über 5 Jahren mein täglich Brot.

    Dann bleibt ja für die TE 1/3 der Plätze verfügbar ;)
    Ich gebe jedoch zu, dass ich bereits vor einigen Jahren aus dem Privatschuldienst am SBBZ ESE in den Dienst des Landes gewechselt bin und sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert haben können. Arbeitest du an einem SBBZ in privater (kirchlicher) Trägerschaft?

    In BW ist man damit ebenfalls "Nichterfüller". Dieser Personenkreis darf maximal 1/3 der Stellen an staatlich anerkanbten Privatschulen (Ersatzschulen) besetzen. Es ist also nicht so, dass einem der Privatschuldienst damit per se offensteht.

    Nein. Mit bestandenem 1. Staatsexamen ist man jemand, der das 1. Staatsexamen bestanden hat.

    Ich habe einige Jahre an einer Privatschule gearbeitet. Dort waren 2 KuK als Lehrer angestellt (und als solche besoldet), die das 2. Stex nicht absolviert hatten. Wen die Privatschule einstellt, ist ihre Sache. Sie bekommt eventuell die Personalkosten nicht vom Land erstattet.
    An manchen Schulen brennt personaltechnisch die Decke. Da nehmen sie sogar Gymnasiallehrer mit Philosophie und Chemie als Grundschullehrer ;)

    Nun - unser Gesundheitsminister hat bei der Aufhebung der Coronaverordnunen im März diesen Jahres festgehalten:

    „Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 23. Februar 2023 in Stuttgart. „Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.
    https://www.baden-wuerttemberg…ngen-zum-1-maerz-2023-auf


    Wer rücksichtslos und verantwortungslos handelt, macht sich eines Dienstvergehens schuldig.
    Wer krank ist, ist krank. Würdest du die Schule betreten, wenn du (noch) symptomlos an offener TB erkrankt wärst?
    Sicher nicht - du würdest mit deiner Schulleitung das weitere Vorgehen besprechen.

    In Ba-Wü ist man in der Regel nach zweimaligem Nichtbestehen raus - falls man keine Verfahrensfehler nachweisen kann.


    Es gibt jedoch ein "Schlupfloch" ins Lehramt:

    Das 2.Staatsexamen ist (falls du noch nicht nach der neuen PO geprüft wurdest) "nur" die Eintritts- und Eignungsprüfung für den Staatsdienst. Mit bestandenem 1.Stex bist du Lehrer*in. Damit kannst du dich an Privatschulen bewerben. Mit der Schulart "Gymnasium" ist das Angebot jedoch sehr begrenzt. Auch an Grundschulen wird es fast unmöglich sein, denn (wie mein Personalschulrat mal bemerkte): Wer das Stex 2 Mal versemmelt hat, hat bewiesen, dass er/sie es nicht kann.

    Es gibt jedoch zahlreiche Alternativen. Diese und Webseiten mit Adressen von Privatschulen hab' ich über die Jahre hier zusammengestellt:
    https://www.autenrieths.de/lehrerberuf.html
    Vielleicht hilft's. Viel Glück.
    Denk dran: Du hast ein Hochschulstudium absolviert und eine Menge Fähigkeiten erworben, die andere nicht haben. Mach was draus.

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