Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Bei uns an der Werkrealschule müssen die Schüler in Klasse 8 oder 9 eine Literaturarbeit erstellen. Damit wir überprüfen können, ob die Schüler aus Quellen im Netz abgeschrieben haben, hatte ich eine Liste mit den Büchern und dazu auffindbaren, frei verfügbaren Begleitmaterialien erstellt.
    (Dass diese Maßnahme seit ChatGPT nicht mehr so gut greift, sei dahingestellt)
    Da steht nun diese Liste. Kannst mal stöbern - da sind einige Bücher dabei, die in Richtung deines Wunschthemas gehen:
    https://www.autenrieths.de/lesen.html#lektueren2

    Anmerkung: Die Bücher (und Verfilmungen) sind zu Amazon verlinkt, weil das a) rechtlich sauber und b) die beste Möglichkeit ist, zu Kurzinhaltsangaben und Leserkritik zu verlinken. Kaufen sollte man trotzdem im lokalen Buchhandel. Der finanziert über Gewerbe- und Lohnsteuer eure Schule. Amazon nicht.

    Nun, wenn das ohne Förderung auf Dauer nicht funktioniert, war wohl das Geschäftsmodell nicht tragfähig.

    Dann dürften jedoch zahlreiche Industriefirmen und auch Hersteller von Atomanlagen nicht existieren ;)
    Auch TESLA hätte in der BRD kein Werk.
    Am Rande bemerkt: Die damals bezuschussten und nun abgeschriebenen Solaranlagen stellen derzeit unseren Strombedarf zu 10% sicher.
    (Das ist mehr als die Atomkraftwerke in Deutschland produzieren)
    https://www.destatis.de/DE/Pre…23/03/PD23_090_43312.html
    ;)

    Dies ist meines Wissens bundeslandabhängig. In NRW sind die Zeiten trotz Nachversicherung ruhegehaltsfähig.

    In Ba-Wü ebenfalls. Falls du damit insgesamt über die 60 Monate Mindestbeitragszeit kommst und später verbeamtet wirst, werden die Zeiten zusätzlich als Beitragszeit bei der Rente angerechnet. Im Gegenzug ist jedoch deine Versorgung "gedeckelt" - das bedeutet: Falls deine Pensionsansprüche UND die Rentenansprüche den Höchstbetrag der Pension übersteigen würde, wird die Pension anteilsmäßig gekürzt. Du bekommst als Pensionär UND Rentner nicht mehr Ruhegehalt, als wenn du seit Anfang an verbeamtet wärst.
    Das ist ein interessanter Aspekt, an den man denken muss, wenn man kurz vor der Pensionierung steht. Eventuell erhält man dieselbe Pension, wenn man ein oder zwei Jahre früher in den Ruhestand geht, weil die Kürzung durch die Rentenzahlung ausgeglichen wird ;)

    Autenrieth, meinst du, dass durch unsere Maßnahmen das Weltklima gerettet werden kann.

    Die letzten 40 Jahre haben immer alle auf die anderen gezeigt. Ich weiß das so genau, weil ich beim Aufräumen meines Kellerarchives einen Artikel aus der Frankfurter Rundschau vom Jahr 1980 gefunden habe, in dem vor der Klimakatastrophe gewarnt wurde (sic!>

    Es ist höchste Zeit, dass sich was dreht - und BTW: Wenn Deutschland sich hier endlich an die 5. oder 6. Stelle weltweit derer bewegt, die ihre Wirtschaft und Energiegewinnung umstellen (ja - andere sind bereits weiter!), dann können wir einen Vorsprung in Know-How und auch Wirtschaftskraft in diesem Bereich aufbauen.
    Nun müssen wir als Lehrer nur noch genügend Kids dazu motivieren, sich als Heizungsbauer, Dachdecker und Elektroinstallateure ausbilden zu lassen.
    Arbeitslose Doktoranden der Biologie, Philosophie oder Ägyptologie etc. haben wir schon genug.

    Jo, kannst du gern machen. Auch wenn ich mich frage, wie du zu deiner Einschätzung kommst:

    "Anders als bei den Lehrkräften im Beamtenverhältnis ist eine Genehmigung der Nebentätigkeit nicht vorgesehen"
    Das kann man auch als generelle Versagung lesen - besonders bei den Sätzen, die im Anschluss folgen.


    Auch der TV-L ist imho eindeutig:

    Zitat

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) .

    § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
    ....

    (4) 1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.

    Im oben angegebenen Link wird die Grenze der Genehmigungsfähigkeit auch mit max. 2 h pro Woche angegeben. (Maximale Arbeitszeit 10 h p.W.)

    Ja, das habe ich gelesen. Da steht explizit "Anzeigepflicht", die Regelungen entsprechen insgesamt denen des TV-L. Der entscheidende Unterschied zu Beamten ist, dass der Arbeitgeber dem Angestellten nachweisen muss, dass seine Nebentätigkeit die Haupttätigkeit negativ beeinflusst. Beim Beamten reicht hier die Möglichkeit, dass das passieren könnte.

    Das lese ich jetzt anders - ist aber auch nicht mein Problem. Es genügt wohl, wenn es die Schulleitung so liest wie ich - und Probleme macht ;)

    Hatten wir auch schon überlegt, nur da viele so denken, sind die Preise explodiert und jenseits einer vernünftigen Rentabilität. Dazu sind lange Wartezeiten vorprogrammiert.


    Das macht unsere Regierung gut, ein geringes Angebot mit einer sehr hohen Zwangsnachfrage zu beglücken.

    Nun - es gab mal in Deutschland Hersteller für Solarpaneele - bis die CDU-Regierung die Förderung eingestellt hatte und die Anlagen nur noch in Fernost (teilweise unter Einsatz von Produktionsstätten in Gefangenenlagern) hergestellt werden. Nachdem durch Corona der Containerhafen in Shenzhen lahmgelegt wurde, gab es zusätzliche Verknappungen.
    Logisch, dass die aktuelle Regierung (die seit etwas mehr als einem Jahr an der Regierung ist) an allem schuld war.

    Dass die Klimakrise uns mit immer mehr Unwettern und Wasserknappheit, Tornados und Hochwasser bedroht (mit erwartbaren Kosten in Billiardenhöhe) lässt in der Gesamtbilanz schon eine Rentabilität erwarten.

    Wo denn da? Ich habe in der ganzen Verordnung den Begriff "Angestellte" nicht gefunden. Im Übrigen müsste in einem Arbeitsvertrag explizit auf jede einzelne Verordnung oder sonstige Norm Bezug genommen werden, damit sie wirksam eingebunden ist.

    Quelle:
    https://km-bw.de/site/pbs-bw-k…ulleitung_Stand050620.pdf
    Punkt 5

    Ich hänge mich mal mit dran.
    Danke für die Seite mathetoolbar, die schon seit längerer Zeit einen Platz in meiner Linkliste für Lehrer gefunden hat.

    Arianndi gehört mit in den Club derer, die sich an Marie von Ebner-Eschenbach orientieren:
    "Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt"

    Zum Thema Website-Erstellung und Kosten: Ich zahle für Hosting und Domaingebühren bei IONOS für 9 Websites knapp 40 € pro Monat (incl. SSL, Subdomains und e-Mail). Nachdem die meisten Browser zwischenzeitlich standardmäßig einen Werbeblocker installieren, ist die Refinanzierung kaum noch nennenswert. Das ist "Social Sponsoring" aus der eigenen Tasche.
    Wie Arianni richtig bemerkt, freut man sich eben, dass die investierte Arbeit Zuspruch bekommt und als nützlich angesehen wird. Meine Haupt-Website ist ziemlich zeitgleich wie das Lehrerforum online gegangen und verzeichnet seit damals mehr als 30 Mio Besucher. Das ist ein nettes Hobby - und dient auch der eigenen Weiterbildung.

    BTW: Heute habe ich die Linkliste für den Mathematikunterricht gecheckt und aktualisiert. Dort findet ihr einige tausend Matheaufgaben, Anleitungen, Arbeitsblätter, Verweise zu Materialien zu Diskalkulie u.v.a.m. Bedient euch. Kost' ja nix ;)
    https://autenrieths.de/mathematikunterricht.html

    Anmerkung: Die Seite pflege ich seit Anbeginn in Pure-HTML. Ist nicht besonders klicki-bunti und Mobile-friendly, dafür rattenschnell und pflegeleicht

    Käfer-Kuchen

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    Nur stilecht mit Insektenmehl ;)

    Weiß eigentlich jemand, ob auch der öffentliche Sektor fossil betriebene Heizungen bei Defekt gegen Wärmepumpen oder 65% erneuerbar betriebene Heizungen austauschen muss?


    Bei der Wärmepumpenlösung müsste unsere Schule dann wegen Sanierungen lange geschlossen bleiben.

    Nun - Schulen haben kein Problem mit fehlenden Wärmepumpen.
    Da steckt man statt 30 Schülern eben 60 ins Klassenzimmer. Problem gelöst ;)

    Als besonderen Leckerbissen möchte ich euch folgendes Schmankerl nicht vorenthalten: Eine Schülerin von mir trägt unter ihrer normalen Hose immer ihre Schlafanzughose, mit der sie dann auch am Sportunterricht teilnimmt. Sportschuhe hat sie selbstredend nicht. Auch nicht "unter" oder in den normalen Schuhen ;)

    Hmmmmmm....

    Nun ja - es gibt Kinder, die in prekären Verhältnissen leben und sich morgens selbständig für die Schule "herrichten" müssen, weil Mama entweder noch schläft oder bereits auf Arbeit ist. Dass hier passende Turnschuhe angeschafft wurden, die ohne Stigmatisierung zur Verfügung gestellt werden, ist einen Beifall von meiner Seite wert.
    :handschlag:

    Nun - für Ba-Wü gibt es für die Anmeldung spezielle Formblätter.
    Die sind für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten vorgeschrieben:
    https://km-bw.de/,Lde/startsei…raefte+und+Schulleitungen


    Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten dürfen formlos angezeigt werden - wobei eine versteckte Randnotiz im Lebenslauf keine Anzeige ist.
    Wer glaubt, eigene Regeln im Schuldienst aufstellen zu dürfen, merkt früher oder später, dass da einer die Regeln vorgibt, der am längeren Hebel sitzt.

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