Alles anzeigenAlso grundsätzlich MUSS eine Lehrkraft für eine bestimmte Anzahl an Mehrarbeit zur Verfügung stehen und du darfst diese anweisen. Das steht im Lehrerarbeitsgesetz so drin.
Stundenkonten zu führen ist zumindest in BaWü nicht erlaubt.
Unabhängig davon finde ich trotzdem, dass man bei kurzfristig angelegter Mehrarbeit auch mal davon ausgehen muss, dass eine Kollegin nicht kann. Besonders bei Randstunden.
Im Übrigen würde ich diese dann eher entfallen lassen, als da jemanden rein zu setzen.
Dass du dich ärgerst, ist nachvollziehbar.
Trotzdem sollte man mit solchen Anweisungen vorsichtig sein und Fingerspitzengefühl beweisen. Sonst hast du morgen ne Krankmeldung auf dem Tisch. Ob das sinnvoll ist, ist fraglich
Danke für die vielen Beiträge - zum Glück hat sich die Sache nun auch geklärt und ich denke, sollte das wieder vorkommen, weiß ich nun auch, was von Dienstwegen aus erlaubt ist und was nicht.
sehe ich genauso.Bei uns muss die Schulleitung gucken, " dass der Kollege mit den angefallenen Minusstunden in geeigneter Weise eingesetzt wird bis Monatsende". Danach sind sie weg. Plusstunden laufen dagegen mit. Diese Aussagen haben wir nach Unstimmigkeiten (weil doch auch gern Minusstunden gesammelt wurden übers Monatsende und dann abgearbeitet werden sollen" vom Hauptpersonalrat in einer Beratungsstunde bekommen.
Dem obigen stimme ich deshalb uneingeschränkt zu. Das scheint dann in anderen Bundesländern eben nicht der Fall zu sein -
Ich bin als SL angehalten über jeden Kollegen ein Stundenkonto zu führen, um bei Unterrichtsausfall entsprechend die LK einsetzen zu können. Das ist in Brandenburg erwünscht und somit keine Frechheit.
Es ging also hier auch nicht um Mehrarbeit. Mehrarbeit ist rechtlich anders geregelt.
Ich habe mich dann auf Anraten einer anderen SL entsprechend bei der Rechtstelle im Schulamt informiert.
Da war man mehr als nur entrüstet über das Verhalten der Kollegin. Es handelt sich um eine Dienstpflichtsverletzung und mir wurde geraten, den Sachverhalt an den Dienstvorgesetzten weiterzuleiten, um ggf. ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Bevor hier ein Aufschrei losgeht: Selbstverständlich habe ich davon abgesehen. Wir haben die Kollegin zum Gespräch gebeten und sie darüber informiert, dass solch ein Verhalten zukünftig nicht gewünscht ist.
Sollte wirklich ein privater Termin anstehen, der es schwierig macht, der Dienstpflicht nachzukommen, so muss das im Gespräch mit der SL direkt geklärt werden - eine Genehmigung zum Fernbleiben erteilt dann mein SL. Sicher kann man sich in Freistunden und/oder bei Unterrichtsausfall etwas vornehmen.
Aber wenn kurzfristig ein Kollege eben krank ist und deshalb doch Vertretungsunterricht anfällt, so muss dieser auch abgehalten werden.
Wir sind eine sehr kulante SL - zur Not gehen wir beide dann noch in die Vertretung (auch dann, wenn wir keine offenen Stunden mehr haben). Doch hier war der Bogen überspannt, denn der Ton macht die Musik und ich denke es war vollkommen angebracht, hier die Rechtslage eindeutig darzulegen. Auch für mich als Anfänger war es wichtig die entsprechenden Rechstlage kennenzulernen - für meinen Chef natürlich auch :).
Da ich die Arbeit erst übernommen habe und vor mir viel auf Zuruf und nach Sympathie ging, gibt es noch kein Vertretungskonzept. Dies werde ich zum Beginn des neuen Schuljahres nachholen und dort nochmals explizit darauf verweisen, dass im Zweifelsfall Dienst vor Privat geht und wir alle unserer Unterrichts- und Dienstverpflichtung nachzukommen haben.
Das mit der Krankmeldung habe ich leider auch schon erfahren müssen. Aber hier sind mir die Hände gebunden und ich mühe mich sehr, den betreffenden Kollegen zu motivieren - ab und zu klappt es schon